Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Motorradstiefel

Diskutiere Kein Mitverschulden bei Unfall ohne Motorradstiefel im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Good Post. Die Raucher und anderen Randgruppen wollte ich bei meinem Post noch außen vor lassen, lag mir aber auch auf den Fingern...
Espaceo

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und wieder verwechselst du Schadenersatz, Schmerzensgeld mit Krankenkassenleistung. Wenn du nicht für meine Verletzungen beim Unfall zahlen willst, dann zahle ich nicht für dich als Raucher, als Taucher, als Drachenflieger, ich zahle nicht, wenn du dir beim fremdvögeln die Rüsselpest holst und ich zahle nicht, wenn du dir im bayr. Wirtshaus den Maßkrug aufsetzen läßt.
Good Post. Die Raucher und anderen Randgruppen wollte ich bei meinem Post noch außen vor lassen, lag mir aber auch auf den Fingern...
 
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Aber die Tendenz in der Judikative und der Legislative ist ja leider in den letzten Jahren ohnehin die, sich numehr zum willfährigen Helfer der Versicherungswirtschaft degradieren zu lassen.
das stimmt leider nur allzu sehr, was man auch daran sieht, dass die Versicherung bei Totalverlust durch Diebstahl 19% abziehen darf, wenn man sich nicht binnen Jahresfrist was Neues zulegt. Komisch, genau 19%, die MwSt. also, die eine Versicherung nicht wie andere Unternehmen durchbuchen kann, sondern als Kosten hat, da sie nicht Vorsteuer abzugsfähig sind. Ist extrem ungerecht, denn es muss mir eigentlich freigestellt sein, mit meinem Eigentum zu machen, was ich will und wenn ich sie verkaufe, sie also nicht gestohlen wird, werden ja auch keine 19% abgezogen, bis ich was Neues habe. Das Ergebnis ist also extrem unterschiedlich und damit ungerecht. Das hat sicher die Lobby durchgesetzt, einen anderen Grund kann es dafür nicht geben
 
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Hallo,

da liegst du falsch. Das ist die Entscheidung in einer Abteilung einer Versicherung, erst darauf hin bekommt ein Anwalt den Auftrag, der dann die Argumentation umsetzen muss, selbst wenn er emotional nicht 100 % dahinter steht.

Mit den Ansichten, die hier im Forum vertreten werden, wird die Zahl der Entscheidungen, die ein Mitverschulden bejahen. Gebt dem Volk was es will!
Wo ist in dem Urteil von der Versicherung die Rede?
Tenor


I. Die Berufung der Beklagten gegen das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Ansbach vom 09.07.2012 wird zurückgewiesen.



II. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.



III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 62.962,68 € festgesetzt.


Gründe


I.

1
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall vom 11.06.2010, bei dem der Kläger als Fahrer eines Motorrades mit einem vom Beklagten zu 1) gesteuerten und bei der Beklagte zu 2) versicherten PKW kollidierte.


Der Anwalt hat den Auftrag nicht von der Versicherung bekommen! Im Übrigen kann der Kläger unabhängig von allem anderen, jederzeit gegen den Schädiger vorgehen. Ein Rechtsverhältnis zu der Versicherung der Beklagten besteht nicht. Vor einem Landgericht herrscht Vertretungszwang, das heißt völlig unabhängig davon, was die Versicherung entscheidet, brauchen die Beklagten ein Anwalt.

Aber mit der dünnen Argumentation in Berufung zu gehen, das ist wirklich nach dem Motto "Versuchen wir es (ich bekomme mein Geld ja ob wir gewinnen oder verlieren)".
 
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hier sind die Beklagten gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgegangen.
Beklagte waren der Fahrer und die Versicherung.

Woher hast Du die Erkenntnis, dass der Anwalt nicht von der Versicherung beauftragt wurde?
 
sampleman

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Mir scheint, hier wird eifrig über präventive Schadenminderungspflicht des potentiell Geschädigten diskutiert :p Dabei ist es aus meiner Sicht doch ganz einfach: Was nicht gesetzlich verboten ist, ist erlaubt! (römischer und auch heute noch gültiger Rechtsgrundsatz: nullum crimen, nulla poena sine lege scripta :cool:) Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, dass der Geschädigte (bis auf den Helm) Schutzkleidung trägt! Wo soll da auch die Grenze gezogen werden? Reicht die Billigkombi aus oder muss es das High-End-Leder-Kevlar-Mischgewebe mit absoluter Abriebfestigkeit sein? Billigstiefel vom Discounter oder die guten Daytona? Diese Diskussion ist absolut sinnlos und wird ausschließlich von Versicherern geführt, die im Schadenfall ohnehin so wenig wie möglich zahlen wollen.
Ich gehe davon aus, dass mir eine Versicherung den Schaden ersetzen muss, der mir entstanden ist, und nicht den Schaden, der entstanden wäre, wenn ich in vorauseilendem Gehorsam alles getan hätte, um den Schaden zu minimieren. Beispiel: Wenn ich ein Auto mit Metalliclackierung und lackierten Stoßfängern habe, dann wird ein Parkrempler teurer, als wenn ich das Basismodell mit Schlichtlack und grauen Stoßfängern nehme. Dennoch: Wenn mir einer reinfährt, muss seine Versicherung meinen Schaden begleichen. Wenn mir einer meinen Armani-Anzug mit einem Glas Rotwein ruiniert, muss seine Haftpflicht auch mehr zahlen als wenn ich eine Regnjacke getragen hätte.

Solch bescheuerten Diskussionen kenne ich nur, wenn es darum geht, Motorradfahrer zu übervorteilen.
 
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hier sind die Beklagten gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgegangen.
Beklagte waren der Fahrer und die Versicherung.

Woher hast Du die Erkenntnis, dass der Anwalt nicht von der Versicherung beauftragt wurde?
Du hast mal wieder Recht. "Bei der Beklagten zu 2..." war eine Fehlinterpretation meinerseits. So interpretiert Beklagter zu 1 Fahrer, Beklagte zu 2 Versicherungsnehmer(in).

Aber ist nach nochmaligem Studium des Urteils offensichtlich die Versicherung. Und espaceo hat damit natürlich auch Recht.

Wie schon weiter oben ausgeführt, Rechtsmittel der Berufung, um ein Urteil anzugreifen auf einer äußerst dünnen Grundlage. Also, ich für meinen Teil hätte es auf der Grundlage nicht probiert.

Dagegen spricht schon, dass es keinerlei gesetzlich Grundlage gibt, die einen Motorradfahrer zu mehr verpflichtet, als einen Helm zu tragen, während im Gegensatz die StVO ziemlich eindeutig regelt, wie sich jemand zu verhalten hat, der ausparkt.
Damit beschränkt sich m.M. nach eine Mithaftung des Geschädigten auf Vorsatz. (Er hat vorsätzlich Turnschuhe getragen, damit im Zweifel der Schaden möglichst hoch ausfällt). Schlußendlich wird mit der vorgetragenen Argumentation versucht den Sachverhalt umukehren, nämlich dahingehend, dass ein Motorradfahrer sich so zu kleiden hat, das selbst vorsätzliche Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmer, nicht zu Verletzungen führen. Das ist, gelinde gesagt, weltfremd.

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Solch bescheuerten Diskussionen kenne ich nur, wenn es darum geht, Motorradfahrer zu übervorteilen.
Oh, diese Diskussionen hast Du immer, egal von welcher Versicherung Du für was auch immer Geld willst.

Beispiel:
Mein Nachbar (AÖ als Kennzeichen) bockt zwei Tage vor meinem Jahresurlaub (Motorradurlaub) beim Rückwärtseinparken eines meiner Motorräder ab. Beule im Tank, Plane zerrissen, Lenkerschloß zerstört, Gabel verzogen, Lenkkopflager im Eimer.
Okay, regeln wir unter Nachbarn, er weiß noch nicht mal wo er versichert ist. Einen Tag vor meinem Urlaub, kommt er 12 Stunden vor der Abfahrt angeschissen, mit seiner Versicherung. Dort angerufen, Leute ich bin in 12 Stunden für 4 Wochen weg. Machen wir danach. Komme ich nach Hause liegt ein Brief im Briefkasten, sie weigern sich den Schaden zu regulieren, weil ihr Gutachter erfolglos bei mir vorstellig wurde, während ich im Urlaub war.
:vogel:

Wieder angerufen, gefragt ob sie einen Dachschaden haben. Kommt ein Schreiben, ich hätte meiner Schadensminderungspflicht nicht Genüge getan (:vogel::vogel::vogel::vogel::vogel:), sie würden den Schaden nicht regulieren, keine Begründung.

Wieder angerufen, sie haben 24Stunden einen Gutachter zu schicken, ansonsten geht das Ding in eine X-beliebige Werkstatt, wird dort repariert, die Werkstattrechung geht zu Lasten der Versicherung, die Werkstattrechnung wäre sofort fällig.

Also Gutachter kommt tatsächlich am nächsten Morgen, Schaden wird auf 1088€ festgesetzt. Kommt ein Schreiben von der Versicherung, Restwert wären 1000€, damit wirtschaftlicher Totalschaden, 1000€ -19% würden sie erstatten. Auf schriftliche Nachfrage, wo sie denn diesen abenteuerliche Wert her hätten, erfolgt keine Antwort innerhalb der gestzten Frist.

Also ein paar Automobile24 Verkaufsangebote runtergeladen, freundlich mitgeteilt sie hätten 14 Tage, 1200,00€ zu überweisen, ansonsten würde Gegengutachten erstellt (Wert des Motorrades) und die Sache ohne jeden weitergehenden Schriftverkehr vor Gericht gehen, gegen ihren Versicherungsnehmer. Nach 5 Tagen hatte ich unter der Schadensnummer 1200€ auf meinem Konto.

Sie versuchen es immer.
 
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Gast 7673

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Oh, diese Diskussionen hast Du immer, egal von welcher Versicherung Du für was auch immer Geld willst.


Sie versuchen es immer.[/QUOTE]

DA hst DU nu wieder mal Recht !!:coo8ol:
 
sampleman

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Oh, diese Diskussionen hast Du immer, egal von welcher Versicherung Du für was auch immer Geld willst.

Beispiel:
Mein Nachbar (AÖ als Kennzeichen) bockt zwei Tage vor meinem Jahresurlaub (Motorradurlaub) beim Rückwärtseinparken eines meiner Motorräder ab. Beule im Tank, Plane zerrissen, Lenkerschloß zerstört, Gabel verzogen, Lenkkopflager im Eimer.
Okay, regeln wir unter Nachbarn, er weiß noch nicht mal wo er versichert ist. Einen Tag vor meinem Urlaub, kommt er 12 Stunden vor der Abfahrt angeschissen, mit seiner Versicherung. Dort angerufen, Leute ich bin in 12 Stunden für 4 Wochen weg. Machen wir danach. Komme ich nach Hause liegt ein Brief im Briefkasten, sie weigern sich den Schaden zu regulieren, weil ihr Gutachter erfolglos bei mir vorstellig wurde, während ich im Urlaub war.
:vogel:

Wieder angerufen, gefragt ob sie einen Dachschaden haben. Kommt ein Schreiben, ich hätte meiner Schadensminderungspflicht nicht Genüge getan (:vogel::vogel::vogel::vogel::vogel:), sie würden den Schaden nicht regulieren, keine Begründung.

Wieder angerufen, sie haben 24Stunden einen Gutachter zu schicken, ansonsten geht das Ding in eine X-beliebige Werkstatt, wird dort repariert, die Werkstattrechung geht zu Lasten der Versicherung, die Werkstattrechnung wäre sofort fällig.

Also Gutachter kommt tatsächlich am nächsten Morgen, Schaden wird auf 1088€ festgesetzt. Kommt ein Schreiben von der Versicherung, Restwert wären 1000€, damit wirtschaftlicher Totalschaden, 1000€ -19% würden sie erstatten. Auf schriftliche Nachfrage, wo sie denn diesen abenteuerliche Wert her hätten, erfolgt keine Antwort innerhalb der gestzten Frist.

Also ein paar Automobile24 Verkaufsangebote runtergeladen, freundlich mitgeteilt sie hätten 14 Tage, 1200,00€ zu überweisen, ansonsten würde Gegengutachten erstellt (Wert des Motorrades) und die Sache ohne jeden weitergehenden Schriftverkehr vor Gericht gehen, gegen ihren Versicherungsnehmer. Nach 5 Tagen hatte ich unter der Schadensnummer 1200€ auf meinem Konto.

Sie versuchen es immer.
Meine Rede: Immer, wenn es darum geht, einen Motorradfahrer zu bescheißen:cool:
 
Zörnie

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Urteil hätte auch anderes ausgehen können...Heftige Kritik an Fahrrad-Urteil | shz.de
Nein, hätte es nicht, wenn du dir die Mühe machst, das Urteil zu den Motorradstiefeln richtig zu lesen. Das Urteil zum Fahrradhelm finde ich unter Betrachtung der Rechtsprechung bei motorisierten Zweiradfahrern konsequent und richtig. Das Betroffenenvertretungen wie der ADFC laut aufheulen war zu erwarten.

Grüße
Steffen
 
sampleman

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Nein, hätte es nicht, wenn du dir die Mühe machst, das Urteil zu den Motorradstiefeln richtig zu lesen. Das Urteil zum Fahrradhelm finde ich unter Betrachtung der Rechtsprechung bei motorisierten Zweiradfahrern konsequent und richtig.
Nope. Wer gegen die StVO verstößt, der ist schuld. Wer gegen kein Gesetz verstößt, ist nicht schuld. Das gilt bei Fahrradfahrern genau so wie bei Motorradfahrern. Im übrigen geht es immer um Schadensersatz, der nicht voll geleistet werden soll. Was ist, wenn einer einen Parkrempler macht und der andere hatte eine lackierte Stoßstange. Bekommt der dann auch Mitschuld, weil er sich ja auch eine unlackierte Stoßstange hätte bestellen können?
 
Zörnie

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Nope. Wer gegen die StVO verstößt, der ist schuld. Wer gegen kein Gesetz verstößt, ist nicht schuld. Das gilt bei Fahrradfahrern genau so wie bei Motorradfahrern. Im übrigen geht es immer um Schadensersatz, der nicht voll geleistet werden soll. Was ist, wenn einer einen Parkrempler macht und der andere hatte eine lackierte Stoßstange. Bekommt der dann auch Mitschuld, weil er sich ja auch eine unlackierte Stoßstange hätte bestellen können?
Beim Schmerzensgeld gehts aber nicht um Schuld oder nicht. Man kann von allen Menschen, auch Fahrradfahrern, erwarten, dass sie sich der potentiellen Gefahren bewusst sind und zumutbare Vorkehrungen treffen, die eigene Gesundheit und das Leben zu schützen. Hier geht es um Verantwortung gegenüber sich selbst. Da kann man sich als Betroffener zwar hinstellen und darauf verweisen, dass ja der liebe Vater Staat noch gar keinen Schutz hier und einen Helm dort gesetzlich vorgeschrieben hat, aber mMn verweisen Gerichte zu recht darauf, dass die Verkehrsteilnehmer ihren Kopf nicht nur zum Haarewachsen haben, sondern die Masse darin ruhig auch mal benutzen dürfen. Und ein Helm kann dafür sorgen, dass bei einem Sturz diese Masse auch drin bleibt. Ja, auch wenn der ADFC gerne andere Statistiken aus dem Hut zaubert.

Grüße
Steffen
 
beiker

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Als Maschinenbediener (Autofahrer) betreibt man mit seiner Maschine eine Betriebsgefahr.

Da hat man dafür zu sorgen, dass nix passiert. Mit einem Fahrrad besteht meiner Ansicht nach keine Betriebsgefahr;)

Sich als normaler Verkehrsteilnehmer gegen Maschinenbediener schützen zu müssen widerspricht schon diesem Gedanken allein:rolleyes:
 
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Da kann man sich als Betroffener zwar hinstellen und darauf verweisen, dass ja der liebe Vater Staat noch gar keinen Schutz hier und einen Helm dort gesetzlich vorgeschrieben hat, aber mMn verweisen Gerichte zu recht darauf, dass die Verkehrsteilnehmer ihren Kopf nicht nur zum Haarewachsen haben, sondern die Masse darin ruhig auch mal benutzen dürfen. Und ein Helm kann dafür sorgen, dass bei einem Sturz diese Masse auch drin bleibt.
... und Stiefel braucht man nicht tragen, weil das Hirn ja bereits durch den Helm geschützt ist, oder. Wo bitte schön ist der Unterschied zwischen "Fuß ab" weil keine Stiefel und "Kopf Verletzung" weil kein Helm??? Ich versteht es nicht.

meinetwegen...
 
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Beim Schmerzensgeld gehts aber nicht um Schuld oder nicht. Man kann von allen Menschen, auch Fahrradfahrern, erwarten, dass sie sich der potentiellen Gefahren bewusst sind und zumutbare Vorkehrungen treffen, die eigene Gesundheit und das Leben zu schützen. Hier geht es um Verantwortung gegenüber sich selbst. Da kann man sich als Betroffener zwar hinstellen und darauf verweisen, dass ja der liebe Vater Staat noch gar keinen Schutz hier und einen Helm dort gesetzlich vorgeschrieben hat, aber mMn verweisen Gerichte zu recht darauf, dass die Verkehrsteilnehmer ihren Kopf nicht nur zum Haarewachsen haben, sondern die Masse darin ruhig auch mal benutzen dürfen. Und ein Helm kann dafür sorgen, dass bei einem Sturz diese Masse auch drin bleibt. Ja, auch wenn der ADFC gerne andere Statistiken aus dem Hut zaubert.

Grüße
Steffen

ich möchte jetzt einmal bitte die Liste Deiner Sicherheitsausstattung sehen, damit ich beurteilen kann, ob Du Dich damit konform verhältst. Achso, dann möchte ich noch wissen, welche anderen Tätigkeiten Du so betreibst, um beurteilen zu können, wie hoch die potentielle Belastung ist, die von Dir für die Gesellschaft ausgeht
 
Zörnie

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ich möchte jetzt einmal bitte die Liste Deiner Sicherheitsausstattung sehen, damit ich beurteilen kann, ob Du Dich damit konform verhältst. Achso, dann möchte ich noch wissen, welche anderen Tätigkeiten Du so betreibst, um beurteilen zu können, wie hoch die potentielle Belastung ist, die von Dir für die Gesellschaft ausgeht
Es geht dich zwar nichts an, aber meine Fahrerausstattung gäbe auch an heißen Tagen keiner Versicherung einen Anlass, mir das Schmerzensgeld zu kürzen und als mich vor 3 1/2 Jahren der Mondeofahrer abgeschossen hat, war ich nach dem Flug über seinen Wagen auch froh, ordentlich angezogen gewesen zu sein.
Und nachdem ich mich vor Jahren ohne Feindeinwirkung zweimal mit dem Rad langgemacht habe, fahre ich auch nicht mehr ohne Helm. Sieht bestimmt besch...eiden aus, aber Blut und Hirn auf dem Asphalt noch viel mehr :eek:

Grüße
Steffen
 
fmantek

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Da hat man dafür zu sorgen, dass nix passiert. Mit einem Fahrrad besteht meiner Ansicht nach keine Betriebsgefahr;)

:
Leider falsch. Die meisten Verletzungen beim Fahrradfahrern entstehen, genau wie beim Moped, durch eigene Fahrlehrer.

Ein Arzt hier in meiner Gegend ist z.b. gestorben... Vom Fahrrad gefallen, Kopf auf die bordsteinkante.... Mit Helm wäre das nicht passiert...

Seht's ein, evolutionstechnisch soll der Mensch mit Flaschbier Fernsehen, aber nicht auf 2 Rädern durch die Gegend Rasen...


Frank
 
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Es geht dich zwar nichts an, aber meine Fahrerausstattung gäbe auch an heißen Tagen keiner Versicherung einen Anlass, mir das Schmerzensgeld zu kürzen und als mich vor 3 1/2 Jahren der Mondeofahrer abgeschossen hat, war ich nach dem Flug über seinen Wagen auch froh, ordentlich angezogen gewesen zu sein.
Und nachdem ich mich vor Jahren ohne Feindeinwirkung zweimal mit dem Rad langgemacht habe, fahre ich auch nicht mehr ohne Helm. Sieht bestimmt besch...eiden aus, aber Blut und Hirn auf dem Asphalt noch viel mehr :eek:

Grüße
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doch, das geht mich sehr wohl etwas an (wenn ich mal Deine Position einnehme) und das mit Deinen Unfallfolgen kann ja auch nur Glück gewesen sein und nicht auf Deine hervorragende Schutzkleidung zurück zu führen. Ich bin sicher, da gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, die Du im Sinne der Gesellschaft auf jeden Fall voll ausschöpfen solltest. Es gibt so Nackenschützer und sogar Airbag Systeme für Motorradfahrer. OK, das ist alles nicht ganz billig, aber es kann ja nicht mein Problem als nicht Verunfallter sein, wenn Du Dir auf dem Mopped den Hals brichst, was mit so einem Kragen hätte vermieden werden können
 
Zörnie

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doch, das geht mich sehr wohl etwas an (wenn ich mal Deine Position einnehme) und das mit Deinen Unfallfolgen kann ja auch nur Glück gewesen sein und nicht auf Deine hervorragende Schutzkleidung zurück zu führen. Ich bin sicher, da gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, die Du im Sinne der Gesellschaft auf jeden Fall voll ausschöpfen solltest. Es gibt so Nackenschützer und sogar Airbag Systeme für Motorradfahrer. OK, das ist alles nicht ganz billig, aber es kann ja nicht mein Problem als nicht Verunfallter sein, wenn Du Dir auf dem Mopped den Hals brichst, was mit so einem Kragen hätte vermieden werden können
Willst du mich hier vollquatschen? Soll doch jeder tragen was er möchte, von mir aus auch die im Sommer so beliebten Flipflops auf dem Motorrad. Aber er soll dann hinterher nicht heulen, wenn ihm in dem Fall, den ich keinen wünsche, hinterher mehr weh tut als nötig gewesen wäre und ihm die gegnersiche Versicherung eine lange Nase zeigt mit dem Verweis auf die fehlende und zumutbare Schutzkleidung.

Grüße
Steffen
 
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Willst du mich hier vollquatschen? Soll doch jeder tragen was er möchte, von mir aus auch die im Sommer so beliebten Flipflops auf dem Motorrad. Aber er soll dann hinterher nicht heulen, wenn ihm in dem Fall, den ich keinen wünsche, hinterher mehr weh tut als nötig gewesen wäre und ihm die gegnersiche Versicherung eine lange Nase zeigt mit dem Verweis auf die fehlende und zumutbare Schutzkleidung.

Grüße
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genau! Und jammer Du nicht rum, wenn Du vom Hals abwärts gelähmt bist, weil Du auf den durchaus zumutbaren nackenschutz und/oder Airbag verzichtet hast. Ich wäre ja schon noch sehr daran interessiert, welche anderen, individuellen Risiken Du so potentiell auf die Gesellschaft abwälzt, da kommt sicher so einiges zusammen, über das man diskutieren könnte
 
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