michadort
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- R1150GS Adventure, R80GS, G650XChallenge, R100S
Der ADAC Motorrad Newsletter schreibt:
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts
auch Motorräder in Stausituationen auf
deutschen Straßen zum Stillstehen verdammt:
Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln
zwischen stehenden Fahrzeugreihen
als auch die Benutzung der Standspur
verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer
verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu
bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der
Fahrbahn ist nicht gestattet. Das stundenlange
Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden
des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche
Gefahren.
In Österreich wurde vor mehr als zehn Jahren
eine gesetzliche Regelung eingeführt, die das
vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr
erlaubt; das Befahren des Pannenstreifens ist in
Österreich dagegen auch für Motorradfahrer
verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich,
Italien, Niederlande oder Großbritannien
ist das Durchschlängeln im Stau gängige Praxis
und bleibt ungeahndet.
In der Praxis wird ein Hindurchschlängeln von
Motorradfahrern im Stau nicht zur Anzeige gebracht.
Dennoch besteht eine erhebliche
Rechtsunsicherheit, die sich dann auswirkt,
wenn es zum Unfall kommt. Rechtsklarheit soll
eine Legalisierung des Vorbeifahrens schaffen,
wie von verschiedenen Seiten gefordert.
Es gibt auch einen Standpunkt und eine Forderung des ADAC:
ADAC-Position
Hinsichtlich der geforderten Nutzung einer Rettungsgasse
für Motorradfahrer im Stau ist Folgendes
zu bedenken:
· Aus Sicherheitsgründen sollten Motorradfahrer
nicht zum Ausharren im Stau gezwungen werden.
· Auf deutschen Straßen wird nur selten eine
Rettungsgasse gebildet, geschweige denn offen
gehalten. Viele Verkehrsteilnehmer kennen
die Verpflichtung nach § 11 StVO gar
nicht. Deshalb gelangen Einsatzfahrzeuge mit
Sondersignal oftmals nur mühsam zur Unfallstelle,
wodurch wertvolle Zeit verstreicht und
für manche Unfallopfer jede Hilfe zu spät
kommt.
· Sonderrechte für einspurige Fahrzeuge, die
nicht zur Rettung oder Hilfestellung beitragen,
können einen Nachahmeffekt für andere Verkehrsteilnehmer
bewirken. Dadurch würde die
Rettungsgasse endgültig verstopft und die
verbleibenden Platzreserven reichten nicht für
deren erneute Bildung aus.
· Wenn das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen
erlaubt wird, soll an der nächsten Anschlussstelle
ausgefahren werden. Es ist nicht
sinnvoll, Motorradfahrer bis zur Unfallstelle
vorfahren zu lassen, wo sie dann im Weg sind.
ADAC-Forderungen
Der ADAC befürwortet eine Sonderregelung für
Motorradfahrer im Stau. Dabei müssen zwingend
folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt
werden:
Ø Die Freigabe der Standspur für Zweiradfahrer
ist besser als die Nutzung der Rettungsgasse.
Ø Nur an stehenden Fahrzeugen, nicht schon
bei zähfließendem Verkehr darf mit geringer
Geschwindigkeit (20 km/h) und gebotener
Vorsicht vorbeigefahren werden.
Ø Die Autobahn ist bei Stau an der nächsten
Anschlussstelle zu verlassen.
Ø Ausreichender Seitenabstand ist zur Vermeidung
kritischer Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern
unerlässlich.
Mal abgesehen davon das ich mich im Stau (wenn ich denn mal Autobahn fahren muss) eigentlich immer "vorbeimogele" finde ich die Forderung nach "Rechtssicherheit" nicht so verkehrt.
Wie seht Ihr das?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts
auch Motorräder in Stausituationen auf
deutschen Straßen zum Stillstehen verdammt:
Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln
zwischen stehenden Fahrzeugreihen
als auch die Benutzung der Standspur
verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer
verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu
bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der
Fahrbahn ist nicht gestattet. Das stundenlange
Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden
des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche
Gefahren.
In Österreich wurde vor mehr als zehn Jahren
eine gesetzliche Regelung eingeführt, die das
vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr
erlaubt; das Befahren des Pannenstreifens ist in
Österreich dagegen auch für Motorradfahrer
verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich,
Italien, Niederlande oder Großbritannien
ist das Durchschlängeln im Stau gängige Praxis
und bleibt ungeahndet.
In der Praxis wird ein Hindurchschlängeln von
Motorradfahrern im Stau nicht zur Anzeige gebracht.
Dennoch besteht eine erhebliche
Rechtsunsicherheit, die sich dann auswirkt,
wenn es zum Unfall kommt. Rechtsklarheit soll
eine Legalisierung des Vorbeifahrens schaffen,
wie von verschiedenen Seiten gefordert.
Es gibt auch einen Standpunkt und eine Forderung des ADAC:
ADAC-Position
Hinsichtlich der geforderten Nutzung einer Rettungsgasse
für Motorradfahrer im Stau ist Folgendes
zu bedenken:
· Aus Sicherheitsgründen sollten Motorradfahrer
nicht zum Ausharren im Stau gezwungen werden.
· Auf deutschen Straßen wird nur selten eine
Rettungsgasse gebildet, geschweige denn offen
gehalten. Viele Verkehrsteilnehmer kennen
die Verpflichtung nach § 11 StVO gar
nicht. Deshalb gelangen Einsatzfahrzeuge mit
Sondersignal oftmals nur mühsam zur Unfallstelle,
wodurch wertvolle Zeit verstreicht und
für manche Unfallopfer jede Hilfe zu spät
kommt.
· Sonderrechte für einspurige Fahrzeuge, die
nicht zur Rettung oder Hilfestellung beitragen,
können einen Nachahmeffekt für andere Verkehrsteilnehmer
bewirken. Dadurch würde die
Rettungsgasse endgültig verstopft und die
verbleibenden Platzreserven reichten nicht für
deren erneute Bildung aus.
· Wenn das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen
erlaubt wird, soll an der nächsten Anschlussstelle
ausgefahren werden. Es ist nicht
sinnvoll, Motorradfahrer bis zur Unfallstelle
vorfahren zu lassen, wo sie dann im Weg sind.
ADAC-Forderungen
Der ADAC befürwortet eine Sonderregelung für
Motorradfahrer im Stau. Dabei müssen zwingend
folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt
werden:
Ø Die Freigabe der Standspur für Zweiradfahrer
ist besser als die Nutzung der Rettungsgasse.
Ø Nur an stehenden Fahrzeugen, nicht schon
bei zähfließendem Verkehr darf mit geringer
Geschwindigkeit (20 km/h) und gebotener
Vorsicht vorbeigefahren werden.
Ø Die Autobahn ist bei Stau an der nächsten
Anschlussstelle zu verlassen.
Ø Ausreichender Seitenabstand ist zur Vermeidung
kritischer Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern
unerlässlich.
Mal abgesehen davon das ich mich im Stau (wenn ich denn mal Autobahn fahren muss) eigentlich immer "vorbeimogele" finde ich die Forderung nach "Rechtssicherheit" nicht so verkehrt.
Wie seht Ihr das?