Ich habs auch mal abgeschickt!
Hallo Zusammen!
Wenn ich das Thema Streckensperrung höre, kriege ich jedesmal Pickel.
Wie voran schon geschrieben, sind Streckensperrungen nur für Moppedfahrer eine Diskrimminierung, die nach dem Gesetzbuch eigentlich verboten ist. Trotzdem herrscht in D die Auffassung, das zwar der braune Pöbel ins Gefängnis kommt, wenn er "Ausländer raus" ruft, sich ein drittklassiger Lokalpolitheini aber zum Bürgermeister qualifiziert, wenn er "Motorradfahrer raus" über den Biertisch brüllt.
Ich bin der Meinung, dass beides gleich geahndet werden sollte. Letztendlich ist eine Strckensperrung doch nur die offizielle Anerkennung der völligen Unfähigkeit unserer Strafverfolgungsbehörden, die zwischen den 95% ordentlichen und 5% dummen Moppedfahrern nicht zu unterscheiden weiß.
Wir haben Gesetze, die bei konsequenter Umsetzung (sprich Kontrolle) absolut ausreichend sind, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wenn eine Strecke zur illegalen Rennpiste verkommt, dann ist es erst mal die Aufgabe der für diesen Bereich zuständigen Polizeibehörde, dort mit Präsenz und geeigneten Meßmitteln die Gesetzesübertretung festzustellen und zu ahnden. Wenn das im ausreichenden Maß geschieht, bekommen die Heizer ihre Rundenzeiten schriftlich und mit Rechnung und nach kurzer Zeit haben auch die ganz Dummen begriffen, dass es so nicht weitergehen kann. Es kehrt also wieder Ruhe ein und die Strecke kann von allen genossen werden.
Nun hat sich in D aber leider ein Trend entwickelt, der dieser beschriebenen Vorgehensweise im Wege steht. Falsche Personalentwicklung bei den Ordnungsbehörden ist nur einer von vielen Punkten, der es der Polizei unmöglich macht, Präsenz zu zeigen. Vielfach sind auch Behörden-Betonköpfe im Einsatz, die man getrost als Verwaltungsstraftäter bezeichnen kann. Vorauseilender Gehorsam hat bei unseren Behörden ja einen lange Tradition. Ermessensspielräume zu nutzen, setzt intelligentes Denken voraus, was in unseren Amtstuben (insbesondere in den Landesstraßenbaubetrieben) nachweißlich kaum noch zu finden ist. Ich hatte mich wegen einer Streckensperrung bei uns mal an StraßenNRW gewandt und feststellen müssen, dass ein Geschäftsführer mit Jurastudium trotzdem eine Blindniete sein kann. Alle meine Argumente wurden vom Tisch gewischt mit den Begründungen:
1. Wir dürfen das, weil wir die zuständige Behörde sind! (Basisdiktatorisch)
2. Das Gesetz läßt keine andere Möglichkeit! (Bullshit, hat noch nie was von Ermessensspielraum gehört)
3. Wir sind für diese Diskussion nicht zuständig, weil wir nur ausführendes Organ sind (So hat sich auch Adolf Eichmann aus der Verantwortung stehlen wollen)
4. Wer sind Sie denn, dass Sie mir eine Diskussion aufzwingen wollen. Ich brauche mich Ihnen gegenüber gar nicht rechtfertigen.
Nach dem Argument 4 habe ich dem feinen Juristen mitgeteilt, was ich von seiner Person halte, und er nicht mal widersprochen, obwohl es sogar für eine Beleidungsklage gereicht hätte. Schade, denn dann hätte ich wohl einen guten Ansatz für öffendlichkeitswirksame Presse gehabt.
Meiner Meinung nach gehört bei jeder Streckensperrung eine ganze Welle von Anzeigen dazu. Anzeigen gegen den Leiter der Polizeibehörde, dass er seiner Dienstpflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Anzeigen gegen den Leiter Landesstarßenbau, dass er die Diskrimminierung anweist. Jede Menge Anzeigen von Motorradfahrern, die durch die Streckensperrung betroffen sind und sich dadurch in Ihrem Recht auf freie Entfaltung eingschränkt fühlen. Denn welche Logik steckt dahinter, wenn ich mit dem PKW einen Ort aufsuchen darf, der mir mit dem Motorrad verwehrt bleibt.
Die Ordnungsbehörden dürfen zwar aus besonderem Grund einen Ort absperren, aber nicht selktiv für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. Hier fehlen einfach mal ein paar höchstrichterliche Urteile, die den Amtsschimmel in die Schranken weisen.
Gruß
Chris