Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Motorradstiefel

Diskutiere Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Motorradstiefel im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, nachdem es in der Vergangenheit auch schon andere Urteile gab (bzgl. Schutzkleidung, nicht Stiefel), hier mal eine erfreuliche...
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

nachdem es in der Vergangenheit auch schon andere Urteile gab (bzgl. Schutzkleidung, nicht Stiefel), hier mal eine erfreuliche Entscheidung des OLG Nürnberg:

Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: OLG Nürnberg 3. Zivilsenat | 3 U 1897/12 | Beschluss | Haftung bei Motorradunfall: Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von

Noch eine Ergänzung von mir, da über die Beträge diskutiert wurde: Wie schon richtig angemerkt wurden weitere 45000.- € vom Landgericht zugesprochen. Wie viel die Versicherung vorher freiwillig bezahlt hat, ist nirgends zu finden.

Noch eine persönliche Anmerkung zu den Sicherheitsfanatikern unter euch:
Wäre er gar nicht Motorrad gefahren wäre ihm auch nichts passiert. So sieht das mit dem Risiko eventuell ein Nichtmotorradfahrer.
 
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jonnyy-xp

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Is ok. Aber aweng fahrlässig ist das schon. Is nur meine Meinung!
 
miwawe

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Toll, jetzt hat er zwar Recht, aber keinen Fuß mehr.
 
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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Hallo Allerseits,

nachdem es in der Vergangenheit auch schon andere Urteile gab (bzgl. Schutzkleidung, nicht Stiefel), hier mal eine erfreuliche Entscheidung des OLG Nürnberg:

Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: OLG Nürnberg 3. Zivilsenat | 3 U 1897/12 | Beschluss | Haftung bei Motorradunfall: Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von
Schön begründet. Das bringt dem armen Kerl zwar seinen Fuß nicht wieder, aber wenigstens muß er nicht auf Schmerzensgeld verzichten.
 
Mad Mex

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Toll, jetzt hat er zwar Recht, aber keinen Fuß mehr.
Das hinkt jetzt aber wirklich.
Der Fuss ist sowieso ab, da soll er, wenn es schon so ist, sein Recht und Enschaedigung bekommen.

Aber ein Streitwert von 63 TEUR fuer einen verlorenen Fuss erscheint mit laecherlich gering. Oder verstehe ich etwas falsch?
 
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Is ok. Aber aweng fahrlässig ist das schon. Is nur meine Meinung!
Ein normaler Motorradstiefel hätte das auch nicht verhindert. Darum geht es. Und um ehrlich zu sein, wer beim Rückwärts-Ausparken ein vorbeifahrendes Motorrad trifft, dem gehört es nicht anders.

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Das hinkt jetzt aber wirklich.
Der Fuss ist sowieso ab, da soll er, wenn es schon so ist, sein Recht und Enschaedigung bekommen.

Aber ein Streitwert von 63 TEUR fuer einen verlorenen Fuss erscheint mit laecherlich gering. Oder verstehe ich etwas falsch?

Lies mal das Urteil, 45.000Euro Schmerzensgeld. Und der wäre blöd wenn er unterschreiben würde, das damit alle Ansprüche abgegolten sind.
 
Zörnie

Zörnie

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Ein normaler Motorradstiefel hätte das auch nicht verhindert. Darum geht es. Und um ehrlich zu sein, wer beim Rückwärts-Ausparken ein vorbeifahrendes Motorrad trifft, dem gehört es nicht anders.


Lies mal das Urteil, 45.000Euro Schmerzensgeld. Und der wäre blöd wenn er unterschreiben würde, das damit alle Ansprüche abgegolten sind.
Erste Aussage oder Feststellung, ob oder dass das Tragen von Motorradstiefeln die Unfallfolgen vermindert hätte oder eben nicht, kann ich dem Urteil nicht entnehmen. Und wo steht, dass mit der Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz alle Ansprüche abgegeolten sind? Das Gegenteil steht im Urteil.

Grüße
Steffen
 
AmperTiger

AmperTiger

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ich finde das Urteil richtig und begründet, wobei man immer dazu sagen muß, dass es keine Grundsatzentscheidungen sind, sondern immer auf den Einzelfall bezogen.

so wie es sich liest, waren das nicht die ersten Ansprüche die der Motorradfahrer geltend machte und werden wohl auch nciht die letzten sein.

"Mit seiner Klage macht er ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 45.000,00 EUR (Klageantrag 1), weitere Schadensersatzansprüche in Höhe von 12.588,29 EUR (Klageantrag 2) geltend und beantragt die Feststellung, dass die Beklagten verpflichtet sind, ihm weitergehende materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen."
 
HaJü

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Ist jetzt nur die Frage offen, war es der linke oder rechte Unterschenkel ???

Bei einem Bekannten wurde nach einem Sturz in Tschechien der rechte Unterschenkel amputiert, nachdem er sich bei einem offenen Bruch in der Klinik resistente Viren eingefangen und massive Entzündungen hatte, die zunehmend den Knochen zerstörten.

Dank des teilintegralen Bremssystems düst er heute munter mit der 12er GS und 12er RT durch die Lande.

Da hatte er doch etwas Glück im Unglück.
 
Zörnie

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ich finde das Urteil richtig und begründet, wobei man immer dazu sagen muß, dass es keine Grundsatzentscheidungen sind, sondern immer auf den Einzelfall bezogen.
Wobei ein Urteil eines OLG schon eine gewisse Strahlkraft habe dürfte, erst recht, da es sich ja doch ausführlicher mit dem Verkehrsbwusstsein bei Motorradstiefeln auseinandersetzt. Aber klar, das nächste Gericht kann auch zu einer anderen Entscheidung gelangen.

Grüße
Steffen
 
Macfak

Macfak

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Hat jetzt nichts mit dem speziellen Fall zu tun.

Bei uns im Dorf hat sich vor einigen Jahren mal ein HD Fahrer den grossen Zeh abgerissen.
Er hatte Birkenstock Holzsandalen an!:confused:
Ich kann überhaupt nicht einsehen dass eine Krankenkasse soll was übernehmen muss!
 
Zörnie

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Hat jetzt nichts mit dem speziellen Fall zu tun.

Bei uns im Dorf hat sich vor einigen Jahren mal ein HD Fahrer den grossen Zeh abgerissen.
Er hatte Birkenstock Holzsandalen an!:confused:
Ich kann überhaupt nicht einsehen dass eine Krankenkasse soll was übernehmen muss!
Bitte nicht schon wieder diese unnütze Selber-Schuld-Selber-Zahlen-Diskussion in Bezug auf die KV :mad:
 
G

Gast 7673

Gast
Das Fehlen von Schutzbekleidung löst in der Regel ein sogenanntes Mitverschulden aus.
In der Bewertung dieses Mitverschuldens bzw dessen Anteil, ist der Richter völlig frei.

Im hier konkreten Fall(Holzschlappen HD Fahrer) hat sich dies zivilrechtlich bestimmt in irgendeiner Form ausgewirkt (oder der Richter bzw die Versicherung falls es nicht vor Gericht ging, hat gepennt)

Bzgl. der Krankenkasse ist es anders. Dieser gegenüber gibt es kein Mitverschulden im zivilrechtlichen Sinne (Stichwort : Gefahrengemeinschaft)
So würde zB ein Raucher für Lungenkrebsbehandlung, ein Bergsteiger für Knochenbrüche beim Absturz oder weniger spektakulär, ein Autofahrer oder Motorradfahrer der etwas falsch macht, schon wegen der abstrakten Gefahr die seinem Kfz innewohnt ein Mitverschulden haben (zivilrechtlich ist das übrigens grundsätzlich so, siehe Stichwort :Betriebsgefahr).
Aber um die KV ging es Dir ja nicht ?!!

Zivilrechtlich siehe oben
 
GS Bär

GS Bär

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Die Rechtsauffasung einiger Gerichte, wonach fehlende Schutzkleidung (abgesehen vom Helm) ein Mitverschulden begründen soll, halte ich für völlig abwegig. Soll dann auch der Radfahrer, der keinen Helm trägt(da gesetzlich nicht vorgeschrieben) oder keine Kevlarjeans einen Teil seines Schadens tragen müssen ? Oder der Cabriofahrer, der ohne Helm gefahren ist ? Oder der Fußgänger, der ohne Warnweste herumläuft? Wo soll hier die Grenze gezogen werden?

Motorradfahrer haben in der Rechtsprechung leider so gut wie keine Lobby oder Rückhalt, da es eh nur "hirnlose Raser" sind. Und in den Senaten der Oberlandesgerichte überwiegt die Fraktion der Dosenfahrer, Radfahrer, Fußgänger und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs deutlich :coo8ol:

Die Betriebsgefahr des KfZ (Motorrad) aus § 7 StVG hat mit den Verletzungen des Motorradfahrers infolge fehlender Schutzkleidung rein gar nichts zu tun und kann ihm daher auch nicht anspruchsmindernd entgegengehalten werden. Wenn überhaupt, dann Mitverschulden aus § 254 BGB.
 
Q

QuickMick

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Es wird eben sehr gerne versucht hier Motorradfahrer generell alleine duch die Wahl des Fortbewegungsmittels im Falle eines Unfalles eine Schuld zu geben. Konsequent weiter geführt muss ei nFussgänger der nächstens auf einem Zebrastreifen angefahren wird ebenfalls eine Teilschuld bekommen wenn er dunkle Kleidung trägt......
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Konsequent weiter geführt muss ei nFussgänger der nächstens auf einem Zebrastreifen angefahren wird ebenfalls eine Teilschuld bekommen wenn er dunkle Kleidung trägt......
Wobei das, im Unterschied zum hier besprochenen Fall, ja durchaus Mitschuld am Unfall tragen kann
 
beiker

beiker

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Naja, erstmal geht es auch um die Betriebsgefahr durch die Inbetriebname von Fahrzeugen (nennt man das so?)
Dadurch werden Fußgänger natürlich schon alleine außerordentlich bevorzugt;)

Wenn man sich allerding nicht in eine nicht vorgeschriebene Ritterrüstung gequält hat...dann einen Abzug zu bekommen, ist mehr als fragwürdig:rolleyes:

Gruß
Berthold
 
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Christian S

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Das Fehlen von Schutzbekleidung löst in der Regel ein sogenanntes Mitverschulden aus.
In der Bewertung dieses Mitverschuldens bzw dessen Anteil, ist der Richter völlig frei.
Hallo Dirk,

das ist schlicht falsch, auch wenn es mal Gerichte gegeben haben mag, die so entschieden haben. Ich habe das schon vielfach anders erlebt (keine Kürzung).

Es gibt z.B. auch Richter, die es herrlich finden, an einem lauen Sommerspätnachmittag mit Jeans eine nette Runde zu drehen!!!
 
G

Gast 7673

Gast
Hallo Dirk,

das ist schlicht falsch, auch wenn es mal Gerichte gegeben haben mag, die so entschieden haben. Ich habe das schon vielfach anders erlebt (keine Kürzung).

Es gibt z.B. auch Richter, die es herrlich finden, an einem lauen Sommerspätnachmittag mit Jeans eine nette Runde zu drehen!!!
Man muss es ja nicht richtig finden, es gibt aber Gerichte die das so sehen.
Auch wenn der Gurt nicht angelegt ist gilt das.
 
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