Halterhaftung bei Motorradfahrern

Diskutiere Halterhaftung bei Motorradfahrern im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; 1. Wenn ich von Mobilität wirklich abhänge, darf mir ein solcher Fehler nicht passieren. Sonst mache ich meinen Job schlecht! 2. garantiert müsste...
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Nordlicht

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1. Wenn ich von Mobilität wirklich abhänge, darf mir ein solcher Fehler nicht passieren. Sonst mache ich meinen Job schlecht!
2. garantiert müsste ich meine Frau nicht hinhängen- sie käme gar nicht auf die Idee, mich das ausbaden zu lassen. Allerdings bin ich Single...
3. dass so etwas nur für einige, nicht aber für alle gelten soll, stört mich allerdings auch sehr.
 
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1. W enn ich von Mobilität wirklich abhänge, darf mir ein solcher Fehler nicht passieren. Sonst mache ich meinen Job schlecht!
2. garantiert müsste ich meine Frau nicht hinhängen- sie käme gar nicht auf die Idee, mich das ausbaden zu lassen. Allerdings bin ich Single...
3. dass so etwas nur für einige, nicht aber für alle gelten soll, stört mich allerdings auch sehr.
zu 1 : wer da frei von Fehlern
zu 2 : war nur ein Beispiel, was ist mit Bruder. , Vater etc etc ?
zu 3 : Darum geht's doch in diesem Fred !
 
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Matjes

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bin ich auch ...

deinen bogen von halterhaftung beim blitzen zum unfall mit todesfolge und fahrerflucht finde ich allerdings ziemlich überspannt.

Moin Lars,
kannste ja mal genüsslich durch den Kopf ziehen lassen, welchen Zweck die anvisierte "halterhaftung" zur Ahndung von Owi´s wohl haben könnten.

Genauuu - die Unfallvermeidung !

Das eine gibt´s aber nicht ohne das andere. Das ist die Realität.
Viele Menschen - viele Unfälle - viele Regeln.

Nicht umsonst tobst Du Dich ja auf der Renne aus und nicht hemmungslos auf der Straße.

Und richtig erkannt - da bin ich sowas von - überspannt.

Aber offensichtlich bin ich das nicht allein, sonst gäb´s die Diskussion ja nicht.

Ich bin für das Verursacherprinzip - wer Mist baut soll ihn auch Schlucken !

In wie weit bei Bagatellen eine Halterhaftung her muss, ist sicher diskutierbar.
Ursache dieser geplanten Gesetzesänderung sind eindeutig die größenwahnsinnigen Ignoranten, die durch ihr Verhalten Konsequenzen des Staates notwendig machen.
Die Sicherheit Anderer geht denen völlig am Ars.. vorbei. Das ist, was es ist - assich !

Das dann eine rechtlich einwandfreie Regelung her muss, unterstell ich mal.


tschöö :undweg:
 
AmperTiger

AmperTiger

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Fakt ist, dass damit offensichtlich Schindluder getrieben wird und sich einige Schlitzohren feixend über Verkehrsregeln hinwegsetzen.
aber wo sind die denn, die hier regelmäßig den Verkehrsregeln den Finger zeigen? Max, das sind Worthülsen ohne realen Hintergrund. Die wenigen Fälle in denen wirklich so verfahren werden sollte, erwischt man auch ohne Halterhaftung, sei dir da mal sicher. ansonsten müssen selbst Politiker zugeben, dass die Übertretungen gerade bei Geschw.verstößen seit Jahren zurückgehen. Wovon reden wir dann eigentlich? Stimmungsmache? mit markigen Sprüchen zeigen,dass man "etwas" tut, auch wenns Unsinn ist?

Wenn dann immer wieder einige Klugschisser glauben, sie könnten sich selbst aussuchen welche Regeln sie befolgen und welche nicht und diese erwischt werden - um so besser. Da hab ich kein Mitleid.kein Mitleid mit wem? der sich wegen 80 bei 60 aufs Maul legt? wo differenzierst du da? deine Freunde, die sich natürlich alle immer an alle Regeln halten, so wie du auch? also nur dann kein Mitleid, wenn es andere sind, die zu doof sind zum schnell fahren und sich aufs Maul legen?
wo sind sie denn? diejenigen, die sich selbst aussuchen, welche Regeln sie befolgen?Das ist doch Zeitungswissen, man hat mal gelesen....
das ist doch alles viel zu platt. Du zeichnest das Bild von Outlaws, die mordend und brandschatzend durch die Lande ziehen.......ich kenne einige, die sich nicht immer an alle Regeln halten, einschl. mir selber, aber das Bild, dass du zeichnest, ist sowas von übertrieben und realitätsfern.

du bist für das Verursacherprinzip? gut so, wir nämlich auch, nirgendwo hat jemand was anderes geschrieben, ich hätte nur gerne dass mir der Vorwurf auch bewiesen werden kann, der mir gemacht wird. (keine Angst, ist oft genug passiert und ich habe schon einige an Geld gelöhnt und auch die Punkte hab ich alle selbst gesammelt)
 
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Nordlicht

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zu 1 : wer da frei von Fehlern
zu 2 : war nur ein Beispiel, was ist mit Bruder. , Vater etc etc ?
zu 3 : Darum geht's doch in diesem Fred !

Du hast meine Argumentation nicht begriffen, befürchte ich. Oder ich hab mich unklar ausgedrückt.
Zu 1.: Es geht nicht darum, dass ich fehlerfrei bin. Ganz im Gegenteil! Und solange ich dabei nicht erwischt werde, lebe ich ganz gut damit.
Aber WENN ich erwischt werde, füge ich zu dem bereits gemachten Fehler nicht noch einen weiteren hinzu. Es ist mir eigentlich gleichgültig, ob mich das in deinen Augen zum Idioten, Gutmenschen oder Spoiesser macht - aber für mich ist Brechen des tempolimits eine sehr kleine Sünde. Das Sich-Hinauswinden aus irgendwelchen Situationen hingegen erheblich schlimmer, in meinen Augen wirklich moralisch abstossend. Und ja, ich versuche auch, so zu leben.
Zu 2.: Noch einmal: Ich habe das grosse Glück, im echten Leben von Menschen umgeben zu sein, die niemals eigene Verantwortung auf Kosten anderer abgeben würden. Ich kann also nicht in besagte Situation kommen. Und wenn irgendwann doch, so wäre dann halt die Beziehung zu besagter Person vermutlich abgebrochen. Siehe 1.
Bleibt noch die unerlaubte Benutzung meines Motorrades. Hier käme man dann auf ein einziges denkbares Dilemma: Was, wenn ein Kind eines Freundes/ Verwandten unerlaubt meinen Töff klaut und einen Unfall baut? Absolutes vertrauen in einen menschen bedeutet ja nicht automatisch, dass auch dessen Kinder genau gleich ticken. DAS wäre ein schwerer Gang - aber auch hier ist meine Haltung letztlich klar.
Zu 3.: Ja und nein. Begonnen hat es damit, ja. Aber ganz offensichtlich wird von vielen auch die halterhaftung im Allgemeinen mitdiskutiert. Und zu diesem Zweig der Diskussion habe ich mir einen Beitrag erlaubt ;)
 
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Angsthase

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Hallo, ich moechte vielleicht zur klarstellung der sogenannten Halterhaftung in A folgendes mitteilen: bei uns ist der Zulassungsbesitzer lt. gesetz VERPFLICHTET der behoerde ueber ersuchen auskunft zu erteilen wem er zu einem bestimmten zeitpunkt das fahrzeug ueberlassen hat. eine sogenannte Lenkererhebung. die trifft bei verwaltungsuebertretungen grundsaetzlich zu ausser es ist als geringes vergehen mit einer anonymverfuegung verordnet. Dh. bei UNS trifft es grundsaetzlich IMMER den zulassungsbesitzer und der hat die PFLICHT den lenker bekannt zu geben. kann es dass nicht TRIFFT ihn die verantwortung zur tat.
in "kurzen" worten die gesetztliche lage in A.
netten tag und lg
 
pilles-Q

pilles-Q

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Moin,
das ist ja alles interessant, was so an unterschiedlichen Standpunkten zusammengetragen wird.

Die Definition von "mobiler Selbstbestimmung" ist in unserem herrschenden Rechtssystem tatsächlich recht weit gespreizt.
Hier auf Einsicht und Rückblick auf die ersten Paragraphen der StVO zu hoffen, ist manchen wohl verwehrt.

Eigentlich "lieben" wir Deutschen ja das Gängeln und Bevormunden seitens der Obrigkeit, aber bei 2 oder 4 Rädern hört das schnell auf.
Klingt komisch, ist aber so: Egal ob Tempolimit, "Nachschuß" oder Seniorenfahrtüchtigkeit: Da ist Deutschland eine Insel der Glückseligkeit... denn EU-Richtlinien (egal ob Klima oder andere Ziele) sehen anderes vor, lassen aber die nationale Durchführung offen.

Gerade auch, weil Biker davon betroffen sind, die Senioren und die Teilnahme am Strassenverkehr, auch eine risikoreiche Folge der "persönlichen Freiheit"... ich bin mir sicher, daß jeder schon haarsträubende Situationen mit vorzugsweise silbernen Fahrzeugen gehabt hat... Gestern auf N3 gabs auch mal wieder was dazu, der Aufschrei innerhalb des angesprochenen Kollektivs fällt allerdings auch ähnlich starrsinnig aus: "Alles Einzelfälle, die eine derartige Massnahme nicht rechtfertigen...."

Und klar ist, daß sich für regelmäßige Untersuchungspflicht ab 75 Jahre(z.B.) hier eine Mehrheit finden würde, zumindest solange man das Alter selber nicht in Reichweite hat.

Für das angesprochene Problem fällt mir keine gesetzestreue relevante Lösung ein, also muss da was geändert werden.
Wie hoch ist der Prozentsatz der "Leihmotorräder", die sich in solchen Überschreitungen tummeln? 1% oder 2% ???
Ich glaub Mopeten werden selten verliehen (aber es gibt Ausnahmen...)
Die Halterhaftung auf den Bereich bis max 25km/h Überschreitung auszudehnen, ist schwer durchsetzbar..einerseits.
sprich: Anerkennen des Verwarnungsgeldangebotes: normale Summe.
Widerspruch oder Bussgelbereich: -> Plan B
-> Andererseits könnte man ja für Fälle, wo eine Vmax Übertretung aufgrund der herrschenden Bedingungen die Ermittlung erschwert, das Bussgeld im Einspruchspruchsfall einfach mal verdoppeln und dem Halter auferlegen (der wird sich schon privat um den Ausgleich bemühen..)
Viel mehr Angst machen (und damit klageträchtig) und das ist dann nicht der Fall, wären durch die Halterhaftung "erworbene Punkte" ...

Und ich bin mir sicher, daß mit dieser Regelung auch alle leben könnten:

Der Kick mit 140km/h hier am Deich bei erlaubten 60km/h geblitzt zu werden muß einem dann schon mal 1360 EUR wert sein, dafür gibts keine Punkte oder Fahrverbot... Und der Halter weiß wohl am besten, wer gefahren ist...
 
Henryt

Henryt

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"Ich bin für das Verursacherprinzip - wer Mist baut soll ihn auch Schlucken ! "
Genau das wollen hier viele, dem Fahrer muss man ein Verstoß nachweisen und nicht dem Halter.
Und all die 100% gesetzestreuen Gutmenschen können schon heute freiwillig ihre Kennzeichennummer und Name gut sichtbar auf den Helm oder die Scheibe schreiben, gesehen habe ich es noch nicht. Müssten sich dabei aber ziemlich gut fühlen.
Fahre innerorts niemanden mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Vorgarten, ausserorts richte ich meine Geschwindigkeit schon nach der Höhe des Gefährdungspotentials. Damit masse ich mir natürlich das Recht an, über die Sinnhaftigkeit von Verkehrsregelungen eine eigene Meinung zu haben.
 
Zörnie

Zörnie

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Ich schließe mich inhaltlich Tigers Ausführungen an - so ich ihn richtig verstanden habe ;) Hier wird durch die Verantwortlichen des Landes S-H ein Bedrohungs- und Gefährdungsszenario in den Raum gestellt, dass so nicht existiert, außer in Vorurteilen und an Stammtischen. Dieses Szenario lässt sich jedoch durch Zahlen nicht belegen und dient nur dem Zweck, hier Stück für Stück Rechte aufzuweichen.
Auch wird nicht belegt, ob die Behörden wirklich so hilflos sind, wie sie sich hier darstellen. MMn sind sie es gegenüber der kleinen Zahl notorischer und andere Verkehrsteilnehmer gefährdende Motorradrasern nicht. Sollten die Behörden sich Massen von die Geschwindigkeitsbeschränkungen ignorierenden Motorradfahrern gegenübersehen, dann müssen sie ihren Kontrolltaktik ändern, nicht aber das geltende Recht.

Grüße
Steffen
 
M

Matjes

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das ist doch alles viel zu platt. Du zeichnest das Bild von Outlaws, die mordend und brandschatzend durch die Lande ziehen.......
Aha ! Wo hast Du das gelesen ? Deine Phantasie ist gruselig :gruebel: - aber durchaus unterhaltsam. Du übertreibst ja glücklicherweise gar nicht.:daumen-hoch:

ich kenne einige, die sich nicht immer an alle Regeln halten, einschl. mir selber, aber das Bild, dass du zeichnest, ist sowas von übertrieben und realitätsfern.
Das weiß ich doch. Du machst ja schließlich kein Geheimnis draus. :pattpatt:

du bist für das Verursacherprinzip? gut so, wir nämlich auch, nirgendwo hat jemand was anderes geschrieben, ich hätte nur gerne dass mir der Vorwurf auch bewiesen werden kann, der mir gemacht wird. (keine Angst, ist oft genug passiert und ich habe schon einige an Geld gelöhnt und auch die Punkte hab ich alle selbst gesammelt)
Siehste - soweit sind wir doch gar nicht voneinander entfernt.

Übrigens - mein verkümmertes Mitleid bezieht sich besonders auf die Geldstrafen zahlenden "Outlaws" die durch besonders intelligentes Verhalten alle Gutmenschen ( bescheuerter Begriff, von Bösmenschen vergeblich erfunden um alle Anderen zu diffamieren :gaehn:) übertreffen die Staatskasse zu füllen.:daumen-hoch:

Ansonsten könnt ich mit zuviel Mitleid meinen Job nicht mehr machen, aber ich geb zu - es fällt manchmal schwer keins zu haben.
Weil - am Ende sind wir alle gleich (fast - jeden falls )
 
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Gast 7673

Gast
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Ich wüsste nicht, wann ich mich derart im Ton vergriffen hätte.
Aber im Internet kann man ja schnell mal was schreiben ohne mit Konsequenzen leben zu müssen...

In diesem Sinne noch nen schönen Tag Herr QVIENNA
 
Heidekutscher

Heidekutscher

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Heute gelesen: SH denkt über Möglichkeiten nach, z.B. die Anbringung von kleinen Kennzeichen vorn, die dann per Hochauflösung lesbar werden sollen.
 
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Franzl

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SH denkt über Möglichkeiten nach, z.B. die Anbringung von kleinen Kennzeichen vorn
Das wäre altbacken. Die Technik ist längst weiter fortgeschritten.

BMW wird bei den PKW bekanntlich einen Online-Zugang des Bordcomputers zur BMW-Zentrale einführen. Angeblich nur zur Übermitttlung von Wartungs-Daten - aber wenn die Technik sich bewährt, ist der nächste Schritt vorhersehbar. Der Bordcomputer übermittelt dann die Fahrzeugdaten online nach Flensburg. Dort hat jeder Fahrzeughalter bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu hinterlegen, so dass jedes Bußgeld sofort abgebucht werden kann. Außerdem startet das Fahrzug nur noch, wenn der Bordcomputer den RFID-Chip des Fahrer-Personalasuweises auslesen konnte, so dass Big Brother jederzeit den Fahrer identifizieren kann.

Das Ganze ist natürlich manipulationssicher: wenn man am System herumfummelt, läuft der Bock nicht mehr (manche kennen das ja bereits von der Ringantenne).

So schnell geht das mit der schönen neuen Welt.
Wetten dass?
 
Heidekutscher

Heidekutscher

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Du machst uns ja Angst!
 
Ralf_GSX1400

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Ich hätte da mal eine Frage zur Halterhaftung. Ich kann ja Halter von einem Fahrzeug sein ohne dass ich selbst einen Führerschein habe, wie geht den hier die Behörde dann weiter vor. Punkte, Fahrverbot etc.pp. greifen hier ja nicht nur der Monetäre Teil ?.
 
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