Petition zur Winterreifenpflicht

Diskutiere Petition zur Winterreifenpflicht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Petition ja oder nein? Servus Zusammen! Hier noch schnell ein paar Infos zu einer Petition: Jeder Bundesbürger hat nach unserem Grundgesetz §17...
Fredl

Fredl

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Petition ja oder nein?

Servus Zusammen!
Hier noch schnell ein paar Infos zu einer Petition:
Jeder Bundesbürger hat nach unserem Grundgesetz §17 die Möglichkeit eine Petition in den Bundestag einzubringen. Ab 50.000 Mitzeichnern, wird diese als Einzelantrag behandelt, sonst nur in der Gruppe. ABER: Alle müssen behandelt werden!
Klar ist, dass viele Petitionen, wie hier auch schon bemerkt wurde, sicherlich an den Hürden scheitern werden!
Ich denke aber, wenn es einen selber betrifft, oder seine Freizeitbeschäftigung, dann sollte man hier mitzeichnen!
Es ist schließlich unserer freiheitliches Recht, dass u.a. durch das GG geschützt ist. Es ist meines Erachtens ein Teil unserer Demokratie!
Ich habe Achtung vor Leuten die sich die Arbeit machen und eine solche Petition verfassen und einbringen, ob sie nun genau im Wortlaut richtig ist oder irgendwelche Fehler hat, tut erstmal nix zur Sache!
Wichtig ist der Grundgedanke!
Fakt ist nunmal, dass bei dem Gesetz zur Winterreifenpflicht die Motorradfahrer schlichtweg vergessen wurden!!!
Beschämend finde ich dann den Verfasser einer Petition als dumm darzustellen oder gar in die Ecke der sozial Benachteiligten zu stellen!

Mich betrifft die Winterreifenpflicht zwar nicht, da ich mein Gespann seit Jahren mit richtigen Winterreifen bestücke und zur Not dann auch noch Schneeketten aufziehen kann, und dennoch hab ich mitgezeichnet!

Aber wie gesagt, jeder kann, es tut nicht weh aber keiner muß:)
 
B

Baumbart

Gast
Es ist schließlich unserer freiheitliches Recht, dass u.a. durch das GG geschützt ist. Es ist meines Erachtens ein Teil unserer Demokratie!
mich wegen falscher Reifen bei Eis und Schnee auf die Fresse zu legen?! Da hab ich ein anderes Demokratieverständnis :cool:
 
nypdcollector

nypdcollector

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Der Verfasser der Petition wird nicht als dumm dargestellt, weil deiner Meinung nach die Motorradfahrer in der Neuregelung nicht, oder nicht ausreichend repräsentiert wurden, sondern weil der Text Blödsinn ist. :cool:

Vielleicht bin ich ja auch nur doof, dass ich mir den Entwurf auch durchgelesen habe und nicht gleich Gewehr zu Fuss gestanden habe, nur weil es Motorradfahrer betreffen könnte.
 
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Gelblichtbremser

Gelblichtbremser

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Mich erstaunt es, das sich so viele Leute aufregen . Das man mit Winterreifen unterwegs sein muss wenn es die Fahrbahn es erfordert, finde ich für richtig. Das Problem sind doch die Reifen. Die gibt es einfach nicht für Alle. Das sollten die Reifenhersteller mal ihre Regale durchforsten und kennzeichnen welche für den Winter geeignet sind.Oder auch neue Reifen entwickeln. Sonst nichts.Und da bin ich mal gespannt.
 
Hansemann

Hansemann

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Die Petition ist überflüssig, weil sie den derzeit geltenden Rechststand fordert

Thorsten: Es ist keinerlei Kennzeichnung verlangt, nur die Eigenschaften müssen gegeben sein, lies einfach den Thread komplett durch, die Rechtsquellen wurden mehrfach verlinkt und teilweise auch im Originaltext gequotet.
 
Torsten77

Torsten77

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klar müssen eigenschaften für den reifen gegeben sein. und ich dachte immer das diese durch M&S gekennzeichnet werden.

warum zum teufel kann man das alles nicht mal auf einen nenner bringen??? winter geeignete reifen müssen das symbol X haben und von mir aus auch ein symbol Y für die strassenfreigabe. für den sommer geeignete reifen müssen das symbol Z und für die strasse Y haben. reifen welche nicht über diese symbole verfügen scheiden eindeutig aus. somit kann sich dann auch kein versicherer aus der affäre ziehen und es ist mal KLAR, und nicht so undurchsichtig wie bisher, definiert so das es ein jeder versteht.
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
klar müssen eigenschaften für den reifen gegeben sein. und ich dachte immer das diese durch M&S gekennzeichnet werden.

warum zum teufel kann man das alles nicht mal auf einen nenner bringen??? winter geeignete reifen müssen das symbol X haben und von mir aus auch ein symbol Y für die strassenfreigabe. für den sommer geeignete reifen müssen das symbol Z und für die strasse Y haben. reifen welche nicht über diese symbole verfügen scheiden eindeutig aus. somit kann sich dann auch kein versicherer aus der affäre ziehen und es ist mal KLAR, und nicht so undurchsichtig wie bisher, definiert so das es ein jeder versteht.
Und genau da hakt es! Auch wenn die Polizei angehalten ist, enduroreifen oder Winterreifenähnliches Profil zu dulden, wird spätestens im Versicherungsfall eben diese Versicherung alle Mittel in Bewegung setzen um aus der Zahlungspflicht heraus zu kommen. Und wer hat schon den finanziellen Atem gegen eine Versicherung anzugehen???

Klare Regeln, eindeutig für alle, ohne Ermessensspielraum, das braucht es an der Stelle.
 
Torsten77

Torsten77

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die klaren regeln braucht es nicht nur da, die sollte es überall geben. aber nicht nur klar definiert, sondern auch so geschrieben und erklärt das sie ein jeder eindeutig interpretieren kann. wie viele gesetestexte sind denn so formuliert das sie kein normaler mensch verstehen kann? und das sollte geändert werden. zumindest die texte welche die allgemeinheit betreffen.
 
B

Baumbart

Gast
die klaren regeln braucht es nicht nur da, die sollte es überall geben. aber nicht nur klar definiert, sondern auch so geschrieben und erklärt das sie ein jeder eindeutig interpretieren kann. wie viele gesetestexte sind denn so formuliert das sie kein normaler mensch verstehen kann? und das sollte geändert werden. zumindest die texte welche die allgemeinheit betreffen.
Ja, das steht der Deutsche drauf, alles klar regeln, muss man nicht selber denken, kann man sich ganz auf's dichten und denken konzentrieren.

Klare Gesetzestexte für alle? O.K. § 2 (§ 1 Beschreibt die Ziele des Gesetzes) Im Winter dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen fahren.
Aber dann geht's los: Wann ist Winter? 23.12. bis 23.03.? Oder nach Wetter? Wer überprüft das Wetter... also schon mal 2 weitere §§ für die Winterfestlegung.
Was ist ein Fahrzeug. Mit oder Ohne Motor? Wieviel Räder, Schienenfahrzeuge auch? (in Berlin fahren die S-Bahnen nur noch 60 wg. Problemen mit dem Bremssand im Winter). Also noch mal so ein bis 2 §§
Was ist ein Winterreifen? Die Diskussion ist bekannt, mindestens 5 §§
Und was passiert wenn man sich nicht dran hält? Wer darf kontrollieren? Na da sind gleich noch mal 2 bis 4 §§ fällig.
Und irgendwann klagt so ein Kissenpupser bis nach Karlsruhe, dann gibt's die erste Novelle, damit verdoppelt sich gleich die Zahl der §§

Einfache Gesetze gibt es nicht. Besonders die die sie fordern kämen niemals damit klar.
 
MARKUS99

MARKUS99

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Ja, das steht der Deutsche drauf, alles klar regeln, muss man nicht selber denken, kann man sich ganz auf's dichten und denken konzentrieren.

Klare Gesetzestexte für alle? O.K. § 2 (§ 1 Beschreibt die Ziele des Gesetzes) Im Winter dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen fahren.
Aber dann geht's los: Wann ist Winter? 23.12. bis 23.03.? Oder nach Wetter? Wer überprüft das Wetter... also schon mal 2 weitere §§ für die Winterfestlegung.
Was ist ein Fahrzeug. Mit oder Ohne Motor? Wieviel Räder, Schienenfahrzeuge auch? (in Berlin fahren die S-Bahnen nur noch 60 wg. Problemen mit dem Bremssand im Winter). Also noch mal so ein bis 2 §§
Was ist ein Winterreifen? Die Diskussion ist bekannt, mindestens 5 §§
Und was passiert wenn man sich nicht dran hält? Wer darf kontrollieren? Na da sind gleich noch mal 2 bis 4 §§ fällig.
Und irgendwann klagt so ein Kissenpupser bis nach Karlsruhe, dann gibt's die erste Novelle, damit verdoppelt sich gleich die Zahl der §§

Einfache Gesetze gibt es nicht. Besonders die die sie fordern kämen niemals damit klar.

Geil! ;)
 
M

Mortenhh

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Was ist an diesem Gesetz nicht zu Verstehen?

Laut StVO §2 (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) dürfen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).


Motorräder für die es keine geeigneten M+S Reifen gibt oder montiert haben, dürfen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte also nicht Fahren.

Hier wird nicht von einer Winterpflicht gesprochen, sofern die Strassenverhältnisse also nicht den Beschriebenen entsprechen (Glatteis usw.) darf auch im Winter gefahren werden.

Für Motorräder gibt es kein grosses Angebot an Reifen mit M+S Kennzeichnung, ich vermute dies wird sich aufgrund geringer nachfrage auch nicht ändern.
 
D

Dougal

Gast
Moin!
Zu der gerade genannten Richtlinie ....
........Womit wir auch wieder beim Dreh-und Angelpunkt der eigentlichen Diskussion sind.
Ich zitiere hier mal aus dem Schreiben des BDVM ( nachzulesen auf der WebSite des Verbandes):

"Infos zur „Nicht“-Geltung der „Winterreifenpflicht“ für Motorräder!
Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Stichwort „Winterreifenpflicht“ hat viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einschließlich uns als Bundesverband der Motorradfahrer dahingehend überrascht, dass wir nach den Verlautbarungen des Bundesverkehrsministeriums offensichtlich und völlig praxisuntauglich von der Winterreifenpflicht erfasst werden sollen.
Ein Fehler im Verordnungsgebungsverfahren, welches ja wegen eines Gerichtsurteils zur Untauglichkeit der bisherigen Winterreifenverordnung und auf die Schnelle durchgeführt wurde, scheint aber die Anwendung des neuen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufmotorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben.
Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich von Seiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, so dass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird. Andererseits ist uns auch klar, dass dies nicht ohne Stress, Ärger, Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztendlich gerichtlichen Entscheidungen abgehen wird, denn wer gibt schon Fehler und Versäumnisse gerne zu.
Diese juristische Diskussion geht aber für den Bundesverband der Motorradfahrer an der Tatsache vorbei, dass die sicherlich begrüßenswerte Forderung nach wintertauglicher Ausrüstung von Pkw und Lkw völlig an der Praxis der möglichen Bereifung für Motorräder scheitert.
Eine Beteiligung unseres Verbandes im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens, wie sie ansonsten bei zahlreichen anderen Gesetzgebungsverfahren erfolgt, ist hier leider nicht geschehen, sonst hätten wir auf folgende Tatbestände hingewiesen:
Es werden praktisch keine „Winterreifen“ für Motorräder auf dem Markt angeboten. Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen. Zudem gibt es nur eine geringe Produktion und diese Reifen sind im Handel folglich nur schwer erhältlich.
Hinzu kommt das deutsche Spezialproblem der praktizierten Reifenbindung.
Die Benutzung dieser „Winterreifen“ ist selbst bei passender Größe, Traglast und
Geschwindigkeitsindex wegen der nicht EU-Konformen Reifenbindung für Motorräder in
Deutschland praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder wenn überhaupt nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.
Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat
Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert.
Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den
Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingungen gleichkommt.
Rechtsfehler als Grundlage der Nichtanwendbarkeit der „Winterreifenpflicht“ für
motorisierte Zweiräder. Die geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:
§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:
„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr.
2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die
zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist,
beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage. Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie
- sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
2
Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
( 70/156/EWG ).“
Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments
( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung
nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“
Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.
Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug
auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.
Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle
Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen.
Über Neuerungen werden wir euch hier auf dem Laufenden halten."

Zitat Ende.
Übrigens geistert im Forum des BDVM auch noch gerade ein Antrag zur Aussetzung der (Motorrad-)KFZ-Steuer, da Halter eines Motorrades, für das es keine Winterreifen gibt, ja faktisch per Gesetzesverordnung ein Fahrverbot erhält.
Ich bin mal gespannt wie sich das alles entwickelt....

Gruß Michael
 
H

horst.w

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Winterreifenpflicht - Petition

Guten Tag allseits,
ich darf auf eine Bundestagspetition gegen die Winterreifenpflicht für Motorräder hinweisen.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15595

Ich bin selbst kein ausgesprochener Winterfahrer, und wenn dann auf trockener Straße. Aber trotzdem: Der Begründung der Petition habe ich nichts hinzuzufügen. Leider haben bis heute, 10.1. lediglich ca. 600 Leute mitgezeichnet, da scheint das Ziel von 50.000 Stimmen bis zum 27.1. noch in sehr weiter Ferne.

Gruß
und allzeit gute Fahrt

horst.w
 
Zuletzt bearbeitet:
BadenRT

BadenRT

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Karlsruhe
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R1200GS TÜ, 2010 + R1250GS, 2019
Habs auch gezeichnet.
Es geht dabei nicht nur um Winterfahrer. Jeden kanns treffen, wenn er im Frühling von einem Schneeschauer überrascht wird.
 
Thema:

Petition zur Winterreifenpflicht

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