Motorradtransport

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topgun

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Habe mal eine Frage, ich habe einen Motorradtransportanhänger. Eingetragen ist er als SDAH F. Sportgeräte Kraftrad. So weit, so gut, nun meine Frage darf ich auf dem Anhänger auch zugelassene Motorräder transportieren oder nur Sportmaschinen, ist eine steuerliche Sache da der Hänger eine grüne Nummer hat und somit Steuerfrei ist. Sollte ich keine zugelassenen Maschinen transportieren dürfen, wie kann ich den Hänger umschreiben lassen?
Danke!
 
Raubritter

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Sportanhänger sind dem Transport nicht zulassungsfähiger Sportmotorräder gewidmet und steuerfrei.
Die Frage ist: was ist ein Sportmotorrad?

Aus einem anderen Forum hierzu kopiert>:

Das Thema Sportanhänger ist in den Foren schon des öfteren behandelt worden. Sporthänger sind steuer- und versicherungsfrei und haben ein grünes Nummerschild. Voraussetztung der Steuerfreiheit nach § 18 StVZO ist, dass der Hänger ausschließlich für Sportzwecke (Transport von Sportgeräten?) genutzt wird.
Letztens habe ich irgendwo gelesen, das der Halter nach einer Kontrolle durch die Polizei wegen Steuerhinterziehung angelappt wurde.
Daraufhin habe ich mal versucht zu rauszubekommen was der Gesetzgeber unter Sportfahrzeugen versteht. Ist meine GasGas mit Sportkennzeichen und ohne Blinker ein Sportgerät(könnte man ja annehmen) gehört die R100 GS auch noch dazu?

Nach diversen Telefonaten mit Zulassung,(genaues weiß man nicht) Polizei (Ermessenssache) und TÜV bin ich an einen TÜV Menschen geraten der selbst Offroad unterwegs ist und mir die aktuelle Auslegung der StVZO zugefaxt hat.

Ich zitiere aus der StVZO §18:

Einstufung von Krad als Sportgerät. Ein Gelände- oder Straßen Krad gilt nicht als Sportgerät im Zusammenhang mit §18 Abs.2. Nr. 6 m.
......
Zunächst ist fraglich ob es sich bei einen Gelände- oder Strassenkrad um ausgesproche Sportgeräte handelt oder ob sie doch mehr der Freizeitgestaltung dienen. ....
Bei der Benutzung von Krad, soweit sie nicht ausgesprochene Rennmaschinen sind, steht im allgemeinen entweder der Wert als Hobby (Freizeitgestaltung) oder als Fortbewegungsmittel im Fordergrund. ...

Der Text liegt mir komplett vor, hab das Unwichtige weggelassen.

Mein Fazit daraus ist, das es egal ist was Du für ein Moped auf dem Sporthänger hast, es immer im Ermessen der Behörde liegt oder es legal ist oder nicht. Dadurch bin ich meines Erachtens der Willkür der Behörden ausgeliefert.


Jetzt wird das Ding umgemeldet, denn die 20 € Steuer und Versicherung pro Jahr bringe ich auch noch auf.


Ich würde mir die Ummeldung wohl nicht antun und eher das Kennzeichen für die Dauer des Transports am Moped abschrauben und im Zugfahrzeug deponieren.
Allerdings kann man auf so einem Hänger keinerlei Sachen (Grünschnitt, Sperrmüll, Urlaubsgepäck ?) transportieren ohne den Tatbestand der Steuerhinterziehung zu erfüllen.
Deshalb ist mein Mot-Transporter auch zugelassen mit eingener Nummer und Versicherung. Früher ging sogar Folgekennzeichen den Zugfahrzeuges....... nix mit Ausleihen, nix mit Zugfahrzeug schnell wechseln.

Anmelden als versteuerter Anhänger benötigt TÜV, Datenblatt u.s.w. Damit zur Zulassungsstelle, die einen Brief ausstellt, ein Kennzeichen zuteilt sobald auch eine Deckungszusage der Versicherung vorliegt. Das "Restrisiko" des Anhängers muss beim Anhänger versichert werden, für die Fälle, wo er sich ohne Zugfahrzeug sebstständig macht und ein Schaufenster demoliert oder so.....:D
 
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Danke für die ausführliche Auskunft. Ich werde morgen mal auf der Zulassungsstelle fragen. Ich denke ich werde Steuern und Versicherung in Kauf nehmen und auf die Gnade des Staates verzichten, die paar Euro habe ich dann auch noch übrig. Einen Brief habe ich zum Anhänger, es ist im FZg-Schein ein grünes Kennzeichen eingetragen, das werde ich wohl ändern lassen und alle sind froh. Ich will auf dem Hänger meine Tenere transportieren, die ist natürlich zugelassen, das Abmontieren des Kennzeichens bringt wenig, wenn die Cops die Vin prüfen ist sofort klar das ich 20,-EUR Steuern hinterzogen habe..., ein Verbrechen...
 
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Mein 1300Kg Hänger kostet jährlich sagenhafte 38 EUR Versicherung und 52 EUR Steuern. Bei 600 Kg sind's 22 EUR Steuern
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Sportanhänger sind dem Transport nicht zulassungsfähiger Sportmotorräder gewidmet und steuerfrei.
Die Frage ist: was ist ein Sportmotorrad?
(...)

Mein Fazit daraus ist, das es egal ist was Du für ein Moped auf dem Sporthänger hast, es immer im Ermessen der Behörde liegt oder es legal ist oder nicht. Dadurch bin ich meines Erachtens der Willkür der Behörden ausgeliefert.

(...)

So ein Quark. Du hast es doch in Deiner Einleitung selbst geschrieben: "nicht zulassungsfähige Sportmotorräder". Nicht zulassungsfähig heißt, dass sie für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen werden können. Das ist doch eine sehr konkrete Aussage und hat mit Ermessen, oder der "Behördenwillkür", die Du da witterst, nichts zu tun. :cool:
 
Raubritter

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sorry, lese bitte nochmal kurz meinen Beitrag....
Meine Worte sind fett gedruckt, das Zitat von jemand ganz anderem ist aus einem anderen Forum geklaut und ist nicht fett gedruckt.
Ich wittere also garnichts, allein schon weil ich durch Schnupfen derzeit so gut wie nichts zu wittern im Stande bin.

Um Eruieren zu können, ob im Gesetz oder Gesetzesentwurf tatsächlich das Wort "zulassungsfähig" enthalten ist oder wenigstens abgeleitet werden kann, sollte sich jemand die Mühe machen, beides herauszusuchen, wozu ich zugegebenermassen zu faul war. Das Wort "zulassungsfähig" ist somit momentan nicht empirisch festgestellt als im Gesetzestext enthalten.
 
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sorry, lese bitte nochmal kurz meinen Beitrag....
Meine Worte sind fett gedruckt, das Zitat von jemand ganz anderem ist aus einem anderen Forum geklaut und ist nicht fett gedruckt.
Ich wittere also garnichts, allein schon weil ich durch Schnupfen derzeit so gut wie nichts zu wittern im Stande bin.

Um Eruieren zu können, ob im Gesetz oder Gesetzesentwurf tatsächlich das Wort "zulassungsfähig" enthalten ist oder wenigstens abgeleitet werden kann, sollte sich jemand die Mühe machen, beides herauszusuchen, wozu ich zugegebenermassen zu faul war. Das Wort "zulassungsfähig" ist somit momentan nicht empirisch festgestellt als im Gesetzestext enthalten.
Okay, ich bitte um Entschuldigung, hab ich so nicht gesehen. Jedoch gibt es zum Zitieren anderer Quellen extra das Quote-Tag, damit wäre es eindeutig gewesen.
 
Raubritter

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und das Quote-Tag funktioniert auch aus dem Offroadforum?
Hab ich noch nicht probiert....
Anführungs-Striche wären gut gewesen, so bin ich halt ein Guttenberg...:)
 
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