Muss ich jetzt nicht verstehen!? Habe ich irgend etwas geschrieben ,dass ich bei jemand anderen die Schuld suche. Ich glaube nicht .................
Zurück zum Thema:
1. Danke für die Antworten mit dem Einschreiben/Rückschein. Ich meine auch, dass eine Postzustellungsurkunde und ein Einwurfeinschreiben den Brief als zugestellt beurkunden und nicht ein nicht abgeholter Brief der als Einschreiben/Rückschein deklariert ist. Aber das alles könnte wahrscheinlich nur ein Jurist, welcher auch EU Recht kennt, wissen. Ist ja auch die Frage welches "Postrecht" hier angewandt wird. Egal ........
2. Was aber ist mit meiner anderen Frage:
Zuerst steht dort "3 Punkte ..........Personalien mitteilen ...........Andernfalls werden Ihnen die Sanktionen gemäss ..........269,00 Euro + sonstiges .........an Deutschnofen senden"
nächster Absatz: "ist die Zahlung im herabgesetzten Masse von Euro 159,00 + spesen zahlbar .............."
Kann mir bitte einer sagen ob ich mit der geringen Zahlung alles vom Tisch habe .............
Stefan
Du stellst Fragen über Fragen. Weißt Du überhaupt was Du machst.
Warum gehst Du nicht einfach mal zum ADAC und läßt Dich dort mal beraten, statt Dir hier irgendwelche möglichwerweise richtige, möglicherweise aber auch falsche Antworten geben zu lassen. Oder warum googelst Du nicht einfach mal. Bußgelder Italien, Punkte, Rechtshilfeabkommen, Einspruchrecht usw.
Vermutlich ist in dem Schreiben sogar ne Telefon-Nummer angegeben. Da kann man auch anrufen und mit etwas Glück ist da jemand dran, der zumindest weiß was das bedeutet und was Du zu zahlen hast. Und wenn Du von Deutschnofen sprichst, dann ist das Südtirol und die reden dort sogar deutsch. Auch bei der Polizei.
Das zu tun ist doch jetzt erst einmal nahe liegend und das würde ich doch als erstes machen, wenn ich den Inhalt des Briefes schon nicht richtig verstehe.
Deine Frage nach dem Wegschauen, Briefannahme verweigern, schützt Dich wenn's dumm läuft nicht vor Strafe. Sollte ein gültiges Rechtshilfeabkommen vorliegen, meines Erachtens ist das so ab 2009 oder 2010 (bin kein Jurist), so wird auch von deutscher Seite her ab einem bestimmten Bußgeldbetrag vollstreckt, sofern die Forderung nicht mit unserem Recht beißt (z. B. Halterhaftung). Kriegen tun sie Dich auf jeden Fall. Spätestens bei der nächsten zeitnahen Kontrolle in I. Deren nationalen Rechte und Sanktionen fallen deutlich höher aus als bei uns. Da wird dann auch schon mal ein Fzg. beschlagnahmt oder eine Fahrerlaubnis eingezogen. Klar auch dagegen kann man Rechtsmittel einlegen. In Italien und auf italienisch!
Warst Du denn tatsächlich zu schnell? Eine positive Antwort könnte die Bereitschaft zu zahlen durchaus erhöhen. Ich weiß, Juristen, solche die verteidigen sehen das ggf. auch etwas anders. Die Leben ja auch davon. Recht haben und Recht bekommen.
Und grundsätzlich gilt, daß ich mich vorher über die Regeln und Vorschriften schlau mache und auch die Folgen, wenn ich denn nun schon mal von vornherein beabsichtige etwas schneller zu fahren. Das gilt auch für wildes Zelten in der Schweiz.
Das hat mit Gutmenschentum und Besserwisserei nichts zu tun. Dazu sollte man einfach mal nur das einsetzen, was uns als Wesen ausmacht. Das kann jeder.
Gruß Thomas