Im Wald gestellt...

Diskutiere Im Wald gestellt... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Kostete erst letztens 35 Euronen Hi all, vor ca. einem Vierteljahr hat es 2 meiner Kumpels (mit KTM 690 und X- Challenge)zum ersten mal...
stoe

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Kostete erst letztens 35 Euronen

Hi all,
vor ca. einem Vierteljahr hat es 2 meiner Kumpels (mit KTM 690 und X- Challenge)zum ersten mal erwischt:o.
Es begab sich in Brandenburg Teltow Fläming-Kreis, wo sie vom örtlichen Revierförster beobachtet wurden.
Anscheinend war ihre Performance nicht so gut, da 2 Wochen später ein höchstamtliches Schreiben der brandenburgischen Forstverwaltung eintrudelte.
Sie sollten nachträglich 35 Euro Eintritt blechen:(.
Durch eine seltsam glückliche Fügung war ich an diesem WE ausnahmsweise nicht mit von der Partie:p.
Umso peinlicher war am Jahresanfang ein ca 10 km langes Intermezzo auf dem neu geschaffenen Kopenhagenradweg (alter Plattenweg) nördlich von Berlin. Navi war halt nicht so up to date:cool:.
Die beiden oben genannten Gesellen fuhren vorsichtig, aber doch zügig und irgendwie keck an den Sonntagsradlern vorbei.
Ich in reichlichem Abstand etwas schneller als Schritttempo mit hochroter Peinlichkeitsbirne unterm Helm hinterher:o. Und... mich armen Tropf als Nachhut wollten die freundlichen Radler verbal und mit angedeuteten Fußtritten und Konfrontationkurs vom Bock metzeln. Leute, so ne Kuh is stärker:p.
Dem Himmel sei dank endete dieser Spiessrutenlauf dann nach 10 Km. Abbiegen war nicht, da rechts und links nur gelbe Eulen:D.

Ansonsten fahr ich auch nur so durch Wald und Flur:




oder so...

... wobei das Küchenblechele meist noch etwas schlammiger sein darf (GS Jupp s Schlammtopf - keine schlechte Idee)


sorry wegen der großen picts (wie geht s kleiner:confused:)

Viele Grüße aus Berlin mit dem wunderschönen Umland

Stö
 
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AmperTiger

AmperTiger

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was passiert, wenn mich bei diesen Ausflügen einer "erwischt"?
nix passiert Moni, weil du dort nach dem Waldgesetz oder nach dem Naturschutzgesetz bestraft wirst und das keine Auswirkungen auf die Verkehrssünderdatei in Flensburg hat.
Tiger
 
G

Gast 7673

Gast
Jetzt mal eine ganz ernst gemeinte Frage:
Wie verhält es sich mit einer asphaltieren Bundes-/ oder Landstrasse, die durch ein ausgedehntes Waldgebiet geht (gibts ja bei uns im Schwarzwald öfter)?

Das Stück Land auf dem das Asphaltband liegt ist umgewidmet worden zur Straße. Dadurch ist es nicht mehr Waldteil.
Bin zwar nicht der große Öffentlich Rechtler, aber so in etwa muss es sein ;)
 
L

LGW

Gast
Tja nur woher weiss man jetzt, ob diese "Schotterstrecke" oder "Schlammwüste" (in die der Asphaltteil nahtlos übergeht, ohne Schild und nix) nun Wald ist, oder nicht?

Aber ich glaube der wesentliche Aspekt ist - zumindest in Nds. - der hier:

Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.
Wie gesagt - überall wo ich mit meinem A4 ganzjährig durchkomme, da darf ich also auch Moped fahren.

Muss der Richter eben schlimmstenfalls mit mir im Winter im A4 durch den Wald ballern, ob er will oder nicht - ORTSTERMIN! UND JETZT FESTHALTEN! :D

(ich bin mit dem Wagen schon durch so manche Weglose Ecke gefahren, obwohl der das normale Fahrwerk hat - wenn man einmal drin ist, muss man halt durch. Solange er nicht aufsetzt. Wenn ich allerdings doch irgendwann auf einen Defender umsteige, der gilt wohl als "Geländegängig", oder? Aber was ist mit einem Jeep Patriot? Der kann kaum als "Geländegängig" durchgehen (wenn man einen Defender-Fahrer fragt), wühlt sich aber trotzdem überall durch... :eek: :D

Wohl letztlich Auslegungssache. Ich sehe das ja so:

Nicht übertreiben, nicht zu negativ auffallen, nicht jeden Samstag morgens um 6:00 Uhr mit der Fuhre die gleiche Strecke aufwühlen - dann kriegt's auch keiner mit, und gut ist.
 
gerd_

gerd_

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Hi
>>>>>>>>>
ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) gestellt und folgende Antwort erhalten:
Quote
...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...

<<<<<<<<<<
gerd
 
DocQ

DocQ

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Hi
>>>>>>>>>
ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) gestellt und folgende Antwort erhalten:
Quote
...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...

<<<<<<<<<<
gerd

Das ist doch mal eine fundierte Aussage. Danke Gerd. D.h. wenn wir die Verbotsschilder abmontieren, könnten wir überall durch. Bleibt nur noch die Frage was man aufgebrummt bekommt, wenn man beim Abschrauben des Verbotsschildes erwischt wird.

Gruß,

Peter
 
nypdcollector

nypdcollector

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Da bin ich der Meinung, dass diese Wege eben gekennzeichnet sein müssen. Diese Kennzeichung gibt es hier in Ba-Wü mittels rechteckiger Schilder mit gründem Rand, auf denen deutlich Waldweg steht und auf denen die Befahrung mit Kraftfahrzeugen ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Diese Schilder respektiere ich auch. Wo diese Schilder nicht angebracht sind, fahre ich auch rein.

Ich werde aber trotzdem mal in einer ruhigen Minute ein Schreiben an das Verkehrsministerium des Landes Ba-Wü raus lassen und euch am Ergebnis teilhaben lassen.
 
Q 16

Q 16

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Also von mir wollten die Forstbeauftragten immer einheitlich 35,- Euro haben. Musste ich aber nach einem Plausch nie bezahlen. Das ist MeckPom oder viel Glück.
Dieses Jahr habe ich aber nachträglich aus Brandenburg Post bekommen. Ich wurde gesehen von Förster sowieso, Amtsangestellter sowieso und zwei Waldarbeitern, die alle einen Eid schwören wollten.
Ich habe dann bezahlt, es war wohl mal an der Zeit.
Allerdings meide ich seit Jahren Nationalparks und ähnliches.
Die Quintessenz ist aber, das man einen gesperrten Weg nicht wirklich erkennen kann. Schilder sind nämlich nicht immer notwendig. Der Fahrzeugführer muss den Unterschied erkennen können.
Das allerdings war immer meine Ausrede. (habe kein Schild gesehen)
Ich weiß nicht ob ich den Schriebs aus BB noch finde. Wenn ja scanne ich ihn ein und veröffentliche ihn hier.

Trotzdem viel Spaß auf Feld und Flur.

Gruß Q 16
 
Torsten77

Torsten77

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ja den bericht habe ich gelesen und dabei nicht schlecht gestaunt was aus so einem vergnüglichen nachmittag werden kann.

ich bin ja auch mal gerne im wald und feld unterwegs. aber wenn man etwas aufpasst und es nicht übertreibt sollte es machbar sein. mir ist zumindest noch nichts passiert, vieleicht auch nur glück gehabt???
 
MacZep

MacZep

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Yes!
Truppenübungsplätze bieten da einen besonderen Erlebnisbereich: da kommen schon mal die Damen und Herrn von den "Kettenhunden" auf vier Hufen hinterher.
Auch zu besondern Tageszeiten.
NO GOOD!
Da gibt´s nur eins:
Karre abstellen - weiße Fahne schwenken - heiligste Versprechen geben - Buße tun. Weiter hilft da nix.
 
Torsten77

Torsten77

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dann solltest du dir ehemalige truppenübungsplätze aussuchen. das ist dann wie fahren im wald und macht genauso viel spass. ehemalige kiesgruben, oder noch in betrieb befindliche an den WE´s besuchen, steinbrüche an WE´s. es gibt weit schönere spielplätze als nur die wald- und forstwege. und wenn man sich dann noch ein etwas mieseres wetter aussucht kommt man auch nicht in schwierigkeiten mit spaziergängern oder radfahren, dreckig und nass werden wir dann ja ohnehin.
 
MacZep

MacZep

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Hey Thosten! Da gibt´s bei mir keine Stillgelegten in der Gegend! Zumindest nicht offiziell. Truppenübungsplätze brauchen wir ja im Moment eh´wenige. Die armen Jungs üben ja derzeit ein paar Tausend Kilometer weiter östlich.
Wozu weiß ich nicht, aber das ist ein anderes Thema.
 
Torsten77

Torsten77

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seit dem die amis hier weg sind ist da der ein oder andere verfügbar. ich weiß nicht wie es bei euch mit sandgruben oder der gleichen aussieht. aber da ist an den wochenenden kein mensch, zumindest ist das hier so. und somit auch keiner der uns was böses will. aber solange nichts beschädigt wird und man nicht zu dicht an irgendwelchen abhängen entlang eiert wird es einen aufpasser wenig stören wenn man da etwas durch den matsch schiesst. und wenn man dann auch noch irgendwelchen fahrrädern und fussgängern den vortritt lässt, oder sich höflich bei ihnen entschuldigt wenn es doch mal nicht geklappt (lieber in dem fall "überfreundlich" dann merken auch die das es unter dem helm auch nur ein mensch ist und kein rocker), oder diese nicht gefährdet gibt es auch für diese keinen grund sich zu beschweren und somit ist alles in bester ordnung. die polizei weiß doch auch das wir nur unseren spass haben wollen und sie tollerieren es doch auch, zumindest wenn es alles in einem erträglichen rahmen abläuft. ich hatte bei solchen wald und wiesen aktionen schon die tollsten gespräche mit älteren herrschaften gehabt. und durch diese gespräche ging dann auch hervor das es sie überhaupt nicht stört wenn die jungen leute auf ihren donnermaschienen ihren spass haben wollen, solange niemand anders belästigt wird. und da soll noch einer sagen das sich die rentner über alles und jeden beschweren.

ein bischen rücksicht auf die anderen und es kann auch im wald prima klappen, so ist zumindest meine erfahrung.
 
GS Bär

GS Bär

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seit dem die amis hier weg sind ist da der ein oder andere verfügbar. ich weiß nicht wie es bei euch mit sandgruben oder der gleichen aussieht. aber da ist an den wochenenden kein mensch, zumindest ist das hier so. und somit auch keiner der uns was böses will. aber solange nichts beschädigt wird und man nicht zu dicht an irgendwelchen abhängen entlang eiert wird es einen aufpasser wenig stören wenn man da etwas durch den matsch schiesst. und wenn man dann auch noch irgendwelchen fahrrädern und fussgängern den vortritt lässt, oder sich höflich bei ihnen entschuldigt wenn es doch mal nicht geklappt (lieber in dem fall "überfreundlich" dann merken auch die das es unter dem helm auch nur ein mensch ist und kein rocker), oder diese nicht gefährdet gibt es auch für diese keinen grund sich zu beschweren und somit ist alles in bester ordnung. die polizei weiß doch auch das wir nur unseren spass haben wollen und sie tollerieren es doch auch, zumindest wenn es alles in einem erträglichen rahmen abläuft. ich hatte bei solchen wald und wiesen aktionen schon die tollsten gespräche mit älteren herrschaften gehabt. und durch diese gespräche ging dann auch hervor das es sie überhaupt nicht stört wenn die jungen leute auf ihren donnermaschienen ihren spass haben wollen, solange niemand anders belästigt wird. und da soll noch einer sagen das sich die rentner über alles und jeden beschweren.

ein bischen rücksicht auf die anderen und es kann auch im wald prima klappen, so ist zumindest meine erfahrung.
Jetzt verrate mir bitte, wo in der Nähe von Bad Offenbach du eine schöne Sandkiste zum spielen kennst ;):D

Gruß
Andreas
 
GS Tom

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Bei mir im Hunsrück geben im Wald die privaten Jagdpächter den Ton an. Die Gemeinden sind auf deren Pachtzahlungen angewiesen und so steht alle 150 m ein Hochsitz (ungelogen) im Wald. Die Jungs, oft aus dem benachbarten Holland/Belgien, wollen natürlich was vor die Flinte und betrachten jedes Befahren ihres Territorium als persönlichen Angriff. Die haben mich sogar schon auf einer Mountainbiketour angemeckert, was bei mir natürlich heftigen Gegenwind provozierte. Die Krönung war im April 2009, als ich meine frisch restaurierte HEOS ausprobierte und einem Jagdpächter aus dem Main-/Rheingebiet buchstäblich in´s Gehege kam. Der Junge verfolgte mich mit seinem Allrad wild fluchend und riskierte Einiges, hat mich aber nicht erwischt. Gottseidank fuhr ich vorher durch eine Schlammpfütze und ich konnte dabei nicht verhindern, dass mein Nummernschild unlesbar wurde. Im benachbarten Truppenübungsplatz (Baumholder) hatten sie mich auch schon erwischt. Eine irrige Annahme, dass dort Fahren auf wenig Gegenwehr stösst. Dort gibt es ebenfalls private Jagdpächter, die Feldjäger, Revierförster und so mancher Kanonier fühlt sich ebenfalls berufen, dem Fahren Einhalt zu gebieten. Hatte mich 40 EU gekostet . Fazit: im Waldfahren macht hier bei uns kein Spass. Was meine Geländeaktivitäten betrifft, nehme ich an ausgesuchten Veranstaltungen teil oder gönne mir ein paar Tage Südfrankreich/Spanien (solange es dort noch geht).
Gruss Thomas
 
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