Kelle
Themenstarter
Nabend zusammen,
vorneweg: Gegen mich wird weder ermittelt, noch ist ein Verfahren anhängig.
Mir geht es daher nicht um eine Rechtsberatung oder vergleichbares.
Ich gehe einfach nur davon aus, dass unter den vielen GS-Fahrern sowohl Polizisten als auch Juristen sind, und hoffe daher auf ne interessante Diskussion.
Die Helmpflicht steht in der StVO, durch einschlägige Urteile folgt aus der Schadenminderungspflicht eine strikte Empfehlung, weiter Schutzkleidung zu tragen.
Aus dem Versammlungsgesetz des Bundes bzw. der Länder ergibt sich ein Verbot für Vermummungsgegenstände, Schutzbewaffnung und Gegenstände, die geeignet sind, Menschen zu verletzten bzw. Gegenstände zu beschädigen.
Dies gilt i.d.R. für die Versammlung selbst, als auch für den Weg dorthin.
Gemäß der Helmpflicht dürfte ich flach betrachtet nie mit einem Motorrad zu einer Versammlung fahren (angemeldete Motorradversammlungen mal ausgenommen), da dieser ja sowohl als Schutzbewaffnung und Vermummung gezählt werden dürfte.
Den Helm könnte ich zwar am Motorrad verstauen, damit wäre ich bei der Versammlung "sauber", aber der Weg dorthin wäre immer noch fraglich.
Von daher stehen sich da in meinen Augen zwei Gesetze entgegen.
Wir würde/könnte so eine Situation gelöst werden?
gruss kelle!
P.S. Ich will nicht mit dem Motorrad zum 1. Mai nach Berlin. Mit BMW Klamotten hätte man in Kreuzberg bestimmt andere Probleme als das Versammlungsgesetz.
vorneweg: Gegen mich wird weder ermittelt, noch ist ein Verfahren anhängig.
Mir geht es daher nicht um eine Rechtsberatung oder vergleichbares.
Ich gehe einfach nur davon aus, dass unter den vielen GS-Fahrern sowohl Polizisten als auch Juristen sind, und hoffe daher auf ne interessante Diskussion.
Die Helmpflicht steht in der StVO, durch einschlägige Urteile folgt aus der Schadenminderungspflicht eine strikte Empfehlung, weiter Schutzkleidung zu tragen.
Aus dem Versammlungsgesetz des Bundes bzw. der Länder ergibt sich ein Verbot für Vermummungsgegenstände, Schutzbewaffnung und Gegenstände, die geeignet sind, Menschen zu verletzten bzw. Gegenstände zu beschädigen.
Dies gilt i.d.R. für die Versammlung selbst, als auch für den Weg dorthin.
Gemäß der Helmpflicht dürfte ich flach betrachtet nie mit einem Motorrad zu einer Versammlung fahren (angemeldete Motorradversammlungen mal ausgenommen), da dieser ja sowohl als Schutzbewaffnung und Vermummung gezählt werden dürfte.
Den Helm könnte ich zwar am Motorrad verstauen, damit wäre ich bei der Versammlung "sauber", aber der Weg dorthin wäre immer noch fraglich.
Von daher stehen sich da in meinen Augen zwei Gesetze entgegen.
Wir würde/könnte so eine Situation gelöst werden?
gruss kelle!
P.S. Ich will nicht mit dem Motorrad zum 1. Mai nach Berlin. Mit BMW Klamotten hätte man in Kreuzberg bestimmt andere Probleme als das Versammlungsgesetz.
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