Italien 11km/h zu schnell = 170,00 Euro

Diskutiere Italien 11km/h zu schnell = 170,00 Euro im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Muss ich jetzt nicht verstehen!? Habe ich irgend etwas geschrieben ,dass ich bei jemand anderen die Schuld suche. Ich glaube nicht...
sk1

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Es gibt einfach mal SPIELREGELN und wenn man die nicht einhält muss mit Konsequenzen rechnen ....
habe es auch versucht die Schuld bei andern zu suchen ...hilft aber nicht ...
steh dazu und bezahle für deine Fehler.

Ist leider so
Muss ich jetzt nicht verstehen!? Habe ich irgend etwas geschrieben ,dass ich bei jemand anderen die Schuld suche. Ich glaube nicht .................

Zurück zum Thema:

1. Danke für die Antworten mit dem Einschreiben/Rückschein. Ich meine auch, dass eine Postzustellungsurkunde und ein Einwurfeinschreiben den Brief als zugestellt beurkunden und nicht ein nicht abgeholter Brief der als Einschreiben/Rückschein deklariert ist. Aber das alles könnte wahrscheinlich nur ein Jurist, welcher auch EU Recht kennt, wissen. Ist ja auch die Frage welches "Postrecht" hier angewandt wird. Egal ........

2. Was aber ist mit meiner anderen Frage:

Zuerst steht dort "3 Punkte ..........Personalien mitteilen ...........Andernfalls werden Ihnen die Sanktionen gemäss ..........269,00 Euro + sonstiges .........an Deutschnofen senden"

nächster Absatz: "ist die Zahlung im herabgesetzten Masse von Euro 159,00 + spesen zahlbar .............."

Kann mir bitte einer sagen ob ich mit der geringen Zahlung alles vom Tisch habe .............

Stefan
 
boro

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Dass italienische Strafzettel preiswerter sind, wenn man gleich ohne zu murren bezahlt ist normal.
Ob die Strafzettel auch im EU Ausland mittlerweile von deutschen Behörden eingetrieben wird, weiß ich auch nicht.

Aber eins weiß ich:
Sollte man sich dazu entscheiden, sich taub zu stellen und den Strafzettel nicht zu bezahlen würde ich aufpassen, dass ich in Italien nie mehr in eine Kontrolle komme.

Wir sind 2011 in eine Kontrolle gekommen:


Das einzige was interessiert hat, war Fahrzeugschein und Personalausweis. Dann wurde im Laptop geschaut, ob Ticket offen sind oder etwas gegen uns vorliegt.


Ich denke, wenn dann alte unbezahlte Tickets erscheinen, wird das zum Stresstest für die Kreditkarte. :grosse-augen:



Gruß
Jochen
 
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vierventilboxer

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nächster Absatz: "ist die Zahlung im herabgesetzten Masse von Euro 159,00 + spesen zahlbar .............."

Kann mir bitte einer sagen ob ich mit der geringen Zahlung alles vom Tisch habe .............

Stefan
Zahl den geringeren Betrag und die Sache ist vom Tisch!

Einspruch ist dagegen ein Lotteriespiel, bist du mit dem Moped geblitzt worden hast du bessere Karten.

Einspruch auf jeden Fall wenn der Strafzettel nicht auf Deutsch verfasst wurde.
 
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qtreiber

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Moin,

zahle den geringeren Betrag und vergesse nicht den Anhörungsbogen komplett ausgefüllt zurückzuschicken. Sonst geht es weiter und wird teurer. Trotz Bezahlung der 'Strafe'.
 
sk1

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ich bin mit der GS geblitzt worden !! Bild ist nicht dabei; Zum radargerät selber steht auch ne ganze Menge; Der Bescheid ist sowohl in Italienisch und deutsch verfasst. da ich fast jedes Jahr nach Italien fahre, werde ich die Strafe zahlen.

"zahle den geringeren Betrag und vergesse nicht den Anhörungsbogen komplett ausgefüllt zurückzuschicken. Sonst geht es weiter und wird teurer. Trotz Bezahlung der 'Strafe'."

Stimmt das, muss ich auch noch meine Daten übermitteln?? ich hätte gedacht das zahlen reicht!??

Stefan
 
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vierventilboxer

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Wenn du eh bezahlst machen die paar Euro für das Porto den Kohl nicht mehr fett.
 
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TomTom-Biker

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Muss ich jetzt nicht verstehen!? Habe ich irgend etwas geschrieben ,dass ich bei jemand anderen die Schuld suche. Ich glaube nicht .................

Zurück zum Thema:

1. Danke für die Antworten mit dem Einschreiben/Rückschein. Ich meine auch, dass eine Postzustellungsurkunde und ein Einwurfeinschreiben den Brief als zugestellt beurkunden und nicht ein nicht abgeholter Brief der als Einschreiben/Rückschein deklariert ist. Aber das alles könnte wahrscheinlich nur ein Jurist, welcher auch EU Recht kennt, wissen. Ist ja auch die Frage welches "Postrecht" hier angewandt wird. Egal ........

2. Was aber ist mit meiner anderen Frage:

Zuerst steht dort "3 Punkte ..........Personalien mitteilen ...........Andernfalls werden Ihnen die Sanktionen gemäss ..........269,00 Euro + sonstiges .........an Deutschnofen senden"

nächster Absatz: "ist die Zahlung im herabgesetzten Masse von Euro 159,00 + spesen zahlbar .............."

Kann mir bitte einer sagen ob ich mit der geringen Zahlung alles vom Tisch habe .............

Stefan
Du stellst Fragen über Fragen. Weißt Du überhaupt was Du machst.

Warum gehst Du nicht einfach mal zum ADAC und läßt Dich dort mal beraten, statt Dir hier irgendwelche möglichwerweise richtige, möglicherweise aber auch falsche Antworten geben zu lassen. Oder warum googelst Du nicht einfach mal. Bußgelder Italien, Punkte, Rechtshilfeabkommen, Einspruchrecht usw.

Vermutlich ist in dem Schreiben sogar ne Telefon-Nummer angegeben. Da kann man auch anrufen und mit etwas Glück ist da jemand dran, der zumindest weiß was das bedeutet und was Du zu zahlen hast. Und wenn Du von Deutschnofen sprichst, dann ist das Südtirol und die reden dort sogar deutsch. Auch bei der Polizei.

Das zu tun ist doch jetzt erst einmal nahe liegend und das würde ich doch als erstes machen, wenn ich den Inhalt des Briefes schon nicht richtig verstehe.

Deine Frage nach dem Wegschauen, Briefannahme verweigern, schützt Dich wenn's dumm läuft nicht vor Strafe. Sollte ein gültiges Rechtshilfeabkommen vorliegen, meines Erachtens ist das so ab 2009 oder 2010 (bin kein Jurist), so wird auch von deutscher Seite her ab einem bestimmten Bußgeldbetrag vollstreckt, sofern die Forderung nicht mit unserem Recht beißt (z. B. Halterhaftung). Kriegen tun sie Dich auf jeden Fall. Spätestens bei der nächsten zeitnahen Kontrolle in I. Deren nationalen Rechte und Sanktionen fallen deutlich höher aus als bei uns. Da wird dann auch schon mal ein Fzg. beschlagnahmt oder eine Fahrerlaubnis eingezogen. Klar auch dagegen kann man Rechtsmittel einlegen. In Italien und auf italienisch!

Warst Du denn tatsächlich zu schnell? Eine positive Antwort könnte die Bereitschaft zu zahlen durchaus erhöhen. Ich weiß, Juristen, solche die verteidigen sehen das ggf. auch etwas anders. Die Leben ja auch davon. Recht haben und Recht bekommen.

Und grundsätzlich gilt, daß ich mich vorher über die Regeln und Vorschriften schlau mache und auch die Folgen, wenn ich denn nun schon mal von vornherein beabsichtige etwas schneller zu fahren. Das gilt auch für wildes Zelten in der Schweiz.

Das hat mit Gutmenschentum und Besserwisserei nichts zu tun. Dazu sollte man einfach mal nur das einsetzen, was uns als Wesen ausmacht. Das kann jeder.

Gruß Thomas
 
C-Treiber

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1. Danke für die Antworten mit dem Einschreiben/Rückschein. Ich meine auch, dass eine Postzustellungsurkunde und ein Einwurfeinschreiben den Brief als zugestellt beurkunden und nicht ein nicht abgeholter Brief der als Einschreiben/Rückschein deklariert ist. Aber das alles könnte wahrscheinlich nur ein Jurist, welcher auch EU Recht kennt, wissen. Ist ja auch die Frage welches "Postrecht" hier angewandt wird. Egal ........

2. Was aber ist mit meiner anderen Frage:

Zuerst steht dort "3 Punkte ..........Personalien mitteilen ...........Andernfalls werden Ihnen die Sanktionen gemäss ..........269,00 Euro + sonstiges .........an Deutschnofen senden"

nächster Absatz: "ist die Zahlung im herabgesetzten Masse von Euro 159,00 + spesen zahlbar .............."

Kann mir bitte einer sagen ob ich mit der geringen Zahlung alles vom Tisch habe .............

Stefan
Es ist ganz einfach. Für das Strafmaß ist der Tatort entscheidend. Italien. Für die Grenzüberschreitende Vollstreckung deutsche Behörden. Damit gilt für die Zustellung deutsches Recht. Sprich nur Postzustellungsurkunde oder Zustellung per GV sind rechtssicher zugestellt.

Abweichend von D gilt in I, die Halterhaftung. Läßt sich der Fahrer nicht ermitteln, vollstrecken deutsche Behörden auch nicht!

Mein Tipp, Daten übermitteln und zahlen. Dürfte am wenigsten Ärger machen. Es sei denn, Du willst es durchklagen um Rechtssicherheit herzustellen.
 
Pfälzer

Pfälzer

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Hallo Stefan
Sieh es gelassen :D
Wir haben letztes Jahr das doppelte gezahlt
Meine Klette (Frau) und ich Dolos Passo Santa Lugia
Es war dennoch ein schöner Urlaub
Gruß Pfälzer
 
L

LieberOnkel

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Solange man nicht mehr in das Land will, kann man sich das Zahlen schenken.

Zwar kann die italienische Behörde durch deutsche Behörden vollstrecken lassen.
Allerdings muß der Vorgang dann den hiesigen Gepflogenheiten entsprechen. Also nix mit Halterhaftung.
Und das Geld bleibt glaube ich auch im vollstreckenden Land, das Ganze bringt also finanziell nichts.
 
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vierventilboxer

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Bist du dir bei letzterem sicher?
Ändert zwar wohl in diesem Fall am Ausgang nichts - deshalb nur Interessehalber!?
 
L

LieberOnkel

Gast
Bist du dir bei letzterem sicher?Ändert zwar wohl in diesem Fall am Ausgang nichts - deshalb nur Interessehalber!?
Sicher war ich mir nicht, hatte ich nur mal so gelesen, weshalb ich nachgeschaut habe und dabei den

"RAHMENBESCHLUSS 2005/214/JI DES RATES vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen"

(das Ding heißt wirklich so!) gefunden habe.

Darin heißt es in Artikel 13:

“Erlös aus der Vollstreckung von Entscheidungen
Der Erlös aus der Vollstreckung von Entscheidungen fließt dem Vollstreckungsstaat zu, es sei denn, es wurde zwischen dem Entscheidungsstaat und dem Vollstreckungsstaat etwas anderes vereinbart, insbesondere in den Fällen nach Artikel 1 Buchstabe b) Ziffer ii).“

Der hier genannte Ausnahmefall bezieht sich auf Opferentschädigungen, deren Verbleib im Vollstreckungsstaat auch wenig Sinn hätte.

Für mich ist das auch die logische Erklärung, warum von diesem Rechtshilfeinstrument kaum Gebrauch gemacht wird.
Es geht ja nun wohl mehr um Geldmacherei als tatsächlich um Verkehrssicherheit.
 
sk1

sk1

Themenstarter
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Du stellst Fragen über Fragen. Weißt Du überhaupt was Du machst.

Warum gehst Du nicht einfach mal zum ADAC und läßt Dich dort mal beraten, statt Dir hier irgendwelche möglichwerweise richtige, möglicherweise aber auch falsche Antworten geben zu lassen. Oder warum googelst Du nicht einfach mal. Bußgelder Italien, Punkte, Rechtshilfeabkommen, Einspruchrecht usw.

Vermutlich ist in dem Schreiben sogar ne Telefon-Nummer angegeben. Da kann man auch anrufen und mit etwas Glück ist da jemand dran, der zumindest weiß was das bedeutet und was Du zu zahlen hast. Und wenn Du von Deutschnofen sprichst, dann ist das Südtirol und die reden dort sogar deutsch. Auch bei der Polizei.

Das zu tun ist doch jetzt erst einmal nahe liegend und das würde ich doch als erstes machen, wenn ich den Inhalt des Briefes schon nicht richtig verstehe.

Gruß Thomas
Lieber Thomas,

warum sollte ich das hier nicht schreiben. Ich finde, dass der Sachverhalt "mit der Q zu schnell gefahren und geblitzt worden" in dieses Forum passt. Natürlich werde ich mich auch auf anderen Wege (ja ich rufe beim ADAC an) erkundigen. Ich finde aber auch, dass einem hier in Forum geholfen wird. Nicht alle Antworten waren hilfreich, aber einige bestätigten mich in meiner Sichtweise und das ist doch Klasse :) Und ich finde, dass keine der Antwort "ich will mal so sagen " nicht lesbar war.

Und weiter zu deinem Einwand: ja man könnte google besuchen, man könnte die Suchmaschine im Forum benutzen, aber man kann auch nette Leute im Forum fragen ..............

Dir noch schöne und beschauliche Tage.

Gruß Stefan
 
gerd_

gerd_

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Hi
Als Erstes stellt sich die Frage: Wer ist der Absender dieses Briefes.
Ist es eine italienische Eintreibungsgesellschaft die im Auftrag von irgendwem handelt oder ist es eine italienische Behörde?
Im ersteren Fall ist der Brief bei uns nicht das Papier wert auf dem er steht im zweiten auch nicht viel mehr.
Wenn, dann müssen die italienischen Behörden die Vollstreckung über deutsche Behörden betreiben. In diesem Fall hättest Du (in Bayern) Post von der zentralen Bussgeldstelle in Straubing bekommen.
Ist das der Fall, so ist zumindest die Zustellung OK.

Dann erst gilt die gleiche Prozedur wie bei uns.
Du kannst nach Beweismitteln verlangen. Diese Beweismittel müssen nach deutschem Recht rechtskräftig sein. Folglich muss auf einem Geschwindigkeitsticket der Fahrer identifiziert werden können. Wahrscheinlich kann er das nicht werden, sonst wäre da keine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe dabei.
Die Lenkerbekanntgabe ist im deutschen Recht nicht vorhanden. Bei uns gilt die Beweispflicht durch den Belastenden und nicht ein Unschuldsbeweis durch den Betroffenen.
Die Punkte nach italienischem Recht kannst Du in jedem Fall sofort vergessen, sie sind bei uns nicht relevant und führen, wenn Du genügend abgenommen bekamst (in IT bekommt man sie abgenommen nicht aufgebrummt!) maximal zu einem Fahrverbot in IT. Dahin ist es aber noch weit.
Falls also der Brief nicht von einer deutschen Behörde kam, kannst Du ihn erst mal getrost vergessen.
Falls doch, musst Du der deutschen Behörde antworten.
"Ich bitte um die Überlassung entsprechender Beweismittel. Es könnte sich zwar um mein Fahrzeug handeln, doch wechselte ich mich im fraglichen Zeitpunkt beim Führen desselben mit einer Person ab gegenüber der ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe."
Ein Fahrtenbuch brauchst Du wegen eines solchen Tickets nicht befürchten. Die Deutschen machen nix, hier hast Du nichts getan! Die unterstützen indirekt indem sie weitergeben, dass der Fahrer(!) anhand der vorgelegten Beweismittel nicht ermittelt werden konnte und die Lenkerbekanntgabe bei uns nicht rechtens ist.

Weshalb schicken die Italiener dann nicht ihre ganzen Tickets (die ja die Bedingung "teuerer als 70EUR" erfüllen) zuweilen mit der Post oder durch Dritte? Einfache Antwort: Sie versuchen es. Wenn sie es über die deutschen Behörden machen und das Ticket eingetrieben werden kann oder der Beschuldigte freiwillig zahlt (obwohl die Beweise nicht ausreichen), dann bleibt die Kohle in DE!

Ist das Ticket von einer deutschen Behörde zugestellt, so musst Du antworten indem Du zahlst ODER widersprichst. Von selber geht da nix.

ALLERDINGS:
Zahlst Du nicht, so solltest Du Dich dann in nächster Zeit nicht in IT erwischen lassen. Was bei uns nicht eingetrieben werden kann/darf erlischt nicht in IT.
gerd
 
sk1

sk1

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Hallo Gerd,

dem gibt es nix hinzuzufügen. Ausführlich und Danke.

PS: Der Brief kommt von der Behörde aus Nova Ponente Deutschnofen und da ich nächstes Jahr nach Sardinien möchte, werde ich bezahlen. Aber trotzdem ist es schön zu wissen, was ich eventuell hätte machen können ........

Gruß Stefan
 
qtreiber

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Moin,

wie bereits erwähnt, denke unbedingt daran, den Fragebogen komplett auszufüllen und zurück zu schicken. Ansonsten geht es weiter.

Ich habe in Deutschnofen auch schon mal bezahlt. Dort ist ein fester Blitzer. Einige andere Mitfahrer hatten zwar ebenfalls überwiesen, aber den Fragebogen nicht zurückgeschickt ..., prompt kam die Nachforderung. War ärgerlich.

Übrigens kann dort auch angerufen werden. Die freundliche Polizistin spricht deutsch. :)
 
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TomTom-Biker

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Hallo Gerd,

dem gibt es nix hinzuzufügen. Ausführlich und Danke.

PS: Der Brief kommt von der Behörde aus Nova Ponente Deutschnofen und da ich nächstes Jahr nach Sardinien möchte, werde ich bezahlen. Aber trotzdem ist es schön zu wissen, was ich eventuell hätte machen können ........

Gruß Stefan
Übrigens gilt auch in Sardinien italienisches Recht. Die Tarife sollten demzufolge gleich sein, die Briefe sind jedoch dann vermutlich in italienischer Sprache.

Viel Spaß in Sardinien und Frohe Weihnachten.

Gruß Thomas
 
Wolfgang

Wolfgang

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...Ich habe in Deutschnofen auch schon mal bezahlt. Dort ist ein fester Blitzer. :)
Hi Bernd,

ich will nächsten Juli für eine Woche nach Petersberg - wo genau steht das Dingen??? Der Urlaub soll nicht übermäßig teuer werden! Ich frag jetzt nicht wegen mir, aber meine Frau ist mit dabei. :o
 
sk1

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Moin,

wie bereits erwähnt, denke unbedingt daran, den Fragebogen komplett auszufüllen und zurück zu schicken. Ansonsten geht es weiter.

Ich habe in Deutschnofen auch schon mal bezahlt. Dort ist ein fester Blitzer. Einige andere Mitfahrer hatten zwar ebenfalls überwiesen, aber den Fragebogen nicht zurückgeschickt ..., prompt kam die Nachforderung. War ärgerlich.

Übrigens kann dort auch angerufen werden. Die freundliche Polizistin spricht deutsch. :)
Auch Dir Danke für die nette Erinnerung und hätte ich dies hier nicht erfahren, dass man die Personalien zurück senden muss, würde ich lediglich zahlen und wäre nie auf den Gedanken gekommen die Personalien zu senden und so wie ich dies hier lese, würde es dann noch teurer .......

Gruß Stefan
 
qtreiber

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@Wolfgang; uns hat es 2008 erwischt. Letztes Jahr habe ich den Blitzer vergeblich gesucht; wollte mich noch bedanken. :cool:


@Stefan; wir sind mit vier oder fünf Leuten in die Messung reingefahren. Einer oder zwei haben den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt und mussten/sollten nachlöhnen. Da der Bescheid von der Gemeinde Deutschnofen kam, wäre es evtl. auch ohne bezahlen gut gegangen, aber man weiß nie, wie die interne Vernetzung ist oder wird.

Mein 'Vergehen' innerorts (50 KM/H): "Festgestellte Geschwindigkeit mittels .... abzüglich der 5 KM/H Toleranz = 64 KM/H = 152,10 Euro.

Wer es verpasst hatte, den Anhörungsbogen mit den persönlichen Daten fristgerecht zurückzusenden, wurde nochmals (zusätzlich) mit 254,10 Euro belastet. :mad:
 
Thema:

Italien 11km/h zu schnell = 170,00 Euro

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