Kraftfahrzeugverkauf Zulassungsbescheinigungen

Diskutiere Kraftfahrzeugverkauf Zulassungsbescheinigungen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, ich habe mich das erste Mal mit diesen neuen Zulassungsbescheinigungen auseinandersetzen müssen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die...
Hans BHV

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Moin,

ich habe mich das erste Mal mit diesen neuen Zulassungsbescheinigungen auseinandersetzen müssen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher war das wohl der Fahrzeugschein) auch wiederbekommen habe bei der Abmeldung.

Dort steht drauf:

bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss Name und vollständige Anschrift des Erwerbers enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde vorzulegen ...

hääääh .... das meinen die nicht ernst oder ?? Fahrzeug ist abgemeldet und dann wollen die von mir noch eine Bescheinigung haben, wem ich das Fahrzeug verkauft habe ?? :confused: Das bezieht sich doch wohl hoffentlich nur auf ein angemeldetes Fahrzeug ?

Ich habe heute schon 2 Stunden wegen der Abmeldung auf der Behörde verbracht, das reicht mir eigentlich. :mad:
 
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lechfelder

Gast
Hallo Hans,

dass ist schon sinnvoll! Und zwar dann, wenn man ein Fahrzeug angemeldet veräußert. War früher eigentlich auch schon so, stand m.W. nur nicht auf dem Kfz-Schein.
 
Hans BHV

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Hallo Klaus,

danke für Info
 
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enduro43

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Moin,

ich habe mich das erste Mal mit diesen neuen Zulassungsbescheinigungen auseinandersetzen müssen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher war das wohl der Fahrzeugschein) auch wiederbekommen habe bei der Abmeldung.

Dort steht drauf:

bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss Name und vollständige Anschrift des Erwerbers enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde vorzulegen ...

hääääh .... das meinen die nicht ernst oder ?? Fahrzeug ist abgemeldet und dann wollen die von mir noch eine Bescheinigung haben, wem ich das Fahrzeug verkauft habe ?? :confused: Das bezieht sich doch wohl hoffentlich nur auf ein angemeldetes Fahrzeug ? :mad:
Hallo
es ist in der Tat so, daß Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 incl. TÜV Bericht bei der Zul.-Behörde verlangt werden zumindest bei uns im LK RW.
Mag sein daß es regionale Unterschiede gibt und daß der neue Besitzer dem LK-Landratsamt mitgeteilt werden muß ist mir auch neu hilft aber wohl.
Grüße Eugen
 
AmperTiger

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Dort steht drauf:
bei Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigung muss Name und vollständige Anschrift des Erwerbers enthalten und ist vom Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde vorzulegen ...
Hans, ich denke mal hier ist einfach eine Kopie des Kaufvertrages gemeint. Dort steht dass du dem Käufer Teil 1 und 2 übergeben hast, und dass er es innerhalb einer Woche ummeldet usw.
Einfach eine Kopie mehr machen, eine noch für die Versicherung und fertig.
 
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