Mit 180km/h durch Bad Friedrichshall

Diskutiere Mit 180km/h durch Bad Friedrichshall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; stand da was von Anwohnerstraße? in München finde ich durchaus Straßen wo über 150 geht ;), aber das sind keine Anwohnerstraßen. Und Knast für...
AmperTiger

AmperTiger

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Richtig so. Wenn du mit 180 durch meine anwohnerstr. rast, gehörst du in den Knast
stand da was von Anwohnerstraße? in München finde ich durchaus Straßen wo über 150 geht ;), aber das sind keine Anwohnerstraßen.
Und Knast für sowas? wie möchtest du dann steigern, wenn es mal richtig kriminell wird?

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Es ist echt übel was da mancher dem "Rowdy" an den Hals wünscht :daumen-runter:. Er wird sicherlich seine Strafe im Rahmen der deutschen Gesetzte bekommen, Geldstrafe+gemeinnützige Arbeitsstunden+ Führerscheinsperre. Dazu hat er doch schon seine zusätzliche Strafe mit Knochenbrüchen und dem wirtschaftlichen Schaden. Brauchts da noch mehr? Bleibt mal bisserl bei der Verhältnismässigkeit!
danke Wolfgang genau so +1
 
soaringguy

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Zwischen 17 und 30 macht man Dinge, die nicht viel Sinn ergeben. Bei mir wärs haarig beim Klettern und Bergsteigen. Andere gehen Freestylen, Gleitschirm und Segelfliegen oder Basejumpen. Es ist naheliegend, dass der eine oder andere es innerorts mit einem Fahrzeug absolviert. Im grossen und ganzen ist die heutige Jugend lammfromm und diszipliniert. Und Mopedfahrer gefährden sehr selten Dritte. Im Gegenteil, meist sind sie selbst diejenigen, die mit Leib und Leben für die Fehler anderer Verkehrsteilnehmer haften.

Er hat die Folgen am in diesem Fall eigenen Leib erfahren. Jetzt kann er sich durch die Phase der Rekonvalesenz und juristischen Aufarbeitung quälen.

Ich wünsch ihm gute Besserung und einen milden Richter.
 
Mac GS

Mac GS

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Jugendsünden gehören zur Emanzipation dazu. Es darf darüber diskutiert werden, wo Jugendsünden ihre Grenzen haben. In diesen Fall wäre eine Grenze erreicht, welche dem jungen Mann aufzeigen muss, dass aus jugendlichem Leichtsinn ernst werden kann. Den Ernst der Lage hat er mittlerweile am eigenen Leib erfahren müssen. Hoffen wir, dass er daraus seine Lehren ziehen kann. Knast wäre für mich auch kein adäquates Mittel. Führerschein und Geldstrafe tut schon schon richtig weh.

Ich selbst bin im zarten Alter von 17 Jahren auch ohne Führerschein mit meiner 80iger durch die Gegend gefahren. Die Bestrafung folgte auf dem Fuß. Wegen zu hoher Geschwindigkeit und Unvermögen habe ich das Teil in den Straßengraben gesetzt. Die Delle im Tank hat mich 1 1/2 Jahre an diesen Unsinn erinnert. :rolleyes:
 
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sugus

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Gott bewahre uns vor schweizer Verhältnissen
Also entweder verstehe ich das falschoder.... aber da steht:

....drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren...."

Das währen im Extremfall 5 Jahre Knast. Oder bedeutet Freiheitsstrafe in D etwas anderes? Zudem Du wahrscheinlich keine Ahnung von CH-Verhältnissen hast und einfach nachplapperst! Aber lassen wir das, den Thread hatten wir schon.
 
AmperTiger

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man müßte halt mal trennen, zwischen Schweiz, wo das reine zu schnell Fahren im Knast enden kann und D wo das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann........! Gemerkt? oder plapperst du einfach drauf los?
 
soaringguy

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"Gott bewahre uns vor schweizer Verhältnissen"

Sehr schön gesagt. Ich werde mich sogleich ins Auto setzen und mir das Erlebnis Schweizer Strasse antun müssen. Schlimm...
 
S

sugus

Gast
Nein Dummerchen, ich frage ja nur, weil ich es nicht weiss.

Demnach 5 Jahre Knast, weil Fahren ohne Führerschein?? Ist das richtig so Tiger??

Das ist schon heftig und völlig überzogen. Wenn's stimmen tut.
 
AmperTiger

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"Gott bewahre uns vor schweizer Verhältnissen"
Sehr schön gesagt. Ich werde mich sogleich ins Auto setzen und mir das Erlebnis Schweizer Strasse antun müssen. Schlimm...
du Armer, du schaffst das ;) ;)

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Nein Dummerchen, ich frage ja nur, weil ich es nicht weiss.
Demnach 5 Jahre Knast, weil Fahren ohne Führerschein?? Ist das richtig so Tiger??
Das ist schon heftig und völlig überzogen. Wenn's stimmen tut.
Wer fragt ist nicht dumm, frag ruhig ;) Nein, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist mit Geldstrafe oder max 1 Jahr Freiheitsstrafe zu bestrafen -> § 21 StVG ->
was so hoch bestraft wird ist in dem Fall die Gefährdung des Straßenverkehrs (so die überhaupt per Definition vorliegt) nach §315c StGB da ist die Höchststrafe Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
 
Mac GS

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Ein Blick ins dt. Gesetz klärt auf:

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

Straftat 1:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.


Straftat 2:

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs


(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein Fahrzeug führt, obwohl er
a)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2.grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a)die Vorfahrt nicht beachtet,
b)falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c)an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d)an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e)an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f)auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g)haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.


(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1.die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2.fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Hinzu kommt noch als drittes nach "§ 303 StGB Sachbeschädigung" welches in Tateinheit zu bewerten ist.
 
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vierventilboxer

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Was heißt hier "ist verletzt worden"? Ist der Bauzaun etwa ein Täter? Hmm...
Auf jeden Fall ist es ein mieser Fahrer. Wer bekommt schon mit 80 die Kurve nicht? Grobmotoriker!
Mit 180 hat er den Highscore auch nicht geknackt. Weichei! Die 300er Schallmauer rückt somit in weite Ferne.
Von der Kohle die er bei der Aktion vernichtet hat hätte er sich eine gebrauchte RR samt Fahrerausstattung kaufen können und für den Füherschein hätte es auch noch gereicht.
Aber so: Tilt, Dumpfbacke!
"Gehen Sie ins Gefängnis. Begeben Sie sich direkt dort hin. Gehen Sie nicht über Los. Ziehen Sie keine 2000€ ein.

:Ironie:
 
AmperTiger

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@mac
;)



wobei ich der Meinung bin, dass er mit einem guten Anwalt aus dem 315c rauskommt.
 
Mac GS

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@AmperTiger: das wird abzuwarten sein, hoffen wir für ihn das Beste.
 
Macfak

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Auch wenn mir das hier keiner glaubt, Verkehrspolitiker und Beamte schon gar nicht, sowas soll mit Autos auch schon vorgekommen sein.
Man sollte nicht alles zu hoch hängen Jugendsünden kommen immer wieder vor.
 
Wolfgang.A

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Nein Dummerchen, ich frage ja nur, weil ich es nicht weiss.

Demnach 5 Jahre Knast, weil Fahren ohne Führerschein?? Ist das richtig so Tiger??

Das ist schon heftig und völlig überzogen. Wenn's stimmen tut.
Vielleicht solltest Du Dir auch mal den Unterschied zwischen "Mindeststrafe" und "Höchststrafe" erklären lassen, bevor Du hier andere als Dummerchen bezeichnest?
 
*Topas*

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Der Bauzaun hätte auch eine Gruppe von Fußgängern sein können.

Muss sowas sein??

Habe für sowas kein Verständnis.

Sowa gehört hart bestraft....
hätte, hätte, hätte...

is aber nicht!

....jemand von den Hardcore Domina`s hier dabei, der schon mal so ein Unfall Opfer betreut hat??

richtig, es heisst bei uns Unfall Opfer, nichtTäter....

er hat niemanden ausser sich selbst geschadet, mit etwas Pech wird er sein Leben lang davon körperlich etwas spüren....

Material ist ersetzbar, körperliche Unversertheit nicht...

Alle die nach weiterer "Strafe " rufen und selbstgerecht urteilen, sollen sich selber mal genauer anschauen, oder die eigenen Kid`s, Freunde etc...

Immer noch so fix dabei? mit der harten Gangart?......

Sankt Florian oder wie?


in meinem Job fragt man nicht nach der Schuld, uns obliegt es die Opfer bestmöglich wieder herzustellen.

Klar, das kostet Kraft und Einsatz, aburteilen geht da wesentlich leichter von der Hand.
 
Rex Krämer

Rex Krämer

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Ich will hier nicht den ersten Stein werfen und auch nicht die höchste Strafe fordern. Ich frage mich nur was in solchen Köpfen vorgeht. Ich bin auch schwarz gefahren und habe sonst noch irgendwelchen Mist gebaut aber so provokant wie dieser junge Mann....
ich weiß nicht.
Die Straße kommt aus einem Mischgebiet ab dem "Baumarkt" (in Echt ein Raiffeisenmarkt) beginnt die 30er Zone, gegenüber ist die Feuerwehrausfahrt und dann kommt in kurzen Abständen (mal rechts, mal links), Schule, Rathaus, Post, Bäcker, POLIZEIPOSTEN und natürlich Wohnhäuser.
Ich glaube, ich hätte mir ne andere Gegend gesucht zum Testen.

Gruß
HG
 
T

Trabbelju

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Der Bub wird schon einen Mopedführerschein haben, nur eben noch nicht für offene Motorräder freigegeben.
Das ihm der Gaul durchgegangen ist und er wissen wollte was geht kann ich nachvollziehen.
Das er es auch noch filmte, hmmm, dieses Ei hat er sich selber gelegt, so sind die gopro Heroes eben.
Aber es war am falschen Ort und er hat es entsprechend teuer mit seiner Pelle bezahlt und seine Grenzen aufgezeigt bekommen. Zum Glück hat er niemanden anderen verletzt.
Und er wird für lange lange Zeit der Depp bleiben, weil er die nötige geistige Reife für solch ein Gerät definitiv nicht hat.
Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
Ein mir bekannter Freundlicher hat einem über 60 Jahre alten Fahranfänger auch eine 150 PS BMW als Erstmoped verkauft.
 
O

Ojo

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...er hat niemanden ausser sich selbst geschadet...
Bei allem Respekt Topas,

ab und zu schadet ein Blick über den Tellerrand nicht. Was glaubst du, wie hoch die Kosten für Krankenhausaufenthalt und Rehablitationsmaßnahmen in diesem Einzelfall sein werden? Der zahlt der Kretin nicht selbst, sondern eine Versichertengemeinschaft.

Mitleid für diesen Täter? Ohne mich!

Schöne Grüße von
Ojo
 
Thema:

Mit 180km/h durch Bad Friedrichshall

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