Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens?

Diskutiere Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das Motorräder die Weiterfahrt untersagt wird und die Fzg. einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, ist ja nichts neues. Wird...
ARWIS65

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Ich kann dazu aus meiner Zeit in Berlin berichten, da dort auch gerne mal zuviel beschlagnahmt worden ist:
Ein szenebekannter Rechtsanwalt hat mit einer Harley im Werkszustand eine solchen Kontrolle gezieht angefahren und prompt wurde auch diese beschlagnahmt und war mehrere Wochen "weg".

Der Anwalt hat sich ein Mietmotorrad für diese Zeit genommen und sämtliche entstandenen Kosten und Auslagen eingeklagt und dann auch erstattet bekommen. Waren nur bei ihm mehrere tausend DM.
Nicht nur das Mietmotorrad für diese Zeit, auch diverse Schäden die in dieser Zeit "unerklärlich" am Bike aufgetaucht sind mussten aus der Staatskasse bezahlt werden.

Daraufhin wurde von der übereifrigen Beschlagnahmepraxis erstmal wieder abgesehen.



Das Motorräder die Weiterfahrt untersagt wird und die Fzg. einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, ist ja nichts neues. Wird auch dieses Jahr wieder häufiger passieren. Aber hier gehts um den Abbau der Schalldämpfer und deren anschließenden Vernichtung. Ob das rechtens ist? Ich denke mal, das kann man nicht mit der Beschlagnahme von Videos im oben genannten Fall vergleichen. Ist denn das Fahren einer zu lauten bzw. manipulierten Auspuffanlage eine Straftat?
 
Zörnie

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Wer vorsätzlich Manipuliert begeht eine Straftat.
Das braucht nicht diskutiert werden sondern ist gesetzlich verankert .
Gottseidank ....
Genau so wie die Vorgehensweisenvor Ort ist diese rechtlich abgesichert ..
Wo genau steht denn bitte, dass eine vorsätzliche Manipulation eine Straftat ist? :confused: Und nur, weil die Polizei etwas tut, muss es ja auch noch nicht richtig und legal sein.
 
RunNRG

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Wer vorsätzlich einen km schneller fährt als zulässig, begeht also laut Harald auch eine Straftat? :)

Mann sollte sein Rechtsempfinden und die Definition diverser Begriff (Straftat, Ordnungswidrigkeit usw.) schon mal überdenken und nach Relevanz sortieren. :cool:
 
Harald_NDS

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lesen kann jeder selbst
Es wird unsachlich und so sinnlos ....
 
Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
OMG, allgemeiner hast du es nicht? :rolleyes: Und sind Ordnungswidrigkeiten als verbotene Handlungen dann auch Straftaten? :confused:
Das würde doch das ganze Strafrecht entscheidend vereinfachen! Falschparker und Mörder in den selben Knast!
Und statt unendlich langer und teurer Verfahren und Paragraphenreiterei gibt's nur "schuldig" oder "unschuldig" ;)

Prinzipiell darf die Polizei natürlich erst mal "alles" im Einsatz was sie für richtig hält. Weil - die haben Knarren und Bodycams die gegen Dich - aber nicht gegen sie selbst - genutzt werden dürfen. Deshalb auch der Begriff "Exekutive".
Fühlt man sich dadurch in irgend einer Weise falsch behandelt darf man natürlich rechtliche Schritte einleiten und dagegen vorgehen - nachträglich. Versucht man das während der Ausführung der Exekutive, also quasi während der Exekution, wird das als Widerstand gegen die Staatsgewalt geahndet - wieder die Bodycam, etc.
Ob ich rechtliche Schritte einleiten würde bei einem umgebauten Auspuff, der dann auch noch vorsätzlich mit der alten Zulassungsplakette verschönert wird? Eher nicht.
Wenn die Kollegen aber aufgrund vermeintlich geeichter Ohren meinen das Moped oder den Auspuff "einfach so" einzuziehen auf jeden Fall.

Bis dann,

Ralf
 
Q4me

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Viel Trara um nichts...
Ich möchte gerne mal die empörten Tastaturterroristen live bei einer Polizeikontrolle wegen vorstehend genannter OWI`s sehen.

Jede Wette...jeder, aber auch jeder wird "kleine Brötchen" backen, vor allen Dingen, wenn der Auspuff ohne DB Killler ist oder nachweislich manipuliert wurde.
Insofern gehe ich davon aus, das die Maschine wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis vor Ort stillgelegt, bzw. sichergestellt wird!

So schon mehrfach im RSK bei den Verkehrssicherheitstagen geschehen.
 
Zörnie

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Insofern gehe ich davon aus, das die Maschine wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis vor Ort stillgelegt, bzw. sichergestellt wird!
Um die Beschlagnahme eines Motorrads geht es aber gar nicht!
 
Q4me

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in diesem Beitrag nicht....
allerdings besteht für einen "Brülltütenbiker" die Möglichkeit, Einspruch vor Ort zu erheben und seinerseits ein Gutachten seiner sichergestellten Auspuffanlage erstellen zu lassen.
In keinem Fall werden die Anlagen der sofortigen "Vernichtung/Entsorgung zugeführt!
So mein Kenntnisstand nach Rücksprache mit der KPB!
 
Q4me

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@RUNNRG
(was mache ich bloss mit der Doppel-Akra an meiner LC 4, die hat auch gekürze und gelöcherte Eater:rolleyes:. (nicht von mir!!) )[/QUOTE]



in einen legalen Zustand zurückbauen...oder hast Du so ein pubertäres Brüllrohr nötig??
 
RunNRG

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Nee, aber ich bin auch ein Sparbrötchen...ab und an gibts mal gebrauchte Original-Eater zu kaufen, da werde ich dann wohl zuschlagen.

Habe mir für 4 Euro schon Chinadinger besorgt (Nachbauten aus Zinkblech mit voller Querschnittsverengung= eingeschraubter Blechboden im Siebrohr) damit ich was TÜV-konformes habe, aber fahren kann man damit wohl auch kaum (die sind mal wirklich zu, deutlich mehr als Original....:cool:)
 
RoGe

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Bei der Panigale V4 ist alles Serie somit auch legal:), trotzdem brauchst du fast ein Gehörschutz wenn du längere Zeit daneben stehst:rolleyes:
 
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mikels

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Die Videos sind Asbach, mittlerweile hat sich die Ordnungsbehörde ans neue EURecht gewöhnt und lässt die Biker wieder in Ruhe.
wer vernünftig fährt und nicht alle Gänge unnötig in den Begrenzer zieht, sowie angepasst in der Geschwindigkeit ist, wird auch nicht angehalten.
Egal was gerade manipuliert ist an seinem Krad. Weil wenn er nicht auffällt, kommt auch niemand auf die Idee nachzuschauen.

warscheinlich ist es eh sinnlos mit Euch darüber zu diskutieren,die meisten brauchen ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das mitführen von Gepäck.
Mit anderen Worten, es muss nicht alles 1000 mal bis ins kleinste durchdiskutiert werden.

Mike
 
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Mopped01

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...bei manchen klingt mir das hier so, dass nicht das Motorrad oder dessen Teile ein Problem darstellen könnten, sondern eher das was drauf sitzt....
 
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...bei manchen klingt mir das hier so, dass nicht das Motorrad oder dessen Teile ein Problem darstellen könnten, sondern eher das was drauf sitzt....
Genau so ist es ja auch, oder bauen sich die Motorräder von selber um ???
 
flouchtl

flouchtl

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besonders im Odenwald und Schwarzwald darfst dein Moped abschleppen lassen wenn es zu laut ist und du kontrolliert wirst, bzw es wird auch schon mal komplett eingezogen und stillgelegt und die Betriebserlaubnis entzogen.

Dass das bei unserer dünn besetzten Polizei nicht oft vorkommt ist auch klar.

Und ja die Akras sind bei der 1200GS schon neu zu laut und erfüllten bei Nachmessungen nichtmal die EG Norm, dass die nach paar Jahren nicht leiser werden ist auch klar.

Und ja wenn es nicht arg ist wird da keiner was sagen.
 
AmperTiger

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besonders im Odenwald und Schwarzwald darfst dein Moped abschleppen lassen wenn es zu laut ist und du kontrolliert wirst, bzw es wird auch schon mal komplett eingezogen und stillgelegt und die Betriebserlaubnis entzogen..
bevor es jetzt komplett abenteuerlich wird, schreib ich auch mal was dazu.
Nein, die Polizei wird wegen eines manipulierten Auspuff ein Motorrad in der Regel nicht abschleppen lassen, das ist nicht notwendig und schon garnicht verhältnismäßig. Stillegen darf es die Polizei auch nicht, weil das Aufgabe der Zulassungsbhörde wäre und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wird wegen eines manipulierten Auspuff in keinem Fall zu entziehen sein. das ist nämlich ein leicht heilbarer Mangel (durch den Anbau der konformen Anlage)

Hier in diesem Video, wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Auspuff zu laut ist und er wohl manipuliert wurde. Der Fzg.- Führer/Besitzer mußte vor Ort die Endtöpfe demontieren, da sie von der Polizei sichergestellt und der Vernichtung zugeführt werden. Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe da nämlich keine Ahnung.
um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Die Polizei darf im vorliegenden Fall die Weiterfahrt untersagen. Die Polizei darf zu Beweiszwecken die Anlage sicherstellen/beschlagnahmen.
Und nein, die Anlage darf nicht vernichtet werden, das ist Unsinn. Die Anlage gehört immer noch dem Mopedfahrer, der Besitz einer manipulierten Anlage ist nicht strafbar, nur der Betrieb. Selbstverständlich darf die Anlage auf Rennstrecken oder für Showzwecke genutzt werden.
Eine Sicherstellung des Mopeds kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ebenfalls nicht in Frage. Der Motorradfahrer hat die Chance die Kiste mit dem Anhänger abzuholen oder mit einer regelkonformen Anlage weiterzufahren. Damit ist die "Sicherheitsstörung" beseitigt.

Weiterführende Maßnahmen, wie hier zuhauf genannt, kommen regelmäßig aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht in Frage. Ja, es stimmt, die Bayrische Polizei hat am Sudelfeld sogar Moped beschlagnahmen lassen, nachdem massive Geschwingkeitsverstöße festgestellt wurden und ja, die Bayr. Polizei ist damit regelmäßig vor dem Verwaltungsgericht auf die Schnauze gefallen, was massive Schadensersatzforderungen nach sich zog.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Die einfachste Lösung ist die, dass bei erloschener Betriebserlaubnis, das Motorrad sofort aus dem Verkehr gezogen wird. Und wenn diese wiederhergestellt werden soll, der ordnungsgemäße Zustand durch einen Sachverständigen abgenommen werden muß. Den bezahlt dann natürlich der Halter. Und einen entnommenen DB-Eater aus der Jackentasche hervorholen und wieder Einbauen ist eindeutig grober Vorsatz.
Und dann kommt die Frage, ob sich die Rennleitung vor Ort die Mühe machen muss, zu ob das System wieder im ordnungsgemäßen Zustand ist. Das müsste später auch von einem Sachverständigen überprüft werden. so lange steht das Motorrad. Mir stellt sich auch die Frage, inwiefern die Executive, nicht sogar die Siegel vom Kennzeichen zu entfernen, damit die Weiterfahrt tatsächlich verhindert wird.
Das dürfte dann schon einige davon abhalten, sich aktiv für Streckensperrungen stark zu machen.

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