...mit der Nennung des oder irgeneinen Namens finde ich auch nicht so dolle. Würde ich in solche einem Zusammenhang meine Namen hier lesen, würde es garantiert nicht nur bei dem verbalen Geplänkel hier im Forum bleiben. Aber was solls, wer es mag, bitte sehr.
Ich nehme das mal als Aufhänger, wer den genannten Namen im Internet sucht, wird nicht fündig werden. Allerdings taucht die Handynummer aus dem Vertrag immer wieder in diversen Online-Anzeigen auf, mit unterschiedlichen Adressen (immer im selben PLZ-Bereich) und auch unterschiedlichen Namen. Hauptsächlich im Zusammenhang mit gebrauchten Motorrädern, aber auch Telefonen oder Computern.
Auf der Handynummer meldet sich, der Stimme nach, eine alte Frau, es wird weder eine Name genannt noch sonst etwas, sondern so bald klar ist, das man nicht anruft um etwas zu kaufen, wird das Gespräch weggedrückt und die Rufnummer in eine Sperrliste übernommen (wietere Anrufe werden abgewiesen).
Man könnte jetzt hier über eine ganze Menge Dinge spekulieren. Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (verschleierung des Gewerbes über mehrere Namen und Adressen in den Verkaufsanzeigen), gewerbsmäßigen Betrug (nach eigener Aussage macht er das häufig so).
Wenn er wegdrückt, wie habe ich dann mit ihm gesprochen? Ganz einfach ich habe per SMS gedroht (SMS wird auch bei Sperrliste zu gestellt) entweder Anruf bei mir oder Anzeige bei der Polizei mit Ausschreibung zu Fahndung. 30 Sek später hatte ich den Herrn am Telefon, natürlich mit unterdrückter Rufnummer und nach ein bisken Gepiekse hat er dann einen Schw...vergleich begonnen.
Und jetzt kommt das Ärgerliche. Du hast keine Handhabe ihn zu zwingen das Mopped umzumelden, wie Ihr selbst ja wohl auch schon schmerzlich erfahren habt. Bei einem Vermögenschaden von rund 10,00€ (ohne den Streß mit der Rumrennerei) fehlt das Rechtsschutzinteresse, bzw. mangelndes öffentliches Interesse. Sprich eine Strafanzeige führt zu nix und eine Klage auf Schadensersatz auch nicht. Man kann die 10,00€ nur unter Leergeld verbuchen.
Aber wenn er das mit 10 Verkäufern im Jahr macht, erwirtschaftet er eine Kostenersparnis von einigen 100€.
Anders sieht die ganze Sache aus, wenn er mich wegen Verleumdung anzeigt oder auch zivilrechtlich verklagt, damit stellt er Öffentlichkeit her und dann muß der Staatsanwalt ermitteln. Und bei den Indizien könnte das ziemlich spannend werden.
Ich gehe also davon aus, das nichts passiert, aber hier einige gewarnt sind, falls jener Herr bei Ihnen auftaucht und sich den Ärger und die Rennerei sparen können.
- - - Aktualisiert - - -
1. woher weißt du das?
2. müsste man das in jedem Fall erst mal vor Gericht klären wenn der hier genante Anzeige erstatten würde.
Wenn die Lage eindeutig ist sollte eine Anzeige etc. das Klären. Warum man den Weg nicht geht sondern lieber das anonyme Internet wählt versteh ich zum Beispiel nicht.
Verleumdung kann auch eine Tatsachenbehauptung sein, sogar ein wahre. Voraussetzung für eine Verleumdung ist, dass das Ziel der Behauptung die persönliche Herabsetzung des Verleumdeten ist. Der Nachweis dieses Vorsatzes könnte schwierig werden, aber ich bin kein Strafrichter, ich würde mich immer auf mein Recht auf frei Meinungsäußerung berufen.
Zu 2.
Bei den Beträgen mangelt es am sogenannten Rechtsschutznteresse (zivilrechtlich) bzw. am öffentlichen Interesse (strafrechtlich). Eine Anzeige und/oder Klage bringt nichts. Erst wenn er mich anzeigt wird daraus ein öffentliches Interesse, da ein Gericht darüber befinden muß ob ich seine Persönlichkeitsrechte verletzt habe.
Die Hintergründe sind kompliziert und vielleicht gibt es hier ja einen RA der das auseinanderbasteln kann.