GS umgefahren - Fahrerflucht

Diskutiere GS umgefahren - Fahrerflucht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ui, dafür kriegt man auch eine bis zwei olle Transalps^^
G

Gast 7673

Gast
Moin,

die Auskunft habe ich vom Freundlichen jetzt auch erhalten: Es handelt sich um keine Unfallschäden, sondern um Umfallschäden. Die lassen sich durch den Austausch der Teile beheben, eine Wertminderung in Sinne einer Unfallmaschine liegt nicht vor. Das ist erst dann der Fall, wenn Rahmen, Gabel oder Felgen betroffen sind. Deshalb ist das Heranziehen eines Gutachters wohl möglich, der Schaden ist aber eigentlich zu gering. Die Übernahme durch die Versicherung ist deshalb fraglich.

Ich reiche den KVA jetzt bei der Versicherung ein, damit ich die GS endlich wieder herrichten lassen kann. Abrechnung erfolgt dann zwischen Werkstatt und Versicherung.

Gruß
Tobi
Das ist Quatsch. Ein Umfaller ist sehr wohl ein Unfall im rechtlichen Sinne (Plötzlich eintretendes Ereignis, das zu einem nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt). Wertminderung bei Unfallbeschädigung ist abhängig vom Alter des Fahrzeuges. Gutachter sollte das wissen, ne Werkstatt eher nicht. Aber die sind ja auch weder Gutachter noch Rechtsanwalt.
 
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Gast 7673

Gast
Ser's,

Wertminderung gibt's doch nur, wenn der Originalzustand nicht wieder hergestellt werden kann?
Der Austausch von defekten Teilen stellt aber den Ur-Zustand wieder her- oder?

liebe Grüße

Wolfgang
Nope !! Ein Unfall der offenbarungspflichtig ist beim Verkauf des Fahrzeuges, führt (je nach Alter des Fahrzeuges) zu einem sogenannten merkantilen Minderwert. Auch wenn repariert.
Was Du meinst ist der technische Minderwert (wenn die Rep nicht erfolgreich sein KANN…), auch den sollte ein Gutachter feststellen können.
 
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Gast 7673

Gast
Moin,

die Auskunft habe ich vom Freundlichen jetzt auch erhalten: Es handelt sich um keine Unfallschäden, sondern um Umfallschäden. Die lassen sich durch den Austausch der Teile beheben, eine Wertminderung in Sinne einer Unfallmaschine liegt nicht vor. Das ist erst dann der Fall, wenn Rahmen, Gabel oder Felgen betroffen sind. Deshalb ist das Heranziehen eines Gutachters wohl möglich, der Schaden ist aber eigentlich zu gering. Die Übernahme durch die Versicherung ist deshalb fraglich.

Ich reiche den KVA jetzt bei der Versicherung ein, damit ich die GS endlich wieder herrichten lassen kann. Abrechnung erfolgt dann zwischen Werkstatt und Versicherung.

Gruß
Tobi
Da würde ich die Versicherung anrufen und fragen ob es vielleicht doch ein Gutachten sein darf weil der Schaden etwas höher als gedacht ist.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

Dabei seit
24.06.2012
Beiträge
1.662
Modell
BMW R 1200 GS
Hauptsache schnell, schnell und nachher wird geschimpft! Warum nicht einfach einen Gutachter anrufen und den mal fragen? Das ist SEIN JOB. Der macht den ganzen Tag nix anderes. Dem "Freundlichen" ist Wertminderung schei*egal, weil er nix dran verdient und Ahnung muss er davon nicht haben. Der Versicherung ist an einem möglichst geringen Schaden gelegen, weil sie es "aus ihrer Tasche bezahlt". Warum soll sie den Geschädigten auf Möglichkeiten der Geltendmachung von Kosten (Telefonkosten, Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfall) hinweisen? Warum nicht mal bei der Rechtsberatung des ADAC anrufen. Ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. :daumen-runter:


http://www.adac.de/infotestrat/unfa...ll/schadenabwicklung-deutschland/default.aspx
 
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RHGS

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BMW R 1200 GS ADV
Sorry

wer so-was ohne einen Gutachter zu beauftragen Abwickelt ist selber Schuld, (Als Geschädigter habe ich das Recht selbst einen Gutachter meiner wahl zu Beauftragen) wenn es nachher nicht passt und Ärger gibt.

Mir ist letztes Jahr eine beim Rückwärtsfahren auf (AUF) das Vorderrad gefahren zu sehen war nichts als das Moped aber in der Werkstatt war hat der Gutachter festgestellt das die Felge was abbekommen haben muss. Unterm strich war es dann ein schaden von rund 1200,- Euro so schnell gehts.

Gruß RHGS
 
judex

judex

Dabei seit
22.04.2012
Beiträge
1.720
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Edewecht
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K 50; K 25 ; R 65 ; CB 400 Four
Oder anders ausgedrückt: die wird auch angezeigt ohne Strafantrag des Opfers ;)
Man muss vielleicht das System des Strafrechts im Straßenverkehr näher betrachten.
Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

1. Wir wollen Straßenverkehr zulassen.
2. Damit gibt es Fehler der Verkehrsteilnehmer.
3. Geschehen diese fahrlässig (= nicht vorsätzlich), so macht sich der Unfallverursacher nach dem
Strafgesetzbuch nicht strafbar. Vielleicht gibt es ein Bußgeld und Punkte, harmlose Konsequenzen.
Gleichwohl muss er zivilrechtlich für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.
4. Etwas verlangt man deshalb von ihm in aller Strenge, nämlich Solidarität mit dem Geschädigten:
Der Unfallverursacher muss sich zu dem Geschehen bekennen und dem Geschädigten die Möglichkeit
geben, von ihm (oder seiner Versicherung) Schadensersatz geltend zu machen.
Entzieht er sich diesem Minimum an Verhaltenspflicht, indem er sich vom Unfallort entfernt, so wird er
verhältnismäßig schwer bestraft.
5. Selbstverständlich muss er einem Verletzten helfen, auch das verlangt man von ihm, tut er das nicht
wird er ebenfalls streng bestraft (was Ihr schon ahntet).

Zusammenfassung: hat man als Verkehrsteilnehmer aus Unachtsamkeit (mit seiner Dose) eine GS umge-
worfen, hat man nichts weiter zu tun, als dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei den Unfall aufnehmen
kann, man muss also auf sie warten, mehr wird eigentlich nicht verlangt.
Ob ein sichtbarer Schaden entstanden ist, oder, ob dieser als Bagatelle nicht unter das Gebot der Melde-
pflicht fällt, ist die Spielwiese der Verteidiger und Staatsanwälte. Unsereiner sollte dafür sorgen, dass
man derartige Argumente nicht braucht - ist viel einfacher und entkompliziert das Leben!
 
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porschefunki

porschefunki

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Ich sehe das auch ganz einfach.
Er (der Unfallverursacher) hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dafür gibt es Gesetze.
Er (der Unfallverursacher) wurde erwischt, dumm gelaufen für ihn.
Moped aufheben war ja sowas von nett:cool:
Und dann eine "Notlüge" er hätte jemandem Bescheid gesagt, aber sicher...... (zeugt von seinem Charakter) .
Wenn man ihn nicht sogar gefilmt hätte wäre Tobi auf seinem Schaden sitzen geblieben.

Hoffentlich reißen sie dem Unfallverursacher den Ar... auf.
"Wer bescheißt wird bestraft!" Leider viel zu selten........

Gruß Volker
 
Milhouse

Milhouse

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R 1250 GS ADV
Moin,

um das hier mal abzuschließen: Ich bin doch noch zum Gutachter, 1700 Euro inkl. Wertverlust. Gab etwas hin und her mit der Versicherung, der Anwalt hat es dann geregelt. Die Kohle habe ich komplett erhalten, die Schäden zum Teil reparieren lassen.
Alles wieder gut, Fahren macht wieder Spaß. Danke für Euer Feedback.

Gruß Tobi
 
PStranger

PStranger

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Beiträge
1.040
Modell
K50 2014
Prima, dann weiterhin un(m)fallfreie Fahrt! :wink:
 
Thema:

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