Was passiert wenn...

Diskutiere Was passiert wenn... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...mich die Rennleitung anhält und meint mein Auspuff sei zu laut? Hintergrund: Ich habe an meiner R1100GS einen Kranich umgebauten original...
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romeylo

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...mich die Rennleitung anhält und meint mein Auspuff sei zu laut? Hintergrund: Ich habe an meiner R1100GS einen Kranich umgebauten original Auspuff dran, der zwar nicht übermäßig laut ist aber eben lauter als der richtig Originale. Was kann mir im schlimmsten Fall da blühen? Wer hat Erfahrung?
Schönen Start in die Woche,
Roland
 
AmperTiger

AmperTiger

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die in Bayern vom IM vorgegebene Vorgehensweise ist 50€ Bußgeld und 1 Punkt (sog. atypischer Fall) wenn er zu laut ist, wenn Manipulation erkennbar oder eben gleich Auspuff ohne ABE dann 100 € und 3 Punkte (weil Vorsatz)
beim Kranich wird folgendes passieren: der Polizist wird messen und sagen zu laut, du wirst sagen "alles original, viell hat sich ein Blech gelockert" der Polizist wird den Auspuff ansehen und nix feststelln (Kraniche sind so gut gemacht, dass man von außen nix sieht) und dich bitten den Auspuff zu reparieren (was natürlich Blödsinn ist) und mit einem regelkonvormen Auspuff nochmal dein Fzg vorzuführen. Kommt drauf an, wie kooperativ du dich gibst. (ich kenne Leute an deren Fzg nur Lappalien sind, die es aber schaffen durch saudumme Bemerkungen den Polli so zu ärgern, dass es 2 Std dauert und danach 3 Verwarnungen gibt)
 
bastl-wastl

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Es kann aber auch zur Sicherstellung der ganzen Fahrzeugs kommen um den Sachverhalt vom TÜV klären zu lassen.
 
AmperTiger

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bevor es soweit kommt, würde ich die Manipulation zugeben, dies unterschriftlich bestätigen (und somit der Sicherstellung des Fzg zuvorkommen) dann könnte man es bei einer Sicherstellung des Puffs belassen. Stichwort Verhältnismäßigkeit.
Wie gesagt, beim Kranich eher unwahrscheinlich, aber das muß der TE selbst entscheiden, wie er das handhaben möchte.
 
bastl-wastl

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Das hat bei mir nix genützt.Vor Jahren,damals noch mit der Kawa,hat der Trachtenverein das Moped mitgenommen.
Ich war ohne DB Killer unterwegs.Offensichtlicher ging es ja nicht.
 
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wuchris

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Du bist mit dem Kranich-Umbau gefühlt nicht mal halb so laut wie eine neue 1200er mit dieser ominösen Klappe oder irgendwas anderes mit Leo Vince oder ähnlichen Endschall"dämpfern".
Selbst wenn sie dich aufhalten, müsste der Polizist schon genaues Detailwissen von min. 14 Jahre alten Moppeds haben um überhaupt auf die Idee zu kommen, da wäre was zu laut. Fährt der Cop selber 1100er, hast ein Problem ;)
 
vtrig

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Fährt der Cop selber 1100er, hast ein Problem ;)
Moinsen,

in so einem Fall wurde ich aber in Ruhe gelassen.

Ich wurde mal rausgewunken und mein Mopped total "inspiziert". Da kam plötzlich ein weiterer Polizist, der provat das gleiche
Modell, eine Honda VTR 1000 F, fuhr und hat "übernommen".
Wir haben dann ein wenig gefachsimpelt, auch über die illegale Heckhöherlegung und die illegalen Blinker, ich habe ihm die
Adresse eines Fachmannes gegeben und mit besten Wünschen weitergefahren. :biggrin:

Gruß
Henning
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Die Grünen sind schon lange nicht mehr sooo ahnungslos wie früher.
Mittlerweile sind die echt gut geschult.Mir hat einer sogar gezeigt welche Nieten an meinem Auspuff nicht original sind.:cool:
 
AmperTiger

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Das hat bei mir nix genützt.Vor Jahren,damals noch mit der Kawa,hat der Trachtenverein das Moped mitgenommen.
Ich war ohne DB Killer unterwegs.Offensichtlicher ging es ja nicht.
kommt drauf an, wann das war. in den 90ern war das noch in jedem Fall geschmeidig Erlöschen der BE, deshalb der Aufstand.

- - - Aktualisiert - - -

Die Grünen sind schon lange nicht mehr sooo ahnungslos wie früher.
Mittlerweile sind die echt gut geschult.Mir hat einer sogar gezeigt welche Nieten an meinem Auspuff nicht original sind.:cool:
viele von denen, die dich kontrollieren fahren selber ;) die wollen nur nicht für blöd verkauft werden
 
Cloudhopper

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viele von denen, die dich kontrollieren fahren selber ;) die wollen nur nicht für blöd verkauft werden
Eben, Grundregel deshalb "In der Uniform steckt ein Mensch". Wer weiss vielleicht faehrt der kontrollierende Beamte / die kontrollierende Beamtin selbst auch einen lauten Auspuff. Darum immer dran denken das es immer so aus dem Wald herausschallt wie man hineinruft.

Ich hab mal unseren Polizeipraesidenten nach einer Dienstsitzung gefragt, wie man denn die Beamten bei einer Kontrolle am Besten anspricht (weil ich mir nie die ganzen Sternchen und Goldsternchen merken konnte und die meisten Polizeiobermeister etwas angefasst reagieren wenn man sie mit "Herr Wachtmeister" anspricht).
Antwort vom Praesi: "Guten Abend" ist meist ein guter Anfang, "was willst du Scheixxbulle" meistens nicht.

;)
 
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romeylo

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Hallo zusammen,
schlußendlich kann man sich doch mehr Ärger einhandeln als MIR lieb ist. Erstaunlich für mich ist immer, das eine Anlage mit ABE die ein vielfaches lauter sein kann dann eben "durch geht" weil ja geprüft und so eine Kranich die dann nicht mehr der ABE entspricht weitreichende folgen haben kann (nicht muß).
 
sampleman

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Erstaunlich für mich ist immer, das eine Anlage mit ABE die ein vielfaches lauter sein kann dann eben "durch geht" weil ja geprüft und so eine Kranich die dann nicht mehr der ABE entspricht weitreichende folgen haben kann (nicht muß).
Verstehe ich gut, dass der Gesetzgeber in diesem Punkt intolerant ist. Wenn erst einmal irgendwelche legalen Schlupflöcher geschaffen sind, mit denen man Auspuffanlagen, die eine aufwendige und teure Abnahme haben durchlaufen müssen, hinterher verändert, um ihren Zweck (Lärmdämmung) zu verschlechtern, dann kann man die ganze Zulasserei gleich ganz sein lassen. Und die E-Zulassung hat ja gerade den Zweck, dass ein Polizist sich auch ohne Messgerät davon überzeugen kann, dass diese Anlage den Bestimmungen genügt, weil sie eben genau so zugelassen wurde. Ob eine modifizierte Anlage den Bestimmungen genügt, kann ein Polizist unterwegs nicht objektiv feststellen, deshalb sind modifizierte Anlagen bis zum Beweis des Gegenteils erst einmal illegal.

In Anbetracht der Tatsache, dass nicht originale Auspuffanlagen in der Regel sogar die Performance des Motorrades verschlechtern, habe ich wenig Mitleid mit Leuten, die mit den bestehenden Regelungen in Konflikt geraten. Das einzige, worüber man diskutieren könnte, das wäre die Frage, ob man solche E-Zulassungen nicht deutlich einfacher und billiger machen könnte, so dass ein Herr Kranich seinen Umbau legalisieren kann - wenn er denn leise genug ist.
 
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romeylo

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Naja, es soll ja jetzt keine Grundsatzdiskusion daraus entstehen. Der Herr Kranich dürfte dahingehend dann genauso wenig eine Zulassung bekommen wie all die Krawalltüten ala Leo Vince, die wer weiß wie auch immer ein Prüfzeichen bekommen haben. Aber egal. Mir ging es in diesem Beitrag darum, evtl. für mich unbekannte Folgen aufgezeigt zu bekommen und eine weitere Handlung daraus abzuleiten.
 
bastl-wastl

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viele von denen, die dich kontrollieren fahren selber ;) die wollen nur nicht für blöd verkauft werden
Ich bin ohne DB Killer gefahren.Wie halt echte Männer.:cool:Ich wollte niemanden was vormachen.
Nicht wie einige mit gekürztem oder sonst wie manipuliertem Auspuff und dann "Hr Wachtmeister ist alles orschinal."
 
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Also bei uns hier ist die Bike- und Polizeidichte so gering (fahre auch eine 600-er TA mit Laser Produro Racing) da braucht man sich keine Sorgen machen. Das letze Mal das ich in D von der Rennleitung gestoppt wurde, war 1993 in (West)Berlin, als an meiner Dr. Big der TÜV-Lappen fehlte. Außer in Berlin glaub ich, haben sie, falls nicht zufällig selber Biker, auch keine speziellen Kenntnisse oder Meßgeräte.
MfG
Peter
 
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Also bei uns hier ist die Bike- und Polizeidichte so gering (fahre auch eine 600-er TA mit Laser Produro Racing) da braucht man sich keine Sorgen machen. Das letze Mal das ich in D von der Rennleitung gestoppt wurde, war 1993 in (West)Berlin, als an meiner Dr. Big der TÜV-Lappen fehlte. Außer in Berlin glaub ich, haben sie, falls nicht zufällig selber Biker, auch keine speziellen Kenntnisse oder Meßgeräte.
MfG
Peter
Na wenn Du Dich mal nicht täuschst. Mich haben sie im tiefsten Knüllwald angehalten und erkennbar hatten die alle Trachtenträger aus den umliegenden Dörfern zusammengetrommelt gehabt. Die wußten alle Bescheid. Einer meinte dann auch, "Glaubst Du wirklich das wir hier nicht fahren?", grinste über das Gesicht und ließ mich ohne jede nähere Inspektion weiterfahren.

Im Übrigen gilt das, was im Schein steht, bzw. in der Zulassung Teil 1 U1-3, ob ABE, TüV-Gutachten, sonstwas. Liegst Du drüber hast Du Diskussion, vom Mängelbericht mit Vorführung, bis Beschlagnahme.
 
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Also nach meiner Kenntnis ist die Beschlagbnahme bzw. Sicherstellung eines Fahrzeuges nach Wegfallen des §18 StVZO aufgrund eines Auspuffes hinfällig. Ob nun manipuliert oder ohne DB-Eater.

Die Weiterfahrt kann lediglich bei einer Gefährdung untersagt werden, was dann z.B. scharfe, hervorstehende Kannten o.Ä. wären.

Die Auspuffvariante sollte 25 Euro kosten und mit bisschen Pech 'ne Mängelkarte.
 
AmperTiger

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grundsätzlich hast du Recht. Allerdings, wie in Beitrag 2 schon gesagt, gibt es in einigen Bundesländern (Bayern z.b.) vom Innenministerium die Anweisung zu laute Auspuffe als sog. atypischer Fall zu behandeln ( 50€ Bußgeld und 1 Punkt) wenn er zu laut ist, dann ist sicherlich eine Sicherstellung des Auspuffs (nicht des Fzg) unverhältnismäßig.

Wenn Manipulation erkennbar oder eben gleich Auspuff ohne ABE dann 100 € und 3 Punkte (Verdoppelung des Bußgeldes weil Vorsatz) hier steht dann durchaus ein Untersagen der Weiterfahrt und/oder Sicherstellung der Brülltüte im Raum
 
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Da die 50 Euro für den atypischen Fall schon die Verdopplung der 25 Euro sind, wäre es dann eine Vervierfachung?
Schließt der atypische Fall nicht schon den Vorsatz mit ein oder warum sollte es da schon zu einer Verdopplung kommen?

Gut, dass Bayern alles ein wenig anders macht, ist nicht's neues, glaub ich.

Ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber zumindest außerhalb der bayrischen Landesgrenzen sollte es theoretisch selbst mit einem selbstgebastelten Endschalldämpfer nicht zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen...ich lass mir gerne das Gegenteil beweisen ;)
 
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Eine Fahrzeugbeschlagnahme stellt nach meiner Einschätzung einen Eingriff in die Grundrechte "Recht auf Eigentum" da und ist deshalb nur in besonderen Fällen zulässig. Z. B. weil ein Fahrzeug oder Teile davon gestohlen sind (zur Fahrzeug-/Beweissicherung), damit eine Straftat verübt wurde oder abzusehen ist daß dies damit passieren könnte. Ein zu lauter Auspuff ist sicherlich nicht hinreichend für eine Beschlagnahmung. Allerding für die Untersagung der Weiterfahrt.

Ich meine, daß die Polizei vor Jahren am Kochelsee wegen wiederholt zu laut und zu schnell Fahrzeuge beschlagnahmt hat und damit auch Schiffbruch erlitten ist.

Ungeachtet dessen kann man natürlich auch weniger Mann sein und mit einem etwas legalerem Auspuff rumfahren. Das erspart Ärger im Vorfeld. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Manche suchen die Konfrontation.

Gruß
 
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