Neue Führerscheinregeln ab dem 19.01.2013

Diskutiere Neue Führerscheinregeln ab dem 19.01.2013 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, ich setze das mal unkommentiert hier rein: Neue Führerscheinregeln ab Januar 2013 - SPIEGEL ONLINE Sowie Zitat da raus...
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Christian S

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Hallo Allerseits,

ich setze das mal unkommentiert hier rein:

Neue Führerscheinregeln ab Januar 2013 - SPIEGEL ONLINE

Sowie Zitat da raus:
"Änderungen für Motorradfahrer
Deutliche Änderungen stehen auch in manchen Führerscheinklassen an. Vor allem an der Fahrerlaubnis für Motorräder wurde geschraubt. So wird die Klasse A1 erweitert: Sie gilt nach wie vor für die sogenannten Leichtkrafträder, die ab einem Alter von 16 Jahren bewegt werden dürfen - allerdings fällt die bisherige Beschränkung des Spitzentempos auf 80 Stundenkilometer weg.
Vergangenheit ist ab Januar auch die Klasse "A (beschränkt)", die bisher das Fahren von Motorrädern mit bis zu 34 PS erlaubte. Ersetzt wird dieser Führerschein durch die Klasse "A2", mit der bis zu 48 PS starke Zweiräder gefahren werden dürfen. Hört sich für Fahreinsteiger erst mal nett an, hat aber einen Haken: "Künftig fällt der prüfungsfreie Aufstieg weg", so Peter Glowalla.
Die beschränkte A-Klasse beinhaltete bisher das Recht, nach einer Frist von zwei Jahren automatisch die Klasse A zu erhalten und somit alle Motorräder fahren zu dürfen - egal, wie stark die Motoren waren. Künftig sieht die Sache anders aus: Nach dem Ablauf der zwei Jahre ist eine praktische Fahrprüfung abzulegen - eine erneute theoretische Prüfung wird immerhin nicht verlangt.
Trikes sind keine Autos
Eine weitere Änderung trifft gleich eine ganze Branche: Hersteller und Anbieter von Trikes konnten ihre motorisierten Dreiräder bisher problemlos an Autofahrer verkaufen, denen der Sinn nach kippsicherem Motorradfahrgefühl stand. Denn zum Bewegen eines Trikes reichte der Pkw-Führerschein.
Künftig gilt das nicht mehr, Trikes werden Motorrädern gleichgestellt, eine entsprechende Fahrerlaubnis ist nötig. Das schränkt nicht nur die Gruppe möglicher Fahrer ein, zudem werden die Trikes noch eines weiteren Privilegs beraubt - für ein Motorrad gibt es keine Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers.
Allerdings wird all das voraussichtlich nur für Führerschein-Neulinge gelten. Entwarnung gibt es nach Angaben des ADAC für Trike-Fahrer, deren Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde: Für sie ändert sich nichts, sie dürfen die Fahrzeuge demnach weiter bewegen, und sie dürfen auch einen Hänger ankuppeln."
 
AmperTiger

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jaja, mal wieder alles geändert ohne tatsächliche Not. aber so kennt man Brüssel ja. Schwindlig wird mir wenn ich den "Antimanipulationskatalog" sehe, der eingeführt werden soll. Die Zubehörindustrie wird einige Pleiten zu verkraften haben
und Piaggio MP3 nimmt man die zukünftigen Käufer weg, auch ohne Not

die sind mit ihrer Regulierungswut wirklich nicht zu bremsen. Welcher SCHWACHKOPF setzt die Grenze bei 48 PS? der gleiche der die Versicherungsklasse 98PS damals beschlossen hat?
 
peco-achim

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Ein "HOCH" auf die Lobbyisten!
Wenn man nix neues erfindet mit dem Geld zu machen ist,
ändern wir doch einfach bestehendes!

War ja zuletzt auch Jürgen Beckers Thema zur jährlichen AU:



Liebe Imis,
liebe Heimathirsche,
kennen Sie schon die neueste Unverschämtheit?
Die aktuellste Unverfrorenheit, wie man an das Geld der kleinen Leute kommt?
Die Abzocker Mafia, Kamorra und Dekra.
Und da sollen wir jetzt jedes Jahr hin.

Die Lobbyloddels von TÜV, Dekra und GTÜ haben in Brüssel die Politikertölpel solange gepiesackt, bis die uns einmal im Jahr dahin schicken.
Wir sollen demnächst alle 12 Monate da antanzen und abdrücken.
Jedesmal 90 Euro. Für mal drunter gucken.
Obwohl noch nicht mal 1% der Unfälle was mit Mängeln zu tun hat. Und dafür jedes Jahr 90 Euro, und nicht die wohlhabenden Neuwagenkäufer, nur der Gebrauchtwagenfahrer wie du und ich.
Da krieg ich so einen Hals mit meinem 200 D, denn das wird um sich greifen. Jede Firma wünscht sich nämlich, dass der Kunde gezwungen wird, zu kommen.

Die Ärztelobby ist auch schon in Brüssel:
Wir Gebrauchtmänner müssen demnächst einmal die Woche zum Urologen. Denn ohne Prostata-Untersuchung sind wir nicht mehr sicher im Verkehr.
Auch der Schornsteinfeger drückt in Brüssel ein Gesetz durch, dass der jetzt jeden Tach reinschauen kann. Die Zahnärzte werden durchsetzen, dass die Kariesprophylaxe stündlich durchgeführt werden muss, sonst verfällt der Bonus bei der Krankenversicherung.
Die stecken doch alle unter einer Decke.
Die Dekra bietet mit dem Bundesverband der Dentisten während der Bremsuntersuchung eine professionelle Zahnreinigung an. Die wird dann einmal jährlich vorgeschrieben, wenn das Gebiss über sechs Jahre alt ist oder bereits 160.000 Kilometer gekaut hat.
Wer auf den Felgen kaut, braucht eine Vollabnahme für 120 Euro. Und da müssen wir Schützenvereine uns wieder auf unsere Tradition besinnen:
Die Bürger vor Raubrittern zu schützen.

Quelle:
Heimathirsch - Mitternachtsspitzen - WDR Fernsehen
 
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LieberOnkel

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Wo waren die Lobbyisten der Motorradbranche?
Für die ist das ne ziemlich miese Nummer...
 
Cloudhopper

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Wo waren die Lobbyisten der Motorradbranche?
Für die ist das ne ziemlich miese Nummer...
Es gibt keine Motorrad Lobbyisten, nur die der Autobranche. Und die haben kein Interesse daran das Motorraeder auf den Strassen sind, Stichwort "VISION ZERO".

Ein Bekannter der hier bei einer Versicherung arbeitet, sagte mir das hier schon die Trainings angesetzt sind wie deren Feldinspektoren Manipulationen an Motorraeder sofort feststellen und die Auszahlung verweigern koennen.
 
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Christian S

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Ein Bekannter der hier bei einer Versicherung arbeitet, sagte mir das hier schon die Trainings angesetzt sind wie deren Feldinspektoren Manipulationen an Motorraeder sofort feststellen und die Auszahlung verweigern koennen.
Hallo,

ich möchte die Aussage deines Bekannten nicht anzweifeln. Ich habe seit über 16 Jahren mit verkehrsrechtlichen Angelegenheiten zu tun. Ich habe es noch nicht einmal erlebt, dass ein Versicherer aus dem Zustand des Fahrzeuges irgendeinen Einwand abgeleitet hat, es geht in der Praxis (zumindest bis jetzt) immer nur um die üblichen Themen wie Alkohol und Unfallflucht, die zu Schwierigkeiten führen.

Zur Betriebserlaubnis findest du hier etwas:

StVZO - Einzelnorm

Hier sind einige rechtliche Hinweise enthalten:

Rechtstipp - Erlöschen der Betriebserlaubnis | bma - DAS kostenlose Motorradmagazin

sowie hier:

Kraftfahrzeug Haftpflicht- und fahrzeugversicherung Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht

Versicherungsrechtlich kommt es aber nicht auf ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern auf eine Gefahrenerhöhung an:

§ 23 VVG Gefahrerhöhung - dejure.org

sowie § 5 III KfzPflVV:

KfzPflVV Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung: § 5 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

und zuletzt, dort D.1 - D.3.:

http://www.assurances.de/pdf/AKB.pdf

Nach der Kommentierung in Prölls/Knappmann zu D.3.3. AKB 2008 führt dann eine vom Versicherer zu beweisende Gefahrerhöhung zur eingeschränkten Leistungsfreiheit, wohl nur in Höhe von 5000.- € gemäß § 5 III KfzPflVV.

Welche Folgen es haben kann, konnte ich nicht mit Sicherheit klären, eindeutig ist aber, dass schon Risiken bestehen. Ich denke aber z.B. nicht, dass ein zu lauter Auspuff oder ein unerlaubter zusätzlicher Scheinwerfer ein Gefahrerhöhung begründen können, modifizierte Bremsen oder mehr Leistung aber wohl schon.
 
GS Bär

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Nach der Kommentierung in Prölls/Knappmann zu D.3.3. AKB 2008 führt dann eine vom Versicherer zu beweisende Gefahrerhöhung zur eingeschränkten Leistungsfreiheit, wohl nur in Höhe von 5000.- € gemäß § 5 III KfzPflVV.

Welche Folgen es haben kann, konnte ich nicht mit Sicherheit klären, eindeutig ist aber, dass schon Risiken bestehen. Ich denke aber z.B. nicht, dass ein zu lauter Auspuff oder ein unerlaubter zusätzlicher Scheinwerfer ein Gefahrerhöhung begründen können, modifizierte Bremsen oder mehr Leistung aber wohl schon.
Selbst wenn ich als Versicherungsnehmer eine sogenannte Obliegenheitsverletzung begangen haben sollte, führt dies ja wohl nicht automatisch zur Leistungsfreiheit des Versicherers, sondern nur dann, wenn die Obliegenheitsverletzung auch ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls ist ( § 26 Abs. 3 VVG).
 
AmperTiger

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stimmt Andreas, das sind oft nur Forenparolen "das führt zum Erlöschen der BE" und damit wäre die Versicherung fein raus.

1. führen nur ganz wenige Dinge heute überhaupt noch zum Erlöschen der BE und
2. führt das nur bei Ursächlichkeit zur einer Leistungsfreiheit (meist jedoch Regressforderung) der Versicherung.

der Rest ist Forengetöne.
 
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Christian S

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Selbst wenn ich als Versicherungsnehmer eine sogenannte Obliegenheitsverletzung begangen haben sollte, führt dies ja wohl nicht automatisch zur Leistungsfreiheit des Versicherers, sondern nur dann, wenn die Obliegenheitsverletzung auch ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls ist ( § 26 Abs. 3 VVG).
Hallo Andreas,

danke für die Ergänzung. Man könnte da ganze Seiten darüber schreiben, sofern man sich perfekt auskennt - was aber bei mir nicht der Fall ist. Auch wenn ich beruflich in dem Bereich tätig bin, kommen Probleme dieser Art nicht vor, und nur aus Kommentaren zusammenschreiben macht wieder Spaß noch stellt dies eine Garantie für Richtigkeit dar. Ich wollte nur mit ein paar Links anreisen, wie kompliziert das Thema (mal wieder) ist.
 
Bonsai

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Also ich als langjähriger Motorradfahrlehrer finde die neue Führerscheinregelung nicht soo schlecht ..und schon gar nicht praxisfremd, denn

-die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h bei A1 fällt weg, das macht Sinn!

- die Erhöhung von 34 PS auf 48 PS macht den Einstieg für Viele attraktiver. Damit kann man auch z.B. als Wiedereinsteiger oder "Genußfahrer" ganz gut leben. Außerdem geht bei vielen Einsteigern bei "nur" 34 PS während den 2 Jahren der Respekt verloren, denn man kann relativ gefahrlos die Drosselklappen auf Durchzug stellen. Bei deutlich 3stelliger PS-Leistung geht das mal ganz schnell schief.
- es sind doch Einige, die den "A beschränkt" zusammen mit der Klasse B machen. Priorität hat dann jedoch der PKW. Es kommt deshalb oft vor, daß bis zum eigenen Motorrad Jahre vergehen. Zwischenzeitlich dürfen sie jedoch schon "offen" fahren ....praktisch ohne Fahrpraxis. Da finde ich eine praktische Fahrprüfung nicht wirklich unangemessen!
 
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LieberOnkel

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Das sich ein Fahrlehrer über die Einführung einer neuen Prüfung freut wundert mich nicht.
Ich halte es für unsinnige Geldschneiderei.
 
Bonsai

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Oh, ich hab mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Es sollte heißen: "Ich als ehemaliger langjähriger Fahrlehrer ...." Ich hab nicht wirklich einen finanziellen Vorteil davon! Und ich halte es nach wie vor nicht für eine unsinnige Geldschneiderei!
Sicherheitstrainings finden die Meisten ja auch sinnvoll .... und die kosten auch Geld!
 
AmperTiger

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na die Aufhebung der 80km/h Grenze, die es so nur in D gab (gegen EU-Recht) war LÄNGST überfällig. Überständig auch schon.

und eine willkürliche Grenze bei 48 PS zu ziehen, wo Motorräder seit Jahrzehnten auf 50PS hin gebaut werden, zeugt m.E auch nicht von Sachverstand.

denen ist wohl die rechte Krümmung der Banane in Erinnerung geblieben
 
AmperTiger

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du wirst alt, wenn
.......alle wissen wovon die Rede ist, du aber an Nichtigkeiten rumnörgelst
 
marss73

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du wirst alt, wenn
.......alle wissen wovon die Rede ist, du aber an Nichtigkeiten rumnörgelst
Also rumnörgeln tust Doch Du?!
48 PS sind in Wirklichkeit recht runde 35kW, 50PS dagegen irgendwas um die 37kW. Niemand orientiert sich in der Industrie an PS. Und im Gesetz dürfen keine PS verwendet werden, ist nicht SI.
Wenn das Leben aus mehr als einem halben Pfund Butter, einem Dutzend Eier und einem Zentner Kartoffeln besteht, wird man auch mit 35kW zurechtkommen.
Und wenn nicht: Vier Acht. Einfach merken. Hat weniger Ziffern als Muttis Geburtstag.:rolleyes:

- Die Öffnung der 80 km/h Grenze ist gut, ob überfällig oder nicht.
- Die Erweiterung von 27kW auf 35kW ist gut, unabhängig von der Zahl.
- Die Aufstiegsprüfung von 125ccm auf 48PS ist eine deutliche Verbesserung für 125er-Einsteiger unter 18 Jahren. Macht den Aufstieg viel billiger.
- Die Aufstiegsprüfung von 48PS auf bis zu 200PS... ich finde es gut, dass man jetzt in einer praktischen Prüfung nachweisen muß, dass man damit grob umgehen kann. Beim Auto darf man nicht mal mehr Anhänger > 750kg ohne Führerschein fahren.

Unsere Politiker machen genug Scheiß, über den man sich aufregen kann. Aber die Führerscheinrichtlinie? Vielleicht das mit den Trikes, aber sonst...?

Gruß
Martin
 
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Christian S

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Also ich als langjähriger Motorradfahrlehrer finde die neue Führerscheinregelung nicht soo schlecht ..und schon gar nicht praxisfremd, denn

-die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h bei A1 fällt weg, das macht Sinn!

- die Erhöhung von 34 PS auf 48 PS macht den Einstieg für Viele attraktiver. Damit kann man auch z.B. als Wiedereinsteiger oder "Genußfahrer" ganz gut leben. Außerdem geht bei vielen Einsteigern bei "nur" 34 PS während den 2 Jahren der Respekt verloren, denn man kann relativ gefahrlos die Drosselklappen auf Durchzug stellen. Bei deutlich 3stelliger PS-Leistung geht das mal ganz schnell schief.
- es sind doch Einige, die den "A beschränkt" zusammen mit der Klasse B machen. Priorität hat dann jedoch der PKW. Es kommt deshalb oft vor, daß bis zum eigenen Motorrad Jahre vergehen. Zwischenzeitlich dürfen sie jedoch schon "offen" fahren ....praktisch ohne Fahrpraxis. Da finde ich eine praktische Fahrprüfung nicht wirklich unangemessen!
Hallo Erich,

ich widerspreche dir nur höchst selten, aber hier tue ich es.

ich habe die Neuerungen ja bisher gar nicht kommentiert.
80 km/h für 16-jährige aufheben ist wohl auch eine Anpassung an die Regelungen im Ausland, wo - soweit ich das mitbekommen habe - 16-jährige diese Beschränkung nicht haben.

48 statt 34 PS mag vor dem Hintergrund praktisch sein, dass man dann weniger Maschinen drosseln muss usw.
Allgemein halte ich von dem Stufenführerschein (um den ich damals, 1986, um genau 11 Tage drumherum gekommen bin:p) nichts. Die Vernunft sitzt zwischen den Ohren, und 34 oder 48 oder 198 PS ist völlig wurscht, zu schnell kann man mit allen Motorrädern fahren. Die Leute verunglücken ja nicht, weil sie mit 276 km/h eine Autobahnkurve nicht bekommen, sondern - sofern sie überhaupt selbst schuld sind (die Tendenz ist hier wohl leider steigend) - weil der Straßenverlauf falsch eingeschätzt wird.

Was soll da eine neue Fahrprüfung nach 2 Jahren für eine Erkenntnis bringen? Findet die dann auf einer Hayabusa auf der Autobahn statt?!? Falls man darauf abstellt, dass man Fahranfänger vor zu großer Beschleunigung schützen will oder muss oder das Motorradfahren allgemein sicherer machen will oder zu lange Pausierende erst mal wieder eine Prüfung machen lässt könnte man ganz viele neue Regeln einführen, als da wären:

1.) 0,0 Promille auf dem Motorrad (auch für den Beifahrer, er könnte ja zu viel oder in die falsche Richtung wackeln :o)
2.) Obligatorische praktische Fahrprüfung für alle Leute, die länger als 4 Jahre kein Fahrzeug auf sich angemeldet haben, ansonsten Führerscheineinziehung (wie soll man sonst "testen" ob jemand tatsächlich fährt?)
3.) 100 PS Limit für Fahranfänger - IM AUTO!!!!, dann nach 2 Jahren erneute praktische Fahrprüfung, git, dann aber nur bis 300 PS, drüber braucht man einen Sonderführerschein, außer das Leistungsgewicht ist unter 0,15 PS / kg usw.

Die Liste lässt sich beliebig verlängern. Ich bin klar gegen immer neue Regeln, von denen viele letztlich nur gemacht werden, damit die Initiatoren sagen können, schaut her, wir haben was gemacht.
Aber das Volk bekommt letztlich schon, was es will. Auch hier im Forum wären sicher nicht wenige für meine Vorschläge. Warum?

Zu 1.) Ist doch mir wurscht, ich fahr eh immer nüchtern, und meine Frau trinkt eh nie was (vernünftig, aber mit einem Bier traue ich mich schon noch fahren)
Zu 2.) Ist mir doch wurscht, ich habe immer Auto und Motorrad angemeldet.
Zu 3.) Ist mir doch wurscht, ich habe ja schon einen Führerschein, also habe ich Bestandsschutz usw.

So, genug gemosert, gute Nacht!
 
L

LieberOnkel

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Genau deshalb finde ich eine erneute Fahrprüfung unsinnig:

Sie findet eben nicht mit einer Hayabusa auf dem Nürburgring statt.

Der Probant fährt dann mit einem 75-Motorrad vor dem Fahrschulauto her.
Und er wird genauso fahren, wie auf einem 48-PS-Motorrad.

Totaler Humbug. Wobei der Stufenführerschein an sich schon sinnvoll ist. Wobei der gewünschte Effekt auch jetzt schon, also ohne neue Prüfung, erzielt wird.
 
C-Treiber

C-Treiber

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Ich finde das Chaos einfach nur unübersichtlich.

Warum ist ein Trike ein Motorrad? Fahrdynamik hat mit einem Motorrad in etwa so viel zu tun wie ein Traktor mit einem GT-Fahrzeug.

Über den Stufenführerschein kann man nicht diskutieren, das er in erster Linie Geldmacherei ist, ist noch nicht mal ein Stammtisch-Statement, die Zahlen sprechen für sich.

Wie schon richtig angemerkt, man kann sich auch mit 34PS oder weniger totfahren. Daher finde ich gut, wenn man für MP3 und ähnliche Geschosse nen Führerschein machen muß. (Auch wenn ich F-Treiber über den Umweg zum A gebracht habe)

1983 hast Du auf ner 27PS-Maschine (günstige Versicherung) den Schein gemacht und konntest danach eine XJ900 kaufen und losfliegen. In meinem Bekanntenkreis hat es zwar keine Todesfälle gegeben, aber das dürfte nicht repräsnativ sein. Meinen ersten Ritt auf einer geborgten GPZ1100 werde ich auch nie vergessen.:D Die Schwarzwaldhochstraße hat verdammt viele Kurven.

Deswegen eigentlich im großen und ganzen sinnvoll.
 
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Wie wird die 2. Prüfung denn aussehen? Soll man dann auf einer S1000RR mit 80-100 km/h übers Land tuckern?
Der Fahrschulleher schrie doch schon immer bei der 34PS Virago "Er möge bitte da vorn etwas sanfter Gas geben, ich komme sonst mit meinem Golf nicht hinterher!" :cry:
Ob das mit einer 200PS-Granate besser wird???

Auf einem abgesperrten Verkehrsübungsplatz (Brems-/Ausweichübungen, Kreise fahren, etc.) spielt es kaum eine Rolle ob man auf einer 125 oder 1200ccm Maschine sitzt und das Pflichtprogramm abspult.

Ich sehe keinen Sinn in einer erneuten Prüfung da die Prüfkriterien kaum etwas mit dem zu beherrschbaren Leistungsunterschied zu tun haben.
Die Durchsetzung der bestehenden Gesetze hätten genügt. Als ich meinen A1 auf A umschreiben ließ hat niemand gefragt ob ich (nachweislich) über 2 Jahre Fahrerfahrung auf einer gedrosselten Maschine verfüge. Warum nicht? Ganz einfach: Das Pulver für den neuen Lappen haben sie auch so bekommen, alles weitere wäre nur vermeidbarer bürokratischer Aufwand gewesen.


Dagegen kommt mir die Anhebung auf 48PS für Neulinge wie Lobbyarbeit vor - Viele haben die Drossel an ihren 500ern gleich nach der Eintragung wieder entfernt, jetzt wird es legal mit dieser gut beherrschbaren Leistung durch die Lande zu cruisen. :mrburns:

Die Aufhebung der 80km/h Beschränkung für 125er finde ich gut, sie waren mit der Geschwindigkeit eh nur reine Verkehrshindernisse. Da sind 100km/h weniger gefährlich weil es weniger Überholmanöver gibt. :applaus:
 
Thema:

Neue Führerscheinregeln ab dem 19.01.2013

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