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Christian S
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- BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Andy,
ich will nicht auf alle Details eingehen, versuche aber einmal etwas Struktur reinzubringen, geltend für in Deutschland dauerhaft lebende Personen
1.) Die Fahrerlaubnis erteilt in D die Fahrerlaubnisbehörde
2.) Die Fahrerlaubnis kann dir die Fahrerlaubnisbehörde sowie ein Gericht entziehen. Dazu darf dir ein Polizist bei schweren Verkehrsverstößen (Unfallflucht; Trunkenheit) den Führerschein vorläufig sicherstellen, § 94 StPO, es folgt dann meist in kurzer Zeit die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 111 a StPO.)
Folge: Ohne Fahrerlaubnis darfst du nirgends fahren außer dort wo du keinen Führerschein brauchst, z.B. auf einem Privatgelände außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. Bauern auf Ihren Wiesen mit dem Traktor)
3.) Ein Fahrverbot gibt es nicht vorläufig, sondern nur in Verbindung mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder einem Urteil eines Gerichts, Dauer 1 - 3 Monate.
Bedeutung nach deutsche Recht: Du darfst in Deutschland nicht fahren, MEHR NICHT
Im Ausland sind die jeweiligen dortigen Regelungen maßgeblich, die sehr unterschiedlich sind.
4.) Inwiefern im Ausland bereits Polizisten befugt sind, vorläufige Maßnahmen zu treffen, weiß ich nicht. Aber auch in Deutschland wird in ausländische Führerscheine etwas eingetragen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (dort Absatz 5)
5.) Folgende Grundregeln sind für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis(hoffentlich) zutreffend:
a.) Bei (auch vorläufiger) Entziehung der Fahrerlaubnis durch einen deutschen Polisten oder ein deutsches Gericht ist aus die Maus
b.) Bei einem deutschen Fahrverbot darf man ev. in bestimmten Ländern trotzdem fahren, unbedingt vorher erkundigen
c.) Wegen eines Vorfalls im Ausland kann dir immer nur verboten werden, in dem Land ein Fahrzeug zu führen: Wenn ein Polizist behauptet, er sei berechtigt, das anzuordnen, würde ich das mal besser glauben.
d.) Ich möchte nicht ausschließen, dass man wegen eines Vorfalls im Ausland auch zu Hause Probleme bekommen kann. Die hat man aber immer erst, wenn sie Behörden im Heimatland melden.
ich will nicht auf alle Details eingehen, versuche aber einmal etwas Struktur reinzubringen, geltend für in Deutschland dauerhaft lebende Personen
1.) Die Fahrerlaubnis erteilt in D die Fahrerlaubnisbehörde
2.) Die Fahrerlaubnis kann dir die Fahrerlaubnisbehörde sowie ein Gericht entziehen. Dazu darf dir ein Polizist bei schweren Verkehrsverstößen (Unfallflucht; Trunkenheit) den Führerschein vorläufig sicherstellen, § 94 StPO, es folgt dann meist in kurzer Zeit die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 111 a StPO.)
Folge: Ohne Fahrerlaubnis darfst du nirgends fahren außer dort wo du keinen Führerschein brauchst, z.B. auf einem Privatgelände außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. Bauern auf Ihren Wiesen mit dem Traktor)
3.) Ein Fahrverbot gibt es nicht vorläufig, sondern nur in Verbindung mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder einem Urteil eines Gerichts, Dauer 1 - 3 Monate.
Bedeutung nach deutsche Recht: Du darfst in Deutschland nicht fahren, MEHR NICHT
Im Ausland sind die jeweiligen dortigen Regelungen maßgeblich, die sehr unterschiedlich sind.
4.) Inwiefern im Ausland bereits Polizisten befugt sind, vorläufige Maßnahmen zu treffen, weiß ich nicht. Aber auch in Deutschland wird in ausländische Führerscheine etwas eingetragen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (dort Absatz 5)
5.) Folgende Grundregeln sind für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis(hoffentlich) zutreffend:
a.) Bei (auch vorläufiger) Entziehung der Fahrerlaubnis durch einen deutschen Polisten oder ein deutsches Gericht ist aus die Maus
b.) Bei einem deutschen Fahrverbot darf man ev. in bestimmten Ländern trotzdem fahren, unbedingt vorher erkundigen
c.) Wegen eines Vorfalls im Ausland kann dir immer nur verboten werden, in dem Land ein Fahrzeug zu führen: Wenn ein Polizist behauptet, er sei berechtigt, das anzuordnen, würde ich das mal besser glauben.
d.) Ich möchte nicht ausschließen, dass man wegen eines Vorfalls im Ausland auch zu Hause Probleme bekommen kann. Die hat man aber immer erst, wenn sie Behörden im Heimatland melden.