Mahngebühr bez.??

Diskutiere Mahngebühr bez.?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin Moin, ich brauch mal eure Hilfe/Rat!! Anfang September wurde ich mit dem Auto geblitzt. In den Herbstferien (Mitte Oktober) kam dann der...
Q-Flyer

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Moin Moin,
ich brauch mal eure Hilfe/Rat!!
Anfang September wurde ich mit dem Auto geblitzt.
In den Herbstferien (Mitte Oktober) kam dann der Berscheid, ich soll innerhalb 10 Tage 20,-€ bezahlen. Da ich in dieser Zeit in Urlaub war, war es mir nicht möglich in dieser Frist die 20,-€ zu bezahlen. So kam dann in dieser Zeit ein Bescheid mit zusätzlichen 20,-€ an Mahnkosten. Da ich "nur" die 20,-€ bez. habe (2 Std. bevor der Mahnbescheid bei mir im Kasten lag), bekommen ich nun am Samstag eine Zahlungsaufforderung die restlichen 20,-€ plus Bearbeitungskosten von 7,50€ zu bez.
Das ich nen Hals hab, brauch ich wohl nicht erwähnen :mad::mad::mad::mad:!!!!
Ist es zulässig, solch kurze Fristen zu setzen???
Oder bin ich gezwungen meine Post, postlagernd abzubestellen, wenn ich in Urlaub bin??

Viele Grüße+nen schönen 4."ADV"
aus NF
Heiko
 
iserlohner

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1200 gs 06´ gestohlen 01/2013
mein rat kommt auch zu spät.

ich hätte versucht die lage tel. zu klären und angeboten sofort die 20euro zu überweisen.
wenn der oder die sachbearbeiterin nicht mit sich reden läßt dann zahl und vergiß es.

im entdefekt hast du dich erwischen lassen, hattest einen schönen urlaub
(hoffe ich) und kein anderer weiss wann du deine post aufmachst.

als nicht betrofener sieht mann das entspannter.

lohnt es sich für 20 oder 27,50 zu ärgern?

lg
andreas
 
G

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Moin Moin,
ich brauch mal eure Hilfe/Rat!!
Anfang September wurde ich mit dem Auto geblitzt.
In den Herbstferien (Mitte Oktober) kam dann der Berscheid, ich soll innerhalb 10 Tage 20,-€ bezahlen. Da ich in dieser Zeit in Urlaub war, war es mir nicht möglich in dieser Frist die 20,-€ zu bezahlen. So kam dann in dieser Zeit ein Bescheid mit zusätzlichen 20,-€ an Mahnkosten. Da ich "nur" die 20,-€ bez. habe (2 Std. bevor der Mahnbescheid bei mir im Kasten lag), bekommen ich nun am Samstag eine Zahlungsaufforderung die restlichen 20,-€ plus Bearbeitungskosten von 7,50€ zu bez.
Das ich nen Hals hab, brauch ich wohl nicht erwähnen :mad::mad::mad::mad:!!!!
Ist es zulässig, solch kurze Fristen zu setzen???
Oder bin ich gezwungen meine Post, postlagernd abzubestellen, wenn ich in Urlaub bin??

Viele Grüße+nen schönen 4."ADV"
aus NF
Heiko
Du bist da gemeldet wo Du wohnst und die Post kam zu Deiner Meldeanschrift??! (wenn nicht- also alte Anschrift evtl oder so - könnte die Zustellung unwirksam und damit Dein Problem gelöst sein, solltest das aber dann schriftlich mitteilen!!), wenn doch musst Du dafür sorgen, dass Dich Post erreicht oder jemand sich um Deine Post kümmert. Also grds musst Du fristgerecht zahlen.
VERZUGschaden ist Dein Problem.
Allerdings sind 20 € schon heftig (ist wieder abhängig von der zugrundeliegenden Gebührenordnung) und ich würde (grad jetzt in der Vorweihnachtszeit.) mal telefonieren ob da was geht ;)
 
S

Schlonz

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da gibt es so etwas wie das Wiederherstellen der alten Tatsachen oder so ähnlich. Du warst nicht da, so konnte das Schreiben Dich nicht erreichen. Du musst das aber jetzt mitteilen, dann sollte das problemlos gehen
 
pippilottavictualia

pippilottavictualia

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Hallo Heiko,
da sich deine Zahlung und deren weitere Mahnung gekreuzt haben, kannst du Glück haben, dass du die restlichen 27,50 Euro nicht bezahlen musst. Schreib ihnen, dass du bezahlt hattest, bevor die 2. Mahnung kam und wenn sie sich nicht melden, würdest du den Fall für erledigt ansehen. (Kopie deines Briefes gut aufheben!) Für 27,50 Euro würde ich schon mal nen kurzen Brief aufsetzen und abschicken.

Viel Glück!
Kirsten
 
Rattenfänger

Rattenfänger

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Hallo Heiko,

für 27,50€ kannst Du einmal volltanken!!!!
 
fls

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Wenn du im Urlaub warst und du kannst das "glaubhaft" machen (dazu genügt normalerweise deine Unterschrift), kannst du um "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" bitten. Dann sollten die Mahngebühren entfallen.
Gruß
Barney
 
Raubritter

Raubritter

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Wenn du im Urlaub warst und du kannst das "glaubhaft" machen (dazu genügt normalerweise deine Unterschrift), kannst du um "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" bitten. Dann sollten die Mahngebühren entfallen.
Gruß
Barney
Die Glaubhaftmachung gelingt am besten durch Vorlage von Buchungsbestätigungen, Hotelrechnungen o.ä.
Wenn schon, dann würde ich solche Nachweise in Kopie beifügen.
 
Q-Flyer

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Moin Moin,
erstma vielen Dank für eure Antworten.
Hab da heute dann doch mal in Schleswig angerufen, und meinen ganzen Charme spielen lassen (wollen). Keine Chance, die Frau war leider emotional und argumentativ nicht zu erreichen. Ich hätte im Falle dessen, dass ich in Urlaub war meinen Nachbarn beauftragen sollen/müssen meine Post in dringenden Fällen zu öffnen, dies wär so einer :confused::confused::confused:. Tolle Wurst:mad:
Mir ist das nun Latte, ist zwar ne halbe Tankfüllung (fahre die GS mit dem riesen Spritfaß :D), aber auf den Ärger hab ich weiter kein Bock und kauf mich frei:(!

Viele Grüße und danke
aus dem warmen NF (+9°C )
Heiko -27,50€:mad:
 
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Moin Moin,
erstma vielen Dank für eure Antworten.
Hab da heute dann doch mal in Schleswig angerufen, und meinen ganzen Charme spielen lassen (wollen). Keine Chance, die Frau war leider emotional und argumentativ nicht zu erreichen. Ich hätte im Falle dessen, dass ich in Urlaub war meinen Nachbarn beauftragen sollen/müssen meine Post in dringenden Fällen zu öffnen, dies wär so einer :confused::confused::confused:. Tolle Wurst:mad:
wiedereinsetzung in den vorigen Stand würd ich trotzdem noch probieren, WENN die schon unverschämte 20 Strafeuro fordern sollen die wenigstens noch etwas Beschäftigung haben - mit Anwanlt (natürlich nicht bei den paar okken) hätte das wahrscheinlich nicht geringe Erfolgsaussicheten. Und wg. Nachbarin: wozu gibt's Postgeheimniss - damit die ganze Straße mitließt oder was?!
 
palmstrollo

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Und wg. Nachbarin: wozu gibt's Postgeheimniss - damit die ganze Straße mitließt oder was?!
Da gibt's nur eins: während der Urlaubszeit den Briefkasten abbauen. Dann kann der gute Briefträger (äh Postzustellbeauftragter) nix mehr zustellen.... :D
 
philofax

philofax

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Moin Moin,
erstma vielen Dank für eure Antworten.
Hab da heute dann doch mal in Schleswig angerufen, und meinen ganzen Charme spielen lassen (wollen). Keine Chance, die Frau war leider emotional und argumentativ nicht zu erreichen. Ich hätte im Falle dessen, dass ich in Urlaub war meinen Nachbarn beauftragen sollen/müssen meine Post in dringenden Fällen zu öffnen, dies wär so einer :confused::confused::confused:. Tolle Wurst:mad:
HA! eine Beauftragung, den Briefkasten zu leeren um einen Bussgeldbescheid entgegenzunehmen, setzt voraus, dass Du den Verstoss a) begangen hast und 2) Dir dessen bewusst warst.

Noch ist die Unschuldsvermutung erst mal nicht abgeschafft...

Da wuerde ich ansetzen bei der Wiedereinsetzung.
 
G

Gast 7673

Gast
HA! eine Beauftragung, den Briefkasten zu leeren um einen Bussgeldbescheid entgegenzunehmen, setzt voraus, dass Du den Verstoss a) begangen hast und 2) Dir dessen bewusst warst.

Noch ist die Unschuldsvermutung erst mal nicht abgeschafft...

Da wuerde ich ansetzen bei der Wiedereinsetzung.
Soory , aber FALSCHER ANSATZ ! Unschuldsvermutung hat hiermit nix zu tun.
Er ist gemeldet, Behörde kann davon ausgehen dass er da auch wohnt und hin und wieder in das Kaschterl guckt. Die böse böse Rechtsprechung geht da auch von aus (ausnahmsweise mal nicht ganz so lebensfremd wie sonst..)
Im Urlaub eben dafür sorgen dass sich jemand um die Post kümmert !

Auch wenn Du z.B. nicht zH bist wird dir ein Schreiben in Abwesenheit durch Niederlegung wirksam zugestellt(Und Fristen beginnen zu laufen!!!)... Obwohl Du das Schreiben nie gesehen hast wirkt es gegen Dich (Mahnbescheide etc !!!!) es sei denn Du bist nicht da wohnhaft UND nicht da gemeldet.
Ach es lassen sich nicht alle Facetten des Falles erörtern...
 
philofax

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Auch wenn Du z.B. nicht zH bist wird dir ein Schreiben in Abwesenheit durch Niederlegung wirksam zugestellt(Und Fristen beginnen zu laufen!!!)... Obwohl Du das Schreiben nie gesehen hast wirkt es gegen Dich (Mahnbescheide etc !!!!) es sei denn Du bist nicht da wohnhaft UND nicht da gemeldet.
Ach es lassen sich nicht alle Facetten des Falles erörtern...
aber nur, wenn der halter auch als taeter feststeht. es gilt, daran muss ich
leider festhalten, das prinzip der unschuldsvermutung.

wenn sich nun allerdings im laufe des threads rausstellt, das er angehalten
wurde und somit als fahrer bereits feststeht, ist meine ausfuehrung hinfaellig.

ist es jedoch ein blitzer in einer stationaeren falle (z.b.) gewesen und der
fahrer hat dies nicht bemerkt (davon muss man ausgehen), so haette dem
bescheid erst einmal ein zeugenbogen/anhoerungsbogen und erst daraufhin
ein bussgeldbescheid ergehen muessen wenn der verstoss zugegeben wird.

solange nicht klar ist, was die vorgeschichte ist, spekulieren wir nur rum.
 
Presi7XL

Presi7XL

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Auch eine Niederlegung eines Schriftstückes setzt eine Frist nicht unabänderlich fest. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand mit konkreter Begründung und Nachweis ist trotzdem möglich. Niemand ist grundsätzlich durch irgendeine Behörde oder gesetzlich gezwungen, dafür zu sorgen, dass ihm binnen 10 Tagen alle niedergelegten oder eingeworfenen Schriftstücke zur Kenntnis gelangen und er die erforderlichen Schritte einleitet (Ausnahme: schon mit Datum angekündigt bzw. besondere gesetztliche Regelungen wg. Arbeitssuche u.ä.
Was wäre, wenn die Post nie im Kasten gelandet wäre, oder jemand hätte sie aus dem Briefkasten genommen? Pech? Nein, genau deswegen gibt es das Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Die Wiedereinsetzungsbeantragung muss jedoch immer schriftlich erfolgen - hat auch den Vorteil, dass sie durch darauf spezialisierte Mitarbeiter kompetent geprüft wird und nicht bei irgendeinem Sachbearbeiter.
Kann aber sein, dass man bei einer Gemeinde, die fast pleite ist, damit auf Granit beißt. Dann heißt es zahlen oder den Anwalt bemühen. Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat.

Gruß
Berndt
 
S

Schlonz

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ich habe schon öfter in meinem Leben mit diversen Mitarbeitern von Ämtern Dinge auf dem kurzen Dienstweg verhackstückt. Angerufen, erklärt, abgesprochen, erledigt. Ich will mich ja nicht vor der Bezahlung des Tickets drücken, sondern nur die ungerechtfertigten Mahngebühren nicht zahlen. Bislang haben das noch immer alle mitgemacht, wenn es nachvollziehbar und glaubhaft ist.

Ein Mal war es sogar meine eigene Schuld, dass eine Frist verstrichen war und trotzdem zeigte sich der Mitarbeiter des Finanzamt gnädig und mein Säumniszuschlag wurde erlassen und das war nicht gerade wenig.

Wie man in den Wald hinein ruft.......
 
Thema:

Mahngebühr bez.??

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