H
hbokel
Gast
Wenn man diesen Dummfug konsequent zu Ende denkt, dann müssten Gefängnisstrafen bei Geringerverdienenden länger dauern als bei Besserverdienenden. Schließlich entgehen dem Wohlhabenden in derselben Zeitspanne mehr Annehmlichkeiten als dem Habenichts. Der Wohlhabende empfindet die Entbehrungen im Gefängsnis also intensiver und hat das Strafmaß deshalb schneller abgeleistet als ein Mittelloser.weshalb es nur gerecht ist, wenn sie dann auch dem Vermögen entsprechend an den Kragen geht.
Für einen Obdachlosen kann ein Gefängnisaufenthalt im kalten Winter sogar eine subjektive Verbesserung der Lebenssituation darstellen. Deshalb wäre in diesem Fall vom Delinquenten eine entsprechender Obulus zu erheben, etwa in der Höhe des Jugendherberg-Tagessatzes.
Mal sehen, wann die Schweizer die genannten Gerechtigkeitslücken endlich schließen.
Gruß
Heinz
P.S. Einen hab' ich noch: Angeblich kommt es (oder kam es) in Indien vor, dass ein Besservedoiender einen Habenichts dafür bezahlt, dass er für ihn eine Gefängnisstrafe absitzt. Andere Länder, andere Sitten - genau wie Du geschrieben hast.