Motorrad-Kauf in Berlin

Diskutiere Motorrad-Kauf in Berlin im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Forum, es ist größte Vorsicht geboten, wenn ein Rene Schlieps aus Berlin versucht bei Euch ein gebrauchtes Motorrad zu kaufen...
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Hallo Forum,

es ist größte Vorsicht geboten, wenn ein

Rene Schlieps aus Berlin

versucht bei Euch ein gebrauchtes Motorrad zu kaufen.

Scheinbar kauft er Motorräder auf, setzt sie instand und verkauft sie wieder. Das Problem ist, er meldet sie offenbar erst nach der Instandsetzung um. Das heißt die Versicherung und die Steuern laufen weiter auf Euch.

(Rechtlich: Strafzettel, Unfälle und so habt ihr keine Probleme bei schriftlichem Kaufvertrag)

Das ist ganz klar Betrug, da ihr aber nur um niedrige 2-stellige Beträge geschädigt werde, ist sowohl eine Strafanzeige als auch der Ersatz eurer Kosten schwierig umzusetzen.
 
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Baumbart

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Mit einem Kaufvertrag sollte das nicht möglich sein.
 
S

silverfox

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Schön und gut,

was will uns der Künstler damit sagen ???
 
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Nordlicht

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Schön und gut,

was will uns der Künstler damit sagen ???
Eventuell das, was er schreibt? Vorsicht vor diesem Käufer?

Ist ein wenig heikel mit solchen Namensnennungen- so gut es auch gemeint ist. Aber es gleicht einer Verurteilung. Und darauf haben bei uns Richter ein Monopol... ICH würde den Namen wieder löschen...
 
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Nun ja, mit Kaufvertrag und der rechtlichen Situation (§13 (3) FZV) ist das so eine Sache. Unverzüglich steht in beiden. Und das ist kein objektiver Zeitraum, sondern bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern und das ist im deutschen Recht subjektiv gemeint.

Die Namensnennung ist in meinen Augen o.k., da der gute Mann mir gegenüber den Vorsatz seiner Handlung zugegeben hat.
"Es ist doch ihr Problem, wenn sie die Maschine nicht abmelden, sie haben mir damit erlaubt auf ihre Versicherung zu fahren."
Das ist nicht nur ziemlich dreist, da kennt sich jemand richtig aus und nutzt das zu seinem Vorteil und zum Nachteil Dritter.

Zum Auseinanderklamüsern:
Der Kaufvertrag ist Zivilrecht, da kann ich so ziemlich alles vereinbaren, nur durchsetzen lässt sich das ggf nicht.
Die Meldung des Halterwechsels ist Verwaltungsrecht (StVG, StVZO, FZV).
Das Fahren auf fremde Versicherung ist Zivilrecht und ggf Strafrecht (Betrug)

Es gibt rechtlich keine Handhabe (egal was im Vertrag steht) jemanden zu zwingen das Motorrad umzumelden und zu versichern und auf seinen Namen zu versichern. Die Zwangsstillegung von Amts wegen dauert Monate. Die einzige schwache Möglichkeit ist die de-facto-Kündigung des Versicherungsvertrags, den ihr aber meist für euer neues Mopped übernehmt.
 
maxquer

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Deshalb Moped ohne Nummernschild übergeben! Probefahrt kann ja vorher stattfinden!

Gruß,
maxquer
 
Kuhl

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Ist mir auch mal passiert. Allerdings bei ner Dose.
Hat sich wochenlang geweigert umzumelden. Cops konnten auch nix machen.
Bin dann hingefahren und hab ihn... Hab die Sache geregelt. :D
 
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frank69

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Ich würde den Namen auch löschen, sonst schmeißt du noch Geld hinterher. Stichwort Verleumdungsklage.
 
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Ich würde den Namen auch löschen, sonst schmeißt du noch Geld hinterher. Stichwort Verleumdungsklage.
:D Das Risiko gehe ich ein. Vor allem kann ich dann ja Ross und Reiter benennen (Grundsatz der Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens). Wird spannend werden, mit einer Gegen-Anzeige wegen Betrug. Nicht das ich das Theater will, aber wenn er es darauf anlegt...
 
S

Spätzünder

Gast
So eine ähnliche Situation mit dem nicht ummelden hatte ich hier im Forum auch schon. Ergo: keine Experimente mehr. Falls ich / wir noch einmal eines meiner / unserer Fahrzeuge veräußere / veräußern, dann grudsätzlich nur abgemeldet und gut is.

Schönen Sonntag noch und Gruß

Stefan

...mit der Nennung des oder irgeneinen Namens finde ich auch nicht so dolle. Würde ich in solche einem Zusammenhang meine Namen hier lesen, würde es garantiert nicht nur bei dem verbalen Geplänkel hier im Forum bleiben. Aber was solls, wer es mag, bitte sehr.
 
FrankS

FrankS

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der Beitrag mag zwar für den Grossteil der Forumsteilnehmer nicht relevant sein - aber das sind die meisten anderen Beiträge auch. Dumm ist er aber mit Sicherheit nicht und mit Konsequenzen muss weder der Forumsbetreiber rechnen noch der Threadersteller. Verleumdung ist, wenn man wissentlich Unwahrheiten verbreitet, was hier ja wohl eher nicht der Fall ist.

Gruß

frank
 
B

Baumbart

Gast
Verleumdung ist, wenn man wissentlich Unwahrheiten verbreitet, was hier ja wohl eher nicht der Fall ist.
1. woher weißt du das?
2. müsste man das in jedem Fall erst mal vor Gericht klären wenn der hier genante Anzeige erstatten würde.
Wenn die Lage eindeutig ist sollte eine Anzeige etc. das Klären. Warum man den Weg nicht geht sondern lieber das anonyme Internet wählt versteh ich zum Beispiel nicht.
 
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...mit der Nennung des oder irgeneinen Namens finde ich auch nicht so dolle. Würde ich in solche einem Zusammenhang meine Namen hier lesen, würde es garantiert nicht nur bei dem verbalen Geplänkel hier im Forum bleiben. Aber was solls, wer es mag, bitte sehr.
Ich nehme das mal als Aufhänger, wer den genannten Namen im Internet sucht, wird nicht fündig werden. Allerdings taucht die Handynummer aus dem Vertrag immer wieder in diversen Online-Anzeigen auf, mit unterschiedlichen Adressen (immer im selben PLZ-Bereich) und auch unterschiedlichen Namen. Hauptsächlich im Zusammenhang mit gebrauchten Motorrädern, aber auch Telefonen oder Computern.

Auf der Handynummer meldet sich, der Stimme nach, eine alte Frau, es wird weder eine Name genannt noch sonst etwas, sondern so bald klar ist, das man nicht anruft um etwas zu kaufen, wird das Gespräch weggedrückt und die Rufnummer in eine Sperrliste übernommen (wietere Anrufe werden abgewiesen).

Man könnte jetzt hier über eine ganze Menge Dinge spekulieren. Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (verschleierung des Gewerbes über mehrere Namen und Adressen in den Verkaufsanzeigen), gewerbsmäßigen Betrug (nach eigener Aussage macht er das häufig so).

Wenn er wegdrückt, wie habe ich dann mit ihm gesprochen? Ganz einfach ich habe per SMS gedroht (SMS wird auch bei Sperrliste zu gestellt) entweder Anruf bei mir oder Anzeige bei der Polizei mit Ausschreibung zu Fahndung. 30 Sek später hatte ich den Herrn am Telefon, natürlich mit unterdrückter Rufnummer und nach ein bisken Gepiekse hat er dann einen Schw...vergleich begonnen.

Und jetzt kommt das Ärgerliche. Du hast keine Handhabe ihn zu zwingen das Mopped umzumelden, wie Ihr selbst ja wohl auch schon schmerzlich erfahren habt. Bei einem Vermögenschaden von rund 10,00€ (ohne den Streß mit der Rumrennerei) fehlt das Rechtsschutzinteresse, bzw. mangelndes öffentliches Interesse. Sprich eine Strafanzeige führt zu nix und eine Klage auf Schadensersatz auch nicht. Man kann die 10,00€ nur unter Leergeld verbuchen.

Aber wenn er das mit 10 Verkäufern im Jahr macht, erwirtschaftet er eine Kostenersparnis von einigen 100€.

Anders sieht die ganze Sache aus, wenn er mich wegen Verleumdung anzeigt oder auch zivilrechtlich verklagt, damit stellt er Öffentlichkeit her und dann muß der Staatsanwalt ermitteln. Und bei den Indizien könnte das ziemlich spannend werden.

Ich gehe also davon aus, das nichts passiert, aber hier einige gewarnt sind, falls jener Herr bei Ihnen auftaucht und sich den Ärger und die Rennerei sparen können.

- - - Aktualisiert - - -

1. woher weißt du das?
2. müsste man das in jedem Fall erst mal vor Gericht klären wenn der hier genante Anzeige erstatten würde.
Wenn die Lage eindeutig ist sollte eine Anzeige etc. das Klären. Warum man den Weg nicht geht sondern lieber das anonyme Internet wählt versteh ich zum Beispiel nicht.
Verleumdung kann auch eine Tatsachenbehauptung sein, sogar ein wahre. Voraussetzung für eine Verleumdung ist, dass das Ziel der Behauptung die persönliche Herabsetzung des Verleumdeten ist. Der Nachweis dieses Vorsatzes könnte schwierig werden, aber ich bin kein Strafrichter, ich würde mich immer auf mein Recht auf frei Meinungsäußerung berufen.

Zu 2.
Bei den Beträgen mangelt es am sogenannten Rechtsschutznteresse (zivilrechtlich) bzw. am öffentlichen Interesse (strafrechtlich). Eine Anzeige und/oder Klage bringt nichts. Erst wenn er mich anzeigt wird daraus ein öffentliches Interesse, da ein Gericht darüber befinden muß ob ich seine Persönlichkeitsrechte verletzt habe.

Die Hintergründe sind kompliziert und vielleicht gibt es hier ja einen RA der das auseinanderbasteln kann.
 
G

GSATraveler

Gast
vielleicht gibt es hier ja einen RA der das auseinanderbasteln kann.
Das lohnt mit Blick auf den doch sehr beschränkten möglichen Unwert nicht, und da bei solchen Konstellationen der Teufel bekanntlich im Detail sitzt, wäre eine seriöse Abklärung doch mit einigem Aufwand verbunden. Und das Hobby der hier kursierenden Anwälte dürfte eher beim Motorradfahren liegen, als bei juristischen Abklärungen nach Feierabend.

Ich versteh Dich schon, das mögliche Verhalten dieses Mitmenschen ist frustrieren und macht auf den ersten Blick ohnmächtig, und da nöchte man doch nicht tatenlos zuschauen. Selber anonym bleibend andere namentlich eines illegalen/verwerflichen Verhaltnes zu bezichtigen, geht aber gar nicht. Das gilt sowohl juristisch, als auch fairnesshalber - wenn andere Regeln verletzen, heisst das nicht automatisch, selber auch Grenzen überschreiten zu dürfen. Es ist ja nicht so, dass Du keine tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten hättest: Anzeige kannst immer erstatten und wenn dann neben Dir noch einige andere dasselbe tun, bewegt sich dann irgendwann auch der Staatsanwalt. Und sonst ist es eben mit Blick auf den entstandenen Unwert auch nicht weiter tragisch.

Gruss Rolf.
 
C-Treiber

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... als bei juristischen Abklärungen nach Feierabend.

...Selber anonym bleibend andere namentlich eines illegalen/verwerflichen Verhaltnes zu bezichtigen, geht aber gar nicht. ....

Gruss Rolf.
Es geht nur darum, warum in einem Gerichtsverfahren, ein öffentliches Interesse an dem Betrug entsteht der vorher nicht öffentliches Interesse ist.

Ich bin nicht anonym, nicht hier und im Internet schon zwei Mal nicht (im Gegensatz zu dem Herren) und für ihn sowieso gar nicht, er hat meine vollständigen Daten auf dem schriftlichen Kaufvertrag. Da er bei mir das Motorrad abgeholt hat, weiß er sogar wo er hin muß. (Es sei denn er hat den Überblick verloren.)

Mein Anliegen ist nicht Rache, sondern die Warnung eventuell Betroffener. Das das beschriebene Verhalten Betrug ist, ist eine wertfreie Feststellung, die sich auf jeden bezieht, der sich so verhält.

Wie gesagt, ich habe wenig Schmerzen mit einer Anzeige gegen mich, klärt sich dann doch das Ganze auf.

In D gibt es einen Unterschied ob ich etwas in einer geschlossenen Gruppe äussere oder öffentlich.
Öffentliche Äusserung liest sich das dann so (anderer Fall, etwas heftiger): Neues Kälbchen

Und ob es ein Regelverstoß ist, wie hier einige vermuten, muß im Zweifel ein Gericht klären.
 
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