Mit Q gelasert

Diskutiere Mit Q gelasert im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ich bin vor ca. 4Wochen mit meiner Q gelasert worden und soll angeblich bei erlaubten 70 km/h, 124Km/h gefahren sein. Ich...
bernyman

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Hallo zusammen,

ich bin vor ca. 4Wochen mit meiner Q gelasert worden und soll angeblich bei erlaubten 70 km/h, 124Km/h gefahren sein.

Ich schildere einmal die Situation:

Fuhr an einem Sonntag morgen durch eine kleine Gemeinde im Münsterland , nach dem ich den Ort verlassen hatte , befuhr ich einen Kreisverkehr und bog auf eine lange gerade Landstraße ein. Hier befand ich mich dann ungefähr auf gleicher Höhe mit einem zweiten Motorrad, ein PKW war vormir. Kurz dannach überholten wir gemeinsam den PKW. Danach sah ich dann in weiter Entfernung (ca. 500 - 600m) die Messstelle der Polizei (großer Polizeibully) und reduzierte sofort die Geschwindigkeit. Als ich an der Messstelle ankamm wurde nur ich rein gewunken. Der Polizist unterbreitete mir die oben erwähnten Geschwindigkeitüberschreitung und sagte mir das diese Überschreitung während des Überholvorgang (Entfernung ca. 700 m von der Messstelle entfernt)festgestellt worden sei. Ich äusserte mich nicht und sagt das ich Einspruch einlegen werde darauf hin habe ich heute ein Anhörungsbogen erhalten.
Der Typ der Laserpistole ist im Anhörungsbogen nicht angegeben.

Jetzt meine frage an euch:

- wie verhalte ich mich??
- was schreibe ich in den Anhörungsbogen??
- habe ich ein Chance hier rauszukommen??

Schon einmal vorab Danke für eure Unterstützung
 
VoS

VoS

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Risiko...

bei Selbstabwicklung.

Hallo bernyman,

an Deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt meines Vertrauens suchen, der sich mit der Materie auskennt und auf keinen Fall etwas selber machen.

Grüße

Volker
 
O

Oldtimer

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Hab grad fix den Thread Zum Thema mit den falschen Radarmessungen gesucht, aber nicht gefunden. :( (Kontextaussage 80% aller Messungen sind falsch) Die Lösung müsstest Du dort finden.
 
nypdcollector

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Melde dich mal bitte per PN bei mir.
Habe eine ähnliche Situation gehabt und bin problemlos rausgekommen wegen Fehlmessung.
 
bernyman

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So, heute habe ich den Bussgeldbescheid bekommen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe kann ich leider nicht gegen angehen:


  • 1 Monat Fahrverbot

  • 507,-€ Geldstrafen im Text steht:

  • Bei der Festsetzung der Geldbusse wurde vorsätzliches Handeln zugrundegelegt. Daher wurde die für fahrlässiges Handeln vorgesehne Regelgeldbusse um 240,-€ erhöht.

.....Schweinerei........!!!!!
 
palmstrollo

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So, heute habe ich den Bussgeldbescheid bekommen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe kann ich leider nicht gegen angehen:
...
Wieso nicht?
Du kannst doch vorab einen RA fragen, was der Spaß kosten würde.
Solltest du ADAC-Mitglied sein, so hättest du sogar ein Beratungsgespräch/ Jahr frei. Wo ist das Problem?
 
A

Arashi

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So, heute habe ich den Bussgeldbescheid bekommen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe kann ich leider nicht gegen angehen:


  • 1 Monat Fahrverbot

  • 507,-€ Geldstrafen im Text steht:

  • Bei der Festsetzung der Geldbusse wurde vorsätzliches Handeln zugrundegelegt. Daher wurde die für fahrlässiges Handeln vorgesehne Regelgeldbusse um 240,-€ erhöht.
.....Schweinerei........!!!!!
Vielleicht hätte dir ein RA das Fahrverbot und die Geldbuße erspart!!
Da muss man doch nicht abwägen, ob es Sinn macht ohne Rechtsschutzversicherung einen RA zu kontaktieren...
 
bernyman

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.. er sagte man benötigt Gutachten... , also sehr teurer!!
 
nypdcollector

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Der Anwalt hat durchaus Ahnung. Bei der Sache benötigt man einen Gutachter und das Gutachten kostet ~350€ (hat es zumindest bei mir).
Ich hatte aber Rechtsschutz und somit auch kein Problem, das Gutachten bezahlt zu bekommen.
 
C

Christian S

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So, heute habe ich den Bussgeldbescheid bekommen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe kann ich leider nicht gegen angehen:


  • 1 Monat Fahrverbot
  • 507,-€ Geldstrafen im Text steht:

  • Bei der Festsetzung der Geldbusse wurde vorsätzliches Handeln zugrundegelegt. Daher wurde die für fahrlässiges Handeln vorgesehne Regelgeldbusse um 240,-€ erhöht.
.....Schweinerei........!!!!!
Hallo,

Das mit dem Gutachten halte ich für ziemlichen Quatsch, da es ja keine Dokumentation der Messung gibt außer dem Umstand, dass ein Polizist eine Lasermessung abgelesen hat.

Kennst du den Biker, mit dem du zusammen überholt hast? Ich sehe aber auch für diesen Fall kaum Chancen für dich. Denn die Lasergeräte sind grds. auch für diese Distanzen zugelassen, und du kannst dir sicher sein, dass sich der Polizist, der dich gelasert hat, 100 % sicher ist, dich exakt erfasst zu haben. Richter neigen dazu, Polizisten zu glauben.

Mit ganz viel Glück gibt es etwas am Lasergerät zu bemängeln, Eichdokumentaion passte ncht usw., ist aber eher theoretischer Natur.

2 Tipps habe ich für dich.

1.) Wenn es dein erstes Fahrverbot ist wird dir Gelegenheit gegeben, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten anzutreten. Falls dir das im November besser gefällt legst du Einspruch ein und nimmst ihn m Juli zurück, dann hast Zeit bis November.

2.) Ich würde auch ohne Anwalt Einspruch einlegen und alleine beim Richter antreten (falls du keine Voreintragungen hast). Erläutere, dass du die 70 km/h Beschränkung nicht mitbekommen hast, dann hast du eine Chance, aus dem Vorsatzvorwurf rauszubekommen, dann reduziert sich das Bußgeld deutlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren fallen dagegen nicht ins Gewicht.

Noch etwas zu Rechtsanwalt und Kosten:
Die Kosten für einen Anwalt in einem Bußgeldverfahren liegen bei 400.- € aufwärts, ohne Rechtsschutz lohnt sich das fast nie.

ABER: Wirst du wegen Vorsatz verurteilt, muß der Rechtsschutz nicht bezahlen und kann auch etwaig bereits bezahlte Vorschüße zurückfordern - nicht vom Anwalt sondern vom Versicherten.

Ds ist übrigens ein ganz gemeiner Trick der Richter. Wg. z.B. 42 km/h fahrlässig zu schnell laut Bußgeldbescheid kämpfst mit Rechtsschutz und Rechtsanwalt wie ein Löwe mit allen Tricks incl. Gutachten, um 2 km/h runter zu kommen, da es dann kein Fahrverbot gibt. Dann sagt der Richter:

OK, der Einwand ist denkbar, ich brauche da ein Gutachten, kostet ca. 600.- €, ich weise aber darauf hin, dass bei 42 km/h zuschnell, falls beim Gutachten nichts raus kommt auch eine Verurteilung wg. Vorsatz in Frage kommt, dies bedeutet im schlimmsten Fall:
Doppelte Geldbuße
Ev. sogar längeres Fahrverbot
Du zahlst alle Kosten selbst
Und dein Anwalt erklärt dir dann im Gerichtsflur, dass du ein Problem hast
 
nypdcollector

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Das mit dem Gutachten halte ich für ziemlichen Quatsch, da es ja keine Dokumentation der Messung gibt außer dem Umstand, dass ein Polizist eine Lasermessung abgelesen hat.
Die einzige Chance rauszukommen hätte er, wenn er nachweisen kann, dass aufgrund der extrem weiten Entfernung zischen Messpunkt und Motorrad der Laserstrahl zu weit aufgeweitet wurde und so eine Fehlmessung stattgefunden haben könnte. Genau dafür aber benötigt man das Gutachten.
Schön, dass genau das in meinem Fall nachgewiesen wurde.
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
nochmal zu dem anderen Biker, wieso ist er nicht angehalten worden ?

bist du denn wirklich so schnell gewesen ?

und dann eine Lasermessung auf ein Moped in 700 Meter ???

man muß der gut sein , meine ich, wenn nicht gerade ein Auto oder so hinter dir war und du ein kennzeichen hast...:rolleyes:
 
B

Baumbart

Gast
Ich empfehle Zweiflern mal einen Tag der offenen Tür bei der Rennleitung zu besuchen und durch son Lasergerät zu schauen - erschreckend wie groß sehr weit entfernte Objekte werden und wie genau man den Laserstrahl fokussieren kann, schon ohne große Übung. Natürlich kann nur eins von mehreren Moppeds gemessen werden, der aber in der Regel sehr sicher. Wenn man die Messstelle sieht ist man in der Regel schon gemessen.
 
bezetausoer

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Hallo bernyman, alter Raser :D

124km/h bei erlaubten 70km/h liegen schnell an im flachen Münsterland mit der GS :rolleyes:

Der Tipp mit Einspruch einlegen und zurückziehen ist doch ok wenn es nur um`s Mopedfahren im Sommer geht, dumm nur wenn Du den FS auch für den Arbeitsweg ganzjährig dringend benötigst !?

Auch wenn ich wahrscheinlich gesteinigt werde, nimm`s wie ein Mann, zahl und geh zu Fuß, DU wirst sicherlich wissen ob`s zu schnell war oder nicht.

Gruß aus O-E, Bernd
 
bernyman

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Hallo Jungs,

danke für eure Anteilnahme, ich habe mich jetzt psychisch u. mental auf das Zahlen und Radfahren der Strafe eingestellt.
Werde im September nach meiner Tour über die "Rout de Grandes Alps" den Lappen abgeben, werde dann bestimmt für ein, zwei Woche die Schnauze vom Moped fahren voll haben.
Zudem ist der Sep. vom Wetter her auch noch recht schön, dann kann man das Radfahren auch noch ertragen.
7km bis zum Büro sind machbar.

Gruß

Bernd
 
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