Kommunen wollen Frontkennzeichen für Motorräder

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ta-rider

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..was die Raser mit dunklem Visier immer noch nicht identifizieren und aus dem Verkehr ziehen würde...
 
Capricorn

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R 1200 GS K 50, WR 450 F, Bonneville Newchurch, Brammo Empulse R
Der Bürgermeister übertreibt offensichtlich masslos.
 
QVIENNA

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1250er
ein klares Argument für die Halterhaftung. Ich kann die ganzen Ausreden schon nicht mehr hören und lesen.
 
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Schlonz

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ist doch totaler Quatsch. Bei den meisten Motorrädern lässt sich die Transportsicherung des Schalldämpfers mit nur einer Schraube entfernen
 
maxquer

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r1200gs TÜ
Das die Gemeinden überhaupt einmal blicken, dass es ohne Kennzeichen vorn schwierig ist, wenigstens den Halter eines Motorrades zu ermitteln, wenn ich schon von vorne blitze, hätte ich nicht gedacht! :facepalm:
Für mich ist die ganze Sache eine Posse.

Gruß,
maxquer
 
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ta-rider

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dass es ohne Kennzeichen vorn schwierig ist, wenigstens den Halter eines Motorrades zu ermitteln,
Blitzer von hinten sind einfacher ein zu führen als Kennzeichen an allen millionen von Motorrädern.

Es bringt aber jetzt auch nichts, ein generelles Tempolimit von 80km/h auf Landstrassen etc zu fordern. Die, die rasen und sich umbringen wollen, beachten auch das aktuelle Limit von 100 km/h nicht aber hier blüht uns noch was ganz anderes:

http://www.stern.de/auto/service/au...ol-neues-radar-blitzt-alle-fahrer-653690.html
 
B

Bollo

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ein klares Argument für die Halterhaftung.
In die Richtung wirds langfristig gehen.

Die Sektionskontrolle werden die Datenschützer schlucken. Ist zudem problematisch weil erstmal jeder unter Generalverdacht gerät, da gabs ja schon einige Urteile zu.
 
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ta-rider

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cruisifix

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R 1200 GSA (TÜ)
Frontkennzeichen für Motorräder gibt's in anderen Ländern schon. In Deutschland wurden sie bereits vor Jahren diskutiert.

Ich tippe darauf, dass sie irgendwann EU-weit eingeführt werden. Es ist zu verlockend: Die klammen Kommunen können mit vorhandener Technik Kasse machen, die Kosten für die neuen Kennzeichen aber müssen die Fahrzeughalter tragen.
 
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der niederrheiner

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R75G/S
Ach, steht da beim Transenreiter noch was mit unsichtbarer Tinte geschrieben?!?
 
Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Sturm im Wasserglas! Oder auch 1 x Vegi-Day / Woche, verbindlich für jeden.

Was interessiert's was Bürgermeister von 20 Kommunen in NRW bei irgendeiner Tagung fordern. Kritischer wäre es, wenn der Vorschlag aus Brüssel käme und schon Beschlußcharakter hätte.

Gruß IM
 
Woelleffm

Woelleffm

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F 800 GS Adv
Hallo,

ich wollte eigentlich nichts dazu schreiben, aber zwei Sachen noch .... Wie geschrieben wurde dies mal diskutiert und zum anderen, du hast Bestandschutz auf deinem Motorrad und kannst das Frontzeichen erst befestigen, wenn die Möglichkeit gegeben ist ... (Erweiterung ABE bei jedem Motorrad, da glaube ich nicht drann)
 
Foo'bar

Foo'bar

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§ 10 (5) Fahrzeug-Zulassungsverordnung:

Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

Da steht "genügt". Das ist etwas anderes als "dürfen vorn an Krädern nicht angebracht werden". Als wir das damals in Verkehrsrecht durchgenommen hatten, kam natürlich unweigerlich die Frage auf, ob dann vordere Kennzeichen am Krad nicht nur möglich sondern tatsächlich erlaubt oder zumindest geduldet würden. Unser Dozent bejahte das. Hab mich aber seitdem nie mehr damit weiter auseinandergesetzt. Und freiwillig würde das ja auch niemand wollen, vielleicht mal abgesehen von Oldtimern.
 
ADVent

ADVent

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Es ist also Deiner Meinung Dein Recht z. B. schneller zu fahren als erlaubt! Interessant.

Gruß,
maxquer
Richtig, denn es darf auch keiner den Anderen daran hindern zu schnell zu fahren, das wäre nämlich Nötigung. In einer Autobahnbaustelle zum Beispiel, wenn da ein Tempolimit von 80 ist und einer der Meinung ist er darf ja mit 80 links fahren, hindert er den nachfolgenden Fahrer daran ihn zu überholen und das ist nicht erlaubt.
 
Sherlock

Sherlock

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Richtig, denn es darf auch keiner den Anderen daran hindern zu schnell zu fahren, das wäre nämlich Nötigung. In einer Autobahnbaustelle zum Beispiel, wenn da ein Tempolimit von 80 ist und einer der Meinung ist er darf ja mit 80 links fahren, hindert er den nachfolgenden Fahrer daran ihn zu überholen und das ist nicht erlaubt.
...und das ist auch gut so!
 
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