Lasermessung mit Motorrad

Diskutiere Lasermessung mit Motorrad im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Eine Messung ist nie "richtig". Sie ist höchstens im Rahmen einer angemessenen Messungenauigkeit als "richtig" zu bezeichnen. Überall wo gemessen...
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wuchris

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Irgendwie finde ich solche Diskussionen müßig. Entweder man ist zu schnell gefahren, oder man ist nicht zu schnell gefahren. Wenn man zu schnell war (das weiß man, wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist), dann ist aus meiner Sicht Arsch in der Hose angesagt. Das Herumreiten auf möglichen Verfahrensfehlern mag dann manchmal (selten) insoweit erfolgreich sein, als man sich mit viel juristischem Aufwand aus der Verantwortung ziehen kann, ein gutes Beispiel für Rückgrat und Übernahme von Verantwortung sieht jedoch anders aus.

Ist der Vorwurf zu unrecht erhoben worden (wie ihr selbst wisst eher selten), dann ist klar, dass man sich wehrt ...

Eine Messung ist nie "richtig". Sie ist höchstens im Rahmen einer angemessenen Messungenauigkeit als "richtig" zu bezeichnen. Überall wo gemessen wird, passieren Fehler. Das nennt sich Messfehler. Liegt dieser Messfehler über einem gewissen Toleranzbereich, ist die Messung lapidar gesagt 'für die Tonne' und somit nicht als solche zu verwenden.
Im echten Leben werdern hochpräzise und komplexe Messgeräte (wie z.B. eine "Laserpistole", ein Tachymeter oder ein Nivellier) von Menschen bedient, die Ahnung davon haben sollten, was sie in der Hand halten und wie hier die Ergebnisse zu werten sind.

Der gemeine Polizist bzw. die Behörde, die dahinter steht hat eher weniger Plan von dem gerade erläuterten. Warum? Weil er kein Messtechniker ist, aber trotzdem ein Gerät verwendet, welches eigentlich ein solcher bedienen sollte.

Die "Nachfrage", ob die Messung auch i.O. sei, hat nichts mit "keinen Arsch in der Hose haben" zu tun, sondern ist eigentlich ganz normal.
Dass man in diesem System schon rechtlichen Beistand braucht um die Korrektheit einer Messung zu hinterfragen und dazu noch mit ganz erheblichen Kosten rechnen muss, wenn sich herausstellt, dass die Messung tatsächlich als richtig zu bezeichnen war, ist für mich der eigentliche Skandal.
 
callisto

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sanktioniert der Staat auch kleine Fehler sofort.
Auch wenn das aus meiner Sicht ein anderes Thema wäre: würdest Du nicht von Deutschland, sondern vielleicht von der Schweiz oder von Italien sprechen, dann könnte ich Dir zumindest was das Sanktionieren "kleiner Fehler" betrifft zustimmen.

Wer in Deutschland über die Häufigkeit von Verkehrskontrollen oder die Höhe von Bußgeldern / Strafen jammert, dem empfehle ich den Blick über die Grenzen. Hier bei uns gibt es immer noch den Begriff der Verhältnismäßigkeit und der wird in den meisten Fällen auch ernst genommen.

Es gibt sicherlich auch bei uns den ein- oder anderen Auswuchs, insbesondere durch die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung. Trotzdem. Die Mentalität auf biegen und brechen zu versuchen sich unter Ausschöpfung aller möglichen juristischen Register aus der Verantwortung zu ziehen lässt einen tiefen Blick auf den Allgemeinzustand unseres Gemeinwesens zu. Ich will meinen Kindern jedenfalls ein anderes Selbstverständnis beibringen.

Nochmal zur Betonung: es geht mir darum, dass ein Vorwurf nicht zu unrecht erhoben wurde.
 
MHL

MHL

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Ich sehe das ein bisschen anders. Wie man an den vielen Geschwindigkeitsmessungen erkennt, sanktioniert der Staat auch kleine Fehler sofort. Wieso kann ich dann nicht mit gleichen Mitteln zurückschiessen, wenn der Vollzugsbeamte Fehler macht. Deshalb setze ich bei so ziemlich jeder Geschwindigkeitsüberschreitung den Anwalt ein. Passiert auch nicht so oft. Ich muss aber auch zugeben, dass meine Frau Anwältin ist.
Ich sage immer: "Anwalt im Haus erspart die Axt!"

Gruß,
maxquer
Zusammen mit einer Rechtsschutz ist das natürlich auch eine Methode um zum Familienunterhalt beizutragen
:rolleyes:
 
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wuchris

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Nochmal zur Betonung: es geht mir darum, dass ein Vorwurf nicht zu unrecht erhoben wurde.
Und wie findet man heraus, ob ein Vorwurf zu unrecht erhoben wird, wenn die bloße "Nachfrage" (ich wiederhole mich) zu Kosten weit über dem Bußgeld führen kann?

Ansonsten muss ich dir bzgl. der Häufigkeit Recht geben. Verglichen mit anderen Ländern herrschen bei uns noch immer paradiesische Zustände.
 
callisto

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Die "Nachfrage", ob die Messung auch i.O. sei, hat nichts mit "keinen Arsch in der Hose haben" zu tun, sondern ist eigentlich ganz normal.
Ich weiss nicht wie es Dir geht, ich jedenfalls musste mir bislang noch nie die Frage stellen, ob ich zu unrecht beschuldigt wurde, auch ist das Resultat der Messung in meiner Wahrnehmung noch nie nach oben von der von mir tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abgewichen. Die Vorwürfe in Sachen Geschwindigkeitsübertretung, die mir bislang präsentiert wurden (und das waren schon ein paar) waren bislang im Rahmen meiner Wahrnehmung immer gerechtfertigt (selbst wenn der "Messwert" nun um 3 oder 4 km/h falsch gewesen wäre)

Die Korrektheit einer Messung müsste man dann hinterfragen, wenn man der Meinung ist zu unrecht beschuldigt worden zu sein, oder aber wenn man davon überzeugt ist, dass der Messwert erheblich von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweicht. Vor diesem Hintergrund ist die "Nachfrage" auch völlig o.k.

Diejenigen, die lediglich "nachfragen" wollen, ob die Messung i. O war, dürften wohl an einer Hand abzuzählen sein. Der Hintergrund der "Nachfrage" ist ziemlich sicher meist ein Anderer, nämlich sich vielleicht nicht oder nicht in vollem Umfang verantworten zu müssen.

Man kann vieles zu Tode diskutieren , es ändert jedoch nichts am Kern der Frage: Stehe ich für das ein, was ich zu verantworten habe, oder versuche ich mich irgendwie herauszuwinden.
 
maxquer

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Die Mentalität auf biegen und brechen zu versuchen sich unter Ausschöpfung aller möglichen juristischen Register aus der Verantwortung zu ziehen lässt einen tiefen Blick auf den Allgemeinzustand unseres Gemeinwesens zu. Ich will meinen Kindern jedenfalls ein anderes Selbstverständnis beibringen.
Ich finde das nach wie vor in Ordnung. Wir leben zum Glück in einer Demokratie und jeder hat die Möglichkeit Entscheidungen der Exekutive juristisch überprüfen zu lassen. Nichts anderes ist das in meinen Augen und das hat auch nichts mit irgendwelcher Verrohung von moralischen Ansprüchen zu tun. Es heißt ja auch noch lange nicht, dass ich mit dem juristischen Vorgehen recht bekomme. Ist mir übrigens auch schon häufig genug passiert.

Gruß,
maxquer
 
moldo29

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"...also ich würde jedem Fahrzeug einen GPS Sender von Haus aus einbauen und dazu eine Blackbox. Wenn dann eine Kontrolle kommt kann die Polizei alles direkt auslesen. So wäre sichergestellt, dass man immer überwacht wird und erst gar nicht auf die Idee kommt zu rasen. Auch bei Unfällen wäre sofort geklärt ob einer zu schnell war. Oder die Fahrzeuge gleich so programmiert, dass das Fahrzeug genau weiß wie schnell gerade gefahren werden darf und es gar nicht möglich ist schneller zu fahren."



Oh mein Gott!! Hatte gerade einen Alptraum. Und das mitten am Tag mit offenen Augen. Gut, dass ich alles mit geschrieben habe.
So, nun bin ich wieder wach.

Scheiß Kontrollen!!!!!!!!!
 
Cloudhopper

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Nach Stunden wird in solchen Fällen eher selten abgerechnet. Da ist die Höhe so ziemlich frei vereinbar.
Bei Rechtsschutz oder auch ohne in normalen Fällen, werden die Mittelgebühren in Rechnnung gestellt
Das sind rund 480 € netto (Einspruch, Akteneinsicht, Termin, ohne Fahrtkosten..)

Hinzu können dann noch Sachverständigenkosten und Gerichtskosten kommen.

Wenn man zu einem Anwalt geht, der sich mit solchen Bußgeldsachen auskennt, dann ist meist etwas zu erreichen.
Sollte es nicht zu einem Termin kommen, dan reduzieren sich die Kosten natürlich.

Bei Fahrverboten kann man oft als Minimalziel auch einen Wegfall des Fahrverbotes erreichen (gegen Erhöhung der Geldbuße) aber auch da muss man wissen was das Gericht dazu braucht.

Das Rumgenöhle nach dem Motto : "Sei ein Mann und zahle", relativiert sich übrigens sehr schnell, wenn zum Beispiel ein Fahrverbot droht und damit die Existenz gefährdet sein kann...
Aber in diese immer wiederkehrende Dikussion werde ich nicht einsteigen..:stop:
Und genau das meinte ich ja.
Für 40 oder gar 100 Euro ohne Punkte lohnt das nicht.
Wenns dann mit Punkten losgeht oder gar Fahrverbot und das Strafmass sich dann im Tagessatzbereich bewegt ist das schon ne ganz andere Hausnummer.

Ich weiss warum Du "geh zum Anwalt" sachst, weil hier einfach keine fundierte Rechtsberatung für den konkreten Fall stattfinden kann.
Auf der anderen Seite sollte man schon generell abwägen wann man mit Kanonen auf Spatzen schiesst und wann das schwere Gerät mit dem Staatsexamen notwendig ist.
 
Henryt

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"Die Mentalität auf biegen und brechen zu versuchen sich unter Ausschöpfung aller möglichen juristischen Register aus der Verantwortung zu ziehen lässt einen tiefen Blick auf den Allgemeinzustand unseres Gemeinwesens zu. Ich will meinen Kindern jedenfalls ein anderes Selbstverständnis beibringen."
Wieso ich mich aus der Verantwortung ziehe, wenn ich einen Verwaltungsakt oder eine Strafe auf Plausibilität oder Korrektheit überprüfen lasse, erschließt sich mir nicht. Das hat weniger mit Arsch in der Hose zu tun sondern vor der "Obrigkeit" den Schwanz einkneifen. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei.
 
jehova

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Die Vorwürfe in Sachen Geschwindigkeitsübertretung, die mir bislang präsentiert wurden (und das waren schon ein paar) waren bislang im Rahmen meiner Wahrnehmung immer gerechtfertigt (selbst wenn der "Messwert" nun um 3 oder 4 km/h falsch gewesen wäre)

Jaja, aber wie oft entscheiden diese 3-4km/h über Führerscheinverlust oder Punkte....
 
callisto

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Das hat weniger mit Arsch in der Hose zu tun sondern vor der "Obrigkeit" den Schwanz einkneifen.
Falsch. Damit hat das rein gar nichts zu tun. Wenn es sich Dir nicht erschließt, was es mit "sich aus der Verantwortung ziehen" zu tun hat, wenn der Vorwurf (der Geschwindigkeitsüberschreitung) tatsächlich zutreffend ist, dann liegt das wohl in Deinem persönlichen Rechtsempfinden. Und da sind wir dann wieder beim tiefen Blick auf den Allgemeinzustand unseres Gemeinwesens ...

In meiner Welt gibt es in diesem Land keine "Obrigkeit" - und schon gar keine, vor der irgendjemand den Schwanz einkneifen müsste. Die Obrigkeit sind wir selbst.
 
Henryt

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"In meiner Welt gibt es in diesem Land keine "Obrigkeit" - und schon gar keine, vor der irgendjemand den Schwanz einkneifen müsste. Die Obrigkeit sind wir selbst."

Das dürfte nicht nur Herr Mollath etwas anders sehen. Interessanter Weise wurde die Revision wegen einer mangelhaften Urkunde zugelassen, alles andere war nach Recht und Gesetz. Kommt mir bekannt vor. "Ich kann garnicht soviel fressen wie ich Kotzen könnte" M.L.
Und das sind wir?
 
QVIENNA

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Lasermessung ist grundsätzlich für Motorräder zulässig und entspricht dem standartisierten Messverfahren.
Es gibt aber jede Menge Fehlerquellen (siehe zB. ADAC Bericht uvm...) und es lohnt sich bei einem Einspruch gegen den evtl Bußgeldbescheid einen Anwalt zu beauftragen.
der dann im regelfall ein mehrfaches des bußgeldes kostet....
 
Hermann (aus E)

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Hi zusammen,
ich hatte auch mal das Problem, das ich von einem Videomopped gefilmt wurde. Der hat mich dann auch angehalten und eine Standpauke gehalten. Irgendwann war dann auch der Bußgeldbescheid da, 44km/h (außerhalb geschl. Ortsch.) zu schnell, ich war sogar gewillt zu zahlen, aber ich wollte nicht unbedingt den Führerschein abgeben. Jemand, hat mir dann geraten, wenn du Rechtschutzversichert bist, geh mal zu Anwalt XY, der hat mir da auch schon geholfen. Ok, warum nicht. Nach Akten- und Videoeinsicht dann die Erkenntnis, das man zwar sieht das der Polizist recht schnell unterwegs ist, aber ich auf dem Video nur zu sehen bin, wenn ich mich an die Geschwindigkeit halte. Der Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt, das die Behörde bitte angeben möchte, von welchem Zeitindex an sie die 44km/h bzw. gemessen haben. Diese Frage hat ausgereicht um eine Woche später die Einstellung des Verfahrens in Händen zu halten ;-) Daran sieht man, auch Behörden wagen manchmal einen Schuß ins Blaue und hoffen das die Leute einfach zahlen.
OK, ich gebe es zu ich hab keinen Arsch in der Hose, dafür ein Mopped unterm Hintern.
In diesem Sinne.

Gruß Hermann
 
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Hi zusammen,
ich hatte auch mal das Problem, das ich von einem Videomopped gefilmt wurde. Der hat mich dann auch angehalten und eine Standpauke gehalten. Irgendwann war dann auch der Bußgeldbescheid da, 44km/h (außerhalb geschl. Ortsch.) zu schnell, ich war sogar gewillt zu zahlen, aber ich wollte nicht unbedingt den Führerschein abgeben. Jemand, hat mir dann geraten, wenn du Rechtschutzversichert bist, geh mal zu Anwalt XY, der hat mir da auch schon geholfen. Ok, warum nicht. Nach Akten- und Videoeinsicht dann die Erkenntnis, das man zwar sieht das der Polizist recht schnell unterwegs ist, aber ich auf dem Video nur zu sehen bin, wenn ich mich an die Geschwindigkeit halte. Der Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt, das die Behörde bitte angeben möchte, von welchem Zeitindex an sie die 44km/h bzw. gemessen haben. Diese Frage hat ausgereicht um eine Woche später die Einstellung des Verfahrens in Händen zu halten ;-) Daran sieht man, auch Behörden wagen manchmal einen Schuß ins Blaue und hoffen das die Leute einfach zahlen.
OK, ich gebe es zu ich hab keinen Arsch in der Hose, dafür ein Mopped unterm Hintern.
In diesem Sinne.

Gruß Hermann
Hallo Hermann,

vielen Dank für deine sachliche Schilderung. Nicht immer kann ein Anwalt helfen, aber ab und zu doch.

Die mit den "Eiern in der Hose, also zahle ich" laufen dann halt lieber ab und zu einen Monat :)
 
Cloudhopper

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Die ganze "Hab Eier in der Hose und zahl" Fraktion übersieht dabei leider eins, nämlich wie Geschwindigkeitsbegrenzungen gemacht werden.
Nämlich so das sie in 90% aller Verkehrs- und Witterungslagen angebracht sind, unabhängig von jedweden Faktoren.

50 in einer 30 Zone vor einer Schule sind verantwortungslos Montags morgens um 9, Sonntag morgens um 6 kann das durchaus ok sein.
Freie Landstrasse ohne Einmündungen mit 100 ist nicht ok mit 120 am Freitagnachmittagsverkehr, aber Mittowochs morgens um 11 kann 150 da absolut ok sein.
 
FrankS

FrankS

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Ach so, Verkehrszeichen sollten also nur als grobe Orientierungshilfe angesehen werden und man selber kann dann je nach Witterung und Verkehrslage die Geschwindigkeit anpassen? Super Idee....:rolleyes:
 
Zörnie

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Ach so, Verkehrszeichen sollten also nur als grobe Orientierungshilfe angesehen werden und man selber kann dann je nach Witterung und Verkehrslage die Geschwindigkeit anpassen? Super Idee....:rolleyes:
Ironiefrei sehe ich das tatsächlich zu weiten Teilen bei Tempolimits und sonstigen Einschränkungen im Straßenverkehr so, muss aber damit leben, dass mir bei Verstößen dagegen eine Strafe droht, wenn ich es nicht schaffe, mich da herauszuwieseln. Wenn schon keine Waffengleichheit, dann eben asymetrische "Kriegs"führung ;)

Grüße
Steffen
 
Thema:

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