nypdcollector
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- R1200GS Adv + F800GS + KTM 450 EXC Factory
Unter gewissen Umständen, die man aber als Verkäufer problemlos beeinflussen kann, muss eine Versicherung auch dann zahlen, wenn einem das Motorrad bei einer Probefahrt geklaut wird. Das hat zumindest das OLG Köln festgestellt (Az.: 9 U 188/07).
Artikel: n-tv
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