Nürnberger Ecke:

Diskutiere Nürnberger Ecke: im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ....... Gerichtsverhandlung im Walde ! :-) Look here : http://www.abendzeitung.de/nuernberg/lokales/138334 :):) .... ich war es nicht mit meiner...
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.171
Hi
Wie es ausging weiss ich nicht, aber die Situation kommt mir bekannt vor.
Die Jäger spielen sich oft als die Sherifs schlechthin auf. Dabei haben sie ÜBERHAUPT NICHTS ZU SAGEN! Natürlich können sie ein Nummerschild notieren (naja, bei einem Trialer :D), und wenn der Delinquent einen Jäger plattgefahren hat darf er ihn auch stoppen (Verhältnismässigkeit).
Beobachtet er ihn nur beim Fahren, kann er mit den Zähnen knirschen, die B.... anrufen und sonst was tun, ihn aber nicht stoppen.
Stoppt er ihn dennoch (ohne Not), dann ist das Nötigung, kostet den Führer- und auch den Jagdschein.

Mit Jägern hatte auch ich schon des Öfteren "Zusammentreffen". Allerdings gelangte ich dort hin wo ich war immer auf legalem Weg!
Seltsamer Weise reagieren Förster und Forstaufseher (kenntlich am Hoheitsabzeichen an den Klamotten) --die dürfen uns stoppen-- relativ locker. Sie wissen wo Schilder stehen und akzeptieren falls man legal "anwesend" ist. Mir hat mal einer geholfen meine Karre aus dem Dreck zu schieben. Nicht lange danach prangte allerdings ein neues Schild am ehemals legalen Weg :rolleyes:
gerd
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.583
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Vorgefallen im Herbst 2007 in München Nord (sog. Panzerwiese)
Zitat eines Beitrages von mir aus dem Dez. 2007:
"Genauso ist es vor ca. 7 Wochen in München Nord-Fröttmanning (ehem. Bundeswehrgelände) passiert. Der Herr Jäger fühlte sich dermaßen belästigt von 2 Crossern (die auch nicht anhalten wollten) dass er Einem kurzerhand mit Schrot hinterherschoß. Getroffen hat er auch.
Allerdings hat der Brustpanzer des Fahrers das meiste abgehalten.
Der Jäger konnte ermittelt werden. Jagdschein weg, Waffen sichergestellt, auf ihn kommt natürlich ein Verfahren wegen versuchten Totschlags zu."


auch dem Jäger aus dem obigen Beitrag, gehört ohne Wenn und Aber der Jagdschein sofort entzogen. Zusätzlich zum Strafverfahren.

Tiger
 
HeikeGS

HeikeGS

Dabei seit
23.12.2008
Beiträge
2.235
Ort
Kitzingen
Modell
R1200GS LC
Wenn Du in der angegebenen Page weiter suchst, findest Du die Antwort.
http://www.abendzeitung.de/nuernberg/lokales/138877

"Das Ergebnis: Der Prozess gegen den Jäger wurde – unter Murren der Zuhörer – gegen 2000 Euro Schmerzensgeld für Robert Z. und 2000 Euro Buße an die Staatskasse eingestellt. Die trägt die gesamten Kosten des kuriosen Prozesses. Auch der Biker, so der Richter, habe eine Mitschuld – weil er unerlaubt herumfuhr. Da, wo sich Fuchs und Gelbbauch-Unke Gute Nacht sagen."
Quelle: Abendzeitung, Nürnberg
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.583
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Das ist also dann ein Freibrief für Jäger umherfahrende Motorradfahrer zu verprügeln....?
hmm, darf ich als Motorradfahrer auch freilaufende Jäger verprügeln??:mad::mad:

so jemand ist doch charakterlich für einen Jagdschein und den Umgang mit Waffen ungeeignet!
Tiger
 
C

Chefe

Gast
Der Jäger hat ein wirtschaftliches, ein moralisches und ein egoistisches Interesse an seiner Tätigkeit und geht daher im Vergleich zum Mopedfahrer (der hat "nur" ein egoistisches Interesse) völlig übermotiviert in sein Revier...
Kommt jetzt so ein Zweiradler angetuckert, fühlt sich der Jäger also gleich dreifach bedrängt und wenn er damit nicht umgehen kann, flippt er aus ;)

Der Förster ist der Chef im Wald und mit dem muss man sich gut stellen. :cool:
 
GS Bär

GS Bär

Dabei seit
28.11.2008
Beiträge
627
Ort
near Mainhatten
Modell
Triple Black
So funktioniert unser Rechtsstaat. Übst ein bischen Selbstjustiz, zahlste dafür ein paar Euro und darfst aufgrund der Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO auch noch den Waffenschein behalten, obwohl ersichtlich die charakterliche Eignung zum Führen einer Waffe fehlt :mad::mad: Eigentlich war der Jäger ja auch gar nicht schuld, sondern vielmehr der böse Motorradfahrer, der im Revier des Jägers sein Unwesen trieb :mad::mad: Und da spielt es auch keine Rolle, dass der Jäger den Motorradfahrer auch noch fälschlich eines Verbrechens (versuchter Totschlag) bezichtigt hat. Ob Richter und Staatsanwalt evtl. Sympathien für die waidmännischen Gefühle des Angeklagten hatten und Motorradfahrer eh nicht leiden können :confused::confused::confused:
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.171
Hi
Sch.... vielleicht ist der Richter auch Jäger? Oder er stuft den Trialer als Raser ein? Das das ein Witz in sich wäre kapiert er wahrscheinlich nicht.
Schade, aber der Trialer könnte ja auch noch Einspruch erheben.

@ Sascha
Förster tragen am Ärmel das jeweilige Landeswappen. Schaut genauso aus wie das der Polizei nur steht eben nicht "Polizei", sondern "Forst..." dran.
Wenn sich das ein Jäger an's Gewand nageln würde wäre es grad' so als würde er eine Polizeiuniform tragen. Da dürfte dann kein Richter Spielraum verspüren.:cool:
Ein (scheussliches) Bild findest Du bei Wikipedia unter "Förster"

Was mir nach dem Artikel in der AZ richtig stinkt ist, dass ein Riesenhype im Stadtwald anberaumt wird und dann eine Strafe verhängt wird die noch nicht mal den Aufwand deckt!
Dass der Trialer illegal herumgekurvt ist ist klar. Kostet "Befahren Wald, Naturschutz ...." und womöglich "nicht versichertes Fzg", wenn's dumm geht "nicht verkehrssicher".
Dass nicht er den Jäger wegbügeln wollte sondern eher umgekehrt scheint klar zu sein.
Mein Fazit:
Wenn mich mal einer anhält, lass ich mich "begreifen", schmeiss mich in den Dreck und zeige den Vogel an. Hat er dann noch eine Waffe dabei so hatte er diese ganz bestimmt auf mich gerichtet. Nachdem meine Q ein Nummerschild hat fallen viele Ausreden ("keine andere Feststellungsmöglichkeit") und Dinge wie "fehlende Zulassung, etc" weg. Zumal ich ohnehin nur legale, noch(!) unbeschilderte Wege benutze
gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
cooli

cooli

Dabei seit
15.07.2007
Beiträge
415
Ort
Berwisch
Modell
R 1200 GS Adv, R 1200 RT
....Grundsätzlich geb ich Euch ja Recht, aber wenn ich diese Vorurteile hier lese...

Zum einem Stimmt es, das ein Förster sozusagen (auch) Polizeifunktionen im Forst wahrnimmt.
Allerdings im > Staatsforst <. D.h. nur dort wo der Wald dem Staat gehört gibt es Förster.
In Privaten Wald > kann < es sogenannte Jagdaufseher geben. Die haben eine besondere Ausbildung (mit Prüfung etc.) und ähnliche Rechte wie der Forstbeamte im Staatsforst.

Dann gibbet noch §127, das sogenannte jedermannsrecht. D.h. ich darf bei Straftaten (!) Jemand festhalten bis zum eintreffen der Polizei oder bis ich seine Personalien festgestellt habe. Dann muss ich Ihn laufen lassen.

Trift natürlich auf den Nürnberger Jäger nicht zu, der hat maßlos übertrieben.
Nur, was hat das mit seinem Jagdschein zu tun?? Von Waffen o.ä. habe ich in dem Artikel nichts gelesen.

Das wäre ja so, als ob wir in einer Kneipenschlägerei jemand verprügeln und hinterher wird uns der Führerschein abgenommen. Wir könnten ja im Straßenverkehr genauso ausrasten...
 
Zuletzt bearbeitet:
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.171
Hi
Das Recht der Festnahme durch jedermann hab' ich ja erwähnt. Wenn allerdings das Mopped ein Kennzeichen hat, dann wird es schwierig die Festnahme zu begründen wenn der Fahrer nicht grad' einen Menschen plattgemacht hat. Nur weil es dem Jäger nicht gefällt geht noch nix :D
§ 25 Jagdschutzberechtigte
(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.

Da muss man also das jeweilige Landesrecht kennen

In Bayern
(5) Angestellte Jäger und Jagdaufseher sind im Rahmen ihres Anstellungsvertrages zur Jagdausübung innerhalb ihres Dienstbereiches berechtigt; sie benötigen dazu keinen Jagderlaubnisschein.
Art. 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
1. Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder ausserhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,
2 (trifft nicht zu)

Also hat, zumindest in Bayern, auch der Jagdaufseher eher nix zu melden.

Die Bewaffnung hatte ich nur so erwähnt weil ich schon mal in der Situation war. Ich wurde zwar nicht bedroht aber das hätte sich bestimmt so darstellen lassen. Die Waffe war zumindest nicht über der Schulter sondern unter dem Arm.
gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
Muffel

Muffel

Dabei seit
09.04.2009
Beiträge
1.445
Ort
nördlich von Rothenburg ob der Tauber
Modell
R 1200 GS & F 650(min Fru), auch noch ne R45, R60/5 und R80RT
Ist doch alles so wie im normalen Straßenverkehr! Jeder nimmt Rücksicht auf andere und alles ist gut!!!;);););););)
 
Thema:

Nürnberger Ecke:

Nürnberger Ecke: - Ähnliche Themen

  • Neu aus Nürnberg

    Neu aus Nürnberg: Hallo alle zusammen Komme aus Nürnberg und habe mir am Mittwoch die neuer 1300er bestellt
  • Nürnberg und Umgebung

    Nürnberg und Umgebung: Moin, ich werde in der nächsten Woche einige Tage in Nürnberg verweilen und suche auf diesem Wege ein paar schöne TagesTouren, evtl. auch mit...
  • Servus Zusammen….aus Nürnberg

    Servus Zusammen….aus Nürnberg: Hallo zusammen ich möchte mich mal vorstellen. ich bin der Rainer aus Nürnberg, 53 Jahre jung und habe mir eine gebrauchte GS zugelegt, welche...
  • Neuer aus Nürnberger Ecke.

    Neuer aus Nürnberger Ecke.: Hallo. Wollte mich kurz vorstellen. Bin 49 Jahre, fahre schon immer Motorrad. Die letzten 3 sind Bmw gewesen. K75 Rt, R45. Und nun ganz neu...
  • Suche nettes Mädel zum Mopedfahren ecke Nürnberg Erlangen

    Suche nettes Mädel zum Mopedfahren ecke Nürnberg Erlangen: Servus wie es die Überschrift schon sagt suche Ich ein Mädel / Frau zum Mopedfahren. Kurz zu mir bin 26 fahre ne BMW F 800 GS und würde mich über...
  • Suche nettes Mädel zum Mopedfahren ecke Nürnberg Erlangen - Ähnliche Themen

  • Neu aus Nürnberg

    Neu aus Nürnberg: Hallo alle zusammen Komme aus Nürnberg und habe mir am Mittwoch die neuer 1300er bestellt
  • Nürnberg und Umgebung

    Nürnberg und Umgebung: Moin, ich werde in der nächsten Woche einige Tage in Nürnberg verweilen und suche auf diesem Wege ein paar schöne TagesTouren, evtl. auch mit...
  • Servus Zusammen….aus Nürnberg

    Servus Zusammen….aus Nürnberg: Hallo zusammen ich möchte mich mal vorstellen. ich bin der Rainer aus Nürnberg, 53 Jahre jung und habe mir eine gebrauchte GS zugelegt, welche...
  • Neuer aus Nürnberger Ecke.

    Neuer aus Nürnberger Ecke.: Hallo. Wollte mich kurz vorstellen. Bin 49 Jahre, fahre schon immer Motorrad. Die letzten 3 sind Bmw gewesen. K75 Rt, R45. Und nun ganz neu...
  • Suche nettes Mädel zum Mopedfahren ecke Nürnberg Erlangen

    Suche nettes Mädel zum Mopedfahren ecke Nürnberg Erlangen: Servus wie es die Überschrift schon sagt suche Ich ein Mädel / Frau zum Mopedfahren. Kurz zu mir bin 26 fahre ne BMW F 800 GS und würde mich über...
  • Oben