Kauf Behördenmaschine

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gerd_

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Hi
Wenn Behörden Fahrzeuge verkaufen haben die es meist hinter sich. Gekaufte Fahrzeuge werden gefahren bis zur Unwirtschaftlichkeit (Geld für ein Neues gibt's nicht so einfach, also wird das alte ewig repariert). Leasingfahrzeuge werden "behördennormal" genutzt und nach einiger Zeit, bevor grössere Reparaturen auftreten, abgegeben.
Zwar werden gerade Autos "von jedem" benutzt, dafür werden sie bei der Polizei nie kalt weil ja dauernd eine Besatzung fährt.
Ein Getriebe bei 88Tkm? KANN natürlich einmal vorkommen, ist aber bei den 1150 untypisch.
Wenn das Teil dann nicht mal direkt von der Behörde kommt und sich noch mal ein Zwischenhändler die Hände wäscht, gehe ich bei ihm von einem Aufschlag von 1000 EUR aus. Nachdem Behörden i.d.R. zum Schätzpreis verkaufen . . . .
gerd
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silverfox

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Hallo Rob,

Behördenmaschinen, egal ob Unimog oder Moped, sind Arbeitsgeräte und haben einen Zweck zu erfüllen.
Sie werden genutzt, bis Sie verbraucht sind und werden dann ausgemustert.
Bei einem Behördenmoped gehört ein Ausrutscher auf Strassenbahnschienen zum normalen Verschleiß
und ein kaputtes Getriebe, gerissene Verkleidungsteile etc. zum Betriebsalltag.
Das sind im Normalfall ausgelutschte Kübel in nicht mehr betriebssicherem Zustand, bei denen sich
weitere Reparaturmaßnahmen wirtschaftlich nicht mehr lohnen.

Du wirst wahrscheinlich den Kaufpreis nochmals in die Möhre reinstecken müssen um noch lange nicht da zu sein,
wo Du hinwillst - lass es.

Gruß
Christian
 
Zörnie

Zörnie

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Wenn Behörden Fahrzeuge verkaufen haben die es meist hinter sich. Gekaufte Fahrzeuge werden gefahren bis zur Unwirtschaftlichkeit (Geld für ein Neues gibt's nicht so einfach, also wird das alte ewig repariert).
Gefahren wird damit bis Geld für eine Neuanschaffung vorhanden und/oder der Gutachter Reparaturen im Verhältnis zum Restwert nicht mehr für wirtschaftlich hält.


Zwar werden gerade Autos "von jedem" benutzt, dafür werden sie bei der Polizei nie kalt weil ja dauernd eine Besatzung fährt.
Das mag auf Funkstreifenwagen zutreffen und ggf. noch auf zivile Fahrzeuge im Fahrzeugpark, wenn sie allen zur Verfügung stehen. Gerade Motorräder setzen immer auch Mitarbeiter voraus, die die auch bewegen können und dürfen und da kommen meiner Meinung nach nicht überdurchschnittlich viele Kilometer zusammen, gerade hier im Stadtverkehr.
 
Bergchris

Bergchris

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Ich würde die nur nehmen wenn das Moped von der Polizei war, die "Polizei-Aufkleber" und das funktionierende Blaulicht noch dran ist :wub::wub::wub:
 
MHY

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Behördenkrad: Hat bei gleichem Preis-/Zustandsverhältnis eine eindeutige Werkstatt-/Mängelhistorie.

Kauf vom Händler: In diesem Fall nein, denn der setzt eine eigene Gewinnmarge ein. Warum nicht direkt von der Behörde kaufen, warum noch einen Zwischenhändler bezahlen?

Kriterien wie "mangelnde Warmlaufphase" oder "rasante Einsatzfahrten" teile ich bei Motorrädern nicht. Die rasen nicht wie Streifenwagen mit quietschenden Reifen um die Ecke und ein BMW-Boxermotor ist schneller warmgefahren als ein größerer PKW-Motor. Ich würde auch mal daran denken, dass Polizeimotorräder oft als Eskorte bei Staatsbesuchen zum Land Berlin (bei Bundesbesuchen machen das die Feldjäger mit ihren 1200er-Tourern) eingesetzt werden.
 
RunNRG

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Richtig, und dann Halbtagestouren im ersten Gang machen mit vielen Umdrehungen und wenig km auf der Uhr.
 
ChiemgauQtreiber

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ich denke aber, daß gleichmässiges Fahren im ersten Gang bei niedriger Drehzahl für den Motor ja auch wie "Langstrecke" ist - gleichmässiges Drehzahlniveau bei warmen Motor, oder nicht?

anders ist das bei ständigen Beschleunigungsorgien und durchfeuern der ersten Gänge, das stresst sicher Motor- und Getriebe deutlich mehr

und nicht zu vergleichen mit Stopp-and-Go in der Stadt (oder z.B. um den Faaker See :rolleyes:), hier wird der Motor deutlich heisser, weil beim Anfahren immer wieder etwas mehr Leistung abverlangt wird und in der Stillstandsphase keine (bzw. schlechte Luft-)Kühlung herrscht, das dürfte auch bei einer Eskortenfahrt oberhalb einer gewissen Mindestgeschwindigkeit auch nicht der Fall sein.

aber es bleibt wie es ist:
eine gebrauchte ist auch eine "Wundertüte", viele kann, aber nichts muß passieren, man kann glück haben oder auch nicht, von dem deutlich geringeren Wertverlust vs. einer jüngeren / Neuen kann man auch einiges reparieren, und ich kann eine jüngere vom Händler kaufen mit Garantie (wo ich nach 6 Monaten auch nachweisen muß, das der Mangel beim Kauf schon vorlag) und dann geht was größeres nach 12 Monaten kapput - auch Sche..e,

und nachher klüger zu sein, ist auch nicht schwierig - und die Bedenkenträger waren es immer schon etwas früher.

zu der Maschine:
funktionierende Maschinen sind bis zu 500,- günstiger, aber halt nicht in der Nachbarschaft, meist von privat -
auch die kann man sicher alle so wie oben diskutieren, und unter 3k gibts halt aktuell mal niGS, das wirst du immer für eine Fahrbereite rechnen müssen, ausser du willst / kannst auf einen wirklichen "Schnapper" warten...
 
MHY

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Mir fiel dazu eben noch folgendes ein: "Behördenfahrzeuge" können auch sichergestellte Fahrzeuge aus Straftaten sein. Das Strafgericht zieht sie ein, dann werden sie oft eine Zeitlang von der nicht-uniformierten Polizei genutzt und schließlich weiterverkauft. Der zivile Käufer solcher Fahrzeuge sollte sich jedoch bewusst machen, dass der enteignete und möglicherweise verärgerte Erstbenutzer über die Fahrgestellnummer beim Kraftfahrtbundesamt den aktuellen Fahrer ermitteln kann...
 
SLK

SLK

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Der zivile Käufer solcher Fahrzeuge sollte sich jedoch bewusst machen, dass der enteignete und möglicherweise verärgerte Erstbenutzer über die Fahrgestellnummer beim Kraftfahrtbundesamt den aktuellen Fahrer ermitteln kann...
'n Abend,

glaubst Du wirklich, dass das geht?
 
Frank1001

Frank1001

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Hallo,

Behördenkrad: Hat bei gleichem Preis-/Zustandsverhältnis eine eindeutige Werkstatt-/Mängelhistorie.
Kauf vom Händler: In diesem Fall nein, denn der setzt eine eigene Gewinnmarge ein. Warum nicht direkt von der Behörde kaufen, warum noch einen Zwischenhändler bezahlen?
Ich sehe das auch so, dass man Behördenfahrzeuge grundsätzlich kaufen kann, wenn der Preis stimmt und man den i.d.R. etwas höheren Verschleiß (z.B. Schrammen, mehr Verschleiß bei PKW Sitzen durch häufiges Ein- und Aussteigen) akzeptiert.



Wenn das Teil dann nicht mal direkt von der Behörde kommt und sich noch mal ein Zwischenhändler die Hände wäscht, gehe ich bei ihm von einem Aufschlag von 1000 EUR aus. Nachdem Behörden i.d.R. zum Schätzpreis verkaufen . . . .
Absolut! WENN schon ein Behördenfahrzeug, dann direkt von der Behörde. Denn der Händler muss den 1000er schon haben, zumal wenn er noch eine Garantie geben muss! Beim Händler ist ein ggf. vorhandener Vorteil eines Behördenfahrzeuges praktisch in seinem Gewinn verloren.


Gruß
Frank
 
ChiemgauQtreiber

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Und die werden dann erst für €22.000,- repariert, um sie dann zu versteigern?:piep-piep:

Gruß,
maxquer
nachdem ja nur die Zahl "22.000.-€" im Raum steht nehm ich mal an, das ist die Summe der Kosten, die in das Motorrad in seiner ganzen "Arbeitszeit" bei der Behörde investiert bekommen hat - alles andere wäre ja wenig Sinnhaft
(und ich will jetzt nicht über den Begriff "Sinnhaft" in Verbindung mit "Behörde" diskutieren :cool:)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Hundertprozentig sicher bin ich nicht, meine aber dass es einen Unterschied gibt zwischen einem "Behördenfahrzeug" und einem Fahrzeug aus "Behördenbestand/-besitz".

Gefahren wird damit bis Geld für eine Neuanschaffung vorhanden und/oder der Gutachter Reparaturen im Verhältnis zum Restwert nicht mehr für wirtschaftlich hält.


Das mag auf Funkstreifenwagen zutreffen und ggf. noch auf zivile Fahrzeuge im Fahrzeugpark, wenn sie allen zur Verfügung stehen. Gerade Motorräder setzen immer auch Mitarbeiter voraus, die die auch bewegen können und dürfen und da kommen meiner Meinung nach nicht überdurchschnittlich viele Kilometer zusammen, gerade hier im Stadtverkehr.
Exakt DAS meine ich geschrieben zu haben.
Speziell im zweiten Absatz steht das Wort "Auto".
Und bei Behörden war und ist es teilweise noch immer so, dass einfacher grosse Summen für Reparaturen aufgebracht werden als die Kohle für eine Neuanschaffung (hat was mit den unterschiedlichen Bewilligungsmethoden zu tun). Der Gutachter kommt erst dann zum Zug wenn eine Neuanschaffung möglich ist und begründet werden muss.
Siemens macht das ähnlich. Immer wenn "Köpfe" abgebaut werden müssen schmeisst man Mitarbeiter raus und stellt Selbstständige an. Das sind keine "Köpfe" sondern nur "Ausgaben".
Inzwischen sind viele PolizeiAUTOS (bei uns) geleast. Kein Behördenkennzeichen mehr z.B. N 4567 sondern N PP 4567 (wobei das PP nicht -wie oft vermutet -für "privat policy" sondern für "PolizeiPräsidium steht).
gerd
 
land4

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Hallo Gerd

Behördenkennzeichen gibt es, zumindest in Bayern, schon
Jahrelang nicht mehr.

gruß Andy
 
cowy

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Hatte mal n Eskorte Motorrad ( k 75 )
es ist halt gefühlt n bissl mehr ausgelutscht , wie normal .
Dafür muss es auch mind n Drittel wen'ger kosten .
Meist sind die Maschinen unter 80' km zu haben .

Mit kleinen Reparaturen ist immer zu rechnen.
Kauf von der Behörde ist logisch günstiger und sinnvoll .

( Lichtmaschinen Mitnehmer Gummi war zerkrümelt wegen
undichtem Wellenrichtung , sonst einfach nur fahren....ggf auf Optik pfeifen )
Grüße , Cowy
 
Thema:

Kauf Behördenmaschine

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