Motorradmode und Stollenreifen

Diskutiere Motorradmode und Stollenreifen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; In Deutschland: Mit PKW und Gespann ja, mit Motorrad nein. Wenn also beim Elefantentreffen die Straßen blockiert werden -> kostet nichts extra...
X_FISH

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Verursache ich (am bewussten Pass :-)) mit meinen Sommerschlappen ein Chaos weil (nicht nur ich) quer in der Pampa herumstehe oder einem Anderen reinrutsche, dann ist das kostenpflichtig.
Mache ich das Gleiche mit Winterreifen kostet es zumindest keinen "ungeeignete-Reifen-Aufschlag".
In Deutschland: Mit PKW und Gespann ja, mit Motorrad nein. Wenn also beim Elefantentreffen die Straßen blockiert werden -> kostet nichts extra. Siehe §2 Abs. 3a StVO vom 01.06.2017.

Grüße, Martin
 
gerd_

gerd_

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Den Zweiradvorschriften widerspreche ich ja gar nicht. Aber es gibt und gab für gar nix eine Winterreifenpflicht. Das würde bedeuten, dass man in einem bestimmten Zeitraum Winterreifen darufhaben muss(te). Das muss und musste man nie.
Der Gag für mehrspurige Fzge ist nur, dass sie auch dann Winterreifen (Reifen die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen) draufhaben müssen falls es im Juni schneien (=winterliches Wetterverhältnis) sollte! :-) Das will ich sehen! Im Schwarzwald habe ich schon mal Schnee am 25.06. erlebt.
gerd
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Das stimmt so nicht.
Es gibt schon länger (seit 2008) in Österreich und seit vorigem Jahr(?) auch in Deutschland die "situative Winterreifenpflicht".

Regelung in Österreich schrieb:
Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für Lenkerinnen und Lenker von Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass die Autofahrerinnen und Autofahre in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen.
Für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenen Zeitraum immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/winterreifen.html
 
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Doug Piranha

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Das stimmt so nicht.
Es gibt schon länger (seit 2008) in Österreich und seit vorigem Jahr(?) auch in Deutschland die "situative Winterreifenpflicht".


https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/winterreifen.html
Du hast bei Deiner Argumentation den Satz

"Das bedeutet, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen."

nicht berücksichtigt.

Damit hätte Gerd recht.

Nachtrag: Andererseits besteht außerhalb des genannten Zeitraums, also vom 16. April bis zum 31. Oktober diese "situative Winterausrüstungspflicht" wohl nicht, was bedeuten würde, daß, wer im Juni bei plötzlichem Schneefall mit Sommerreifen angetroffen wird, sich nicht ordnungswidrig verhält.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Erwähnt habe ich absichtlich nur DE weil ich mich nicht extra über alle Länder der EU schlau machen wollte.
Die Bestimmung "16. April bis zum 31. Oktober" ist mir irgendwie entgangen. Aber wo?
gerd
 
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Doug Piranha

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(...)
Die Bestimmung "16. April bis zum 31. Oktober" ist mir irgendwie entgangen. Aber wo?
gerd
Wo? Es gibt diese Bestimmung gar nicht explizit.
Du hast nur versäumt, den Umkehrschluß in Betracht zu ziehen.
Wenn es heißt: "Von 1. November bis 15. April verboten" so bedeutet das im Umkehrschluß, daß das Verbotene außerhalb dieser Zeit nicht verboten ist.
 
Andrenn

Andrenn

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Offorad ist eben Mode und ein jeder sieht sich als Enduropilot in Augenhöhe zu Teddy B ;)
 
gerd_

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Wo? Es gibt diese Bestimmung gar nicht explizit.
Du hast nur versäumt, den Umkehrschluß in Betracht zu ziehen.
Wenn es heißt: "Von 1. November bis 15. April verboten" so bedeutet das im Umkehrschluß, daß das Verbotene außerhalb dieser Zeit nicht verboten ist.
Noch mal: Die Bestimmungen Österreichs sind mir egal. Zumindest so lange wie ich dort nicht fahre.
Gibt's auch bei uns in DE eine Zeitspanne?
gerd
 
X_FISH

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Den Zweiradvorschriften widerspreche ich ja gar nicht. Aber es gibt und gab für gar nix eine Winterreifenpflicht. [...]
Es gibt keine festen Termine (weder in Deutschland noch in Österreich) ab wann man - unabhängig von der Straßenbeschaffenheit - Winterreifen aufgezogen haben muss. Unterschied Deutschland und Österreich: Wer in Österreich innerhalb von dem Winterzeitraum (gesetzlich geregelt) erwischt wird, der ist richtig böse dran. Unter 4 mm Profil gilt (oder galt zumindest) ein Winterreifen in Österreich nicht mehr als Winterreifen. Wissen viele Urlauber nicht, wer nahe der Grenze zu Österreich gewohnt hat (wie ich) kennt die Regel und beachtet sie. ;)

Zurück zu »Pflicht« und »Verordnung«:

Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Quelle: § 2 Abs. 3a StVO https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html

Da steht natürlich nicht »es ist die Pflicht des Führers eines Fahrzeugs...« sondern »darf .. nur fahren wenn«. Könnte man aber durchaus als »verpflichtende Regelung« verstehen. Hat sich ja auch in der Fachpresse und bei den Automobilclubs seit 2010 eingebürgert von der Pflicht zu sprechen.

Woanders haben sie in der StVO »Pflicht« ausgeschrieben, beispielsweise bei »§ 23 StVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden«. Wobei da das Wort »Pflicht« auch nicht im Text selbst sondern »nur« als Überschrift zu finden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Aus dem §:

[...] Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn [...]
Schon wieder eine solche Satzbaukonstruktion: »darf .. nur benutzen, wenn«. Ist das jetzt dann eine Pflicht oder keine? ;)
_____

Fazit: Wir meinen das Gleiche und sehen es lediglich aus unterschiedlichem Blickwinkel. Wir haben eine Winterreifenpflicht - abhängig von der Straßensituation. Diese Pflicht wir aber als »darf-nur-dann«-Regel formuliert.

Eine gennerelle Pflicht stumpf nach Verordnung »Von Tag X bis Tag Y« gibt es nicht.

Daher: »Du wolltest doch heute den Garten gießen?« - »Aber es regnet doch?« - »Dann nimm den Regenschirm mit!«

So eine Pflicht ist es nicht, stimmt. :)

Grüße, Martin
 
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der_brauni

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Mann, jetzt wissen wir endlich wozu die EU gut sein könnte:
Das gehört sich EU-weit harmonisiert bzw. per Verordnung angeglichen.
Sozusagen eine einheitliche Definition wann Winter ist, von Finnland bis Sizilien.

Das war es doch früher beim Bund ganz einfach, das Denken wurde von anderen übernommen und Sommer (bzw. Winter) wurde einfach befohlen.

Gruß Thomas
 
X_FISH

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Klappt nicht. Deutschland will ja immer ganz besondere Regelungen haben (siehe z.B. die Reifenbindung für Motorräder). Die ist dann wirklich was für's Rasengießen im Regen:

»Sie müssen den seit 10 Jahren nicht mehr produzierten Dunlop montiert haben.« »Aber den gibt es nicht mehr, wie sie ja schon gesagt haben.« - »Ja dann haben Sie jetzt ein Problem!«

Und der Rest von Europa glaubt es einem nicht das Deutschland sowas tatsächlich als Regelwerk hat - und lacht uns aus.

Aber hey, Hauptsache Affen schnüffeln Abgase. ;)

Grüße, Martin
 
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Doug Piranha

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Noch mal: Die Bestimmungen Österreichs sind mir egal. Zumindest so lange wie ich dort nicht fahre.
Gibt's auch bei uns in DE eine Zeitspanne?
gerd
Nein. (Aber das hattest Du schon längst selbst recherchiert. :heilig: )
 
emmez

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Warum fährst Du eine GS ?

Gruss Markus
Also, ich sehe es mehr als Reisegerät, vermutlich wie die meisten anderen auch.
Denn, mal ehrlich, wer geht mit seiner GS, vor allem neueren Baujahrs, noch in die Kiesgrube oder mehr als auf einen Waldweg.
Das Rumpeln kenn ich noch von meiner 350er Honda XL, die wurde von Frostende bis Frostanfang gefahren und war damit regelmäßig mit den Reifen runter.
Wenn sich dann an beiden Seiten die Stollen zu Flossen ausgearbeitet haben, dann waren Kurven eher ein Greuel.
 
Capricorn

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Irgendwann, oder schon bald wird auch eine jetzt noch neue GS nicht mehr das neuere Baujahr sein. Und da wäre es doch schade, wenn man damit nicht in die Kiesgrube könnte.
 
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FEDPA

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Mann sollte bei lesen keine Krümmel von der Tastatur wischen :-)
 
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enduro_drive

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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Um mal zurück zum Ausgangsthema zu kommen:

Bei den sogenannten "Scramblern" dürfte ein Stollenreifen eher optische Gründe haben.

Meine Meinung und da kann der Stollen noch so dolle aussehen:

Fahre ich zu 99% Strasse, würde ich mir nie im Leben einen Stollen montieren. Ein Stollen ist einem reinen Strassenreifen auf Asphalt immer unterlegen, muss er auch, da er ja auch Offroad funzen soll.

Das der Heidenau K 60 Scout als Kompromissstollen sogar akzeptabel funzt ist allgemein bekannt. Ob ich das permanente Singen des Vorderrades immer hören will, muss jeder selbst entscheiden.

Und auf der 1200 GS hält der nie im Leben 20.000km, wenn man normal angast.

Auf der F 800 GS habe ich mal mit dem vorderen 15.000 km geschafft, dann war er aber auch am Ende.
 
cowy

cowy

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Wenn jetzt ne 12er über ne Hand voll Split fährt .. ;-)
will ich lieber auf der mit k60 bereiften sitzen:-)


:cool: Cowy
 
Andrenn

Andrenn

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Fahre ich zu 99% Strasse, würde ich mir nie im Leben einen Stollen montieren. Ein Stollen ist einem reinen Strassenreifen auf Asphalt immer unterlegen, muss er auch, da er ja auch Offroad funzen soll..
Eben die meisten machen es aus Showbusiness Gründen, ähnlich der SUV Fahrer.
 
Thema:

Motorradmode und Stollenreifen

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