Nehmt euch in acht in CH es lohnt sich!!!

Diskutiere Nehmt euch in acht in CH es lohnt sich!!! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wenn man diesen Dummfug konsequent zu Ende denkt, dann müssten Gefängnisstrafen bei Geringerverdienenden länger dauern als bei Besserverdienenden...
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hbokel

Gast
weshalb es nur gerecht ist, wenn sie dann auch dem Vermögen entsprechend an den Kragen geht.
Wenn man diesen Dummfug konsequent zu Ende denkt, dann müssten Gefängnisstrafen bei Geringerverdienenden länger dauern als bei Besserverdienenden. Schließlich entgehen dem Wohlhabenden in derselben Zeitspanne mehr Annehmlichkeiten als dem Habenichts. Der Wohlhabende empfindet die Entbehrungen im Gefängsnis also intensiver und hat das Strafmaß deshalb schneller abgeleistet als ein Mittelloser.

Für einen Obdachlosen kann ein Gefängnisaufenthalt im kalten Winter sogar eine subjektive Verbesserung der Lebenssituation darstellen. Deshalb wäre in diesem Fall vom Delinquenten eine entsprechender Obulus zu erheben, etwa in der Höhe des Jugendherberg-Tagessatzes.

Mal sehen, wann die Schweizer die genannten Gerechtigkeitslücken endlich schließen.

Gruß
Heinz

P.S. Einen hab' ich noch: Angeblich kommt es (oder kam es) in Indien vor, dass ein Besservedoiender einen Habenichts dafür bezahlt, dass er für ihn eine Gefängnisstrafe absitzt. Andere Länder, andere Sitten - genau wie Du geschrieben hast.
 
H

hbokel

Gast
„[FONT=Verdana, sans-serif]Wie wahr!“ rief der Siebte. „Warum kriegt er 10 Euro zurück und ich nur 2? Alles kriegen mal wieder die Reichen!“[/FONT]
„[FONT=Verdana, sans-serif]Moment mal,“ riefen da die ersten vier aus einem Munde. „Wir haben überhaupt nichts bekommen. Das System beutet die Ärmsten aus!“[/FONT]
[FONT=Verdana, sans-serif]Und wie aus heiterem Himmel gingen die neun gemeinsam auf den Zehnten los und verprügelten ihn.[/FONT]
Hallo Angie,

ein schönes Gleichnis ;-)

Die unsägliche Gerechtigkeitsdiskussion hierzulande führt inzwischen zu den seltsamsten Ansichten.

Früher war jedermann klar, dass man den Ast nicht absägt, auf dem man sitzt. Die Pisa-Generation scheint heute aber ernsthaft zu glauben, der Wohlstand wachse auf Bäumen. Oder der Staat sei dafür verantwortlich. Oder es sei nur eine Frage der gerechten Verteilung. Auf keinen Fall fühlt man sich selbst verantwortlich. Schuld sind immer die Anderen - wer sonst.

Natürlich gibt es auch solche traurigen Gestalten wie Gunther Sachs, deren Lebensinhalt im Verprassen des ererbten Geldes besteht. Solchen Leuten kann man nur ein Zitat Deines Signatur-Autors zurufen: "Was du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen."

Gruß
Heinz
 
BMW-Hans

BMW-Hans

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In der Schweiz kennt man das OBV-Verfahren, d.h. Bussen bis CHF 250.00 können vor Ort oder zumindest für uns Einheimische innert 30 Tagen bezahlt werden und die Sache ist ok.

Wird die OB nicht inner Frist bezahlt oder das Vergehen darüber, erfolgt Verzeigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Der Untersuchungsrichter schaut erstens, ist der Verzeigte schon vorbelastet, also Vorstrafen. Dann, was Mann/Frau so versteuert, Einkommen, Vermögen und setzt anhand all dieser Parameter den Bussenbetrag fest. Aber je nach Schwere der Uebertretung trifft es auch den Wenigverdiener hart, schon mancher musste nach einer massiven Tempoüberschreitung sein Auto oder Moped verkaufen, damit er Busse und Kosten bezahlen konnte. Darum wird heute vermehrt bei grober Verletzungen der Verkehrsregeln das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmt, kann der Verurteilte die Busse und Gerichtskosten nicht bezahlen, wird das Fahrzeug verwertet. Das ist meines Wissens auch in Frankreich gängige Praxis.
 
Dobs

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Und wenn ich mir vorstelle, dass mein linker "Nachbar", nur weil er weniger verdient, als ich, für die gleiche "Tat" weniger bezahlen müsste, fände ich das genauso ungerecht, als wenn mein rechter Nachbar, nur weil er mehr verdient auch mehr bezahlen müsste.
Warum ungerecht?? Einem Wohlhabenden tut ein Rotlichtverstoß finanziell nicht so weh wie einem kleinverdienenden Familienvater. Ist das gerecht??

Die Skandinavier gehen schon lange nach dem Einkommen.

Ich persönlich wäre für einen Hebesatz wie bei der Gewerbesteuer. Der Rotlichtverstoß z.B. kostet für alle 100 EUR als Basistarif. Der Familienvater mit 1500 EUR netto ist damit aus dem Schneider, der Fluglotse bekommt 300% drauf aufgrund seines hohen Gehaltes und der Ehrensoldbezieher.....
 
BMW-Hans

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Es ist doch ganz einfach. Die Gesetze und Vorschriften einhalten, dann erübrigen sich solche Diskussionen.

Rot ist Rot, für den Harzer wie den Superreichen.

Tempolimiten sind für alle, ob mit 50 oder 300 PS.

Die, die dies nicht akzeptieren oder einhalten wollen, müssen dann auch die Konsequenzen tragen. Der eine bezahlt leichteren Herzens, dem anderen tut's weh. Daher geht es hier in der Schweiz schnell um den Führerschein und der Entzug kann lang sein.

Rotlichtverstoss ist in CH mit Fr. 250.00 noch im OB und daher für alle gleich, kann aber je nach Situation als grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Entzug des Führerscheins geahndet werden.
 
Parzival

Parzival

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Es wurde bisher so ziemlich alles genannt.

Die Bußgelder sind um einiges höher wie zB in Deutschland. Ebenso ist hier für die Rechtslage etwas stärker ausschlaggebend was die Polizei vor Ort bestimmt-zB bei einem Verkehrsunfall. Beim Strafverfahren geht es in der CH nach Einkommen, bei Personen mit Wohnsitz wird geschätzt, d.h. man kommt als Ausländer eher besser davon-auch wenn man bei den Beträgen meint im falschen Film zu sein. ...die Summen gehen bei einem sogenannten schweren Verkehrsvergehen schnell über 1000 Franken...das ist also der Bereich über dem Bußgeld, der zur Anzeige führt. Bei Vorgaben die hier 80 kmh und 120 auf der Autobahn ist das bei einem kurzen Gasstoss bei einem Supersportler bereits geschehen.

Bedingte Strafe ist die Summe die sofort fällig wird, unbedingt wird zur Bewährung ausgeschrieben.

Wenn jemand mit ausländischem Wohnsitz eine Geldstrafe nicht an Ort und Stelle bezahlen kann, kann das Fahrzeug als Pfand beschlagnahmt werden.

Es ist darauf zu achten, dass in der CH weniger Toleranz bei der Messung abgezogen wird. Dies ist in der CH auch vom verwendeten Gerät abhängig. Der neueste mobile Typ erlaubt 1% Toleranz. Es sind sehr viele polizeiliche Zivilfahrzeuge im Verkehr -und anders wie in D sind diese völlig unterschiedliche Modelle. Also das kann dann durchaus ein knallroter Subaru Impreza mit Turbohutze sein-oder ein alter Volvo Kombi.

Fest installierte Blitzgeräte der neuen Generation arbeiten “unsichtbar“ und digital. Es gibt bei diesen also keine Warnung weil der Vordermann geblitzt wurde.

Der Kanton Aargau verbietet festinstallierte Anlagen, umso mehr wird mobil gemessen. Die Stadt Zürich kassiert wiederum jährlich 60Mio Franken mit ihren festen Geräten.

Beim Pässefahren sind die Freunde vermehrt aktiv. Aufpassen-es wird selbst vom Berg herunter gefilmt wenn zB eine Stelle dafür bekannt ist bei der Mopedfahrer gern an den Schleichern vorbeifahren-und dazu eine durchgezogene Linie überfahren müssen.

Den Rekord hält glaub ich mom ein Schwede mit 290kmh. Das Auto, Mercedes SLR, durfte er dalassen weil er diese Strafe dann auch nicht an Ort und Stelle begleichen konnte und sowieso nicht mehr fahren durfte.
 
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GSATraveler

Gast
Bedingte Strafe ist die Summe die sofort fällig wird, unbedingt wird zur Bewährung ausgeschrieben.
Meintest es sicher richtig, ist aber gerade umgekehrt.

Wusste ich gar nicht, wegen den Aargauern, interessanter Lokalkolorit.
Als Faustregel kann bei einem gut eingestellten Tacho gelten: Ausserorts stets unter 30 km/h über der signalisierten Geschw. bleiben (Auf der AB geht noch ein bisschen mehr), dann kannst Du es gleich bezahlen und hast idR keinerlei sonstigen Probleme. Wenn man das ausreizt, kostet es dann aber eine OB von bis zu CHF 600.-.
Gruss Rolf.
 
Parzival

Parzival

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Meintest es sicher richtig, ist aber gerade umgekehrt.

Wusste ich gar nicht, wegen den Aargauern, interessanter Lokalkolorit.
Als Faustregel kann bei einem gut eingestellten Tacho gelten: Ausserorts stets unter 30 km/h über der signalisierten Geschw. bleiben (Auf der AB geht noch ein bisschen mehr), dann kannst Du es gleich bezahlen und hast idR keinerlei sonstigen Probleme. Wenn man das ausreizt, kostet es
dann aber eine OB von bis zu CHF 600.-.
Gruss Rolf.
Yes ;-)

...auf der AB wirds ab +26 noch teurer, und ab überschrittenen +40 erteilen sie an Ort und Stelle Fahrverbot.
 
Dobs

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Hi Peter,

das ist Geldstrafe, nicht Bußgeld. Zur Geldstrafe kommt es doch aber in der Regel überhaupt nicht.

Aber ein schönes Beispiel. Nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe geht es tariflich gesehen gerechter zu als bei Bußgeldern nach Tabelle.

Wäre aber eigentlich auch schon die Lösung des Problems :)

Nicht mehr Rotlichtverstoß 130 Taler pauschal, sondern x Tagessätze...
 
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