Mit Q gelasert

Diskutiere Mit Q gelasert im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Chapeau! Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen...;) Allerdings: - war er es nicht, klarer Fall von versuchter Abzocke, also gegen angehen...
Frank.m2

Frank.m2

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Was heißt männlich... aber es galt durchaus mal als Tugend, die Suppe, die man sich einbrockt, auch selbst auzulöffeln. Ich nehme an, darauf wollte man hinaus. ;)

Bei der heutigen häufig angetroffenen Abzocke, bei der es rein darum geht, die Kassen zu füllen und nicht darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bin ich allerdings vollkommen d'accord, wenn es darum geht, sich aus sowas rauszuwinden! :D
Chapeau!

Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen...;)

Allerdings:

- war er es nicht, klarer Fall von versuchter Abzocke, also gegen angehen

- war er wirklich so schnell, wird er bestraft weil er sich hat erwischen lassen:D

Wie wollen wir es denn halten?:p

Viele Grüße

Frank
 
bernyman

bernyman

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Hallo,

ich habe da nochmal eine Frage.

Wie ihr ja wisst, muß ich für einen Monat die Fleppe abgeben.

Darf ich trotzdem noch Mofa oder Roller fahren???


Gruß und Dank

Bernd
 
AmperTiger

AmperTiger

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XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
§ 25 STVG

§ 25 Fahrverbot

(1) Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.


auch ein Mofa und ein Roller ist ein Kraftfahrzeug
 
xxl_tom

xxl_tom

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R1150GS - 05/1999 / Suzuki DR 650 SP44B
Servus Bernie,

hab ich im www gefunden:

Man muss unterscheiden : Führerschein entzogen=Wenn Alter stimmt (vor 1965 geboren) darf man Mofa fahren. Hat mit Motorboot u.dergl.nix zu tun (Führerschein für Landfahrzeuge)

Hat man nur Fahrverbot (man bekommt nach einer Frist den Führerschein zurück) dann darf man kein Kraftfahrzeug führen,auch kein Mofa
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Hallo,

ich habe da nochmal eine Frage.

Wie ihr ja wisst, muß ich für einen Monat die Fleppe abgeben.

Darf ich trotzdem noch Mofa oder Roller fahren???


Gruß und Dank

Bernd
Du bist doch mit der GS gelasert worden, also darfste japanische Fahrzeuge weiterfahren oder etwa nicht ;)
 
S

Stobbi

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Frage an die Juristen

Bei der heutigen häufig angetroffenen Abzocke, bei der es rein darum geht, die Kassen zu füllen und nicht darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, bin ich allerdings vollkommen d'accord, wenn es darum geht, sich aus sowas rauszuwinden! :D
Wie sieht das ganze eigentlich rechtlich aus, es geht doch primär darum die Verkehrssicherheit zu erhöhen und an Gefahrpunkten wie z.B. Schulen Kindergärten oder an Stellen mit einer erhöhten Unfallgefahr, die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen.
Aber auch mir drängt sich wirklich der Gedanke auf es geht den Herrschaften wirklich nur darum Geld in die Kasse zu bekommen, weil die Herren stehen an Ausfallstraßen von Städten, mitten in der Pampa nicht nur mit dem Laser sonder auch mit Blitzern. An Schulen und so habe ich in all den Jahren seid ich den Führerschein habe zumindest bei uns im Großraum Stuttgart noch keine Kontrolle gesehen. Ich war über 10 Jahre im Außendienst und bin viel in der Stuttgarter Region gefahren.

Jetzt zu meiner Frage besteht die Möglichkeit rechtlich gegen diese offensichtliche Abzocke vorzugehen und wie wären da eventuelle Erfolgsaussichten?

Also jetzt mal nicht auf einen speziellen Fall bezogen, sonder ganz Allgemein!

Bin dann mal gespannt auf Eure Antworten!

Gruß
 
Jan-Gerd

Jan-Gerd

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KTM SA 1290 S
Wie sieht das ganze eigentlich rechtlich aus, es geht doch primär darum die Verkehrssicherheit zu erhöhen und an Gefahrpunkten wie z.B. Schulen Kindergärten oder an Stellen mit einer erhöhten Unfallgefahr, die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen.
Aber auch mir drängt sich wirklich der Gedanke auf es geht den Herrschaften wirklich nur darum Geld in die Kasse zu bekommen, weil die Herren stehen an Ausfallstraßen von Städten, mitten in der Pampa nicht nur mit dem Laser sonder auch mit Blitzern. An Schulen und so habe ich in all den Jahren seid ich den Führerschein habe zumindest bei uns im Großraum Stuttgart noch keine Kontrolle gesehen. Ich war über 10 Jahre im Außendienst und bin viel in der Stuttgarter Region gefahren.

Jetzt zu meiner Frage besteht die Möglichkeit rechtlich gegen diese offensichtliche Abzocke vorzugehen und wie wären da eventuelle Erfolgsaussichten?

Also jetzt mal nicht auf einen speziellen Fall bezogen, sonder ganz Allgemein!

Bin dann mal gespannt auf Eure Antworten!

Gruß
Gemessen wird eine überhöhte Geschwindigkeit. Bussgeld bekommt nur wer zu schnell war, eine ordungsgemässe Messung vorausgesetzt.
In Deutschland ist es bis 20 km/h zuviel bezahlbar und ohne weitere Konsequenz. Wer viel schneller ist hat auch die Konsequenzen zu tragen.
Ich glaube nicht, dass man den Behörden vorschreiben kann, wo sie messen dürfen und wo nicht.
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
oder an Stellen mit einer erhöhten Unfallgefahr, die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen.
Und das ist genau der Knackpunkt: Ab wann definiert sich hier ein Unfallschwerpunkt? Oder eine Unfallgefahr?

Ich habe da ein schönes Beispiel:
vor ca. 25 Jahren ist bei uns in der Nähe ein wirklich schrecklicher Unfall passiert, 1 Tote (leider meine Nachbarin!) mehrere Verletzte.
seit diesem Unfall ist an gleicher Stelle nichts mehr passiert (jedenfalls soweit mir bekannt..), Änderungen an der verkehrsführung haben das bisher vermieden.
Trotzdem gilt diese Stelle seither als Unfallschwerpunkt und es wird regelmäßig dort geblitzt. Und natürlich sehr erfolgreich abkassiert, da man dort sehr schnell mal die Geschwindigkeit überschreitet....

Abzocke? Ich denke ja.... Wahrscheinlich gibt es noch tausend andere Stellen wo das genauso gehandhabt wird. Es lohnt sich, es gab mal einen Unfall, also Kontrolle.

ein paar Kilometer weiter, mit Schulen und Kindergärten direkt an der Straße, da habe ich persönlich noch nie eine Kontrolle gesehen....
 
michel1678

michel1678

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BMW R 1200 GS Rallye 2018
Lasermessung / Abzocke

Hallo,

nachdem ich das Thema nun aufmerksam gelesen und verfolgt habe, werde ich meinen Standpunkt auch mal darlegen.

Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass man sein Fehlverhalten (Zu schnelles Fahren) akzeptieren muß und die Strafe auch hinnehmen, sofern sie gerechtfertigt ist.

Zur Rechtfertigung nun folgendes: Lasermessungen der Polizei sind keine Abzocke. Definition der Abzocke: ...jemanden zu betrügen, jemanden Geld abkassieren, für keine oder eine minderwertige Leistung.

Hier kann es sich lediglich um eigenmächtiges Handeln des Beamten handeln. Das gezahlte Bußgeld/Verwarnungsgeld kommt jedoch nicht der Landespolizei und somit den Beamten zugute, sondern wird von der Kreispolizeibehörde/Stadtverwaltung/Landratsamt erhoben und somit dem Landeshaushalt gutgeschrieben. Daher finde ich den Begriff "Abzocke" als falsch gewählt und zu Unrecht vergeben.

Zum Lasermeßverfahren: Bei Messungen der Polizei mit Radarmeßgeräten der Fa. RIEGL, JENOPTIK o.a. handelt es sich um ein standartisiertes Meßverfahren. Dies wurde höchstrichterlich entschieden. Somit bedarf es grundsätzlich keinem Unfallbrennpunkt/Gefahrenstelle o.ä. zur Messung. Messungen können quasi überall verfolgen.

Wird man von einer Polizeistreife gemessen, so sind beide Beamte Zeugen im Owi-Verfahren. Dabei sind beide Beamte "Meßbeamte" und Sie stehen alleine vor Gericht für die Messungen gerade. Die Beamten müssen den angezeigten Wert ablesen und können es dem Betroffenen ermöglichen das Ergebnis vor Ort in Augenschein zu nehmen, aber kein Muß. Eichscheine/-protokolle werden im Gerichtsverfahren vorgelegt oder können durch einen Anwalt bei der Polizeibehörde angefordert werden.
Der Meßbeamte muß lediglich vor Beginn der Meßstelle das Eichsiegel überprüfen. Ansonsten hat er noch weitere technische Test vor Beginn zu tätigen.

Einzige Angriffsfläche in deinem Fall ist meiner Meinung nach der Zielerfassungsbereich des Geräts. Hier stellt sich die Frage: "Befand sich das Fahrzeug vollständig und alleine im Zielerfassungsbereich des Meßgeräts?"

Dies ist nur im gerichtlichen Verfahren mit allen gutachterlichen Stellungnahmen zu klären und wird wohl bei einer Verurteilung das Bußgeld und seine Nebenstrafe (Fahrverbot) bei weitem übersteigen.

Ansonsten wünsche ich allen einen schönen Tag.

Grüße :)
 
B

bluna

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zrx 1100 & R 1100 GS & R 1200 GS "30 years"
... Zur Rechtfertigung nun folgendes: Lasermessungen der Polizei sind keine Abzocke. Definition der Abzocke: ...jemanden zu betrügen, jemanden Geld abkassieren, für keine oder eine minderwertige Leistung...
wenn es stimmt was jemand am anfang des freds geschrieben hat, nämlich dass ca. 80% aller messungen falschmessungen sind, dann würde ich sagen dies ist schon eine "minderwertige leistung" ;)
 
michel1678

michel1678

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BMW R 1200 GS Rallye 2018
Lasermessung

Die am Anfang des Threads gefasste Aussage entspricht wahrscheinlich der Auffassung der BILD-Zeitung. Ich weiß zwar nicht, wie diese Meinung zustande gekommen ist, kann sie jedoch problemlos entkräften.

Hierzu sollte man sich einfach mal die Messbedingungen, -toleranzen und die vom Gerät durchgeführten Vergleichsmessungen aus der Bedienungsanleitung zu Gemüte führen. Beispiel für ein Messgerät: Der Laser sendet ein Bündel von 50 Messstrahlen aus. Hiervon dienen nur zwei der tatsächlichen Messung, während 48 Messstrahlen die Plausibilität über das Zutandekommen der beiden Messstrahlen überprüfen. Gibt es hier nur einen geringen Zweifel wird das Messergebnis im Display mit Fehlermeldung an den Bediener ausgegeben.

Und dies ist nur ein kleines Beispiel für eine geräteinterne Prüfung. Ich bin immernoch der Meinung, dass der einzige Fehler vom Bediener ausgeht und an der Anvisierung des Fahrzeugs liegt.

Einen schönen Tag allerseits!!! :)
 
kolli

kolli

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WT
in der seriöseren Presse war ja auch eher die Rede von 80 % aller beanstandeten Messungen...

Wie hoch der jetzt der Anteil bei allen Messungen ist, k. A., aber vorsichtig geschätzt dürfte der Wert wohl eher bei unter 10 % liegen :cool:
 
C

confidence

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OWL
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F 800S und K1300GT davor F650GS als Wiedereinstieg und dann 1200GS
@ michael
Der Vorwurf " Abzocke " richtet sich auch nicht gegen den durchführenden Beamten,sondern gegen die veranlassende Institution !!
Lasermessungen ohne elektronischem Protokoll ( Video) sind nach meiner
Meinung nach nicht rechtsstaatlich.Sie gehörten sofort untersagt! Dazu kann jeder eine andere Meinung haben - meine ist eben so !!
Die Aussage einer einzigen Person bekommt hier derart viel Bedeutung und ist
nie widerlegbar -auch wenn faktisch die Aussage nicht stimmen sollte ! Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet !Und jetzt komme mir niemand mit der Frage " Warum sollte ein Beamter eine falsche Aussage machen ?" Es gibt Dinge ,die kann und braucht man auch nicht erklären - unser Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen,daß soetwas keine Wirkung entfalten kann !!
 
J

Julius Boxermann

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Hallo
also wenn ich die Schmiere in 500-600 meter sehe und ich in der Regel immer ausserhalb der zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzung fahre, in die Bremse, wenden und wenn ich ausserhalb deren Blick-bzw Messbereichs bin Hahn auf und sehen das ich weg komme wäre für dich wesendlich billiger gekommen.
Mit grüssen
Julius
 
AMGaida

AMGaida

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BMW R 1250 GS HP
also wenn ich die Schmiere in 500-600 meter sehe und ich in der Regel immer ausserhalb der zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzung fahre, in die Bremse, wenden und wenn ich ausserhalb deren Blick-bzw Messbereichs bin Hahn auf und sehen das ich weg komme wäre für dich wesendlich billiger gekommen.
Ich weiß nicht wie weit Du so im Allgemeinen Deinen Blick schweifen lässt, aber ich bin bisher 2 Mal gelasert worden und beide Male sprang ohne für mich (oder andere Mitfahrer) erkennbare Vorzeichen ein Männchen mit Kelle aus dem Wald - den Zeitpunkt der Messung habe ich dabei gar nicht mitbekommen können... da machste nix, auch nicht dann, wenn Du noch so geil drauf bist. ;)
 
michel1678

michel1678

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BMW R 1200 GS Rallye 2018
Lasermessungen

ERGO:

Ärgern wir den Staat und überschreiten nie wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit!

Ich finde dies ist immernoch die beste Lösung.
 
Larsi

Larsi

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Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
gute einstellung ...

geh du mit gutem bespiel voran, ich komme nach wenn ich kann :)
 
AMGaida

AMGaida

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BMW R 1250 GS HP
Ich komm auch nach... :D :D :D
 
M

mind

Gast
Nette Kampagne....

ERGO:

Ärgern wir den Staat und überschreiten nie wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit!

Ich finde dies ist immernoch die beste Lösung.

...demnächst fahren wir dann auch noch hinter (ich fahr 50 und schau mir die Landschaft an) flotten, Schiebermützen tragenden, Rentners her, bis die am Nachmittag zum Kaffee einkehren!

Deine, (wohl auch aus beruflicher Sicht?) nachvollziehbare Motivation in allen Ehren!:cool:


Aber:


...wie sagte einst ein TÜV-Beamter, den ich wegen ner 100km/h Eintragung für meinen Hänger gefragt hatte!

Mit den Vorgaben können Sie dann auch mal ohne Probleme 120 auf der Autobahn fahren, ohne jemanden zu gefährden!

Viva, die unangepasste Leichtigkeit des Seins, wohl wissend, es kost` nicht meinen Schein!

Wenn`s blitzt.....zahlst und hältst den Schnabel!;)
 
Placebo

Placebo

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1200 GS ADV, Yamaha XT 600 3aj
Mich

hats gestern zum zweiten mal in einem Monat an der gleichen/ nein an der selben Stelle per Laser erwischt. Erste Runde mit 74km/h bei erlaubten 50, auf das Schreiben warte ich noch. Das zweite mal dann mit 64 hat 25€ vor Ort gekostet. Ich war durch Vorfall1 natürlich sensibilisiert und hab genau hingesehen, aber den Schnittlauch dennoch erst gesehen, als die Kelle ausgefahren wurde. Anvisiert wird in Ermangelung eines vorderen Kennzeichens der Lampenreflektor, dach wie der den Laser gerade zurückwerfen kann, konnte mir der freundliche Beamte nicht erklären, muß er wohl auch nicht. Also zahlen und`s Maul halten, ist ja auch irgendwie verdient, auch wenn ich quasi allein auf der Straße war und selbst wenn ich es gewollt hätte, niemand hätte gefährden können. Aber das Schild gillt nun mal immer, ob viel oder wenig Verkehr.
 
Thema:

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