Halterhaftung bei Motorradfahrern

Diskutiere Halterhaftung bei Motorradfahrern im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; keine Angst "DIE" kriegen dich schon .... dann werden halt schnell mal die Gesetze geändert, bis es passt ... wie offensichtlich werden wir hier...
Frosch'n

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keine Angst "DIE" kriegen dich schon .... dann werden halt schnell mal die Gesetze geändert, bis es passt ... wie offensichtlich werden wir hier eigentlich verarscht .... geht's noch ....
 
Zörnie

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keine Angst "DIE" kriegen dich schon .... dann werden halt schnell mal die Gesetze geändert, bis es passt ... wie offensichtlich werden wir hier eigentlich verarscht .... geht's noch ....
:vogel: Aber gut, wie du seine Frage beantwortest hast.
 
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der niederrheiner

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Ich könnte mir vrostellen, daß es schwierig werden könnte das vor Gericht zu erklären. Denn Motorrad, aber keine Fahrerlaubnis, gleich von vornerein Moped zum Verleihen angeschafft?!?
 
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Tolle Idee, hat sicher viele Anhänger.

Man hebt also den Grundsatz der Unschuldsvermutung auf und kehrt die Beweislast um. Die einzige Begründung dafür ist, Personalmangel. Und das ganze dann auch nur für eine bestimmte Gruppe Verkehrsteilnehmer.

Super-Idee, von da bis zur Gesinnungsjustiz und Sippenhaft ist es nur ein Schritt.

Nicht nur das solcher geistiger Dünnsch... von interesserten Kreisen gedacht und postuliert wird, es gibt auch immer noch genügend Tiefflieger, die das gut finden. So nach dem Motto, wer nichts macht, dem passiert auch nichts.

Wenn ich religös wäre, würde ich jetzt sagen, Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.
 
Larsi

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Ich könnte mir vrostellen, daß es schwierig werden könnte das vor Gericht zu erklären. Denn Motorrad, aber keine Fahrerlaubnis, gleich von vornerein Moped zum Verleihen angeschafft?!?
mein opa hatte auch immer ein auto.
nachdem er seinen lappen mit 75 jahren wegen zu schlechten sehens abgegeben hat, behielt er den wagen noch jahrelang, um sich damit von verwandten oder freunden chauffieren zu lassen.
 
End u RO

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mein opa hatte auch immer ein auto.
nachdem er seinen lappen mit 75 jahren wegen zu schlechten sehens abgegeben hat, behielt er den wagen noch jahrelang, um sich damit von verwandten oder freunden chauffieren zu lassen.
Dann weiß dein Opa ja immer wer gefahren ist. Also kein Problem. :)

Ich habe nichts gegen die Halterhaftung. In Österreich z.B. ist es nicht anders.
Bei Privatbesitz ist man meistens selbst der Fahrer, bzw. Frau/Kinder. Bei Firmenfahrzeugen ist bei Fahrerwechseln sowieso ein Fahrtenbuch üblich.
Auf deutschen Strassen ist die Verkehrsdichte sehr hoch und die MEISTEN Geschwindigkeitsbegrenzungen haben ihren Sinn. Wenn sich manche Verkehrsteilnehmer nicht daran halten wollen, müssen sie nunmal dafür "Bestraft" werden.
Die lächerliche Ausrede eines Privatbesitzers zu sagen ich weiß nicht wer gefahren ist, ist ja wohl ein Witz. Wenn ich meine Fahrzeuge mal verleihe, dann weiß ich wer es hatte. Kommt ja nicht so oft vor.
Ich möchte mich nicht als Moralapostel aufspielen, fahre selbst viel und gern durch die Welt und habe auch schon hier und da Bezahlen dürfen für zu schnelles Fahren. Auf der A1 in Österreich wurde ich einmal geblitzt. (wie üblich war der Blitzer hinter einem großen Autobahnschild "versteckt" und man wird von hinten geblitzt) Der Spaß hat mich 450€ gekostet. Da kommt man auch als deutscher nicht drumherum. Aber seitdem halte ich mich auf den Autobahnen der Nachbarn meistens an die Geschwindigkeit.
Mir würde die Halterhaftung den Spaß am Motorradfahren jedenfalls nicht trüben.
Und es ist nicht Schade um die Verkehrsteilnehmer die meinen sie müssten mit 200 über deutsche Bundesstrassen fegen, mit der Gewissheit "die kriegen mich eh nicht".
Grüße, Tom
 
IamI

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Tolle Idee, hat sicher viele Anhänger.

Man hebt also den Grundsatz der Unschuldsvermutung auf und kehrt die Beweislast um. Die einzige Begründung dafür ist, Personalmangel. Und das ganze dann auch nur für eine bestimmte Gruppe Verkehrsteilnehmer.

Super-Idee, von da bis zur Gesinnungsjustiz und Sippenhaft ist es nur ein Schritt.

Nicht nur das solcher geistiger Dünnsch... von interesserten Kreisen gedacht und postuliert wird, es gibt auch immer noch genügend Tiefflieger, die das gut finden. So nach dem Motto, wer nichts macht, dem passiert auch nichts.

Wenn ich religös wäre, würde ich jetzt sagen, Oh Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.
Lieber C-Treiber,

die sog. Haöterhaftung hat überhaupt nichts mit "Beweislastumkehr" oder "Sippenhaftung"c oder ähnlichem zu tun.

In A ist es in der STVO festgeschrieben, dass ich mich als Fahrzeughalter (in A auch Zulassungsbesitzer) davon zu überzeugen habe, dass derjenige, dem ich mein Fahrzeug (und jetzt kommt noch was: der Zulassungsbesitzer muss nicht ein mal der Eigentümer sein - zb Leasingfahrzeuge) zum Fahren zur Verfügung stelle, eine gültige Lenkerberechtigung für die Fahrzeugklasse (vulgo Führerschein) hat.
Außerdem muss ich mich davon überzeugen, dass derjenige (zum Zeitpunkt des Überlassens des Fahrzeuges) geeignet erscheint, ein Fahrzueg zu lenken.

Also ist es in A verpflichtend zu wissen, wer mit dem Fahrzueg gefahren ist (ganz wichtig zB im Falle von Fahrerflucht, wenn - wie vor kurzem erst in A passiert - sogar ein Mensch zu Tode gekommen ist) - ich kann ja nur dann prüfen, ob eine gültige Lenkerberechtigung vorliegt, wenn ich weiss wer das ist.

Ich möchte gerne wissen, wo bei dir der Punkt ist, bei dem du dann doch ein Familienmitglied "vernaderst", bei einer OWI (Neudeutsch für Ordnungswidrigkeit - welch Abkürzung), oder bei Schaden an Leib und Leben oder irgendwo dazwischen. Wenn mit deinem Fahrzeug Schaden angerichtet wurde, hat der jenige der dafür die Verantwortung trägt diesen Schaden zu regulieren, und die Verantwortung über dein Fahrzeug hast nunmal du!.


Übrigens, Leihwagenfirmen machen das standardmäßig, dass der FS nicht nur angeschaut, sondern auch noch kopiert wird (hast du dann ein Problem mit dem Datenschutz? Würde zu dir passen mit deiner fast schon schizoiden Furcht vor der Obrigkeit! - nicht anders lassen sich deine unendlichen Geschichten über den Streit mit derselben erklären). Und einem offensichtlich nicht in der Lage seiendem Mieter (also zb sichtbar betrunken, geistig behindert, Kind, .....) wird keine Leihwagenfirma ein KFZ leihen.

Und deine gebetsmühlenartig vorgetragene Befürchtung der Gesinnungsjustiz und Sippenhaft macht deine Argumentation nicht besser.

Das mit dem Hirn gebe ich mal einfach zurück - möge dich auch ein wenig davon treffen.

Liebe Grüße

Wolfgang
 
Zörnie

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Ich hätte da mal eine Frage zur Halterhaftung. Ich kann ja Halter von einem Fahrzeug sein ohne dass ich selbst einen Führerschein habe, wie geht den hier die Behörde dann weiter vor. Punkte, Fahrverbot etc.pp. greifen hier ja nicht nur der Monetäre Teil ?.
Punkte kannst du auch ohne Fahrerlaubnis erhalten. Ein Fahrverbot als schwerwiegende Ahnung eines Vergehens nur, wenn du einen Verstoß als Fahrer begangen hast, nicht aber, wenn du nur als Halter belangt wirst (Parkverstoß o. nicht verkehrssicheres Fahrzeug).

Grüße
Steffen
 
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Lieber C-Treiber,

die sog. Haöterhaftung hat überhaupt nichts mit "Beweislastumkehr" oder "Sippenhaftung"c oder ähnlichem zu tun.

In A ist es in der STVO festgeschrieben, dass ich mich als Fahrzeughalter (in A auch Zulassungsbesitzer) davon zu überzeugen habe, dass derjenige, dem ich mein Fahrzeug (und jetzt kommt noch was: der Zulassungsbesitzer muss nicht ein mal der Eigentümer sein - zb Leasingfahrzeuge) zum Fahren zur Verfügung stelle, eine gültige Lenkerberechtigung für die Fahrzeugklasse (vulgo Führerschein) hat.
Außerdem muss ich mich davon überzeugen, dass derjenige (zum Zeitpunkt des Überlassens des Fahrzeuges) geeignet erscheint, ein Fahrzueg zu lenken.

Also ist es in A verpflichtend zu wissen, wer mit dem Fahrzueg gefahren ist (ganz wichtig zB im Falle von Fahrerflucht, wenn - wie vor kurzem erst in A passiert - sogar ein Mensch zu Tode gekommen ist) - ich kann ja nur dann prüfen, ob eine gültige Lenkerberechtigung vorliegt, wenn ich weiss wer das ist.

Ich möchte gerne wissen, wo bei dir der Punkt ist, bei dem du dann doch ein Familienmitglied "vernaderst", bei einer OWI (Neudeutsch für Ordnungswidrigkeit - welch Abkürzung), oder bei Schaden an Leib und Leben oder irgendwo dazwischen. Wenn mit deinem Fahrzeug Schaden angerichtet wurde, hat der jenige der dafür die Verantwortung trägt diesen Schaden zu regulieren, und die Verantwortung über dein Fahrzeug hast nunmal du!.


Übrigens, Leihwagenfirmen machen das standardmäßig, dass der FS nicht nur angeschaut, sondern auch noch kopiert wird (hast du dann ein Problem mit dem Datenschutz? Würde zu dir passen mit deiner fast schon schizoiden Furcht vor der Obrigkeit! - nicht anders lassen sich deine unendlichen Geschichten über den Streit mit derselben erklären). Und einem offensichtlich nicht in der Lage seiendem Mieter (also zb sichtbar betrunken, geistig behindert, Kind, .....) wird keine Leihwagenfirma ein KFZ leihen.

Und deine gebetsmühlenartig vorgetragene Befürchtung der Gesinnungsjustiz und Sippenhaft macht deine Argumentation nicht besser.

Das mit dem Hirn gebe ich mal einfach zurück - möge dich auch ein wenig davon treffen.

Liebe Grüße

Wolfgang

Hallo laml,

ich weiß nicht, wie weit Du Dich mit der deutschen Recht insbesondere Ordnungswidrigkeiten-Recht auskennst. Die Strafprozessordnung gilt auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Damit gilt ganz klar das Zeugnisverweigerungsrecht wenn ich mich oder einen Angehörigen belasten muss. Im Umkehrschluss, wenn ich als Halter also sowieso hafte, bewirkt das ganz klar ein Beweislastumkehr. Der Staatsanwalt muß nämlich gar nichts mehr beweisen wer gefahren ist, sondern kann sich immer an den Halter wenden.

Also, ich würde sagen, Deine Kenntnisse liegt noch unter dem Durchschnitt.


Ich schriebe wohl auch ganz klar, von da (Halterhaftung) zu Gesinnungsjustiz und Sippenhaft ist es nur ein Schritt. Ich habe nie behauptet, das Halterhaftung Sippenhaft ist.

Mit der Auffassung von Recht und Gesetz, die von Österreichern vertreten wird, haben wir in Deutschland (historisch betrachtet) nicht so gute Erfahrungen gemacht und genau deshalb, gibt es hier ein paar Regelungen.

Übrings OWi ist nicht neudeutsch (okay, für Östereicher vielleicht schon) sondern leitet sich vom OWiG dem Ordnungswidrigkeitengesetz ab.:) Und das gibt es bereits seit 1968.

Wieso sollte ich ein Problem haben wenn die meinen Führerschein kopieren, über den Miet-Vertrag haben sie doch sowie alle meine Daten. Übrings haben sie meinen Führerschein noch nie kopiert. Wozu auch, die Listennumme reicht.

Kann das sein, das Du so ein klein wenig verwirrt bist? Oder nicht verstehst wovon ich schreibe?

Ich habe ein schizoide Furcht vor der Obrigkeit.:Tofunny:

Selten so gelacht, Du hast gerade sugus abgelöst. Gratuliere.

Weil ich Angst vor denen habe, streite ich mich. Stark eingeschränkte Realitätswahrnehmung Deinerseits. Ich habe keine Angst vor Behörden, nie gehabt.

Gebetsmühlenartige vorgetragene Befürchtung Gesinnungsjustiz und Sippenhaft,:) naja da bin ich ja mal gespannt, wie viele von meinen über 5000 Beiträgen sich mit dieser Argumentation beschäftigen, und in wie vielen sie gebetsmühlenartig als Argument gebraucht wurde.

Ich könnte ja jetzt sagen, wenn ich ein wenig Hirn brauche, dann brauchst Du offenkundig nen ganzen Güterzug davon, aber das fände ich jetzt doch eher auf dem Niveau Kindergarten. Da ich Dich nicht persönlich gemeint hatte, muß ich davon ausgehen, dass Du Dir den Schuh angezogen hast und Deine Antwort bestätigt dies.:cool:

Wenn Du nicht weist, was eine schizoide Persönlichkeitsstörung ist, solltest Du mit diesem Ausdruck nicht um Dich werfen, Du machst Dich nur lächerlich.


Mal nen Zitat:
Die schizoide Persönlichkeitsstörung (griechisch: schizein = abspalten; nicht zu verwechseln mit Schizophrenie oder der schizotypischen Persönlichkeitsstörung) zeichnet sich aus durch einen Rückzug von affektiven, sozialen und anderen Kontakten mit übermäßiger Vorliebe für Phantastereien, einzelgängerisches Verhalten und eine in sich gekehrte Zurückhaltung. Die Betroffenen verfügen nur über ein begrenztes Vermögen, Gefühle auszudrücken und Freude zu zeigen.

Trifft voll zu. :respekt: Vor allem der Teil mit der Zurückhaltung und dem mangelnden Gefühlsausdrücken. Werden die Mitarbeiter des FA Spandau sicher bestätigen.;)

Aber wenn ich Dir beim Frustabbau und der Allgemeinbildung ein wenig weiterhelfen kann, werde ich das gerne tun, Du mußt nur weiter so lustige Beiträge verfassen.
 
apfelrudi

apfelrudi

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Völlig OT:

Ich bin (werde) reich, und zwar unendlich reich!

Hiermit melde ich unter Zuhilfenahme dieses Threads ein Patent an: das einzige, echte, tatsächlich funktionierende Perpetuum Mobile!


;)
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo,

kurz und knapp:
Ganz sicher wird das das Land Schleswig-Holstein kein in Deutschland geltendes Bundesrecht für das eigene Bundesland ändern, es fehlt dazu die Gesetzgebungskompetenz.
 
C

Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Weil ich weder Denunziant noch Blockwart bin und es sogar ein Gesetz gibt, nach dem gleiches gleich zu behandeln ist =
AGG.
Hallo Dirk,
also, ich schätze deine Beiträge grds. sehr, aber das AGG hat mit dem Thema hier nix zu tun :confused:
 
Capricorn

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Völlig OT:

Ich bin (werde) reich, und zwar unendlich reich!

Hiermit melde ich unter Zuhilfenahme dieses Threads ein Patent an: das einzige, echte, tatsächlich funktionierende Perpetuum Mobile!


;)
Ist denn der Klugschiss keine von aussen zugeführte Energie?
 
IamI

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Danke, voll drauf angesprungen!!
Und Schluß
 
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Coogan

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Anscheinend haben wir Motorradfahrer uns schon so an die "Sonderbehandlungen" (Streckensperrungen...) gewöhnt, dass es uns nichts mehr ausmacht, wieder ein Stück weiter benachteiligt zu werden.
Ich jedenfalls bin vehement dagegen. Die Rennleitung soll nicht ihr Problem zu meinen machen. Von mir aus können sie Radargeräte einsetzen, die durch Helme blitzen können. Dann ist es eben so.

Coogan
 
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@C-Treiber: BLUBB
Danke, voll drauf angesprungen!!
Und Schluß
Okay, nun stehst Du mit sugus wieder auf einer Stufe.:) Zwei Lieblingslachnummern gleichzeitig, hatte ich in noch keinem Forum.:) Aber irgendwann ist es immer das erste Mal.
 
C-Treiber

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Hallo Dirk,
also, ich schätze deine Beiträge grds. sehr, aber das AGG hat mit dem Thema hier nix zu tun :confused:
AGG erschließt sich mir auch nicht, selbst analoge Anwendung ist ein wenig am Thema vorbei.

Art 3, (1) GG, wenn man oben ansetzt.

Änderung von Bundesrecht durch ein Land geht über Gesetzesinitiative Bundesrat mal grundsätzlich (Mehrheiten in beiden Kammern vorausgesetzt).

Wobei Art. 3 (1) GG i.V. Art. 1 (3) GG. Mit dem besonderen Hinweis auf "unmittelbar".

Meiner persönlichen Ansicht nach, ist die Halterhaftung bei Parkverstössen schon mit dem GG nicht vereinbar, das o.g. aber auf keinen Fall.
 
Henryt

Henryt

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So what, Kennzeichen vorn ist nur lästig.
Sturmhaube, verspiegeltes Visier oder bei Frauen eine Burka. Ändert nichts. Solange Geschwindigkeitskontrollen nur zum Abkassieren durchgeführt werden, werde ich darauf reagieren.
Beispiele: In schrottreifen Straßen werden 30er Schilder über Jahre aufgestellt, aber natürlich wird geblitzt. Ist ja auch einfacher als sie zu reparieren. (Warum hat ein Schild am Motorrad "Bremsen defekt Höchstgeschwindigkeit 30" dann keine strafbefreiende Wirkung?)
Starenkästen in England müssen auf Grund der Gesetzeslage auf der Vorderseite knallgelb sein, in Brandenburg werden sie mit Tarnfarbe in Camouflage gestrichen. Wenn Kontrollen nur an gefährlichen Stellen durchgeführt werden, was dient dann eher der Verkehrssicherheit?
Um die Pfründe der öffentlichen Hand zu sichern, werden einfach grundsätzliche gesetzliche Rechte in Frage gestellt ( eine Straftat muss bewiesen, nicht vermutet werden).
Es gab eine Zeit, da gab es eine Sondergesetzgebung. Die Regelungen waren banal, die Auswirkungen fatal und deswegen sind ganz bestimmte Grundsätze in der Gesetzgebung so geschaffen worden.
 
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Anscheinend haben wir Motorradfahrer uns schon so an die "Sonderbehandlungen" (Streckensperrungen...) gewöhnt, dass es uns nichts mehr ausmacht, wieder ein Stück weiter benachteiligt zu werden.
Ich jedenfalls bin vehement dagegen. Die Rennleitung soll nicht ihr Problem zu meinen machen. Von mir aus können sie Radargeräte einsetzen, die durch Helme blitzen können. Dann ist es eben so.

Coogan
Das tun die Radargeräte durchaus.

Das Problem unserer lieben Wegelagerer und Politiker ist ein ganz Anderes.

Wenn Du nicht zahlen willst, Grund mal hinten angestellt, und die Sache geht vor Gericht, gilt die Strafprozessordnung. Sprich, das selbe Verfahrensrecht, dass gilt, wenn Du des Mordes angeklagt wirst.

Damit ist es schwer zweifelsfrei zu beweisen, das Du am Steuer/Lenker warst. Mit der, meiner Meinung nach verfassungswidrigen Halterhaftung, hat man das Problem für OWi-Verfahren wegen Falschparkens zu Lasten des Beschuldigten ausgehebelt.

Um die offenkundige Abzocke zu stoppen gibt es nur eine wirksame Methode. Auch wegen 10Euro zu widersprechen und die Sache vor Gericht gehen zu lassen.

Auch wenn ich mich wiederhole, ich wohne in einer Tempo 30-Zone, was ausnahmsweise mal angemessen ist (Straßenbreite 5,3 Meter für 2 Spuren). Besonders Pflegedienste, Behindertentransporte und Muttis die ihre Gören zu den 2 Schulen und 3 Kindergärten bringen, fliegen hier durch. Die Polizei macht kleine Kontrollen "weil es nicht lohnt" (O-Ton). Stattdessen stehen sie lieber auf den 4-6 spurigen Ausfallsstraßen und zeihen Leute raus, die 54 statt 50 gefahren sind.

Und wenn die Rennleitung ein Problem hat, Fakten.

Bei Motorrad Unfällen stellen die Motorradfahrer über 90 Prozent der Toten und Verletzten, sind aber in weniger als 30% schuld an dem Unfall. Die weniger als 30% beinhalten auch die, die zu schnell waren. In der Gesamtstatistik fällt das unter die Standardabweichung.:)

Erst wenn die Kosten der Einspruchsverfahren die Einnahmen aus sinnfreien Geschwindigkeitskontrollen übersteigen und die Verkehrsüberwachung zu einem Negativposten im Haushalt (Gemeinde/Land) wird, wird dieser Blödsinn aufhören. Bis dahin ist es leicht verdientes Geld, das im Haushelt verplant werden kann. Also, bleibt nur eines, selbst den 10€-Strafzettel vor Gericht bringen.
 
Thema:

Halterhaftung bei Motorradfahrern

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