Was passiert wenn...

Diskutiere Was passiert wenn... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wenn ich mich recht erinnere, gab es früher eine Art Gesetzseslücke, die das Herumfahren mit einem zu lauten Auspuff am Mopped zu einem...
sampleman

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Ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber zumindest außerhalb der bayrischen Landesgrenzen sollte es theoretisch selbst mit einem selbstgebastelten Endschalldämpfer nicht zu einer Untersagung der Weiterfahrt kommen...ich lass mir gerne das Gegenteil beweisen ;)
Wenn ich mich recht erinnere, gab es früher eine Art Gesetzseslücke, die das Herumfahren mit einem zu lauten Auspuff am Mopped zu einem Kavaliersdelikt stempelte - was den Gesetzgeber wurmte. IMHO stört die Nichtmotorradfahrer an den Motorrädern vor allem der Lärm. Unfälle sind egal, da trifft es ohnehin meist die Moppedfahrer selbst, es ist der Lärm, sonst nix. Und wenn ich mich recht erinnere, dann wurde vor rund 1,5 Jahren die Gesetzesgrundlage gegen Fahren mit illegalen Auspuffanlagen deutlich verschärft, das kann jetzt richtig teuer und punktebehaftet werden, nix mehr mit 25 Euro und Mängelkarte.

Und zu dieser Verschärfung hat IMHO auch der häufig zu vernehmende Unwille mancher Motorradfahrer beigetragen, sich den gesetzlichen Anforderungen zu beugen. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass es sich die Exekutive nicht lange bieten lässt, Leute mit einem Trinkgeld nach hause zu schicken, dann bauen sie ihren Serienauspuff dran und gut ist.

Es gibt im deutschen Rechtsraum Beispiele, bei denen Zwangsmaßnahmen wie Haft etc. verhängt werden, um die Verdunklungsgefahr zuu beseitigen. Neulich wurde ein Vorstandsvorsitzender eines 1200-Mann-Unternehmens (Unister) in U-Haft genommen, es ging um einen strittigen Posten in der Unternehmenssteuer in Höhe von 1 Mio. Euro (was in Relation zur Gesamtsteuer ein Witz ist). Ich denke, da ist eine Beschlagnahme eines Motorrades zum Verhindern der Verschleierung einer illegalen technischen Änderung durchaus im Rahmen des Möglichen.

Hier wurde die Beschlagnahme von Motorrädern am Kesselberg genannt. Ich glaube, der Vergleich hinkt. Meines Wissens wurde den Mottorradfahrern vorgeworfen, durch rücksichtsloses Fahren den Verkehr gefährdet zu haben. Da vor Ort verhängte Bußgelder wg. rücksichtslosem Fahrens nicht zu einer unmittelbaren Verhaltensänderung führten, beschlossen die Bullen, dem Treiben durch Beschlagnahme der Motorräder ein Ende zu bereiten. Es ging dabei nicht darum, das Verschleiern einer illegalen Modifikation zu verhindern. Vor Gericht ist die Polizei damit unterlegen. Wenn ich mich recht erinnere, war die Begründung dafür nicht, dass die Polizei kein Recht gehabt hätte, das Treiben der Raser zu unterbinden. Es wurde ihnen lediglich angekreidet, dass es weniger drastische Methoden gegeben hätte, dies zu erreichen, zum Beispiel ein Plazverweis. Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass das beim Verdacht eines mutwillig modifizierten Auspuffs ebenfalls so gilt. Das Problem ist ja auch, dass ein solches Motorrad eigentlich nicht mehr bewegt werden kann, ohne die Rechtsverletzung fortzusetzen. Wenn man in der U-Bahn beim Schwarzfahren erwischt wird, bekommt man ja auch keine Strafe aufgebrummt, sondern muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt werden, damit er anschließend nicht mehr schwarz fährt.

Bevor sich jetzt jemand dazu bemüßigt fühlt, die Contenance zu verlieren: Es ist nun mal so, dass entschieden wurde, dass zu laute Auspuffanlagen verboten sind. Und unser Rechtsstaat ist normalerweise so gestrickt, dass er sich durchzusetzen weiß, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.
 
ovp90

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Ja, mit der Neuregelung hast du recht. Hab dazu in 'nem anderen Forum auch folgendes gefunden:

Zitat:

"Zu § 19 Absatz 5 StVZO
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn durch vorsätzliche Änderungen am Fahrzeug
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist,
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Diese der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit abträglichen und
aktiv vorzunehmenden Fahrzeugänderungen sind seit Entfall
des § 18 StVZO nicht mehr angemessen zu ahnden. Diese Änderung schafft die
längst überfällige Grundlage in der StVZO für eine wieder angemessene
Ahndung im Bußgeldbereich. "

Dementsprechend 135 € für den Halter bzw. 90 € für den Fahrer.

Quelle:
http://www.bundesrat.de/cln_152/Sha...aw,property=publicationFile.pdf/843-11(B).pdf

ab Seite 4 wird's interessant.


Wieder was dazu gelernt ;)
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Wenn man in der U-Bahn beim Schwarzfahren erwischt wird, bekommt man ja auch keine Strafe aufgebrummt, sondern muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt werden, damit er anschließend nicht mehr schwarz fährt.
Vorsicht mit dieser Pauschalaussage! § 265a StGB Erschleichen von Leistungen(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Wenn ich mich recht erinnere, gab es früher eine Art Gesetzseslücke, die das Herumfahren mit einem zu lauten Auspuff am Mopped zu einem Kavaliersdelikt stempelte - was den Gesetzgeber wurmte. .
gerade das Gegenteil ist der Fall Frank. früher war ein manipulierter Auspuff automatisch Erlöschen der BE des gesamten Fzges. Davon kam man dann ab, als EUweit die Bußen angeglichen wurden. Überall in Europa ist ein zu lauter Auspuff mit 25 € zu ahnden und ein manipulierter zu lauter Auspuf mit 50€. Damit sollte der zu laute Auspuff in Kontext gestellt werden mit anderen Verfehlungen, die teilweise deutlich niedriger geahndet wurden.
Nur das war dann wiederum den wahnsinnig geräuschempfindlichen Deutschen (Bayern u.a.) zu wenig und so fand man den "Ausweg" des atypischen Falls, der eine Grundahndung von 50€ (1Punkt) und eine Verdoppelung bei Vorsatz auf 100€ (3Punkte) (plus 35 Gebühren und Auslagen) vorsieht.
 
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romeylo

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Moin zusammen,
na da hab ich ja eine schöne Diskusion angeregt. Danke das es hier so sachlich durch geht :) Ich finde es schon sehr interessant welche Argumente hier aufgeführt werden. Ich denke für mich hab ich meine Entscheidung gefunden. Die wenige Zeit, die ich zum Fahren habe, will ich lieber wirklich fahren und geniesen als mich mit der Trachtengruppe (ich find die Betitelungen der Arbeitsgruppe sehr geil :D) rumzuschlagen. Trotzdem mal weiter gesponnen...sollte mit einem solchen Vergehen wie einem zu lauten Auspuff dann mal ein, was wir nicht hoffen wollen, Unfall passieren...was denkt ihr macht die Versicherung wenn der Streckenleiter dies als Mängel aufgedeckt hat? Wird man eine Einschränkung der Leistung erfahren? Oder muß der Nachweis erfolgen, das der Auspuff einen erheblichen Anteil an der Entstehung des Unfalls hat?
Schönen Frühlingstag wünsche ich uns (:p) :(
Gruß
Roland
 
AmperTiger

AmperTiger

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der zu laute Auspuff interessiert die Versicherung überhaupt nicht, das sind Forenparolen, die in der Praxis durch garnichts belegt sind. Eine Versicherung kann nur dann Regress fordern, wenn die Manipulation am Fzg unfallursächlich war, beim Auspuff fehlt dieser Kausalzusammenhang.
Unfall und manipulierter Auspuff sind dann zwei Dinge, die nebeneinander abgehandelt werden. die Versicherung reguliert den Unfallschaden, die Pollis kümmern sich um deinen Auspuff ;) (ich bezweifle aber beim Kranich, dass sich jemand findet, der das bemerkt)
 
sampleman

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.
Nur das war dann wiederum den wahnsinnig geräuschempfindlichen Deutschen (Bayern u.a.) zu wenig und so fand man den "Ausweg" des atypischen Falls, der eine Grundahndung von 50€ (1Punkt) und eine Verdoppelung bei Vorsatz auf 100€ (3Punkte) (plus 35 Gebühren und Auslagen) vorsieht.
Die Tatsache, dass die Deutschen geräuschempfindlich sind (genauer: empfindlich gegen Geräusche, die nicht sie selbst, sondern andere verursachen) sollte man vielleicht einfach zur Kenntnis nehmen und danach handeln. Dafür muss man sich in Deutschland -anders als etwa in Russland, keine Onboard-Kamera aufs Armaturenbrett schrauben, um korrupten Bullen das Handwerk zu legen;-)

Frank
 
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Stimmt Frank! Wir Deutschen spaxen uns freiwillig die GoPro's ans Bike um unsere Verfehlungen in Bild und Ton zu dokumentieren.
Eigentlich genauso sinnig wie ein zu lauter Auspuff aber soooo schön... :o
 
AmperTiger

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Fakt ist halt, dass die EU damals den Ahndungsrahmen EU-weit festzulegen und sich die Deutschen daran mal wieder nicht halten. Also entweder sind die anderen nicht so empfindlich oder wir ahndungsgeil.....
 
sampleman

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Fakt ist halt, dass die EU damals den Ahndungsrahmen EU-weit festzulegen und sich die Deutschen daran mal wieder nicht halten. Also entweder sind die anderen nicht so empfindlich oder wir ahndungsgeil.....
Wir müssen nicht streiten, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die EU den Ahndungsrahmen für einen Gesetzesverstoß im Straßenverkehr ausgerechnet bei einer solchen Marginalie wie dem korrekten Auspuff eines Kraftrades EU-weit harmonisiert, wo doch ansonsten die Ahndung von Delikten von Land zu Land munter voneinander abweicht. Und war es bis jetzt nicht so, dass (laut Gesetz) zum Beispiel in Frankreich jede Modifikation des Moppeds gegenüber dem Serienzustand per se illegal war? Und dass sie dir in Italien den Bock beschlagnahmen können, wenn dein Helm nicht zugelassen ist?

Allerdings hat die Erhöhung des Bußgeldrahmens in .de noch einen anderen Nebeneffekt: Wenn ich richtig informiert bin, können Polizisten vor Ort ein Bußgeld in eine kostenpflichtige Ermahnung umwandeln, wenn der Beschuldigte zustimmt, das geht aber nur bei Bußgeldhöhen bis 35 Euro. Soll das Ticket mehr kosten, dann wird gleich ein richtiger Vorgang draus, inklusiver Bearbeitungsgebühr. Mich haben sie vor ein paar Jahren einmal beim Telefonieren am Steuer erwischt. Die Sache war klar, ich hab's eingesehen und gut. Nur hatte sie kurz vorher den Satz für Telefonieren am Steuer von 30 auf 40 Euro angehoben. Also konnte die Polizistin keine gebührenpflichtige Verwarnung draus machen, also kostete mich der Spaß 40 Euro plus 20 Euro Verwaltungsgebühr plus 3,50 Euro Porto, also mehr als das Doppelte des vorherigen Satzes. Das kommt bei Knöllchen wegen Auspuff jetzt auch noch dazu.
 
MARKUS99

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Fakt ist halt, dass die EU damals den Ahndungsrahmen EU-weit festzulegen und sich die Deutschen daran mal wieder nicht halten. Also entweder sind die anderen nicht so empfindlich oder wir ahndungsgeil.....
Ich finde es schon etwas verwerflich die Gesetzgebung oder die Polizei zu beschuldigen! Fakt ist, die Gesetze lassen nur geprüfte und erlaubte Anlagen zu und wer unbedingt auffallen will soll von mit aus ohne Hose fahren, ist auch nicht blöder als die Umwelt mit vermeidbarem Krach zu quälen. Die Auspuffanlagen an der GS hebeln das Gesetz ja schon aus weil sie jenseitz der Prüffahrt durch die Auspuffklappen schon recht laut agieren. Wozu man dann nochmal lauter werden muß ist mir persönlich ein Rätzel!
Ergebniss der ewig gestrigen Einstellung, "Sound ist kein Krach!" sind Nachtfahrverbote und Streckensperrungen! Dazu kommt ein schlechtes Image für alle Motorradfahrer! All das Geld das unnötig für laute Auspuffanlagen ausgegeben wird ließe vermutlich eine ganze Armada prominenter Anwälte auflaufen um Gleichberechtigung für alle Motorradfahrer durchzusetzen.
 
AmperTiger

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Wir müssen nicht streiten, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die EU den Ahndungsrahmen für einen Gesetzesverstoß im Straßenverkehr ausgerechnet bei einer solchen Marginalie wie dem korrekten Auspuff eines Kraftrades EU-weit harmonisiert, wo doch ansonsten die Ahndung von Delikten von Land zu Land munter voneinander abweicht.
nein, wir streiten doch nicht, wir diskutieren, das ist ganz was anderes Frank. die EU hat ja auch nicht explizit Auspuffe harmonisiert, sondern Teile der alten STVZO überholt, damit war dann auch das alte Erlöschen BE hinfällig. Was übrig blieb war die Owi des zu lauten Auspuffs, wie auch immer normalerweise mit 25€ zu ahnden mit Vorsatz dann schon mit 50€ und 1 Punkt. (Bayern hat dann den sog. atypischen Fall angenommen, weil 25 € zu lasch erschien, was die Owi im Regelfall schon auf 50€ (1Punkt) hebt und den manipulierten oder von vorneherein illegalen Puff als Vorsatz auf 100€ plus 3 Pkt verdoppelt)

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Wenn ich richtig informiert bin, können Polizisten vor Ort ein Bußgeld in eine kostenpflichtige Ermahnung umwandeln, wenn der Beschuldigte zustimmt, das geht aber nur bei Bußgeldhöhen bis 35 Euro.
ich denke mal du meinst so: eine Verwarnung (kostenpflichtig) kann unter 35€ in eine kostenfreie Verwarnung gewandelt werden, wenn die Verfehlung gering ist. Liegt im Ermessensspielraum des Beamten. (also freundlich sein ;) )

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Die Auspuffanlagen an der GS hebeln das Gesetz ja schon aus weil sie jenseitz der Prüffahrt durch die Auspuffklappen schon recht laut agieren.
nein Markus, stimmt so nicht, die Auspuffklappe der GS hebelt kein Gesetz aus, sie erfüllt ganz genau und absolut die gesetzlichen Vorgaben (die sind nur scheiße formuliert, weil bei einer best. Geschw. eine best. Lautstärke erreicht werden darf, die GS ist da genauso laut wie erlaubt, darüber und darunter ist sie lauter [weil das Gesetz den Bereich garnicht regelt])
 
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Franky66

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Das hat bei mir nix genützt.Vor Jahren,damals noch mit der Kawa,hat der Trachtenverein das Moped mitgenommen.
Ich war ohne DB Killer unterwegs.Offensichtlicher ging es ja nicht.
Dann solltest du vielleicht etwas an deiner Wortwahl feilen. :pattpatt:
 
AmperTiger

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Dann solltest du vielleicht etwas an deiner Wortwahl feilen. :pattpatt:
wenn der Trachtenverein bei dem Wort Trachtenverein schon beleidigt wäre, dann hätte er den ganzen Tag nix anderes zu tun. ;) außerdem sagen echte Bayern dazu "Schandi" (Koseform des Gendarm)
Ich halte es ganz einfach, egal ob Tankstelle, Supermarkt, Amt oder eben die Jungs in Grün: ein freundliches Grüß Gott hat noch so manche Situation gerettet.
 
bastl-wastl

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Die Auspuffklappe würde ich eher TÜV Klappe nennen.Denn da wo gemessen wird (halbe Nenndrehzahl) verringert sie die Lautstärke.

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Dann solltest du vielleicht etwas an deiner Wortwahl feilen. :pattpatt:
So schlau in ich auch das ich den Bullen nicht Bulle nenne wenn er vor mir steht.

Meine Strafe stand schon fest als ich den Helm abgenommen hab.Die wollten nur eins und das war das Moped mitnehmen.Das gibt am meisten Punkte in auf der Kariere Leiter.
 
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mikels

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Wenn die Anlage Original ausschaut hast du zu 99% nichts zu befürchten, wer ohne Eater fährt ist es selber schuld. Dann bastele ich mir einen racingeater selber und falle nicht dadurch auf da? das Rohr leer ist. Selbst mit einer Racinganlage ohne E Nummer bin ich schon durch den Tüv gekommen. Probleme hatte ich nie!

Also mit einem Originalen ausschauenden Auspuff von Kranich hätte ich nicht mal ein schlechtes Gewissen beim TÜV noch bei der Rennleitung!

~mike

P.S. ich fahre momentan Original, weil ich noch nichts passendes gefunden habe ...... Wer hat Erfahrung mit dem LEO factory EVO II, wäre mal interessant, die Optik gefällt mir!
 
Macfak

Macfak

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Die Auspuffklappe ist für mich konstruktiverer Murks.
Auch nach 45 Jahren Motorrad habe ich noch nicht begriffen warum ein Motorrad unbedingt laut sein muss. Es kann leicht, sein es kann schnell sein, es kann bequem, geländegängig sein aber warum in aller Welt muss es laut sein?
 
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Nordlicht

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Die Auspuffklappe ist für mich konstruktiverer Murks.
Auch nach 45 Jahren Motorrad habe ich noch nicht begriffen warum ein Motorrad unbedingt laut sein muss. Es kann leicht, sein es kann schnell sein, es kann bequem, geländegängig sein aber warum in aller Welt muss es laut sein?
+1!!!!!!!!!
Danke für dies Statement.
 
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C-Treiber

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Die Auspuffklappe ist für mich konstruktiverer Murks.
Auch nach 45 Jahren Motorrad habe ich noch nicht begriffen warum ein Motorrad unbedingt laut sein muss. Es kann leicht, sein es kann schnell sein, es kann bequem, geländegängig sein aber warum in aller Welt muss es laut sein?
Loud Pipes save Lives.

Nicht NUR unbedingt die, der Motorradfahrer, aber auch. Aber Du bist auf Deiner leisen Maschine wahrscheinlich noch nie von jemandem geschnitten worden, der Dich übersehen hat.

Ich soll zwar ne Warnweste anziehen, damit mich Autofahrer trotz eingeschaltetem Lich nicht übersehen, aber in dem Punkt, wo sie mich wirklich übersehen können, nämlich im toten Winkel während des Überholens, soll ich auf den zusätzlichen Schutz durch akustische Ankündigung verzichten.

Ja mein Rasenmäher darf 110dB haben, mein Häcksler auch, meine Motorsäge sogar 120, mein Motorrad 90.

Es ist einfach nur krank.
 
Mad Mex

Mad Mex

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Irgendwo in México
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Ale und 9 Weitere
Loud Pipes save Lives.
War frueher die ganz klare Ansage, heute sehe ich das differenzierter.

In Europa und USA, Kanada empfinde ich weniger den Wunsch, dass man mich rechtzeitig hört.
In NA wegen der geringeren Verkehrsdichte, Wild hoert Dich laut oder leise, ob es darauf richtig reagiert weisst Du sowieso nicht.
In Eur verstehe ich sogar die Reglementierungen aufgrund von Bevölkerungsdichte und wenn alle laut dürften und wollten, wuerde es auch keinem mehr auffallen.

In Laendern wie Mexico, wo wirklich die groesste Sturzgefahr von herumstreunenden Hunden, unachtsamen Fussgaengern und Radfahrern kommt, sehe ich das anders. Diese Gattungen wissen exakt wohin sie sich aus dem Weg schaffen, wenn der Laerm ein Fahrzeug ankündigt.

Andererseits wuerde ich mir dann wieder auf abgelegeneren Nebenstrecken wuenschen auf Schleichfahrt gehen zu können um nicht jeden Banditen aufmerksam zu machen.

Also wie immer ein Kompromiss, die Auspuffklappe ist doch der erste Schritt zum "Geräusch-ESA" :cool:(auf jeden Fall besser, als Lautsprecher inn Auspuff).

Habe 3 x 1200er:
R1200RT, Bj 2007, amerikanisches Modell, klingt zugestopft
R1200GSA, Bj 2006, Deutschland, besser als RT aber immer noch unauffällig, das Patschen im Schiebebetrieb gefaellt
R1200GSA Bj 2012 Mexico, voellig ok, man wird gehoert und wird trotzdem bei 10 h/Tag Trips noch nicht taub

Saludos

P.S.: Pervers laut war der serienmaessige TÜV gesegnete Sound meiner Ex Bimota SB8R spezial, abgesehen von der Sitzhaltung wuerde ich diese Geraeuschkulisse heute auch nicht mehr stundenlang ertragen wollen.
 
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