Lenkerbekanntgabe wg. Verwaltungsübertretung

Diskutiere Lenkerbekanntgabe wg. Verwaltungsübertretung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Andy, ich will nicht auf alle Details eingehen, versuche aber einmal etwas Struktur reinzubringen, geltend für in Deutschland dauerhaft...
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Christian S

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Hallo Andy,

ich will nicht auf alle Details eingehen, versuche aber einmal etwas Struktur reinzubringen, geltend für in Deutschland dauerhaft lebende Personen

1.) Die Fahrerlaubnis erteilt in D die Fahrerlaubnisbehörde
2.) Die Fahrerlaubnis kann dir die Fahrerlaubnisbehörde sowie ein Gericht entziehen. Dazu darf dir ein Polizist bei schweren Verkehrsverstößen (Unfallflucht; Trunkenheit) den Führerschein vorläufig sicherstellen, § 94 StPO, es folgt dann meist in kurzer Zeit die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 111 a StPO.)
Folge: Ohne Fahrerlaubnis darfst du nirgends fahren außer dort wo du keinen Führerschein brauchst, z.B. auf einem Privatgelände außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. Bauern auf Ihren Wiesen mit dem Traktor)
3.) Ein Fahrverbot gibt es nicht vorläufig, sondern nur in Verbindung mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder einem Urteil eines Gerichts, Dauer 1 - 3 Monate.
Bedeutung nach deutsche Recht: Du darfst in Deutschland nicht fahren, MEHR NICHT
Im Ausland sind die jeweiligen dortigen Regelungen maßgeblich, die sehr unterschiedlich sind.
4.) Inwiefern im Ausland bereits Polizisten befugt sind, vorläufige Maßnahmen zu treffen, weiß ich nicht. Aber auch in Deutschland wird in ausländische Führerscheine etwas eingetragen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (dort Absatz 5)

5.) Folgende Grundregeln sind für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis(hoffentlich) zutreffend:
a.) Bei (auch vorläufiger) Entziehung der Fahrerlaubnis durch einen deutschen Polisten oder ein deutsches Gericht ist aus die Maus
b.) Bei einem deutschen Fahrverbot darf man ev. in bestimmten Ländern trotzdem fahren, unbedingt vorher erkundigen
c.) Wegen eines Vorfalls im Ausland kann dir immer nur verboten werden, in dem Land ein Fahrzeug zu führen: Wenn ein Polizist behauptet, er sei berechtigt, das anzuordnen, würde ich das mal besser glauben.
d.) Ich möchte nicht ausschließen, dass man wegen eines Vorfalls im Ausland auch zu Hause Probleme bekommen kann. Die hat man aber immer erst, wenn sie Behörden im Heimatland melden.
 
SeverX9

SeverX9

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Hallo Andy,
... geltend für in Deutschland dauerhaft lebende Personen.
Hallo Chris

Sorry, aber um was geht es jetzt eigentlich noch.

Alles was du geschrieben hast, ist sicherlich zutreffend, aber nur für Besitzer eines Deutschen Wohnsitzes, die innerhalb Deutschlands lt. StPO/STVO usw. straffällig geworden sind!!

Eigentlich dachte ich es geht um die Lenkererhebung, die du aus Österreich bekommen hast, ihre Folgen und wie du dich am besten davor drücken kannst.

Kurz: Du warst so dämlich, hast dich erwischen lassen und willst nicht zahlen.

Oder hat sich daran irgendetwas geändert und ich habe es nicht mitbekommen.

Fakt ist doch, das du in Österreich eine "Straftat" begangen hast und nach Österreichischem Gesetz, zur Verantwortung gezogen werden sollst.

Wieso du jetzt andauernd auf eure eigenen Gesetze zurückgreifst,die in deinem Fall nicht anwendbar sind, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, weil die helfen dir bei deinem Problem überhaupt nicht weiter.

Nicht falschverstehen jetzt:

Österreich gehört seit 1945 nicht mehr zu Deutschland und seit 1955 sind wir Souverän. Das heist wir haben unsere eigenen Gesetze und richten danach.

Diese wiederum gelten für uns Österreicher und für unsere GÄSTE(dich) in der Zeit ihres Aufenthaltes in Österreich.

und genau das selbe gilt für IT ,FR, SLO, BE, usw.

Ich(AT) kann auch nicht bei einer Kontrolle in zB. DE mit dem Österreichischen Gesetzbuch daherkommen und sagen: "Nana so is des net". Das wird einem Deutschen Exekutivbeamten vollkommen egal sein, was wir Ösis für Gesetze haben.

Und so ist es eben vereinfacht dargestellt auch umgekehrt. Es gibt noch keine EU weite STVO!

Euer Verweigerunsrecht kann aber auch nicht mehr zählen, weil woher haben die Österreichischen Behörden den deine Daten? Von GOOGLE?

Hätten eure Behörden die Auskunft,deiner Daten nicht schon verweigern können und dich somit vor einer Strafvervolgung schützen?

Alleine bei der Beantwortung dieser beiden Fragen, lässt dich dein Gesetz im Stich, weil es auf EU Basis geändert wurde in: Grenzübergreifende Strafverfolgung.

Du hast es selber geschrieben:
Im Ausland sind die jeweiligen dortigen Regelungen maßgeblich
Es gibt aber ein DEUTSCHES Sprichwort, was zur Anwendung passen würde:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
 
gerd_

gerd_

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Hi
Soweit ich das sehe haben wir uns in der Diskussion etwas vom ursprünglichen Thema entfernt.
Nachdem wir überwiegend Deutsche sind, diskutieren wir eben auch immer aus unserer Sicht. Das heisst für mich nicht, dass ich versuche im Ausland(egal wo) auf deutschem Recht zu beharren oder alles was die Behörden dort tun mit deutschen Massstäben zu bewerten.
Folglich kann es etwas schwierig werden wenn ein Ösi (ich mag Euch dennoch!) die gleiche Tatsachen nach den Kriterien seines Landes beurteilt (und u.U. auch dazu genauso wenig den vollen Durchblick hat wie wir über unseres), und dann alles in den gleichen Topf fällt.

Ich neige immer dazu Christian recht zu geben weil er ganz einfach "mehr Zeit und Vorwissen" hat um solche Fragen zu klären.

Daher keine behauptung sondern eher Frage:
Ich habe eine deutsche Fahrerlaubnis und einen deutschen Führerschein.

Bin ich im Ausland unterwegs bin habe ich dort erst mal gar keine Fahrerlaubnis und auch nur einen Führerschein der nur für DE gilt.

Aus praktischen Gründen gibt es mit fast allen Ländern irgendwelche Abkommen in denen die jeweilige Fahrerlaubnis und der FS zumindest temporär anerkannt wird.
Ob das für Touris anders ist als für vorübergehend irgendwo Arbeitende oder frisch Umgesiedelte ist erst mal egal.
Auch wie lange man Tourist, Vorübergehender etc. sein darf ist für diese Betrachtung zweitrangig.
Wir diskutieren (meines Wissens) über deutsche Urlauber die im Ausland "auffällig"sind.

Habe ich als Deutscher in DE ein Fahrverbot gebe ich i.d. Regel für diese Zeit auch meinen deutschen Schein ab.
In DE darf ich nicht fahren (Fahrverbot), im Ausland kann ich nicht fahren (kein Schein).
Habe ich aus irgendeinem Grund auch einen, z.B. französischen Schein, kann ich damit überall fahren ausser in DE (aber wer hat schon 2 Scheine?)
Die Schlaumeier die glaub(t)en, weil sie ihren deutschen Schein endgültig versoffen haben, in z.B. CZ einen FS machen (kaufen) , sich dort polizeilich zu melden und dann mit dem CZ-Schein in DE fahren zu können, hatten bis vor einiger Zeit Glück. Inzwischen ist das eindeutig verboten.

Habe ich als Deutscher in DE ein Fahrverbot, bin aber im Besitz meines deutschen Scheins (das war bei mir vollkommen trickfrei so!! Ich habe nur einen einzigen deutschen Schein und den hatte ich), könnte ich erst mal im Ausland fahren. Allerdings heisst es bei uns meines Wissens sinngemäss "ist der Gast im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis so darf er in DE fahren". Das dürfte im Ausland ähnlich formuliert sein. Folglich habe ich vielleicht einen Schein aber keine Fahrerlaubnis und darf daher auch im Ausland nicht fahren. Wie die das bei einer schlichten Verkehrskontrolle (nicht) prüfen können ist eine andere Geschichte.

Dann sind wir bei der vorläufigen Einziehung
Bei uns (DE) darf ein Poli den Schein behalten (sicherstellen) wenn er, grob gesagt, der Meinung ist, dass der Fahrer bis zum richterlichen Entscheid (??? Stunden später) z.B. ohnehin nicht mehr nüchtern wird. Ob das "Gefahr im Verzug" oder irgendwie anders heisst ist mir egal.

Folglich brauche ich mich nicht wundern wenn ein Italiener einer Deutschen den Schein für ein Vergehen abnimmt bei dem er das auch bei einem Italiener tun würde (mehr als 40 Km/h zu schnell). Bei "richtig besoffen" kostet es in IT Italiener den Schein UND das Auto!! Und zwar nicht vorübergehend sondern das Ding wird versteigert und der Erlös gehört dem Staat! Wer es sich leisten kann besoffen mit einem Ferrari zu fahren hat eben eine "etwas höhere" Strafe als der mit dem Panda.

Nachdem der Carabiniere einen deutschen Schein nicht "behalten" darf, schickt "er" ihn an die entsprechende deutsche Behörde.
Ob und was da geschieht: Keine Ahnung.
Die Deutsche hat in IT keine Fahrerlaubnis mehr, selbst dann wenn man ihr den FS gelassen hätte. Folglich kann sie ihre Karre bis zum Brenner schieben oder fahren lassen.
Ob und mit welchen Ersatzpapieren sie dann inach Hause fahren kann/darf ist eine andere Frage. Genau wie eben wie die, ob da die deutsche Behörde nachlegt.

Wie bereits erwähnt: Nicht Behauptung sondern qualifizierte Frage. Wobei das mit dem Autoentzug tatsächlich so ist!
gerd
 
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Christian S

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Hallo Andy,

zum Ausgangsbeitrag (der übrigens nicht von mir stammt, auch wenn ich selbst ein Ticket daheim liegen haben, weil ich den Fahrer nicht angegeben habe) hat Phil schon umfassend alles gesagt. Gerd at es schon auf den Punkt gebracht. In der nachfolgenden Diskussion ist man vom Ausgangsbeitrag etwas abgedriftet. Es wurde auch angesprochen, was für Deutsche gilt, die ein deutsches Fahrverbot bekommen. Da ging es dann etwas hin und wer, daher dachte ich, dass eine kleine Zusammenfassung (aus deutscher Sicht) sinnvoll ist.

Damit möchte ich es für diesen Beitrag gut sein lassen, sonst diskutieren wir am Ende noch, ob Österreich wirklich ein eigenes Land sein sollte :eek:
 
SeverX9

SeverX9

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Hi Gerd, Hi Chris

Um mal vorwegzunehmen: Ich mag euch Piefke auch!:)

Ich habe es ja bei meinem Einstieg in den Treat schon gesagt:

SeverX9 schrieb:
Ich will mich eigentlich gar nicht in eure Diskusion einmischen.
Wir haben uns dem ursprünglichen Thema eigentlich nicht entfernt, sondern wie ich das sehe, könnten das "erweiterte Folgen"(Fahrverbot) einer "Straftat" sein.

Dadurch hat sich das ganze ziehmlich durchgemischt,ziehmlich beleidigend teilweise und ist letztendlich bei euren Gesetzen, in eurem eigenen Land gelandet.

Zu deiner Fragestellung, weiß ich jetzt ehrlichgesagt keine Kurzantwort.
Zumindest keine andere, die du selbst, nicht schon richtig beantwortest hast.

Ich denke wir sind lange genug auf den Strassen(In und Ausland) unterwegs und kennen "so grob" die eigenen und die Regeln der Nachbarländer.
Weiters stimme ich dir zu das, wenn man dann all unser "Hobby"wissen in einen Topf wirft, nur Blödsinn rauskommt.


@Chris

Die Zusammenfassung habe ich nicht schlecht gefunden, ganz im Gegenteil.

Sorry, das der Einleitungsbeitrag nicht von dir ist, ist bei mir jetzt vollkommen untergegangen.


PS:
sonst diskutieren wir am Ende noch, ob Österreich wirklich ein eigenes Land sein sollte :eek:
Vorschlag:
Das brauchen wir hier nicht zu diskutieren, dafür bezahlen wir Sauteure Politiker und nennen das ganze dann: EU Parlament.:D

Was haltet ihr von dem Vorschlag?:cool:

Ach so die Idee gibt es ja schon:mad:

Ich bin mit freundlichen Grüßen jetzt raus aus dem Thema.

PSPS:
SeverX9) schrieb:
ICH MAG EUCH TROTZDEM
 
Quhpilot

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Mist !























Mist !



















Jetzt hab ich mich hinreißen lassen und sieben Seiten Tröt gelesen. Mit
welchem Resumee?

Das hätte ich mir sparen können.:D:D

Gibt nur zwei wirklich sinnvolle Erkenntnisse hier in dem Thema:

1. Jupp ist ein Hirnloser,organspendender Raser. Schäm Dich. So gesetzlos
unterwegs zu sein.
2. Ich bin nicht oft der selben Meinung wie die Rennleitung oder getarnte
Mitglieder Dieser Solchen. Aber der sich hier geoutete Kerl hat Recht.
Selbstverantwortliches Handeln. Wenn man weiß das man illegal fährt dann
muss man im Bedarfsfall dazu stehen. Zahlen. Keine Diskussion, lächeln und
gut ist. Ich mach das genauso. Ich bin schon so manches Taschengeld los-
geworden aber dafür hatte ich ja auch Mordsspaß.
Ich habe letztes Jahr kommentarlos zwei italienische Knöllchen überwiesen.
Sie hatten Recht und gut aufgepasst. Ich war das. Basta.

Wenn es allerdings um meinen Führerschein ginge würde ich mit RA und
Allen Mitteln versuchen mich da rauszuwinden. Hängt schließlich meine Existenz von ab. Gut, wenn das mal der Fall sein sollte muss ich mir halt
Gedanken machen ob mein Handeln diese Konsequenzen wert sind? Da
kann ich dann beweisen ob ich eine Dumpfbacke bin oder einsichtig.

Also Jungs, schön locker, tragts wie Männer. Wenn schon Sch... dann mit
Schwung.

Im übrigen bin ich gerne mit GS in Österreich unterwegs. Die Leute sind
nett, das Essen viel zu gut, und die Polizisten sind garnicht so schlimm
wie alle schimpfen.
Ich war ja im Juli in Kärnten. Morgens nach dem Frühstück kurze Heizer-
runde. Ich rein in die Lederkombi, ESA auf Sport gestellt und hoch........
sehr hoch..........geile Strecke.......das Nassfeld. Komme ich grad auf der
Flügelspitze um eine schnelle Rechts-berghoch.......vor mir Blaulicht, da-
vor ein Schwertransport mit ner Baumaschine drauf der sich dort hoch-
quält. Die beiden Rennleitungsspezies ziehen beim Anblick meines Xenon-
Lichts beide Köpfe hinter die Kopfstützen, die haben sich sichtlich er-
schrocken. Dann macht der Fahrer den Blinker rechts, kurbelt das Seiten-
fenster runter und winkt mich mit eindeutigen Armbewegungen an Ihnen
und dem LKW vorbei. Und glaubt nicht die hätten nicht gecheckt wie schnell
ich da ankam. Ich hab neben der Fahrertür kurz langsam gemacht, das
getönte Visier geöffnet, dem Fahrer freundlich zugenickt, mich mit winkender Hand bedankt und bin weiter das Nassfeld hochgeflogen, mit
dem selben Tempo wie vor der Begegnung der Dritten Art.
Klar, würde ich das jeden Tag machen hätte die Polizei sicherlich bald die
Nase voll von mir und würde die Kelle werfen. Aber ich wollte die Anekdote
nur mal loswerden zum allgemeinen Nachdenken in dem Thema.
(Hätten sie mich gestoppt, ich hätte nur schuldbewusst guggen können und
den Geldbeutel auf bzw. die Kreditkarte zücken können. Sonst wäre mir
keine Chance geblieben.)

So und nun ist gut....................................*düst wech*:D:D
 
Cloudhopper

Cloudhopper

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...
1.) Die Fahrerlaubnis erteilt in D die Fahrerlaubnisbehörde
...

Da muss ich mal nachfragen:
Wie bekomme ich denn auf meinen Deutschen Fuehrerschein eine im Ausland erworbene Lizenz ohne das ich einen festen Wohnsitz in Deutschland habe?
 
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Christian S

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Da muss ich mal nachfragen:
Wie bekomme ich denn auf meinen Deutschen Fuehrerschein eine im Ausland erworbene Lizenz ohne das ich einen festen Wohnsitz in Deutschland habe?
Hallo Sebastian,

sorry, ich kann leider auch nicht alle Antworten zu den verschiedenen denkbaren Konstellationen aus dem Ärmel schütteln, zumal mir deine Situation nicht ganz klar ist.

"auf meinen Deutschen Führerschein..."
Hast du nun schon einen deutschen Führerschein oder nicht? Sofern du einen deutschen Führerschein schon hast und in Irland lebst, mußt du den meines Wissens nicht umschreiben lassen. Jedenfalls müssen EU-Bürger in Deutschland Führerscheine aus ihrem Heimatland nicht umschreiben lasssen, § 28 FeV.

Aber verbindlich möchte ich hier gar nichts behaupten in Bezug darauf was für dich in Irland gilt, am besten bei der Behörde vor Ort fragen.

Übrigens, 2011 wollen wir Pfingsten mal wieder nach Iland fahren, ich war da schon 1992 und insbesondere in Dublin hat es mit gut gefallen.
 
philofax

philofax

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Da muss ich mal nachfragen:
Wie bekomme ich denn auf meinen Deutschen Fuehrerschein eine im Ausland erworbene Lizenz ohne das ich einen festen Wohnsitz in Deutschland habe?
? Wuzz ?

Hast Du da mal mehr Details? Also welche Fahrerlaubnis wurde wo und
wie ausgestellt.

Ein klassischer Fall waere, dass jemand mit dt. FE Kl. 3 (PKW) beruflich
oder aus privaten Gruenden ins Ausland zieht. Nun kann er dort auch,
wenn er die Voraussetzungen erfuellt (dauerhaft, laenger als 180 Tage)
eine weitere Fahrerlaubnisklasse ersteigern^H^H^H erhalten.

Normalerweise laesst sich derjenige seine D FE in $Ausland umschreiben
und erhaelt seine neuen FE Klassen ganz normal auf den neuen
Fuehrerschein eingetragen. Generell hat man ja nur 1 Fuehrerschein
und der ist dann aktuell. Diesen kannst Du auch wieder in einen dt.
Schein umtauschen (umschreiben) lassen, wenn die Voraussetzungen
zur Anerkennung des Fuehrerscheins und der FE Klassen gegeben
sind.

Klassiker, die nicht funktionieren, sind z.b. der US Learners Permit aus
Utah in WanneEickel gegen einen deutschen umzutauschen oder einen
kambodschanischen Motorradfuehrerschein gegen eine Deutsche, nur
weil man da fuer 2 Monate im Urlaub war.

Die Voraussetzungen ergeben sich u.a. aus der FEV. Fuer solche
Fragen kann ich Dir das Verkehrsportal waermstens empfehlen,
nicht nur weil es voll mit Menschen ist, die sich beruflich damit den
ganzen Tag auseinandersetzen, sondern auch weil es sehr lustig und
spannend ist, wenn ein Alki versucht sich seinen Schein wieder zu
holen und mit immer geileren Geschichten aufwartet, warum er im
Recht ist.
 
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