Motorraddiebstahl

Diskutiere Motorraddiebstahl im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Tolle Wohngegend, kann man nur froh sein, wenn man solche Nachbarn hat
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.583
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Ich bin mir sicher, dass der Polizist nichts verloren hätte, wenn er den Dieb vor den Schüssen angerufen hätte, stehen zu bleiben. Wenn ich die Waffe auf den Dieb gerichtet habe und ihn anrufe, dieser dann versucht die Waffe zu ziehen oder zu fliehen, bin ich IMMER schneller als dieser. Wäre diese Situation so in der BRD geschehen, müsste sich der Polizist diesem Vorwurf stellen.
Das sind immer Individualentscheidungen, die in Sekundenbruchteilen getroffen werden müssen und ich denke für Brasilien war diese Entscheidung und die Art des Schußwaffengebrauches richtig. In erster Linie geht es darum ein Verbrechen (Raub ist eines) zu verhindern, dann den Täter zu stellen, alles immer unter Berücksichtigung der Eigensicherung.

Ich weiß ja nicht, was ihr euch von einem "anrufen" des Täters versprecht, aber versprecht euch da mal nicht zuviel. Wer die Chuzpe besitzt, ein fahrendes Motorrad mit der Waffe in der Hand zu stoppen, dem Opfer die großkalibrige Waffe direkt vors Gesicht zu halten, der wird sich von einem "Popp Stolizei" nicht großartig beeindrucken lassen.
Auch in D ist das Androhen des SWG und selbst ein Warnschuß nicht zwingend vorgeschrieben, sondern immer situationsabhängig. Das entscheidet der einschreitende Beamte oft in Sekundenbruchteilen (hofft, dass seine Entscheidung nachher richtig war) und trägt auch die Verantwortung dafür.
was für eine Last das sein kann, kann niemand beurteilen, der noch nicht selber in der Sitaution war. Staatswanwälte und Richter haben nachher Gutachter, Zeugenaussagen und alle Zeit der Welt so eine Situation im nachhinein zu beurteilen, was der "armen Sau" die dann geschossen hat, oft nicht gerecht wird.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Das sind immer Individualentscheidungen, die in Sekundenbruchteilen getroffen werden müssen und ich denke für Brasilien war diese Entscheidung und die Art des Schußwaffengebrauches richtig. In erster Linie geht es darum ein Verbrechen (Raub ist eines) zu verhindern, dann den Täter zu stellen, alles immer unter Berücksichtigung der Eigensicherung.

Ich weiß ja nicht, was ihr euch von einem "anrufen" des Täters versprecht, aber versprecht euch da mal nicht zuviel. Wer die Chuzpe besitzt, ein fahrendes Motorrad mit der Waffe in der Hand zu stoppen, dem Opfer die großkalibrige Waffe direkt vors Gesicht zu halten, der wird sich von einem "Popp Stolizei" nicht großartig beeindrucken lassen.
Auch in D ist das Androhen des SWG und selbst ein Warnschuß nicht zwingend vorgeschrieben, sondern immer situationsabhängig. Das entscheidet der einschreitende Beamte oft in Sekundenbruchteilen (hofft, dass seine Entscheidung nachher richtig war) und trägt auch die Verantwortung dafür.
was für eine Last das sein kann, kann niemand beurteilen, der noch nicht selber in der Sitaution war. Staatswanwälte und Richter haben nachher Gutachter, Zeugenaussagen und alle Zeit der Welt so eine Situation im nachhinein zu beurteilen, was der "armen Sau" die dann geschossen hat, oft nicht gerecht wird.
Also in Berlin heißt es in § 10 des UZwG eindeutig, dass der SWG anzudrohen ist. Wie man das macht hängt sicherlich von der Situation ab. Außerdem dürfte diese Einschränkung auch nicht in den Situationen gelten, in denen der Beamte in Notwehr die Waffe einsetzt.
Aber auch in Bezug zum Video alles Spekulatius, denn das stammt aus Brasilien und dort sieht die Welt ganz anders aus.

Grüße
Steffen
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.583
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Also in Berlin heißt es in § 10 des UZwG eindeutig, dass der SWG anzudrohen ist.
ja und nein


Art 64 bayr. .PAG
Art. 64 PAG – Androhung unmittelbaren Zwangs
(1) Unmittelbarer Zwang (dazu zählt auch SWG) ist vor seiner Anwendung anzudrohen. 2Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. 3Als Androhung des Schusswaffengebrauchs gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

(2) Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
ja und nein


Art 64 bayr. .PAG
Art. 64 PAG – Androhung unmittelbaren Zwangs
(1) Unmittelbarer Zwang (dazu zählt auch SWG) ist vor seiner Anwendung anzudrohen. 2Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. 3Als Androhung des Schusswaffengebrauchs gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

(2) Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Deshalb schrob ich früher schon, dass die anzuwendenden Gesetze von BL zu BL (sehr) unterschiedlich sind. Die Berliner Regelung ist eindeutig und enthält eben keine Ausnahmeregelung wie die bayerische. Aber auch der Rückzug auf das Notwehrrecht ist in Berlin ausdrücklich möglich.

Grüße
Steffen
 
D

der niederrheiner

Dabei seit
04.11.2012
Beiträge
6.263
Ort
Europa
Modell
R75G/S
Naja, kann man denn anschliessend Beweisen welcher Knall der Warnschuß und welcher der auf's Opfer war? So 'n Schuß in die Luft ist doch schnell gemacht. . .

Ich bin froh damit niGS zu tun zu haben.
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.583
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
wenn man den Film bei 00:59 stoppt, sieht man wie der Räuber den gestreckten linken Arm Richtung Polizist bewegt und die rechte Hand vorne am Hosenbund (wo die Waffe eingesteckt wurde) ist. Sieht für mich noch einer eindeutigen Notwehrsituation aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
m.a.d.

m.a.d.

Dabei seit
16.03.2009
Beiträge
1.479
Ort
Klingenstadt
Modell
1200 GS ADV TÜ (technische Überlegenheit)
Schon mal jemand in so einer Situation gewesen? Wie übersichtlich ist die ganze Situation für den Bullen? Man sieht sein sondieren nach den Schüssen. Selbstschutz geht vor! Wie schon vorher einige geschrieben haben, hat die Bereitschaft zu töten/ eine Waffe zu benutzen in manchen Ländern nichts mit dem Alter zu tun. Der Junge könnte tatsächlich die Waffe wieder gezogen haben. Man sieht es nicht! Jedefalls hat er den Bullen fixiert und deutet meiner Meinung nach mit der Hand in seine Richtung.

Ich hätte genau so gehandelt, hoffe ich! Man kann immer viel reden! Wenn man aber, trotz Ausbildung und Routine, in solche Situationen gerät, muss man fallweise entscheiden und dazu gehört Intuition, Angst uund dann irgendwann Logik.
 
Grandy

Grandy

Dabei seit
20.03.2013
Beiträge
554
(2) Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Genau das meinte ich ja. Wenn für den Polizisten keine unmittelbare Gefahr für Lwib und Leben besteht, darf er nicht schießen.
Davon mal abgesehen kann man als Polizist in Deutschland davon ausgehen, dass man riesige Probleme bekommt wenn man die Schusswaffe gebraucht. Was da alles an internen/externen Ermittlungen folgt, kann sich keiner vorstellen.

Um es nochmals zu betonen! ICH BIN NICHT FÜR DEN DIEB!!!
Ich nehme diesen auch nicht in Schutz oder dergleichen. Ich habe nur gesagt, dass die Aktion des Polizisten, AUS MEINER SICHT, in Deutschland so nicht okay gewesen wäre.
Meine Beweggründe dies zu behaupten habe ih schonmal geschrieben und die Paragraphen, welche ihr hier angezeigt habt, bestätigen meine Aussage nur. Unter dem Gesichtspunkt, dass es keine Notwehrhandlung ( in diesem Fall wohl eher Nothilfehandlung) des Polizisten ist.
Wenn ihr sehr dass der Dieb sich dem Polizist zuwendet und im Versuch ist die Schusswaffe zu ziehen, sehe ich genau wie ihr den Tatbestand der Notwehr gegeben. Unter diesem Gesichtspunkt kann man den ersten Schuss auch als Deutschuss (ungezielte Schussabgabe in Richtung des Ziels) werten. Der zweite Schuss erfolgte dann gezielt.

Edit: bei der ersten Schussabgabe 1:00 im Video hat der Täter die recht Hand am Lenker.
 
Cloudhopper

Cloudhopper

Dabei seit
02.07.2010
Beiträge
1.149
Ort
Dublin
Modell
F650 GS (Einzylinder), Moto Guzzi Stelvio
Ich finde es reichlich muessig das hier Personen mit zumeist deutschem Rechtsempfinden auf der Rechtsgrundlage in Deutschland einen Vorfall in Brasilien beurteilen wollen. Das ist reichlich anmassend und bei einigen bekomme ich das Gefuehl das schon sehr deutlicher Hauch mitschwingt das ihr Rechtsempfinden besser ist als das des Gesetzeshueters in Brasilien.

Soweit wir wissen hat der Polizist in Einklang mit allen Regeln die fuer ihn gelten gehandelt.
 
M

MatthiasN

Dabei seit
11.05.2006
Beiträge
40
Notwehr und Nothilfe ist auch zur Abwehr eines Angriffs gegen das Eigentum zulässig, auch nach deutschem Recht kann ich mich gegen einen Raub verteidigen.

Falls der Polizist nicht geschossen hätte, wäre der Räuber mit dem Motorrad doch über alle Berge. Insofern war der Angriff noch nicht beendet.
Es bestand nach wie vor die Gefahr, dass das Eigentum des Opfers geschädigt wurde. Diese Gefahr war zum Zeitpunkt des Schusses noch gegenwärtig und offensichtlich auch nicht anders abwendbar, so dass auch nach deutschem Recht eine Notwehrlage (rechtlich gleichzusetzen mit Nothilfe) gem § 32 StGB zu mindest gut vertretbar ist.

Gruss Matthias
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Genau das meinte ich ja. Wenn für den Polizisten keine unmittelbare Gefahr für Lwib und Leben besteht, darf er nicht schießen.
Davon mal abgesehen kann man als Polizist in Deutschland davon ausgehen, dass man riesige Probleme bekommt wenn man die Schusswaffe gebraucht. Was da alles an internen/externen Ermittlungen folgt, kann sich keiner vorstellen.
Viel Ahnung hast du aber wenig. Natürlich darf ein Polizist in Deutschland auch schießen, wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Näheres regeln die entsprechenden Landes- oder Bundesgesetze.
Und ein PVB bekommt nach einem SWG keine riesigen Probleme. Dass es Nachbesprechungen, Auswertungen und u.U. auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gibt, dürfte klar sein. Auch wenn diese Ermittlungen sich teilweise über längere Zeit hinziehen, würde ich hier nicht von Probleme o.ä. sprechen und auf keinen Fall sollte deshalb ein PVB davor zurückschrecken, legal seine Waffe zu ziehen und einzusetzen.

Grüße
Steffen
 
Grandy

Grandy

Dabei seit
20.03.2013
Beiträge
554
Viel Ahnung hast du aber wenig. Natürlich darf ein Polizist in Deutschland auch schießen, wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Näheres regeln die entsprechenden Landes- oder Bundesgesetze.
Und ein PVB bekommt nach einem SWG keine riesigen Probleme. Dass es Nachbesprechungen, Auswertungen und u.U. auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gibt, dürfte klar sein. Auch wenn diese Ermittlungen sich teilweise über längere Zeit hinziehen, würde ich hier nicht von Probleme o.ä. sprechen und auf keinen Fall sollte deshalb ein PVB davor zurückschrecken, legal seine Waffe zu ziehen und einzusetzen.

Grüße
Steffen
Und du scheinst es ja theoretisch zu wissen 👍
 
SA Moose

SA Moose

Dabei seit
22.09.2010
Beiträge
1.075
Ort
Randburg / Gauteng / RSA
Modell
B5
Interessant, wie es bei euch diskutiert wird. Es scheinen einige noch nicht viel gereist zu sein in dieser schoenen Welt.

Unabhaengig von der deutschen Rechtsprechung, die hier vollkommen fehl am Platze ist, sollte man vielleicht lieber drueber nachdenken, was hier vorgefallen ist.

Waffe in der Hand, bereit, sie einzusetzen, ist eine ziemlich klare Aussage. Derjenige ist sich der Konsequenzen bewusst. Er ist auch durchaus bereit, dieses wieder und wieder zu tun. Wie wuerdet ihr drueber denken, wenn es dann mal jemanden erwischt, voellig unschuldig, der euch nahe steht? Oder euer Lebenspartner, Kind, etc.? Solche Taeter sind nicht gesellschaftsfaehig.

Der Polizist sollte ein Disziplinarverfahren bekommen, weil er den zweiten nicht auch erwischt hat.

PS: ich habe keine Waffe, was hier gang und gaebe ist. Weil ich hoechstwahrscheinlich auch einen Warnschuss abgeben wuerde. Hinterher...
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Und du scheinst es ja theoretisch zu wissen 
Lieber das als dein praktisches Nichtwissen und deine unsinnigen Versuche, an einen brasilianischen Vorgang deine auch rechtlich falschen deutschen Maßstäbe anzulegen.

Grüße
Steffen
 
Grandy

Grandy

Dabei seit
20.03.2013
Beiträge
554
Ich lass es jetzt bleiben und geh ne Runde Motorradfahren :p
Viel Spaß euch noch ;)
 
R

r-b

Dabei seit
02.02.2013
Beiträge
185
Ort
fishtown
Modell
u. a. r 1200 gs adv
Ich fahre jetzt mit dem Motorrad auf den Schiessstand und übe mit meinem .44Mag falls ich in Brasilien (oder sonstwo) mal in eine solche Situation gerate.
VG
Reinhard
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.583
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Ich fahre jetzt mit dem Motorrad auf den Schiessstand und übe mit meinem .44Mag falls ich in Brasilien
Revolver? Singelaction? die ist zur Selbstverteidigung ja mal denkbar ungeeignet, seit Dirty Harry hat keiner mehr sowas benutzt ;)
zu groß, zu schwer, nur 5 (oder 6) Schuß im Magazin, zu starker Rückstoß für schnelle Schußfolgen. zu guter Letzt sind die Patronen auch zu teuer ;)
 
Merlinsche

Merlinsche

Dabei seit
02.03.2012
Beiträge
219
Ort
Südliches Hessen
Modell
diverses Zweiradgerümpel - R 1150 GS Adventure - VT 750 Black Widow - PX80 und zwei Tupperwarebomber
Man stelle sich vor das "Opfer" hätte in die Jacke gegriffen und eine Kanone gezogen und den "Täter" erlegt...was wäre denn dann der Unterschied?
 
R

r-b

Dabei seit
02.02.2013
Beiträge
185
Ort
fishtown
Modell
u. a. r 1200 gs adv
Revover, Double Action. 6 Schuss ,gute Mann Stop Wirkung. Dirty Harry benutzte in Wirklichkeit einen S&W .41
Also üben, üben ,üben - daß nur ein Schuss benötigt wird und kein Unbeteiligter zu Schaden kommt.
 
Thema:

Motorraddiebstahl

Motorraddiebstahl - Ähnliche Themen

  • Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann

    Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann: Hallö Zusammen, Mir ist zwar noch kein Motorrad abhanden gekommen, aber zur Info... Hier im Kreise Mettmann/Düsseldorf macht wohl seit einiger...
  • Neues Vorgehen bei Motorraddiebstählen in Berlin

    Neues Vorgehen bei Motorraddiebstählen in Berlin: http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.348909.php Das ist jetzt schon der zweite veröffentlichte Fall in Berlin innerhalb...
  • Frage bezüglich Motorraddiebstählen in Korsika

    Frage bezüglich Motorraddiebstählen in Korsika: Wir beabsichtigen im Juni 2012 nach Korsika zu fahren. In einem Motorrad-Reiseführer wurde auf die hohe Gefahr von Motorrad-Diebstählen in...
  • Motorraddiebstahl in Köln

    Motorraddiebstahl in Köln: Hallo zusammen, hab ich aus meinem R1 Forum... da waren gleich 2 Leute betroffen, im Moment ist in Köln offenbar die Hölle los... die Serie...
  • Google StreetView vs. Motorraddiebstahl

    Google StreetView vs. Motorraddiebstahl: Nachdem das Gespenst "Google Street View" mal wieder durch die Tagespresse geistert: Wie schätzt Ihr das Risiko ein, daß die Zahl der...
  • Google StreetView vs. Motorraddiebstahl - Ähnliche Themen

  • Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann

    Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann: Hallö Zusammen, Mir ist zwar noch kein Motorrad abhanden gekommen, aber zur Info... Hier im Kreise Mettmann/Düsseldorf macht wohl seit einiger...
  • Neues Vorgehen bei Motorraddiebstählen in Berlin

    Neues Vorgehen bei Motorraddiebstählen in Berlin: http://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.348909.php Das ist jetzt schon der zweite veröffentlichte Fall in Berlin innerhalb...
  • Frage bezüglich Motorraddiebstählen in Korsika

    Frage bezüglich Motorraddiebstählen in Korsika: Wir beabsichtigen im Juni 2012 nach Korsika zu fahren. In einem Motorrad-Reiseführer wurde auf die hohe Gefahr von Motorrad-Diebstählen in...
  • Motorraddiebstahl in Köln

    Motorraddiebstahl in Köln: Hallo zusammen, hab ich aus meinem R1 Forum... da waren gleich 2 Leute betroffen, im Moment ist in Köln offenbar die Hölle los... die Serie...
  • Google StreetView vs. Motorraddiebstahl

    Google StreetView vs. Motorraddiebstahl: Nachdem das Gespenst "Google Street View" mal wieder durch die Tagespresse geistert: Wie schätzt Ihr das Risiko ein, daß die Zahl der...
  • Oben