Im Wald gestellt...

Diskutiere Im Wald gestellt... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ja Moni, ich bin immer ein bisschen zu flott unterwegs und darf meinen Lappen auch nicht verlieren sonst bringt der "alte" mich um ;):D .... so...
Feldjäger

Feldjäger

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nooooooin puuunkte.....:eek::eek::eek::eek: mädel, was machst du denn :D:D:D:D

ich kann es mir nich leisten....muss schon aufpassen...bin pro woche 1000-1500km unterwegs....:cool::cool::mad: und das is ein hohes potenzial erwischt zu werden....:o:rolleyes:
ja Moni, ich bin immer ein bisschen zu flott unterwegs und darf meinen Lappen auch nicht verlieren sonst bringt der "alte" mich um ;):D
.... so viel wie du allerdings nicht .... jede Woche ... na Hut ab :eek:
 
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Beste Bohne

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Ein Blaues mit Boot, ein Orangenes, noch ein blaues mit Boot, ein Gelbes mit Boot und ein Graues :-)
Auf den Ausgangsbeitrag bezogen:

Nicht diskutieren. Bringt eh nichts. Weiterfahren.


Das meine ich ernst.
 
topgun

topgun

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Ich werde bei der nächsten Kontrollfahrt im Forst eine Flasche Jägermeister einstecken, entweder für den Förster oder für mich...:D
 
HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
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nooooooin puuunkte.....:eek::eek::eek::eek: mädel, was machst du denn :D:D:D:D

ich kann es mir nich leisten....muss schon aufpassen...bin pro woche 1000-1500km unterwegs....:cool::cool::mad: und das is ein hohes potenzial erwischt zu werden....:o:rolleyes:

isch wurde nach 14 Points auch schon mal angeschrieben, ob ich nicht an so einen Dingsdabumskurs mitmachen will... :rolleyes:
 
HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Aha, so was bekommt "jeder" normalerweise schon ab 8 Punkte schon :confused::D!
ja okay, das ist auch schon wieder über 15 Jahre her, vielleicht sind sie heut ein bisschen flotter.....

ich hab dann halt 2 Jahre auf langsamer gmacht..... ;)
 
Gummikuhtreiber

Gummikuhtreiber

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....wer fährt denn mit ablesbarem Kennzeichen in den Wald? :eek:

Am Besten noch Licht anlassen.... perfekter Waldfahrer.... :D:D

Gruesse,

Holger
 
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ArmerIrrer

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na klar, bei Männern ist das ja sowieso immer was anderes :p;)

was soll dass denn wieder heißen??? Ich bin seit knapp 12 Jahren motorisiert unterwegs und hab noch keinen Punkt, und mit maximal 1 Strafzettel a 15Eus (30Maaak) pro Jahr auch so recht günstig unterwegs... :D:D:D
 
GS Jupp

GS Jupp

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....wer fährt denn mit ablesbarem Kennzeichen in den Wald? :eek:

Am Besten noch Licht anlassen.... perfekter Waldfahrer.... :D:D

Gruesse,

Holger
das sehe ich genauso :p und vielleicht noch alle 100 meter eine visitenkarte hinten sich abwerfen :D:D

bei mir inner garage steht immer ein eimerchen mit schlamm und am abend vorher bekommt das kennzeichen eine kleine portion ab :eek::eek:

und ausserdem, ich hab noch keinen von der trachtengruppe erlebt, der sooo bescheuert war und versucht hat, mit hinterher zu fahren ;) die sehen sich das von der starsse aus kurz an und fahren dann zum revier zurück auf ne runde skat :rolleyes::rolleyes: :cool:
 
L

LGW

Gast
Wie isn das jetzt eigentlich, nehmen wir mal an, da ist eine typische Landstraße, die vom "Feld" in einen "Wald" (in Niedersachsen ist dass z.B. das gleiche!) führt, dabei von Asphalt über Schotter zu Matsch degradiert. Es bleibt aber eine "zweispurig" befahrbare "Straße", es gibt keine Schilder, keine (offenen oder geschlossenen) Schranken, keinen Zaun - nix.

Ist das jetzt eine Straße, die man befahren darf, oder nicht?

Ich weiss es wirklich nicht :confused:

Letztens bin ich eine solche Straße gefahren, die wirklich einfach so vom typischen Norddeutschen Asphalt-Feldweg (darf man definitiv ja befahren) im absoluten Schlamm endete. "Alter Postweg" zwischen Schüttdorf und Salzbergen, genau genommen :D

http://maps.google.de/maps?f=q&sour...52.305225,7.292175&spn=0.062453,0.147114&z=13

Das mit dem "Wald" habe ich wg. wild zelten mal nachgelesen, in Niedersachsen ist tatsächlich alles "Wald", ausser es wird etwas drauf angebaut, es ist asphaltiert, oder Stadt. Also "Bäume" sind nicht nötig... :D (was im Umkehrschluss bedeutet, in Niedersachsen darf man aber wirklich NIRGENDWO wild Zelten, Schwachsinn, egal).
 
GS Jupp

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Wie isn das jetzt eigentlich, nehmen wir mal an, da ist eine typische Landstraße, die vom "Feld" in einen "Wald" (in Niedersachsen ist dass z.B. das gleiche!) führt, dabei von Asphalt über Schotter zu Matsch degradiert. Es bleibt aber eine "zweispurig" befahrbare "Straße", es gibt keine Schilder, keine (offenen oder geschlossenen) Schranken, keinen Zaun - nix.

Ist das jetzt eine Straße, die man befahren darf, oder nicht?

Ich weiss es wirklich nicht :confused:

Letztens bin ich eine solche Straße gefahren, die wirklich einfach so vom typischen Norddeutschen Asphalt-Feldweg (darf man definitiv ja befahren) im absoluten Schlamm endete. "Alter Postweg" zwischen Schüttdorf und Salzbergen, genau genommen :D

http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Alter+Postweg+Schüttorf&sll=52.184037,7.396545&sspn=1.001972,2.353821&ie=UTF8&hq=&hnear=Alter+Postweg,+Niedersachsen&ll=52.305225,7.292175&spn=0.062453,0.147114&z=13

Das mit dem "Wald" habe ich wg. wild zelten mal nachgelesen, in Niedersachsen ist tatsächlich alles "Wald", ausser es wird etwas drauf angebaut, es ist asphaltiert, oder Stadt. Also "Bäume" sind nicht nötig... :D (was im Umkehrschluss bedeutet, in Niedersachsen darf man aber wirklich NIRGENDWO wild Zelten, Schwachsinn, egal).
du denkst zuviel :eek::eek: :p
 
L

LGW

Gast
Jahaaaa, das sagen alle, auch wegen der Zeltgeschichte :D

Lässt ja auch schon stark nach, seit einigen Monaten. Trotzdem wüsste ich's gerne, denn oftmals wird man auch angehalten, nur weil sich jemand GESTÖRT fühlt. Und dann finde ich es schon wichtig zu wissen, sagen zu können:

"Sorry, hier DARF ich fahren. Und zwar weil." - Wenn man das nett und freundlich macht, kommt man damit sogar raus aus der Situation, schon oft genug erlebt.

Also gönnt mir meine Neugierde :D
 
nypdcollector

nypdcollector

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Nach §37 (4) Ziffer 1 des Landeswaldgesetzes Ba-Wü ist "das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald" verboten.
§2 (1) des selben Gesetzes definiert Wald wie folgt: "Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockte Grundfläche."

Jetzt mal eine ganz ernst gemeinte Frage:
Wie verhält es sich mit einer asphaltieren Bundes-/ oder Landstrasse, die durch ein ausgedehntes Waldgebiet geht (gibts ja bei uns im Schwarzwald öfter)? Das Asphaltband geht doch quer durch die als Wald definierte Fläche, ergo müsste das Befahren der Strasse auch in diesem Fall untersagt sein, denn im Gesetz ist nirgends ausgeführt, wie die Strasse beschaffen sein muss.

Für mich müsste es eigentlich so sein, dass erst ein Schild auf einen gesperrten Waldweg hinweisen muss, denn ansonsten ist jeglicher Weg (siehe obriges Beispiel) nur widerrechtlich benutzbar.

BTW: Ich bin im Frühjahr vom Revierförster auch gestellt worden und auf meine Nachfrage wo es denn in Ermangelung eines Waldwegeschildes stehen sollte, dass ich auf der zweispurigen Strasse nicht fahren dürfe, hat er mich murrend wieder ziehen lassen.
 
L

LGW

Gast
Niedersachsen definiert's halt noch anders - ich glaube hier passen einfach Bundesgesetz (STVO) und Landesgesetz einfach nicht wirklich gut zueinander. Sowas aber auch :D

Das Nds. Waldgesetz ist übrigens gerade mal ein paar Jahre alt, ganz neu, ohne Ballast, und überhaupt. Schiefgelacht habe ich mich hier:

(1) Das Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen (§25 Abs.2 Satz 2) gestattet. Die Gestattung erstreckt sich nicht auf Fahrwege, die durch Beschilderung als Radwege gekennzeichnet sind.

(2) Um die Feststellung der Identität von Reiterinnen und Reitern zu erleichtern, kann die Waldbehörde durch Verordnung bestimmen, dass Personen in der freien Landschaft außerhalb eingefriedeter Grundflächen nur reiten dürfen, wenn die Pferde ein amtliches Kennzeichen tragen.
Vor allem, wenn das Pferd dann sone Pizza-Platte tragen muss :eek: :D :eek: :D

Aber back to topic:

§ 25
Fahren

(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).

(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
Heisst für Niedersachsen: wenn's ne Straße ist, die auch mein A4 befahren kann, darf ich auch mit dem Moped druff. Na denn :D

Zur Definition von Wald, da habe ich mich etwas geirrt - denn die Regelung zum Zelten bezieht sich auch auf sog. "freie Landschaft", das ist noch mal was anderes als Wald. Definition in Niedersachsen:

(1) Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

(2) Nicht zur freien Landschaft gehören
Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
Gebäude, Hofflächen und Gärten,
Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
(3) Wald ist jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist. Nach einer Erstaufforstung oder wenn sich aus natürlicher Ansamung mindestens kniehohe Waldbäume entwickelt haben, liegt Wald vor, wenn die Fläche den Zustand nach Satz 1 wahrscheinlich erreichen wird.
Lesen kann man den Quark hier:

http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm
 
Tom123

Tom123

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Merke:

Wer in dem Wald oder auf den Bergen sich bewegt,
gut beraten ist wenn er sich nicht mit dem Jäger anlegt.

Drum schau voraus was sich bewegt,
und grüß alles schon vorher eh es Dich legt.:D

PS: nicht erwischen lassen
Tom
 
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