Ich bekenne...

Diskutiere Ich bekenne... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ihr stellt euch an... fahrt mal auf die Isle of Man zur TT, da haben sie einen Einheitspreis eingeführt und scheinbar alle Laserpistolen des...
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Ihr stellt euch an...

fahrt mal auf die Isle of Man zur TT, da haben sie einen Einheitspreis eingeführt und scheinbar alle Laserpistolen des Empires angekarrt: 80BP/m

Das wird teuer...

Aber nur in Ortschaften, da sind sie eisern. Ausserhalb habe ich nicht einen gesehen. Im Gegenteil, zwischen Ramsey und Douglas hat mich ein Landi in Gelb/blau bei 160km/h überholt und den Daumen hochgehalten... :D

1 Km/h/40€ halte ich für übertrieben. Aber so isses halt.
Fazit: Bleib ich den Affen halt fern. gibt genügend andere Ziele die mind. genauso schön sind.
 
Ralf_GSX1400

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Wahre Worte, Rolf.

Auch wir "Schluchtenscheisser" werden ja gerne als Piefke Abzocker dargestellt.... :mad:
stimmt das etwa nicht ;):D,

kleines Beispiel aus dem letzten Jahr:

vor mir ein Österreicher (PKW) und im Sicherheitsabstand ich mit meiner neuen GS. Die Bebauung endet und der Fahrer des österreichischen Fahrzeuges beschleunigt und ich im Sog ebenfalls, dumm war nur, dass das Ortsschild erst 500 Meter später kam (keine Bebauung weit und breit)und jetzt darfst du raten wen sie rausgeholt haben ;):D. Natürlich habe ich meinen Obulus für die Weihnachtsfeier des Trachtenvereines gerne entrichtet und ich verstehe auch, dass man den Landsmann nicht belasten wollte.:o
 
Ralf_GSX1400

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Du kannst schon ein Bild von der Rennleitung bekommen ,aber vorerst solltest Du bedenken das es denn noch einmal 50 Franken kosten wird ,zu Ihren Gunsten .Widerum kann man es sich anschauen für 0 Franken ,müsstest aber mal vorbei schauen.
Ja so ist es hier, eben etwas anders.
ist mir bewusst, es steht aber definitv auch amtlich fest, dass das aufgeführte Fahrzeug zu dem angegebenen Zeitraum dort nicht gewesen sein kann, das habe ich sogar schriftlich :o.
Schaun wir mal. Der Obulus in der Höhe stört mich nicht wirklich, wenn ich zu schnell bin oder war dann stehe ich dazu und löhne.
 
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Fazit: Bleib ich den Affen halt fern. gibt genügend andere Ziele die mind. genauso schön sind.
Da sind wir uns in jeder Hinsicht einig.

Um bei den Fakten zu bleiben und Euer Schöngerede von wegen 1km/h zuviel nicht einfach stehen zu lassen: Es waren 6km/h zu viel. Rechnet man noch hinzu, dass jeder korrekte Tacho zu viel anzeigt, wären wir dann bei rund 10km/h zu viel auf dem Tacho, d.h. angezeigten 60km/h innerorts. Wahrscheinlich war es sogar etwas mehr, denn wenn mein Tacho gerade so 60km/h anzeigt, flutsche ich mit Auto und Motorrad ohne Blitzer durch.
 
Quhpilot

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eine schwarze Quh,
...durch Traumdeutung und technische Ahnung wirds immer mehr.............

.........jetzt sind wir schon bei 60 plus..............?:mad:

Ihr wollt einfach nur Recht behalten, kostete es auch die Wahrheit, das ist
keine objektive Diskussion wo jeder seine Sichtweise hat, hier wird alles
provokativ so verlogen wie mans grade braucht,





.............ich bin raus aus dem Kindergarten, und weg in den Vogesen.:)
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
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.........jetzt sind wir schon bei 60 plus..............?:mad:

Ihr wollt einfach nur Recht behalten, kostete es auch die Wahrheit, das ist
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provokativ so verlogen wie mans grade braucht,





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Dann pass auf, die Franzmänner sind keinen Deu besser....:eek::D
 
Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Dann pass auf, die Franzmänner sind keinen Deu besser....:eek::D
Danke Mac, ich kenn die Flicks, die sind aber durchaus nett, nur wenn man
mit dem Doppelten des Erlaubten angepfiffen kommt sind sie erst mal etwas
sauer, das gibt sich aber im Laufe des Gesprächs, die jagen lieber.....
....wenn ich jetzt was sage werde ich als Rassist abgestempelt........:cool:
Ich komme in Frankreich außerordentlich gut zurecht mit der Polizei, egal
ob beruflich oder privat. Das ist das einzige Land in Europa wo die wirklich
einen Ermessensspielraum haben und auch ausnutzen, von Führerschein-
entzug und Beschlagnahme des Moppeds bis man die 1000,--€ hinterlegt
hat bis hin zum breiten grinsen und fahren lassen, das können die alles selber
entscheiden.

Wohlgemerkt ich rede hier von den Motorrad-Polizisten, und wenn man dann
noch mit einer BMW ankommt..................mit Touratech-Schnickschnack
und DOHC-Boxer.................da werden sie schwach.......manchmal,:D
 
Parzival

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Hi Qupilot

so ganz stimmt das nicht mit dem einen Stundenkilometer:confused:

5 kmh kannst Du drüber und ab den gehts los . Irendwann muss es ja anfangen mit Geld verdienen.
Stimmt beides nicht. Kommt darauf an WO und bei welcher Geschwindigkeit geblitzt wird - und mit WAS.
Die Toleranz ist bei den modernsten mobilen Geräten weitgehend niedriger wie bei den Vorgängern. Stationäre Anlagen haben niedrigere Toleranzen wie mobile Handgeräte.
 
yessy

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Stimmt beides nicht. Kommt darauf an WO und bei welcher Geschwindigkeit geblitzt wird - und mit WAS.
Die Toleranz ist bei den modernsten mobilen Geräten weitgehend niedriger wie bei den Vorgängern. Stationäre Anlagen haben niedrigere Toleranzen wie mobile Handgeräte.
Hi , bis jetzt haben sie mir immer die Toleranz von 5 kmh abgezogen (keine Autobahn)
Hab wohl doch noch nicht alle erwischt .:eek:
Man gönnt sich eben doch nicht alles ,zu meiner grossen Verwunderung weil ; kein Langsamfahrer:)
 
Parzival

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Wenn's Dir wichtig ist wegen der paar EUR, schreib mir eine PN, ich sag Dir dann, was Du tun kannst und wie's läuft (Verjährung, angebliche Halterhaftung, etc).

Ist eine bezeichnende Diskussion hier, deshalb lieben wir Euch dort oben auch so sehr. Wir sind glücklich, uns in vielen Dingen nach wie vor selber organisieren zu können. Nur damit das klar ist: Dieses Sanktionensystem gilt in erster Linie für uns Inländer und wir haben uns dies selber verpasst; nicht wegen Euch, sondern wegen uns; wenn Ihr etwas weniger egozentrisch wärt, wär Euch das klar. Wenn es uns nicht mehr gefällt, verändern wir es - das mag bei Euch anders sein, wir aber haben diese Möglichkeit real. Eine Erfahrung, die Euch fremd ist, aber bei uns herrscht tatsächlich auch über unsere rigorosen Sanktionen ein gesellschaftlicher Konsens (gilt übrigens auch für das Frauenstimmrecht: Als einziges Land der Welt haben die Männer beschlossen, den Frauen das Stimmrecht zu geben - also die Minderheit hat entschieden, dass die Mehrheit auch mitbestimmen kann. Tönt nach logisch, ist aber nicht ganz zufällig ein einmaliger Vorgang). Euch trifft unser System hoffentlich genau wie uns, nur viel seltener, weil Ihr ja nicht hier lebt.

Wenn Ihr das nicht akzeptieren wollt, dann kommt um Gottes Willen nicht hier her, ist sonst schon ziemlich voll hier, auch ohne Euch. Wer mal mit offenen Augen nicht nur für die 'schönen Berge' und die niedlichen Chalets hier durchgefahren ist, dem ist vielleicht aufgefallen, wie eng es hier ist, wie oft man neben Schulhäusern und durch volle Dörfer fahren muss. Deshalb die drakonischen Strafen, die wir zu unserem Schutz bzw. zum Schutz unserer Kinder aufgestellt haben.

Ich fahre permanent zu schnell, innhalb gewisser Limiten sicher, aber grundsätzlich. Nie jedoch an neuralgischen Punkten, in Dörfern etc. Zwischendurch erwischt es mich natürilch trotzdem und ich habe zu zahlen, nicht zu wenig. Das gehört zum Berufsrisiko. Es käme mir dabei nie in den Sinn, mich darüber wirklich zu beklagen; ich kenne ja die Regeln, bevor ich am 'Spiel' teilnehme. Wer das nicht erträgt, soll nicht mitmachen. Gleiches gilt für andere Risiken, ist aber ein anderes Thema.

Wenn's Euch bloss ums CH-Bashing geht, ok. Wir bieten tatsächlich breite Angriffsfläche in verschiedenen Bereichen, da gibt es wenig zu beschönigen. Ganz im Unterschied zu Euch. Ihr seid ja echt ein Vorbild an Organisation, Wirtschaftlichkeit, gesellschaftlicher Ausgeglichenheit und Gerechtigkeit. Für uns nicht im Geringsten. Auch darüber herrscht hier gesellschaftlicher Konsens. Glücklicherweise.
Gruss Rolf.

Das haut nicht so ganz hin was du da schreibst. Es ist zwar schon so, dass die drakonischen Strafen in der Schweiz von der Bevölkerung gegen sich selbst gerichtet wurden - und Ausländer bloss auch davon betroffen werden... es ist sogar so, dass Ausländer eher besser davon kommen wie die eigenen Fahrzeugführer, aber das wars dann schon.

Denn: der Sinn des Ganzen ist ÄUSSERST zweifelhaft - und die Argumente, speziell deine hier, ziehen nicht.

Als ob die Schweiz aus lauter kleinen Dörfern bestünde mit lauter braven Heidis die in der idyllischen Landschaft auf dem Weg zur Schule geschützt werden müssten.

Der Hauptteil der schweizer Bevölkerung wohnt GENAU GLEICH wie die deutsche in Ballungsgebieten... und nicht in den Bergen oder im Schwarzwald.
Das Verkehrsaufkommen ist in deutschen Städten garantiert nicht schwächer wie in der Schweiz. Trotz ihrer künstlichen Gängelei und drakonischen Massnahmen kriegen sie es NICHT in den Griff - es wird einfach noch mehr kontrolliert, noch mehr entmündigt und gegängelt, einfach bloss sinnlos abkassiert... und die Leute zu Robotern erzogen, die mehr auf den Tacho achten wie auf den Verkehr - und zum Teil nicht mal wirklich ihr Fahrzeug beherrschen, weil sie nur nach Regeln fahren - nicht nach aktivem Können.


Dummerweise nur gibt es in Deutschland nicht mehr Verkehrsunfälle wie in der Schweiz - trotz 100kmh auf Landstrassen, trotz teils unlimitiertet Autobahn, trotz WEIT niedrigerer Bussgelder. Und was machen die Schweizer? Sie kontrollieren einfach NOCH mehr um noch mehr Leute abzukassieren und um Argumente zu haben um dann grad NOCH mehr zu kontrollieren... Sinn macht es keinen, unterstützt wird es von der Masse, die entweder eh Zug und Bus bevorzugt, Verkehr bloss aus der Rush-hour kennt. 3, 4 spektakuläre Raser im Jahr reichen aus um JEDE Bestrafung für JEDE Übertretung gutzuheissen und rund um die Uhr und überall sofort jeden abzuschmieren der auffällt. Egal mit welchem Aufwand. Von wegen Schulkinder beschützen.
 
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Michi (ein anderer)

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Was ist denn dein Problem? Im Ernst, Du warst nicht 1 kmh zu schnell, sondern 6. Das sind, bei 50 Soll, gute 10% zu schnell. 5 davon haben sie Dir geschenkt - ist doch nett...
Und die 56 dürften schon stimmen. Dass eine heutige Radaranlage 10% Messabweichung haben soll erscheint mir eher unwahrscheinlich. Und Tachos weichen NICHT nach unten ab, da ist der Gesetzgeber vor (und Schlupf würde bestenfalls dafür sorgen, dass der Tacho zuviel anzeigt, und nicht zuwenig).
Dass es eine Grenze gibt, ab der eine Rechnung verschickt wird, versteht sich ja wohl von selbst. Auf Deinem Tacho standen gute 60 in der 50-er Zone, die haben Dich geblitzt, 56 gemessen, Dir fünf geschenkt, immer noch zu viel - thats it.
Ist mir vor vier Wochen auch passiert und wird nicht das letzte Mal gewesen sein ...

Gruss
Michi
 
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Nein, ich war nicht 6 km/h zu schnell, ich war 1 km/h zu schnell!
Alles andere sind unbewiesene Behauptungen.

Das Gerät zur Messung ist ungenau (wie die verbauten Tachos auch) und deswegen werden pauschal 5 km/h abgezogen, um den Messfehler auszugleichen und nicht weil man besonders nett ist.

Das wäre dann der Fall, wenn man bei nachgewiesenen 51 km/h auf eine Verfolgung verzichten würde, weil es sich um eine Bagatelle handelt.

Du ergehst Dich in Mutmaßungen ohne Nachweis. Wenn die Messanlagen so genau wären wie Du behauptest, würden sie ja nichts abziehen.

Und wer sagt Dir, dass mein Tacho nicht (zufällig) doch genau geht oder bspw. aufgrund eines technischen Fehlers nicht vor-, sondern nachgeht oder nachging. Kannst Du das alles so aus dem Stand per Ferndiagnose belegen?

Also halte Dich doch einfach an die Fakten.
Ich bin nachgewiesen 51 km/h anstatt erlaubter 50 km/h gefahren, ich böser ich.
Alles andere sind unbewiesene Behauptungen, die ich bestreite.
Und die Schweizer Behörden sind eben der Auffassung hierfür 40 CHF erhöhter Straßenbenutzungsgebühr haben zu wollen.

In jedem deutschen Ordnungsamt wird so etwas als Bagatelle eingestellt und nicht mit dieser Erbsenzählermentalität nach über 18 Monaten noch verfolgt.

Aber wenn es Dich beruhigt, ich habe gerade meinen Obulus zur Unterstützung notleidender Kantone - wenn die Deutschen jetzt alle ihre dort gebunkerten Gelder versteuern müssen und damit nicht mehr in vollem Umfang in der Schweiz ausgegeben werden können - überwiesen und damit ist der Fall für mich erledigt.
 
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beiker

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Oha, jetzt wird es aber kleinlich......

Bei 50km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit sind 51......:rolleyes:

:D

Gruß
Berthold:cool:
 
Parzival

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Nein, ich war nicht 6 km/h zu schnell, ich war 1 km/h zu schnell!
Alles andere sind unbewiesene Behauptungen.

Das Gerät zur Messung ist ungenau (wie die verbauten Tachos auch) und deswegen werden pauschal 5 km/h abgezogen, um den Messfehler auszugleichen und nicht weil man besonders nett ist.

Das wäre dann der Fall, wenn man bei nachgewiesenen 51 km/h auf eine Verfolgung verzichten würde, weil es sich um eine Bagatelle handelt.

Du ergehst Dich in Mutmaßungen ohne Nachweis. Wenn die Messanlagen so genau wären wie Du behauptest, würden sie ja nichts abziehen.

Und wer sagt Dir, dass mein Tacho nicht (zufällig) doch genau geht oder bspw. aufgrund eines technischen Fehlers nicht vor-, sondern nachgeht oder nachging. Kannst Du das alles so aus dem Stand per Ferndiagnose belegen?

Also halte Dich doch einfach an die Fakten.
Ich bin nachgewiesen 51 km/h anstatt erlaubter 50 km/h gefahren, ich böser ich.
Alles andere sind unbewiesene Behauptungen, die ich bestreite.
Und die Schweizer Behörden sind eben der Auffassung hierfür 40 CHF erhöhter Straßenbenutzungsgebühr haben zu wollen.

In jedem deutschen Ordnungsamt wird so etwas als Bagatelle eingestellt und nicht mit dieser Erbsenzählermentalität nach über 18 Monaten noch verfolgt.

Aber wenn es Dich beruhigt, ich habe gerade meinen Obulus zur Unterstützung notleidender Kantone - wenn die Deutschen jetzt alle ihre dort gebunkerten Gelder versteuern müssen und damit nicht mehr in vollem Umfang in der Schweiz ausgegeben werden können - überwiesen und damit ist der Fall für mich erledigt.

Bestreite was du willst. Hab vorher schon mal beschrieben, dass je nach Messverfahren/Gerät, je nach Geschwindigkeit gesetzlich festgelegte Toleranzen abgezogen werden.

Und ja - dein Tacho geht höchstens zufällig genau, weil er nach Gestzesvorgabe bloss auf keinen Fall zu wenig anzeigen darf. Aber es interessiert keinen was du "gemessen" hast. Kleinlich ist das Ganze schon, würde aber auch in Deutschland nur nach der Verjährung nicht mehr zugestellt - wobei es hier zu prüfen wäre wann die in der CH erfolgt - was jedoch meines Wissens erst nach 5J der Fall ist.
 
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es sind 3 Jahre!
 
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und hier noch die Antwort des ADAC-Juristen aus der Auslandsrechtsabteilung (wir wollen ja alle etwas lernen):

Die Verfolgungsverjährungsfrist bei Übertretungen beträgt nach Schweizer Recht drei Jahre, daher dürfte im vorliegenden Fall noch nicht von einem Verjährungseintritt auszugehen sein.
Leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden in der Schweiz nach dem Ordnungsbußengesetz und der dazu gehörenden Ordnungsbußenliste geahndet. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 1-5 km/h ist mit einem Bußgeld in Höhe von 40,-- SFr. zu ahnden. Die Bußgeldhöhe dürfte aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sein.
Zur Vollstreckbarkeit von Bußgeldbescheiden aus der Schweiz ist abschließend folgendes auszuführen.
Derzeit besteht für sie aber noch keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.
Derzeit müssen die im Bußgeldbescheid benannte Person und der Halter des betreffenden Fahrzeuges bei Nichtbezahlung der Geldbuße mit Problemen bei der Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Auch nach dem Ende 2008 erfolgten Schengen-Beitritt der Schweiz können trotz grundsätzlichen Wegfalls der Personenkontrollen an der Grenze Stichkontrollen durchgeführt werden. Schwierigkeiten kann es auch während eines Aufenthaltes in der Schweiz geben (z.B. werden im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrer von ausländischen Kfz routinemäßig auf nicht bezahlte Bußgelder überprüft). Die Personalien des Adressaten und das Kfz-Kennzeichen werden nämlich bei Nichtbezahlung im Bußenschuldnerregister eingetragen, das bei Verkehrskontrollen oder an den Grenzen abgefragt werden kann.
Die ausstehende Buße zuzüglich etwaiger Versäumnisgebühren ist dann regelmäßig an Ort und Stelle zu entrichten. Ist im Rahmen des Bescheides oder einer darauf folgenden Mahnung die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzhaftstrafe angedroht, muss unter Umständen mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden. Angesichts der drastischen Strafdrohungen sollten gerade bei häufigen Fahrten in bzw. durch die Schweiz dort verhängte Bußgelder fristgerecht bezahlt werden.



 
AlpenoStrand

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stimmt das etwa nicht ;):D,

kleines Beispiel aus dem letzten Jahr:

vor mir ein Österreicher (PKW) und im Sicherheitsabstand ich mit meiner neuen GS. Die Bebauung endet und der Fahrer des österreichischen Fahrzeuges beschleunigt und ich im Sog ebenfalls, dumm war nur, dass das Ortsschild erst 500 Meter später kam (keine Bebauung weit und breit)und jetzt darfst du raten wen sie rausgeholt haben ;):D. Natürlich habe ich meinen Obulus für die Weihnachtsfeier des Trachtenvereines gerne entrichtet und ich verstehe auch, dass man den Landsmann nicht belasten wollte.:o
Siehst du, aus Unwissenheit entstehen dann solche Gerüchte... :mad:

Der PKW Fahrer aus A bekommt die Übertretung per Post zugesendet, die Polizisten konnten ja sein Kennzeichen von vorne sehen und er bekommt somit eine Anonymverfügung frei Haus geliefert.

Mopeds müssen sie aufhalten da ja das Kennzeichen nicht klar ist. Wäre die Dose vor dir auch aus D oder LI oder CH oder I oder oder oder gewesen hätten sie diesen auch angehalten um an die Spende für die Weihnachtsfeier zu kommen. (Jetzt weiss ich endlich wofür in D also die Verkehrsstrafen verwendet werden :eek:)

So rennt es nämlich bei uns, ich zahle selbst leider auch oft meinen Beitrag - bin aber selbst schuld, könnte mich ja strikter an die Regeln halten.
 
apfelrudi

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Siehst du, aus Unwissenheit entstehen dann solche Gerüchte... :mad:

Der PKW Fahrer aus A bekommt die Übertretung per Post zugesendet, die Polizisten konnten ja sein Kennzeichen von vorne sehen und er bekommt somit eine Anonymverfügung frei Haus geliefert.

Martin, jetzt hast Du die nächste Diskussion über die Halterhaftung losgetreten:D:D:D:D:D
 
Ralf_GSX1400

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das wiederum verstehe ich jetzt nicht:confused:, in DE käme das Schreiben und als Halter sagst du dann, nö war ich nicht das ist alles und wenn der Täter innerhalb der Frist nicht ermittelt werden kann wars das. Wenn bei euch die Halterhaftung greift Ösi Problem oder wo ist jetzt das Problem.
 
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