Mehrwertssteuer und Totalschaden

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Bmwtroller

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Hallo miteinander,

der Schadensfall ist ja bekannt.

Die Versicherung hat mir nun ein Angebot gemacht, was sogar tragbar erscheint. Um die 7% Wertverlust.

Das Problem ist nun eher mit der Mehrwertsteuer. Die Versicherung muss sie anscheinend nur auszahlen, wenn ich wirklich ein neues Motorrad beschaffe.

Gibt es hier keinen Ausweg, denn die Mehrwertssteuer wurde ja bezahlt?
Mehrwertsteuer bei Totalschaden

Gruss, BMWTroller
 
1964

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Hallo Troller,

ich habe den Fall auch gerade hinter mir. Allerdings mit ´nem Auto.
Wenn in Deinem Fall, das neue Motorrad, billiger ist als der Wiederbeschaffungswert des alten, gekommst Du nur die anteilige MwSt. des neuen. Sollte das neue Motorrad teurer sein als der Wiederbeschaffungswert des alten, bekommst Du allerdings nur die MwSt. auf den Wiederbeschaffungswert.
Wie lange Du Zeit hast den Kauf eines neuen Motorrades zu melden (evtl. Anschaffung der neuen GS im Frühjahr) entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn Du kein Fahrzeug mehr anschaffst gibt es keine MwSt.
Ob es unbedingt ein Motorrad sein muss? Keine Ahnung!

Servus

Frank
 
Bmwtroller

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Wie lange Du Zeit hast den Kauf eines neuen Motorrades zu melden (evtl. Anschaffung der neuen GS im Frühjahr) entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo Frank, sehr interessante Info. Weiss noch jemand über diese Zeitspanne Bescheid? Gruss BMWTroller
 
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Hallo Frank, sehr interessante Info. Weiss noch jemand über diese Zeitspanne Bescheid? Gruss BMWTroller
Der Schaden ist der Schaden. Die Versicherung hat Deinen Anspruch anerkannt, damit bleibt Dir erst mal theoretisch alle Zeit der Welt.

Praktisch, mußt Du entscheiden, ob Du nun ein neues Fahrzeug kaufen willst oder nicht, das teilst Du denen mit (dabei geht es nur um die MwSt.) Und dann gehst Du auf die Suche, wenn die nen halbes Jahr dauert, auch egal. Ein anerkannter Anspruch hat keine Verjährungsfrist.

Erst wenn Dir die Versicherung mit ausdrücklicher Fristsetzung einen Liebesbrief schreibt, nun endlich zu entscheiden oder eine Rechnung einzureichen oder sonstwie tätig zu werden, geräts Du in Annahmeverzug. Die Inverzugsetzung müssen sie Dir aber schriftlich mitteilen.

Hintergrund ist folgender, durch ihr Anerkenntnis schuldet Dir die Versicherung eine Leistung, in dem Falle Geld, sie kann erwarten, das Du diese Leistung annimmst. Dafür muß aber erst ein Mal bekannt sein wie hoch die Leistung ist (Bestimmbarkeitsbegriff). Da dies momentan noch nicht bekannt ist, kann Dich die Versicherung auch nicht in Verzug setzen.:)

Ich würde der Versicherung ein Fax schicken, sagen das ich ein gleichwertiges Motorrad suche, daß sich das aber ob der Witterungsverhältnis und der Jahreszeit etwas ziehen kann (Probefahrten bei Schnee sind nicht der Bringer und Saisonkennzeichen, etc.). Falls Sie damit nicht einverstanden sind und rummucken, kannst Du ihnen ja vorschlagen den Schaden inkl. MwSt zu regulieren.

Wichtig dafür sind die Paragraphen im 2ten Buch BGB Schuldverhältnisse. §241BGB folgende. Da bei Dir die Leistung nicht bestimmbar ist, die sich aus §249 Abs. 2 ergibt --> MwSt., kann Dich die Versicherung nicht in Verzug setzen. Erst wenn die Leistung der Versicherung bestimmbar wird, sprich Du weißt was ein Motorrad kostet und das Geld bei der Versicherung nicht abrufst, geht das.

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.
 
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Hallo,

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn un soweit sie angefallen ist (§249 BGB).

Hier ein paar Infos zur Abrechnung im Totalschadenfall:

Totalschaden und Umsatzsteuer

Interessant ab "3. Ersatzbeschaffung".

Wegen der Anspruchsdauer denke ich gilt die normale zivilrechtliche Verjährungsfrist:

Die zivilrechtliche Verjährung bei Kfz.-Unfällen

Gruss
Boogieman
Die Verjährungsfristen passen i.d.F nicht 100%, da erstens der Schaden per se anerkannt wurde, aber die Höhe noch nicht bestimmbar ist, aber sie bieten einen Anhaltspunkt.

Nur das sind die Fristen die Bmwtroller gelten zur Durchsetzung seiner Ansprüche. (was er durch das Anerkenntnis der Versicherung nicht mehr braucht)

Wenn ich Bmwtroller richtig verstanden habe, geht es mehr um die Frage, was passiert, wenn er jetzt nen Motorrad sucht und das etwas dauert und da sind wir bei §293 ff. Annnahme einer Leistung, die auch aus Schadensersatz nach 249(2) bestehen kann.
 
Bmwtroller

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mir geht es drum, ob ich es bis zur wassergekühlten ADV hinauszögern kann
 
Dobs

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Ich stelle mir die Frage ob es aufgrund der drei Gs Varianten ueberhaupt eine Adv geben wird
 
Bmwtroller

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vor allem, weil es keine Erlkönig-Sichtungen gibt ...
 
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die Gesetzeslage ist mMn ein krasses Beispiel dafür, wie es eine Lobby geschafft hat, ihre Interessen in der Politik durchzusetzen. Versicherungen sind nicht Vorsteuer abzugsfähig, d.h., dass die MwSt. für sie Kosten sind. Zahlen sie sie nicht aus, sind 19% gespart. Klasse, was?
 
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Boogieman

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Stelt sich die Frage, wem die Mehrwertsteuer "gehört" - eigentlich dem Staat. Fällt sie tatsächlich an, erhält der Geschädigte diese ja auch erstattet. Daher keinen Nachteil für ihn.

Gruss
Boogieman
 
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Stelt sich die Frage, wem die Mehrwertsteuer "gehört" - eigentlich dem Staat. Fällt sie tatsächlich an, erhält der Geschädigte diese ja auch erstattet. Daher keinen Nachteil für ihn.

Gruss
Boogieman
Gute Zusammenfassung. Auch wenn es nicht ganz so einfach ist, da die Umsatzsteuer für ein Unternehmen ein durchlaufender Posten ist (Umsatzsteuer minus Vorsteuer = Zahllast), aber der Konsument kann ja keine Vorsteuer abziehen und trägt die Umsatzsteuer voll. Deshalb wird die Mehrwertsteuer nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie zur Schadensregulierung anfällt.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit, insbesondere bei Wertverlust und ganz Sch... wird das, wenn er sein Ersatzmoped beim Privatmann kauft. Dann wird nämlich die Mehrwertsteuer vom Kaufpreis abgezogen.

Sprich, Kaufpreis beim Privatmann = 5000€, gibt es von der Versicherung 5000€ - 19%.
 
Bmwtroller

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Stelt sich die Frage, wem die Mehrwertsteuer "gehört" - eigentlich dem Staat. Fällt sie tatsächlich an, erhält der Geschädigte diese ja auch erstattet. Daher keinen Nachteil für ihn.

Gruss
Boogieman
Doch, denn wenn ich wie in meinem Fall eine neue Maschine gekauft habe, ein Versicherungsfall eintritt und ich mich nicht für einen Ersatzkauf entscheide, bin ich schlechter dran als vor dem Kauf der Maschine.

Wertverlust 7% - ok
19 MWSt. weniger im Geldbeutel

Die Versicherung sollte doch den Ursprungszustand minus Wertverlust wieder herstellen, denn die MWSt. ist ja tatsächlich angefallen und von mir beim Kauf von der Maschine bezahlt worden lt. Rechnung.
Wäre was anderes, wenn ich die Maschine von Privat ohne MWSt. gekauft hätte ...
 
marss73

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Doch, denn wenn ich wie in meinem Fall eine neue Maschine gekauft habe, ein Versicherungsfall eintritt und ich mich nicht für einen Ersatzkauf entscheide, bin ich schlechter dran als vor dem Kauf der Maschine.

Wertverlust 7% - ok
19 MWSt. weniger im Geldbeutel

Die Versicherung sollte doch den Ursprungszustand minus Wertverlust wieder herstellen, denn die MWSt. ist ja tatsächlich angefallen und von mir beim Kauf von der Maschine bezahlt worden lt. Rechnung.
Wäre was anderes, wenn ich die Maschine von Privat ohne MWSt. gekauft hätte ...
Nein. Die Versicherung soll den Schaden beheben und den Zustand zum Zeitpunkt des Unfalls wiederherstellen. Dieser Zustand ist: Du hast ein Motorrad. Also wird das repariert oder, falls nicht möglich, gleichwertig ersetzt. Für den Umtausch Deines Motorrads in Bargeld ist die Versicherung nicht zuständig. Wenn Du das willst, mußt Du Dir auf Rechnung der Versicherung ein gleichwertiges Motorrad besorgen und das privat verkaufen.
Ich weiß auch, daß das in der Realität nicht auf den Euro aufgeht. Aber so kommst Du im Prinzip an Dein Geld, wenn Du jetzt eigentlich schon auf ein Nilpferd (sorry, LC-ADV) sparen willst.

Gruß Martin
 
Bmwtroller

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Bevor ich antworte, fällt noch jemanden was ein?
------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxx,


hiermit widerspreche ich Ihrem Angebot der Schadensabwicklung ausdrücklich.


Folgende Punkte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt moniert, wobei es nicht um eine endgültige Listung handelt:
- fehlende Berücksichtigung der Ausstattung führt zu falschem Wiederbeschaffungswert -> Rechnung anbei
- Restwert ist auf Null zu setzen, solange Sie kein konkretes Angebot zur Abholung und der Verwertung des Totalschadens vorlegen. Ich stelle hiermit das Fahrzeug zu Ihrer Verfügung und setze Ihnen eine Frist, das Motorrad bis spätestens 30.11.2012 von der Adresse xxx, Spanien abholen zu lassen und xx oder der Verwerter mir den Restwert zu erstatten. Alternativ biete ich an, selbst einen Verwerter zu beauftragen und xxx erstattet mir den Restwert. Ich bitte daher um Ihre Entscheidung bis zum 16.11.2012.
- da es aufgrund einer Ersatzbeschaffung bei Totalschaden zu einer Erstattung Ihrerseits der Mehrwertssteuer kommen wird, bleibt von meiner Seite die Forderung nach Erstattung der Mehrwertssteuer offen. Da die Ersatzbeschaffung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind die Fristen wie beschrieben in BGB §195 anzuwenden. Sollten Sie von anderen Fristen ausgehen, bitte ich um Benachrichtigung und Bezeichnung der Fristen mit gesetzlicher Grundlage


Sollte von Ihnen binnen 1 Woche zum 5.11.2012 kein korrigiertes Angebot vorliegen, wird die Kanzlei
xxx


die weitere Korrespondenz mit Ihnen auf Ihre Kosten abwickeln.


Der Kompromissvorschlag - nach Rückfrage bei der BMW Niederlassung - wäre ein Gebrauchsabzug von 6,4% (6.400 km Nutzung) auf €18.180 = €17.016 abzüglich €1.000 Selbstbeteiligung ergibt €16.016 (abzüglich einer Erstattung durch Ihren Verwerter).
Zur Güte möchte ich anmerken, dass - hätten Sie die Rechnung von Anfang an Herrn xxx zur Verfügung gestellt und er hätte die Ausstattung berücksichtigt - der Wiederbeschaffungswert bereits jetzt um die €17.016 gelegen hätte.
Auch ist zu berücksichtigen, dass bei einer Maschine dieses geringen Alters eine Wiederbeschaffung mittels einer gebrauchten Maschine eine Wertminderung aufgrund eines weiteren Vorbesitzers darstellt.


Mit freundlichen Grüssen, Dr. xxx xxx


PS: dieser Brief geht Ihnen auch per Einschreiben zu
 
G

Gast 7673

Gast
Den einen

Oder anderen rechtlichen Tip hat es von durchaus kompetenter Seite hier doch schon kostenlos gegeben !
Und nu sollte Kanzlei xxx ihr Geld auch verdienen...
 
GS Bär

GS Bär

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die Gesetzeslage ist mMn ein krasses Beispiel dafür, wie es eine Lobby geschafft hat, ihre Interessen in der Politik durchzusetzen. Versicherungen sind nicht Vorsteuer abzugsfähig, d.h., dass die MwSt. für sie Kosten sind. Zahlen sie sie nicht aus, sind 19% gespart. Klasse, was?
Genau so iss es !!:mad::cool: Dann hier und da noch ein paar kleine Abzüge im Bereich von 50 bis 200 EUR je Schadenfall macht bei Hunderttausenden von Schadenfällen in Deutschland pro Jahr eine ganz erkleckliche "Ersparnis" :p

- - - Aktualisiert - - -

@ Bmwtroller: Laß die Heimwerkermentalität mal bei Seite, folge dem Rat von Di@k und laß jemand ran, der sich damit auskennt:rolleyes:
 
Thema:

Mehrwertssteuer und Totalschaden

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