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084ergolding
Gast
Wer wissen möchte, wie das Verwaltungsgericht München zur Beschlagnahme/Sicherstellung von Motorrädern (Fall Sudelfeld/Kesselberg) entschieden hat....
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Quelle:
http://www.motorradonline.de/news/g...g-zulaessig---passant-statt-rasant.280388.htm
Zitat-Beginn:
"Eine kurvige Bergstrecke zwischen Kochelsee und Walchensee. Der Tacho zeigte 146 statt erlaubter 100 km/h. Als die Kelle fiel war klar, dass es Ärger geben würde. Hohes Bußgeld und Punkte, damit hatte der Motorradfahrer gerechnet, aber eine direkte Beschlagnahme des Motorrads, das ging eindeutig zu weit. Und so klagte er gegen den Freistaat Bayern. Seit vergangenem Mittwoch steht nun Fest: Ohne Erfolg.
Stellvertretend für zahlreiche andere Kläger wies am Mittwoch das Münchner Verwaltungsgericht die Klage zurück. Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Polizei, die Sicherstellung sei eine geeignete Maßnahme gegen “risikoreiche Raserei“.
"Wir konnten nicht länger tolerieren, dass Hardcore-Raser den Straßenverkehr als Rennstrecke missbrauchen und andere gefährden", begründete Polizeisprecher Hans-Peter Kammerer die 2007 eingeführten Beschlagnahmungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h. Andere Maßnahmen, wie Bußgelder und Aufklärungsprogramme, hätten zuvor keine Wirkung gezeigt. Der Kläger hingegen hatte das Vorgehen der Polizei als willkürlich bezeichnet und sich Autofahrern gegenüber ungleich behandelt gefühlt.
Was ein Service: Jedes Motorrad bekommt seinen eigenen Appschlepptruck.
Polizeisprecher Kammerer zeigte sich hoch zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts: “Wir sind froh, dass unsere Argumente vor Gericht in erster Instanz bestätigt wurden.“ Biker also aufgepasst: Wer erwischt wird, erhält auch zukünftig sein Motorrad erst 24 Stunden später, gegen Zahlung der nicht unerheblichen Abschleppgebühr, zurück. Punkte und Bußgeld natürlich exclusive. " Zitat Ende
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Grüße aus Ergolding, Jan
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Quelle:
http://www.motorradonline.de/news/g...g-zulaessig---passant-statt-rasant.280388.htm
Zitat-Beginn:
"Eine kurvige Bergstrecke zwischen Kochelsee und Walchensee. Der Tacho zeigte 146 statt erlaubter 100 km/h. Als die Kelle fiel war klar, dass es Ärger geben würde. Hohes Bußgeld und Punkte, damit hatte der Motorradfahrer gerechnet, aber eine direkte Beschlagnahme des Motorrads, das ging eindeutig zu weit. Und so klagte er gegen den Freistaat Bayern. Seit vergangenem Mittwoch steht nun Fest: Ohne Erfolg.
Stellvertretend für zahlreiche andere Kläger wies am Mittwoch das Münchner Verwaltungsgericht die Klage zurück. Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Polizei, die Sicherstellung sei eine geeignete Maßnahme gegen “risikoreiche Raserei“.
"Wir konnten nicht länger tolerieren, dass Hardcore-Raser den Straßenverkehr als Rennstrecke missbrauchen und andere gefährden", begründete Polizeisprecher Hans-Peter Kammerer die 2007 eingeführten Beschlagnahmungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h. Andere Maßnahmen, wie Bußgelder und Aufklärungsprogramme, hätten zuvor keine Wirkung gezeigt. Der Kläger hingegen hatte das Vorgehen der Polizei als willkürlich bezeichnet und sich Autofahrern gegenüber ungleich behandelt gefühlt.
Was ein Service: Jedes Motorrad bekommt seinen eigenen Appschlepptruck.
Polizeisprecher Kammerer zeigte sich hoch zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts: “Wir sind froh, dass unsere Argumente vor Gericht in erster Instanz bestätigt wurden.“ Biker also aufgepasst: Wer erwischt wird, erhält auch zukünftig sein Motorrad erst 24 Stunden später, gegen Zahlung der nicht unerheblichen Abschleppgebühr, zurück. Punkte und Bußgeld natürlich exclusive. " Zitat Ende
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Grüße aus Ergolding, Jan
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