Du bekommst die MWSt nur für Anschaffungen wieder zurückerstattet, wenn Du
1. Gewerbetreibender bist
und
2. Du Dich als Gewerbetreibender auch für das Modell mit Umsatz-Steuer-Voranmeldung entschieden hast (d.h. Du musst bei deinen Rechnungsstellungen auch MWSt ausweisen und diese ans Finanzamt abführen
und
3. die Anschaffung tatsächlich auch was mit Deinem Gewerbe zu tun hat.
Erstens wird es schwierig dem Finanzamt nachzuweisen, dass Du dein Motorrad für Dein Gewerbe benötigst und es sich nicht um "Liebhaberei" handelt.
Und zweitens fällt mir jetzt auf die Schnelle nicht wirklich was dazu ein, wie man den Nachweis erbringen sollte, dass man gewerblich wirklich auf 2 eBikes + ne schicke Vespa angewiesen ist...