Mit Q gelasert

Diskutiere Mit Q gelasert im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Nein, wirst Du nicht !:D ...es wird dich sofort wieder dort runter ziehen. Für mich sind die Seealpen u.a. seit Jahren DAS Mopedrevier...
bezetausoer

bezetausoer

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....
....werde dann bestimmt für ein, zwei Woche die Schnauze vom Moped fahren voll haben. ....
Nein, wirst Du nicht !:D ...es wird dich sofort wieder dort runter ziehen. Für mich sind die Seealpen u.a. seit Jahren DAS Mopedrevier schlechthin, nächsten Monat gehts kurzfristig für 1-2 Wochen wieder hin :)

Gruß, Bernd
 
GS-Angie

GS-Angie

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Hallo,


2 Tipps habe ich für dich.

1.) Wenn es dein erstes Fahrverbot ist wird dir Gelegenheit gegeben, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten anzutreten. Falls dir das im November besser gefällt legst du Einspruch ein und nimmst ihn m Juli zurück, dann hast Zeit bis November.

2.) Ich würde auch ohne Anwalt Einspruch einlegen und alleine beim Richter antreten (falls du keine Voreintragungen hast). Erläutere, dass du die 70 km/h Beschränkung nicht mitbekommen hast, dann hast du eine Chance, aus dem Vorsatzvorwurf rauszubekommen, dann reduziert sich das Bußgeld deutlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren fallen dagegen nicht ins Gewicht.

Noch etwas zu Rechtsanwalt und Kosten:
Die Kosten für einen Anwalt in einem Bußgeldverfahren liegen bei 400.- € aufwärts, ohne Rechtsschutz lohnt sich das fast nie.

ABER: Wirst du wegen Vorsatz verurteilt, muß der Rechtsschutz nicht bezahlen und kann auch etwaig bereits bezahlte Vorschüße zurückfordern - nicht vom Anwalt sondern vom Versicherten.

Ds ist übrigens ein ganz gemeiner Trick der Richter. Wg. z.B. 42 km/h fahrlässig zu schnell laut Bußgeldbescheid kämpfst mit Rechtsschutz und Rechtsanwalt wie ein Löwe mit allen Tricks incl. Gutachten, um 2 km/h runter zu kommen, da es dann kein Fahrverbot gibt. Dann sagt der Richter:

OK, der Einwand ist denkbar, ich brauche da ein Gutachten, kostet ca. 600.- €, ich weise aber darauf hin, dass bei 42 km/h zuschnell, falls beim Gutachten nichts raus kommt auch eine Verurteilung wg. Vorsatz in Frage kommt, dies bedeutet im schlimmsten Fall:
Doppelte Geldbuße
Ev. sogar längeres Fahrverbot
Du zahlst alle Kosten selbst
Und dein Anwalt erklärt dir dann im Gerichtsflur, dass du ein Problem hast
Wie geht denn das mit dem Einsrpuch und der anschl. Rücknahme, GsD hatte ich das noch nciht, würde mich aber trotzdem interessierren, um das Fahrverbot in den November zu hiefen.

Nachdem was du oben beschrieben hast bzgl. Vorsatz. Lohnt sich denn dann überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?? Bei jedem "Vergehen" zu schnell, bei rot über die Ampel, beim Überholen über die durchgezogene Linie kann mir doch überall Vorsatz vorgeworfen werden, da ich aktiv am Straßenverkehr teilnehme, oder??!!
 
AMGaida

AMGaida

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Ich empfehle Zweiflern mal einen Tag der offenen Tür bei der Rennleitung zu besuchen und durch son Lasergerät zu schauen - erschreckend wie groß sehr weit entfernte Objekte werden und wie genau man den Laserstrahl fokussieren kann, schon ohne große Übung.
Ich will das nicht anzweifeln. Ich habe aber auch schon die Erfahrung am Rursee gemacht, dass wir zu dritt leicht versetzt zusammen fuhren und dann rausgezogen wurden. Außer einer Ermahnung war aber nix drin, weil der Polizist uns erklärte, dass die Messung "wegen Pulkfahrt" vor Gericht keinen Bestand hätte. Ging eh nur um gut 20 km/h Überschreitung, aber ich würde mir schon die Frage stellen, wie weiß ich, dass ICH auch gemessen wurde und nicht der Nebenmann?
 
nypdcollector

nypdcollector

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Nachdem was du oben beschrieben hast bzgl. Vorsatz. Lohnt sich denn dann überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?? Bei jedem "Vergehen" zu schnell, bei rot über die Ampel, beim Überholen über die durchgezogene Linie kann mir doch überall Vorsatz vorgeworfen werden, da ich aktiv am Straßenverkehr teilnehme, oder??!!
Vorsatz wird bei stark verkehrswidrigem Verhalten zugrunde gelegt, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, die auf der Landstrasse deutlich über zulässigen Maximum liegen, auch wenn keine weitere Einschränkung (hier 70km/h) vorliegt.
 
bernyman

bernyman

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Ich will das nicht anzweifeln. Ich habe aber auch schon die Erfahrung am Rursee gemacht, dass wir zu dritt leicht versetzt zusammen fuhren und dann rausgezogen wurden. Außer einer Ermahnung war aber nix drin, weil der Polizist uns erklärte, dass die Messung "wegen Pulkfahrt" vor Gericht keinen Bestand hätte. Ging eh nur um gut 20 km/h Überschreitung, aber ich würde mir schon die Frage stellen, wie weiß ich, dass ICH auch gemessen wurde und nicht der Nebenmann?

.. den zweiten Fahrer kannte ich nicht, der wurde sofort durch gewunken.
Habe mir auch nicht das Kennzeichen gemerkt, werde mich beim nächstenmal, wenns eins geben sollte, anders verhalten.

  • wenn vorhanden , Kennzeichen der anderen Verkehrsteilnehmer notieren
  • die Messung im Gerät anzeigen lassen, mit Geschwindigkeit und Entfernung
  • Namen der Polizeibeamten notieren
  • Eichprotokoll des Gerätes vorlegen lassen
 
Christoph Lipjes

Christoph Lipjes

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das gleiche Problem

Hatte ich auch einmal. Ein Rechtsanwalt kann Dir schon mal helfen. Durch ihn kam ich um das einmonatige Fahrverbot herum. War dann zwar etwas teurer, aber na ja. :rolleyes:

Also viel Glück

Gruß aus Duaiburg

Christoph
 
GS-Angie

GS-Angie

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Vorsatz wird bei stark verkehrswidrigem Verhalten zugrunde gelegt, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, die auf der Landstrasse deutlich über zulässigen Maximum liegen, auch wenn keine weitere Einschränkung (hier 70km/h) vorliegt.
Was ist denn deutlich über zulässigem Maximum???? Ist das Wohlwollen des Richters oder gibt es da eine feste Grenze??
 
S

Smile

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deutlich über zulässigem Maximum

Was ist denn deutlich über zulässigem Maximum???? Ist das Wohlwollen des Richters oder gibt es da eine feste Grenze??

I.d.R. ist das wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit a.g.O. um mehr als 40 km/h überschritten wurde.
 
K

KimGt99

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OT: Nichts für ungut, und für den Fall, dass du unrechtmässig bestraft wurdest, solltest du das Ganze anzweifeln, andernfalls, nimm's wie ein Mann. Wenn ich zu schnell fahre, muss ich damit rechnen, dass ich von der Rennleitung zur Kasse gebeten werde. Habe damit auch weiter keine Probleme; logische Überlegung von Handlung und Konsequenzen.
Will einfach nicht verstehen, dass heutzutage niemand sich eingestehen will wenn er mal 'nen Bock geschossen hat. Kommt doch mal jedem vor.
 
B

Baumbart

Gast
nimm's wie ein Mann
niemals werde ich verstehen, was nun besonders männlich daran ist, Strafen, Anordnungen oder Auflagen widerspruchslos hinzunehmen - andererseits, da Frau sowieso IMMER widersprechen stimmt's wohl, wir sind halt die demütige Hälfte der Bevölkerung.
 
V

Vorarlberger

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Zum Glück nicht in der Schweiz ;-)

Sei froh, dass Dir das nicht in der Schweiz passiert ist. Letzte Woche überfuhr mein Kollege nach dem Überholen auf der zweiten Spur wirklich nur knapp eine Sperrfläche, ohne jegliche Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers. Das Ergebnis: 540 Franken! Nicht schlecht, oder?

Gruß aus Vorarlberg
 
U

ulixem

Gast
Du schreibst, dass du einen PKW in der 70 Zone überholt hast und angeblich dabei mit 124 km/h geblitzt wurdest.
Warum angeblich ?
Hast du mit der Geschwindigkeit überholt ?
War da vielleicht auch noch ne durchgezogene Linie?

Eine moderne Lasermessung in, wie du schreibst geschätzten 700 Meter (realistisch wohl etwas weniger), ist a) zulässig und b) auch möglich.

Das Problem bei Messungen von Kradfahrern (mich natürlich eingeschlossen) ist, dass sie die Verkehrsregeln immer erheblich missachten und dann halt auch dementsprechend zahlen müssen.:D
 
Frank.m2

Frank.m2

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Lieber bärtiger Baum,

niemals werde ich verstehen, was nun besonders männlich daran ist, Strafen, Anordnungen oder Auflagen widerspruchslos hinzunehmen - andererseits, da Frau sowieso IMMER widersprechen stimmt's wohl, wir sind halt die demütige Hälfte der Bevölkerung.
das ist doch ganz einfach: Wenn er wirklich 124 km/h gefahren ist, kann er nur versuchen mit irgendeinem Dreh aus der Sache rauszukommen. Bislang bleibt ja offen, ob er so schnell war oder nicht. Nach dem Verlauf des Fred tippe ich einfach mal, er war so schnell. D.h. letztlich beschwert sich bernyman darüber, dass er Mist gemacht hat und dabei erwischt worden ist. Das macht meine 8-jährige Tochter auch... und wirkt dabei wenig männlich (erwachsen, souverän, verantwortungsbewußt oder was Du willst);)

Kurz gesagt: Fahren wie ein Großer aber jammern wie ein Kleiner... oder so ähnlich.

Viele Grüße

Frank
 
L

Longway

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Stimmt!
Auch Gruß
Michael
 
bernyman

bernyman

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Nach dem Verlauf des Fred tippe ich einfach mal, er war so schnell. D.h. letztlich beschwert sich bernyman darüber, dass er Mist gemacht hat und dabei erwischt worden ist. Das macht meine 8-jährige Tochter auch... und wirkt dabei wenig männlich (erwachsen, souverän, verantwortungsbewußt oder was Du willst);)

Kurz gesagt: Fahren wie ein Großer aber jammern wie ein Kleiner... oder so ähnlich.

Viele Grüße

Frank

Lieber Frank,

auf deine oberlehrerhaften Sprüche kann ich gerne verzichten!!!


Gruß

Bernd
 
Frank.m2

Frank.m2

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Holla Bernd!

Da kommt doch gleich etwas Leben in die Bude! :p
Oberlehrer! Wäre ich rücklickend glaube ich ganz gern geworden (so von wegen vormittags recht und nachmittags frei haben :)).

Irgendwie hats nicht geklappt...

Viele Grüße

Frank
 
G

Gast 7673

Gast
@Angie

Man kann das mit dem Beginn 4 Monatsfrist durch Einspruch und dessen Rücknahme durchaus steuern.

Einfach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und Terminierung durch das Gericht abwarten.
Wenn der Termin passt, kurz vorher den Einspruch (natürlich alles schriftlich) zurücknehmen.
Dann läuft die 4-Monatsfrist ab Rücknahmetag !!

Wenn der Termin nicht passt, kann es nützlich sein den Richter wegen einer Termiinverlegung anzurufen oder anzuschreiben. Das verschiebt dann meistens (je nach Terminlage des Richters) nochmal um einen oder ein paar Monate.

Nach Rücknahme wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ab dann läuft dann auch die 4 - Monatsfrist.

Natürlich werden dadurch auch Kosten geschaffen (Gerichtkosten und Zustellungskosten etc.) aber wenn's hilft....

@Rest

Der Vorsatzvorwurf allein reicht schon aus um die Rechtsschutzversicherung zu berechtigen die Deckung zu verweigern.
 
G

Gast 7673

Gast
Ach ja

ich fahr auch gern mal schnell...
Wenn man mich erwischt und nix mehr geht.... Zahl ich eben.

Aber wie sagt mein großes Vorbild der Monaco-Franze:

"Is der Zaun auch noch so hoch, a bisserl woos geht immer noooch !";);):D:D:D

Man kann ja auch mal Glück haben--> siehe NYPD - post
 
AMGaida

AMGaida

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BMW R 1250 GS HP
niemals werde ich verstehen, was nun besonders männlich daran ist, Strafen, Anordnungen oder Auflagen widerspruchslos hinzunehmen
Was heißt männlich... aber es galt durchaus mal als Tugend, die Suppe, die man sich einbrockt, auch selbst auzulöffeln. Ich nehme an, darauf wollte man hinaus. ;)

Bei der heutigen häufig angetroffenen Abzocke, bei der es rein darum geht, die Kassen zu füllen und nicht darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bin ich allerdings vollkommen d'accord, wenn es darum geht, sich aus sowas rauszuwinden! :D
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Habe ich bis jetzt was verpaßt oder wissen wir wirklich noch nicht ob er wirklich schneller als zulässige 70km/h war :confused:

- war er es nicht, klarer Fall von versuchter Abzocke, also gegen angehen

- war er wirklich so schnell, wird er bestraft weil er sich hat erwischen lassen:D
 
Thema:

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