Lasermessung mit Motorrad

Diskutiere Lasermessung mit Motorrad im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Guten Abend, habe mal ne Frage zur Geschwindigkeitsmessung mittels Laserpistole ,wie genau können die messen, wo gibt es Fehlerquellen, bei der...
nuafranke

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Guten Abend,

habe mal ne Frage zur Geschwindigkeitsmessung mittels Laserpistole ,wie genau können die messen, wo gibt es Fehlerquellen, bei der GS hat ja wenig "senkrecht zur Fahrbahn stehende Flächen" und mit dem Motorrad wird nicht immer korrekt die Spur gehalten oder ??
Mich würden ein paar Meinungen interresieren.

Gruß Harald
 
Jo46

Jo46

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Ham sie Dich geblitztdings ;-)
Aber die Frage ist Gut ....
Vor 8 Wochen haben sie mich mit ner Pistole gemessen
denke ich war ca. 10km/h zu schnell.
Kurz danach wurde ich rausgezogen ,um es kurz zu machen
auf die Frage ob ich mit, glaube es waren 40Euro einverstanden bin habe ich nein gesagt.
es kam bisher nix ....
hoffe es bleibt dabei
 
maxquer

maxquer

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Nimm Dir 'nen Anwalt, wenn Du meinst irgendwas bewirken zu wollen. Alles Andere bringt Dir nichts.

Gruß,
maxquer
 
Berliner

Berliner

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Berlin, oben links raus
Letztens las ich auf der ADAC-Seite einen Hinweis, dass es Laser gibt, die nicht für die Geschwindikeitsmessung von Motorrädern zugelassen sind [LINK].
Sind es nur ein paar Km/h würde ich es wahrscheinlich einfach bezahlen. Ist es so viel mehr, dass es schmerzt, würde ich schonmal sehen, dass ich da wieder rauskomme.

Lasermessung.jpg
Quelle: ADAC e.V.

 
G

Gast 7673

Gast
Lasermessung ist grundsätzlich für Motorräder zulässig und entspricht dem standartisierten Messverfahren.
Es gibt aber jede Menge Fehlerquellen (siehe zB. ADAC Bericht uvm...) und es lohnt sich bei einem Einspruch gegen den evtl Bußgeldbescheid einen Anwalt zu beauftragen.
 
Cloudhopper

Cloudhopper

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... und es lohnt sich bei einem Einspruch gegen den evtl Bußgeldbescheid einen Anwalt zu beauftragen.
Was kost die Stunde derzeit?
Nicht das es sich nachher nur für den Anwalt lohnt.
 
moldo29

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R1300GS Trophy, und einige weitere Spielzeuge.....
Lohnt meiner Meinung nach nicht. In den Reportagen wird immer schön mitgeteilt, dass unbedingt ein Anwalt prüfen soll.
Hat bei mir rein gar nichts gebracht. Er fordert die Protokolle und Aufzeichnungen ein. Macht wieder einen Termin mit dem Mandanten und erklärt das alles seine Richtigkeit hat. Bei mir zum Beispiel, dass die Videoaufzeichnung vorliegt, die Berechnung richtig durchgeführt wurde usw. Das übernimmt auch die Rechtschutzversicherung. Wenn es dann aber daran geht, dass Messmittel (Laserpistole etc.) in Frage zu stellen hört man dann, dass dies in einem separaten Verfahren zu bewerten ist mir sehr geringen Erfolgschancen.......

Bei mir war es nichts als Rennerei zum Anwalt und zum Schluß hab ich doch gezahlt. Also wenn die Messung keine äußerst groben Fehler zeigt lohnt es meiner Meinung nach nicht.
 
Henryt

Henryt

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". Also wenn die Messung keine äußerst groben Fehler zeigt lohnt es meiner Meinung nach nicht."
Das ist der Punkt, wer weiß, ob es grobe Fehler gibt, nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nicht einer für Erbrecht, Verwaltungsrecht oder sonst was.
 
nuafranke

nuafranke

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Ja ich wurde gemessen , beim überholen mit 148 km/h . Ergebniss :1Monat Fahrverbot und 3 Punkte. Nach Rücksprache mit 2 Anwälten ,habe ich meinen Schein am Freitag abgegeben. Gottlob konnte ich mich mit meinem Chef einigen. Habe nur nicht gewusst , dass die Lasermessung doch gut funktioniert , obwohl beim Motorrad viel Bewegung drin ist.
Gruss Harald
 
callisto

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Was kost die Stunde derzeit?
Nicht das es sich nachher nur für den Anwalt lohnt.
Irgendwie finde ich solche Diskussionen müßig. Entweder man ist zu schnell gefahren, oder man ist nicht zu schnell gefahren. Wenn man zu schnell war (das weiß man, wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist), dann ist aus meiner Sicht Arsch in der Hose angesagt. Das Herumreiten auf möglichen Verfahrensfehlern mag dann manchmal (selten) insoweit erfolgreich sein, als man sich mit viel juristischem Aufwand aus der Verantwortung ziehen kann, ein gutes Beispiel für Rückgrat und Übernahme von Verantwortung sieht jedoch anders aus.

Ist der Vorwurf zu unrecht erhoben worden (wie ihr selbst wisst eher selten), dann ist klar, dass man sich wehrt ...
 
Cloudhopper

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... Das Herumreiten auf möglichen Verfahrensfehlern mag dann manchmal (selten) insoweit erfolgreich sein, als man sich mit viel juristischem Aufwand aus der Verantwortung ziehen kann, ein gutes Beispiel für Rückgrat und Übernahme von Verantwortung sieht jedoch anders aus.
Das war nicht die Intention meiner Frage, aber gut.

Beispiel aus dem Bekanntenkreis:
- Motorway Zufahrt hier in Dublin. Man kommt aus einer 100 Zone auf einen Verteiler, die Fahrbahn geht direkt als Beschleunigungsspur um eine lange Kurve auf den Motorway. Geschwindigkeit geht auf 80 hoch im Kurvenbereich, danach auf 100, die gültige Beschränkung auf der M50 an der Stelle.
Kumpel geblitzt mit 89 in dem 80er Segment. Die Schilder waren aber gegen die Fahrtrichtung verdreht seit 2 Wochen, keine Ahung warum.
Er musste nicht zahlen, die Messung für ungültig erklärt wegen unzureichender Beschilderung. Er fährt die Strecke seit 12 Jahren jeden Tag, reichte aber nicht als Begründung ihn zu verknacken.

Wo fällt das moralisch hin?

Bin ich nun ein schlechter Mensch?
(Versucht den Stunt nicht, die haben seit Jahren Pistolen die beides können!)
 
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Schwupps

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Irgendwie finde ich solche Diskussionen müßig. Entweder man ist zu schnell gefahren, oder man ist nicht zu schnell gefahren. Wenn man zu schnell war (das weiß man, wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist), dann ist aus meiner Sicht Arsch in der Hose angesagt. Das Herumreiten auf möglichen Verfahrensfehlern mag dann manchmal (selten) insoweit erfolgreich sein, als man sich mit viel juristischem Aufwand aus der Verantwortung ziehen kann, ein gutes Beispiel für Rückgrat und Übernahme von Verantwortung sieht jedoch anders aus.

Ist der Vorwurf zu unrecht erhoben worden (wie ihr selbst wisst eher selten), dann ist klar, dass man sich wehrt ...
:daumen-hoch:
 
G

Gast 7673

Gast
Was kost die Stunde derzeit?
Nicht das es sich nachher nur für den Anwalt lohnt.

Nach Stunden wird in solchen Fällen eher selten abgerechnet. Da ist die Höhe so ziemlich frei vereinbar.
Bei Rechtsschutz oder auch ohne in normalen Fällen, werden die Mittelgebühren in Rechnnung gestellt
Das sind rund 480 € netto (Einspruch, Akteneinsicht, Termin, ohne Fahrtkosten..)

Hinzu können dann noch Sachverständigenkosten und Gerichtskosten kommen.

Wenn man zu einem Anwalt geht, der sich mit solchen Bußgeldsachen auskennt, dann ist meist etwas zu erreichen.
Sollte es nicht zu einem Termin kommen, dan reduzieren sich die Kosten natürlich.

Bei Fahrverboten kann man oft als Minimalziel auch einen Wegfall des Fahrverbotes erreichen (gegen Erhöhung der Geldbuße) aber auch da muss man wissen was das Gericht dazu braucht.

Das Rumgenöhle nach dem Motto : "Sei ein Mann und zahle", relativiert sich übrigens sehr schnell, wenn zum Beispiel ein Fahrverbot droht und damit die Existenz gefährdet sein kann...
Aber in diese immer wiederkehrende Dikussion werde ich nicht einsteigen..:stop:
 
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Christian S

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Was kost die Stunde derzeit?
Nicht das es sich nachher nur für den Anwalt lohnt.
Hallo,

das lohnt sich ziemlich sicher ohne Rechtsschutz nicht. Ordnungswidrigkeiten werden üblicherweise nach dem RVG abgerechten, da kostet eine Bußgeldsache leicht zw. 600 - 900.- €, sofern der Anwalt auch den Gerichtstermin wahrnimmt.

Ansonsten zum Stundensatz: Je nach Einschätzung des Anwalts, was er wert ist 100 - 400.- € / Stunde :confused:
 
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Rapid

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Hab ich letztes Jahr auch hinter mich gebracht. Ergebnis 1 Punkt, da innerorts 21 kmh zu schnell.
Interessanterweise hatte ich mein Zumo mit am laufen und die Trackauswertung hat in diesem Bereich ein Tempo von 55 kmh angezeigt. Das Ganze auf einer 2spurigen Ausfallstraße, auf der ich (auch aus der Aufzeichnung ersichtlich) über einen längeren Zeitraum mit kontanter Geschwindigkeit fuhr.
Habs zwar mal vom Anwalt anschaun lassen, aber das eingesetzte Gerät ist für Möppis freigegeben. Dass mein Zumo da etwas anderes aufgezeichnet hat, sei völlig uninteressant und ich hab den Vorfall auf sich beruhen lassen und gelöhnt
 
Henryt

Henryt

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"Irgendwie finde ich solche Diskussionen müßig. Entweder man ist zu schnell gefahren, oder man ist nicht zu schnell gefahren. Wenn man zu schnell war (das weiß man, wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist), dann ist aus meiner Sicht Arsch in der Hose angesagt. Das Herumreiten auf möglichen Verfahrensfehlern mag dann manchmal (selten) insoweit erfolgreich sein, als man sich mit viel juristischem Aufwand aus der Verantwortung ziehen kann, ein gutes Beispiel für Rückgrat und Übernahme von Verantwortung sieht jedoch anders aus."

Ich übernehme Verantwortung, wenn ich widerspruchslos eine Strafe akzeptiere? Wieso gibt es dann z.B. vor Gericht Pflichtverteidiger oder überhaupt Verteidiger, einfach Verantwortung übernehmen und Richterspruch akzeptieren, kann ja wohl nicht sein. Und wenn jemand argumentiert, beim Bußgeldverfahren wäre es anders, dann muss er aufzeigen wo die Grenze ist und dann wird es schwierig.
Arsch in der Hose klingt schön markig, aber bringt's nichts.
Hatte mal in einem Jahr in zwei verschiedenen Bundesländern je vier Wochen Fahrverbot, mein Anwalt machte über entsprechende Verfahrenstechniken 1x4 Wochen daraus (Parallelverwahrung), der Arsch in der Hose war mir egal.
 
maxquer

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Irgendwie finde ich solche Diskussionen müßig. Entweder man ist zu schnell gefahren, oder man ist nicht zu schnell gefahren. Wenn man zu schnell war (das weiß man, wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist), dann ist aus meiner Sicht Arsch in der Hose angesagt. Das Herumreiten auf möglichen Verfahrensfehlern mag dann manchmal (selten) insoweit erfolgreich sein, als man sich mit viel juristischem Aufwand aus der Verantwortung ziehen kann, ein gutes Beispiel für Rückgrat und Übernahme von Verantwortung sieht jedoch anders aus.

Ist der Vorwurf zu unrecht erhoben worden (wie ihr selbst wisst eher selten), dann ist klar, dass man sich wehrt ...
Ich sehe das ein bisschen anders. Wie man an den vielen Geschwindigkeitsmessungen erkennt, sanktioniert der Staat auch kleine Fehler sofort. Wieso kann ich dann nicht mit gleichen Mitteln zurückschiessen, wenn der Vollzugsbeamte Fehler macht. Deshalb setze ich bei so ziemlich jeder Geschwindigkeitsüberschreitung den Anwalt ein. Passiert auch nicht so oft. Ich muss aber auch zugeben, dass meine Frau Anwältin ist.
Ich sage immer: "Anwalt im Haus erspart die Axt!"

Gruß,
maxquer
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Man sollte bei der Diskussion "Arsch in der Hose" den letzten Satz hervorheben:
Ist der Vorwurf zu unrecht erhoben worden (wie ihr selbst wisst eher selten), dann ist klar, dass man sich wehrt ...

Klar, wenn ich 100% davon überzeugt bin nicht so schnell gewesen zu sein wie der Kostümierte Kollege mir das weis machen will, dann gehe ich sofort zum Anwalt.

Und wie immer bei diesen Diskussionen: Wenn man einigermaßen die Kirche im Dorf lässt, dann kommt man meistens mit Kleckerbeträgen davon. Und wer es dermaßen übertreibt, der sollte sich schon mal während der Fahrpause so seine Gedanken machen, oder?

:rolleyes:
 
callisto

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Aber in diese immer wiederkehrende Dikussion werde ich nicht einsteigen..:stop:
Bist Du aber hiermit schon. Und - lass Dir gesagt sein - da relativiert sich allenfalls etwas an der Brille des betroffenen Betrachters, nichts an der Sache. So am Rande, wer seine Existenz durch sein eigenes Verhalten bedroht, der hat wohl mehr Defizite als nur einen fehlenden Arsch in der Hose ...
 
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