Radarblitz von vorne ohne Kennzeichenfoto

Diskutiere Radarblitz von vorne ohne Kennzeichenfoto im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; :cool: Steh es durch wie ein Mann, lass Dich nicht einschüchtern. Nach einschlägigen Untersuchungen (u.A. der ADAC) dürfte es mehr als 6ß%...
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:cool: Steh es durch wie ein Mann,




lass Dich nicht einschüchtern. Nach einschlägigen Untersuchungen (u.A. der ADAC) dürfte es mehr als 6ß% der Bußgeldbescheide wg. Geschwinidigkeitsvergehen nach deutscher Rechtslage gar nicht geben.

- Ein notiertest Kennzeichen hat erst einmal keinerlei Beweiskraft (Fehler, Zahlendreher etc.) da braucht es schon mal mindestens einen Zeugen, der Bestätigen kann, dass das Kennzeichen zu dem Foto passt.
- Fahrtenbuch wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, das gibt es noch nich mal in Bayern.
- Fahrzeug vorführen, das würde eine Beweislastumkehr bedeuten, Du mußt GAR NICHTS tun, was Dich in irgendeiner Form belasten könnte.(Ein Richter hat mal einen Zeugen über die Wahrheitspflicht mit den Worten aufgeklärt, "Der einzige der hier lügen darf, ist der Angeklagte". Dem ist nichts hinzuzufügen).
- Wenn es saftig wird, immer auf den Prozess ankommen lassen, da gilt nämlich der Strengbeweis. Was de facto bedeutet, alles was nicht eindeutig bewiesen weren kann, existiert nicht.
- Es ist Blödsinn, dass Du nur mit RA Akteneinsicht bekommst. Du bekommst Akteneinsicht, aber halt nur vor Ort bei dem zuständigen AG. Und Du kannst dort auch Auszüge (sprich, Kopien) fertigen. Der Anwalt bekommt es halt zugeschickt und kann selber Kopien fertigen. Wenn Du keine Akteneinsicht bekommst, ist das ein Grund zur Ablehnung des Gerichts.

Normalerweise kommt nichts. Aber gehen wir mal davon aus Du bekommst doch Post. Dann ist das erst Mal der Anhörungsbogen.

In dem mußt Du Deine persönlcihen Daten angeben (führt kein Weg dran vorbei). Und zwei Entscheidungen treffen.
1. Ob Du den Vertsoß zugibts oder nicht.
2. Ob Du eine Aussage machen willst.

Da Du ja lügen darfst, machst Du keine Aussage und gibst den Verstoß nicht zu. Meist hat es sich spätestens dann erledigt. (Auf Fristen achten)
Wenn nicht, bekommst Du einen Bußgeldbescheid, dem Du widersprichst.

Meist gehen sie dann an die Einwohnermeldeämter und lassen sich Dein Bild für den Perso oder Pass schicken und fertigen ein Gutahten. Das ist illegal. Denn, Du mußt Dich nicht selbst belasten, aber Dein Bild wird vom Einwohnermeldeamt gespeichert und das mußt Du abgeben. Du mußt also den belastenden Beweis selber liefern und das ist mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar.

Es kommt also zu Verhandlung und wird das Gutachten vorgelegt, hängt es von dem Gutachten ab. Kann das Gutachten, nicht ausschließen, das es auch ein naher Verwander sein könnte, so ist es nicht gerichtsverwertbar, weil Dir muß die Schuld nachgewiesen werden und nicht nur wahrscheinlich Dir, ggf aber auch Deinem Vater, Sohn, Bruder. Ist das Gutachten eindeutig, widersprichst Du in der mündlichen Verhandlung der Verwendung des Fotos vom Einwohnermeldeamt. Ein Begründung ist nicht notwendig.

Damit ist die Sache gegessen.

Meistens kommt dann der Richter noch auf die schlaue Frage, "Das auf dem Radarfoto sind aber schon Sie?" Dazu schweigt man dann einfach oder antwortet, dass das ja wohl bewiesen werden müßte.Bewiesen, nicht vermutet.

:cool: Aber man kann natürlich auch ein Mann sein, zu Fuß gehen, die Punkte eintragen lassen und diese Form der Wegelagerei attraktiv machen. Kann man, muß man aber nicht.

Aber man kann natürlich auch zu seinen Fehlern stehen
 
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Sage

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- Ein notiertest Kennzeichen hat erst einmal keinerlei Beweiskraft (Fehler, Zahlendreher etc.) da braucht es schon mal mindestens einen Zeugen, der Bestätigen kann, dass das Kennzeichen zu dem Foto passt.
Stimmt, wenn man von der Verfassung ausgeht, nach der alle Menschen gleich sein. Vor Gericht sieht das ganze tatsächlich anders aus. Mal abgesehen davon, dass sie eh kaum alleine unterwegs sind, sind Polizeibeamte speziell geschult, und durch ihren Beruf ist es gar nicht möglich, dass sie lügen, bla bla bla..... Bei Aussage gegen Aussage wiegt immer das Wort des Polizisten mehr. Ist Scheiße, ist aber so....

- Fahrtenbuch wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, das gibt es noch nich mal in Bayern.
Hier sagt die Gesetzgebung aber ganz was anders.
StVZO - Einzelnorm

Ob es gemacht wird oder nicht ist ne andere Sache, aber es KANN gemacht werden

- Fahrzeug vorführen, das würde eine Beweislastumkehr bedeuten, Du mußt GAR NICHTS tun, was Dich in irgendeiner Form belasten könnte.(Ein Richter hat mal einen Zeugen über die Wahrheitspflicht mit den Worten aufgeklärt, "Der einzige der hier lügen darf, ist der Angeklagte". Dem ist nichts hinzuzufügen).
Stimmt, der BESCHULDIGTE darf lügen oder die Aussage verweigern...nicht der Zeuge...ich geh bei übernächsten Zitat näher darauf ein

- Wenn es saftig wird, immer auf den Prozess ankommen lassen, da gilt nämlich der Strengbeweis. Was de facto bedeutet, alles was nicht eindeutig bewiesen weren kann, existiert nicht.
Hab ich auch immer gedacht....Aber man darf gerne mal nach dem Unwort "Indizienbeweis" googeln....Da wird man feststellen, dass es auch ohne hieb- und stichfeste Beweise für eine Verurteilung reicht, solange der Richter auf Grund von Indizien von einer Schuld überzeugt ist.

Normalerweise kommt nichts. Aber gehen wir mal davon aus Du bekommst doch Post. Dann ist das erst Mal der Anhörungsbogen.

In dem mußt Du Deine persönlcihen Daten angeben (führt kein Weg dran vorbei). Und zwei Entscheidungen treffen.
1. Ob Du den Vertsoß zugibts oder nicht.
2. Ob Du eine Aussage machen willst.

Da Du ja lügen darfst, machst Du keine Aussage und gibst den Verstoß nicht zu. Meist hat es sich spätestens dann erledigt. (Auf Fristen achten)
Wenn nicht, bekommst Du einen Bußgeldbescheid, dem Du widersprichst.
Blöd ist ja unser Rechtssystem nicht....Gemein und hinterfotzig, aber nicht blöd: Was ist nun dieser Anhörungsbogen? Der Hintergrund dazu ist ein einfacher: Man wird damit vom "Beschuldigten" zum "Zeugen" degradiert und schwupp, schon darf man NICHT mehr lügen. Man darf die Aussage verweigern, wenn man sich selbst belasten würde. Somit liefert man dem Richter einen Grund, von der Schuld überzeugt zu sein. Er darf es zwar (offziell) nicht gegen einen verwenden, aber wie gesagt: Für eine Verurteilung reicht es, wenn der Richter von der Schuld überzeugt ist

Meist gehen sie dann an die Einwohnermeldeämter und lassen sich Dein Bild für den Perso oder Pass schicken und fertigen ein Gutahten. Das ist illegal. Denn, Du mußt Dich nicht selbst belasten, aber Dein Bild wird vom Einwohnermeldeamt gespeichert und das mußt Du abgeben. Du mußt also den belastenden Beweis selber liefern und das ist mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar.

Glaube ich nicht, dass das gemacht wird (allerdings ohne es wirklich besser zu wissen)...wäre ein gefundenes Fressen für Datenschützer, wenn es wirklich so wäre. Und ein Gutachten erstellen zu lassen, was ohnehin vor Gericht nicht verwertbar wäre, das werden sie sicher nicht tun


Aber alles in allem sollten wir die Kirche im Dorf lassen....es geht hier um ne Geschwindigkeitsübertretung, nicht um ein Gewaltverbrechen. Wenn sie nicht unbedingt ein Excempel statuieren wollen, wird sich die Sache mit dem ersten Widerspruch erledigt sein....abwarten und einfach vergessen, wer gefahren ist...
 
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Baumbart

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Glaube ich nicht, dass das gemacht wird (allerdings ohne es wirklich besser zu wissen)...wäre ein gefundenes Fressen für Datenschützer, wenn es wirklich so wäre. Und ein Gutachten erstellen zu lassen, was ohnehin vor Gericht nicht verwertbar wäre, das werden sie sicher nicht tun
Das allerdings hab ich schriftlich, dass die Polizei jedenfalls in Frankfurt ihr Radarfoto mit dem Passfoto von Einwohnermeldeamt abgleicht. Seinerzeit gings nicht um viel, drum hab ich bezahlt, aber koscher kam mir das nicht vor.

insgesamt bin ich jedenfalls immer relativ entspannt wenn ich mit Endurohelm und -brille unterwegs bin.
 
Boxbaer

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@ all

Danke mal erst für alle sachlichen und hilfreichen Antworten.
Alleine an der Resonanz erkenne ich, das diese Art der "Verkehrsüberwachung" mit Hinterhaltcharakter an ungefährlichen und (weil leicht übersehbar und gefühlt "außerhalb" geschlossener Ortschaften ) Stellen offensichtlich mehr und mehr um sich greift, um nicht sogar zu sagen, wohl schon System hat.


Ich warte jetzt tatsächlich erst mal ab und werde berichten was aus der Sache wird bzw. geworden ist.

@ die "Unfehlbaren" und "ganze Mannsbilder"

nicht jeder der aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist (und sich normalerweise an alle sinnvollen und sinnlosen Verkehrsvorschriften hält) ist gleich ein "Jammerernder Dauerraser " oder "Uneinsichtiger Verkehrsrowdy" nur weil er hier in einem Forum von (normalerweise) Gleichgesinnten auf Augenhöhe um Hilfe und/oder Tipps bittet.

Von ganzem Herzen wünsche ich diesen "Unfehlbaren" unter uns auch weiterhin den schier unmenschlichen Überblick, die unglaubliche eigene Fehlerlosigkeit und den unbeugsamen Glauben an die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit sämtlicher Radarmeßstellen im Lande.

Und wenn es denn doch einmal auch einen dieser "Unfehlbaren" erwischt, nicht weiter schlimm, denn:
1.es ist ja (in deren Augen) gerecht,
2.wird ertragen wie ein Mann ,
3.dient ausschließlich der "Verkehrssicherheit"

und passiert schließlich auch erwiesenermaßen nur

"blöden und unbelehrbaren Verkehrsrowdys" :rolleyes::)

Boxbaer
 
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Sage

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Das allerdings hab ich schriftlich, dass die Polizei jedenfalls in Frankfurt ihr Radarfoto mit dem Passfoto von Einwohnermeldeamt abgleicht. Seinerzeit gings nicht um viel, drum hab ich bezahlt, aber koscher kam mir das nicht vor.
Also das schockiert mich jetzt wirklich zu tiefst. Das geht ja voll in Richtung totaler Überwachungsstaat
 
Torfschiffer

Torfschiffer

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Schönes Statement, Boxbaer. Ich drück' dir die Daumen, das nüscht kommt!

Mir, bzw. uns, ging's letztes Jahr ganz genauso. Irgendwo auf'm Land, das Ortsschild stand auch gute 500m vor den ersten Bauernhöfen, abends gegen 22.00Uhr in der Woche außerhalb der Schulferien (also war auch mit spielenden Kindern nirgends zu rechnen), mit 2 Moppeds in die "Falle" -Auto stand in ner Einfahrt zu ner Wiese , ganz gut verdeckt durch hochstehendes Getreide. Aber entweder er (es saß nur einer drin) schlummerte sanft, oder wir waren zu schnell (Spaß!!!!!:)), jedenfalls konnte er unsere Kennzeichen, zu dem noch sehr einfach zu merken, da gleicher Ort, gleiche Buchstaben und beides Schnappszahlen, wohl nicht lesen. Zumindest kam nie was. Und zumindest für'nen Punkt hätte es sicher gereicht.....

Viel Glück dir!
 
Zörnie

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Also das schockiert mich jetzt wirklich zu tiefst. Das geht ja voll in Richtung totaler Überwachungsstaat
Ja, und ist eigentlich auch unzulässig. Aber wenn es nur ein ein paar Euro geht, nutzen die Behörden das natürlich gnadenlos aus, weil sie wissen, dass die Betroffenen wegen der geringen Strafe den Aufwand scheune, ihre Rechte voll durchzusetzen.

Grüße
Steffen
 
I

Islay

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Na, dann ist das ja jetzt eindeutig geklärt.
Die Doofen zahlen und die Schlauen versuchen mit allen Tricks drum herum zu kommen.
Man sollte Kindern auch kein Taschengeld mehr geben, es gibt bestimmt ne Gesetzeslücke die Klauen legalisiert.
Und bei ner 6 in Mathe wegen Pfuschen....zum Anwalt.
Doof ist nur wenn Papi alle Freunde totfährt. Obwohl Papa darf das, der kann mit dem Gasgriff nicht umgehen. Er hatte ne schwere Kindheit und ist immer verdroschen worden. Deshalb ist er jetzt ein Outlaw.
 
gerd_

gerd_

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Hi
- Ein notiertest Kennzeichen hat erst einmal keinerlei Beweiskraft (Fehler, Zahlendreher etc.) da braucht es schon mal mindestens einen Zeugen, der Bestätigen kann, dass das Kennzeichen zu dem Foto passt.
Albern, das kann ja im stehenden Verkehr vorkommen wenn die Politesse Kennzeichen und Fahrzeugtyp notiert aber kaum bei einem Foto. Abgelesenes Kennzeichen xy passt zu einer roten BMW 1200GS. Auf dem Foto ist eine rote GS. Jetzt müsste es schon ganz blöde zugehen mit einem Zahlendreher. Zur Not klappern 2 Polizisten Deine Nachbarschaft mit dem Foto ab. Irgeneiner sagt dann schon "Klar, das ist der Schorsch". Nachdem die Poli nicht debil sind schränken sie den gleich noch ein auf "Das könnte der Schorsch sein. Zumindest ist es sein Mopped und seine Kombi".
- Fahrtenbuch wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, das gibt es noch nich mal in Bayern.
Das wissen speziell die Berliner. Besser gesagt wissen sie es nicht. Allerdings nicht wegen "20" zu schnell.
- Fahrzeug vorführen, das würde eine Beweislastumkehr bedeuten, Du mußt GAR NICHTS tun, was Dich in irgendeiner Form belasten könnte.(Ein Richter hat mal einen Zeugen über die Wahrheitspflicht mit den Worten aufgeklärt, "Der einzige der hier lügen darf, ist der Angeklagte". Dem ist nichts hinzuzufügen).
- Wenn es saftig wird, immer auf den Prozess ankommen lassen, da gilt nämlich der Strengbeweis. Was de facto bedeutet, alles was nicht eindeutig bewiesen weren kann, existiert nicht.
- Es ist Blödsinn, dass Du nur mit RA Akteneinsicht bekommst. Du bekommst Akteneinsicht, aber halt nur vor Ort bei dem zuständigen AG. Und Du kannst dort auch Auszüge (sprich, Kopien) fertigen. Der Anwalt bekommt es halt zugeschickt und kann selber Kopien fertigen. Wenn Du keine Akteneinsicht bekommst, ist das ein Grund zur Ablehnung des Gerichts.

Normalerweise kommt nichts. Aber gehen wir mal davon aus Du bekommst doch Post. Dann ist das erst Mal der Anhörungsbogen.

In dem mußt Du Deine persönlcihen Daten angeben (führt kein Weg dran vorbei). Und zwei Entscheidungen treffen.
1. Ob Du den Vertsoß zugibts oder nicht.
2. Ob Du eine Aussage machen willst.

Da Du ja lügen darfst, machst Du keine Aussage und gibst den Verstoß nicht zu. Meist hat es sich spätestens dann erledigt. (Auf Fristen achten)
Wenn nicht, bekommst Du einen Bußgeldbescheid, dem Du widersprichst.
Korrekt.

Meist gehen sie dann an die Einwohnermeldeämter und lassen sich Dein Bild für den Perso oder Pass schicken und fertigen ein Gutahten. Das ist illegal. Denn, Du mußt Dich nicht selbst belasten, aber Dein Bild wird vom Einwohnermeldeamt gespeichert und das mußt Du abgeben. Du mußt also den belastenden Beweis selber liefern und das ist mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar.
Vielleicht nicht in Berlin. Aber in Bayern, BaWü und im Saarland auf jeden Fall. Man muss auch nicht selber liefern, das machen ja Polizei und EMA.
Es kommt also zu Verhandlung und wird das Gutachten vorgelegt, hängt es von dem Gutachten ab. Kann das Gutachten, nicht ausschließen, das es auch ein naher Verwander sein könnte, so ist es nicht gerichtsverwertbar, weil Dir muß die Schuld nachgewiesen werden und nicht nur wahrscheinlich Dir, ggf aber auch Deinem Vater, Sohn, Bruder.
Stimmt
Ist das Gutachten eindeutig, widersprichst Du in der mündlichen Verhandlung der Verwendung des Fotos vom Einwohnermeldeamt. Ein Begründung ist nicht notwendig.

Damit ist die Sache gegessen.
In Bayern und BaWü darf jetzt gelacht werden.
Für streitige Parteibehauptungen ordnet die deutsche und die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) das Strengbeweisverfahren an und lässt als Beweismittel insoweit zu
den Sachverständigen,
den Augenschein,
die Urkunde,
den Zeugen und
die Einlassung des Beschuldigten
ggf. die Parteivernehmung.
Meistens kommt dann der Richter noch auf die schlaue Frage, "Das auf dem Radarfoto sind aber schon Sie?" Dazu schweigt man dann einfach oder antwortet, dass das ja wohl bewiesen werden müßte.Bewiesen, nicht vermutet.
Richtig :-)
Aber man kann natürlich auch ein Mann sein, zu Fuß gehen, die Punkte eintragen lassen und diese Form der Wegelagerei attraktiv machen. Kann man, muß man aber nicht.

Aber man kann natürlich auch zu seinen Fehlern stehen
gerd
 
Zörnie

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Hier nochmal eine rechtsanwaltliche Einlassung zum Thema Abgleich des Blitzerfotos mit dem Foto vom Meldeamt. Im Süden dieses schönen Landes mögen ja die Uhren auch mancher Staatsbediensteter anders gehen, aber Bundesrecht gilt auch dort.

Grüße
Steffen
 
Foo'bar

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Ist ja schon cool, was manche hier von sich geben.

Ich wohne übrigens in einer Straße, die aufgrund eines Bürgerbegehrens der Anwohner jetzt von der Gemeinde in eine 30er-Zone umgewidmet werden wird. Dann bin ich mal gespannt, wer für sich dann hinterher entscheidet, dass die neue Geschwindigkeitsbegrenzung nur für andere gilt. Manche scheinen ja so eine Art zweites Gesicht zu haben, wenn es darum geht, die genauen Gründe für eine Begrenzung zu kennen.

Hey, ich hab kein Problem damit, wenn sich einer mit dem Ars** draufsetzt. Aber dann rumzuheulen, wenn gegen ihn ermittelt wird, dass sich der ach so böse Staat bei der Ermittlung gefälligst an Recht und Gesetz zu halten hätte - das ist einfach nur erbärmlich.
 
Zörnie

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Hey, ich hab kein Problem damit, wenn sich einer mit dem Ars** draufsetzt. Aber dann rumzuheulen, wenn gegen ihn ermittelt wird, dass sich der ach so böse Staat bei der Ermittlung gefälligst an Recht und Gesetz zu halten hätte - das ist einfach nur erbärmlich.
Aha, und heldenhaft ist es, freiwillig auf seine Rechte, die einem der Rechtsstaat einräumt, zu verzichten und den Staat bzw. seine Bediensteten einfach mal machen zu lassen? Ich nenne soetwas dumm.

Grüße
Steffen
 
Henryt

Henryt

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Eine Alternative wurde nicht erwähnt, mit Sturmhaube fahren bei Bedarf auch im PKW, da können die Fotos noch so scharf sein.
 
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Baumbart

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Aha, und heldenhaft ist es, freiwillig auf seine Rechte, die einem der Rechtsstaat einräumt, zu verzichten und den Staat bzw. seine Bediensteten einfach mal machen zu lassen? Ich nenne soetwas dumm
Och, da sind wir Deutschen schmerzbefreit, konnten wir im letzten Jahrhundert 2x gut beweisen, wenn Diedaoben was sagen wirds schon richtig sein, da sind wir aber sonne Kerle mit Straußeneiern in der Hose.
 
QVIENNA

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Am Samstag in Neustift im Stubaital (Tirol) statt 50 mit 63kmh gemessen worden. Sehr freundliche Unterhaltung mit dem Polizisten, hat mich "nur" 10 Euro gekostet.
 
juekl

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>>nach mehr als 20 Jahren ohne Foto bin ich in eine echt gemeine Radarfalle getappt.

>>Da ich deutlich im Punktebereich bzw. hart am oder im Fahrverbot "landen" dürfte, denke ich schon darüber nach hier alle Rechtsmittel und Möglichkeiten auszuschöpfen.

>>Damit hier kein falscher Eindruck aufkommt, als beruflicher Vielfahrer bin ich täglich unterwegs und in den letzten 20 Jahren außer mal mit 10-13 Km/h zuviel, nie aufgefallen ,habe keine Punkte und halte mich weitestgehend an alle Vorschriften, aber bei dieser gemeinen Art der hinterhältigen Abzocke an solch einem völlig ungefährdeten Ort , werde ich schon versuchen "drumrumzukommen".

Hi
alles ein wenig widersprüchlich
was denn nun, bist Du ein Verbrecher oder weißt Du das nur noch nicht

Gruß
 
Rollo-OL

Rollo-OL

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Bin auch am 01. Mai geblitzt worden, Landstrasse, fester Blitzer von vorne, 70 Km/h zugelassen, Tacho etwa 100 Km/h.
Kannte die Ecke nicht.

Egal ob oder was da nun kommt, ob ein oder drei Punkte oder xxx,xx €uro.
Bin schon ewig (seit 86 ?) punktefrei, ich stehe dazu egal was kommt (glaube ich aber nicht dran).

Mittlerweile kotzt mich diese "Ich geh´ zum Anwalt !" oder "Wie komme ich da raus ?!" Mentalität echt an.

Ein Arbeitskollege wurde letzten Monat von einem Dosenfahrer mit Migrationshintergrund der rückwärts ohne Rücksicht auf Verluste aus einer Einfahrt schoss vom Bock geholt.

Zuerst alles klar und grosses Geheule, als die Rennleitung das aufnahm kamen zwei "Brüder" um die Ecke und er hätte ja schließlich gestanden, wieso fährt der Typ mit dem Mopped in ihn ´rein ? Alles klar. Das wird langwierig und nicht lustig, keine Bremsspur von wegen ABS und der Ausgang ungewiß.

Zumindest kein körperlicher Schaden. Das ist das Wichtigste.

Just my two cents ...
 
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Zuerst alles klar und grosses Geheule, als die Rennleitung das aufnahm kamen zwei "Brüder" um die Ecke und er hätte ja schließlich gestanden, wieso fährt der Typ mit dem Mopped in ihn ´rein ? Alles klar. Das wird langwierig und nicht lustig, keine Bremsspur von wegen ABS und der Ausgang ungewiß.
Darum: Als Geschädigter - also vermeintlich Unschuldiger - sowie als Unfallursacher mit den Beamten über mehr als seine Identität zu sprechen, ist - vorsichtig gesagt - unklug. Ein falsches Wort und alles ist beim Teufel.
 
Foo'bar

Foo'bar

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Aha, und heldenhaft ist es, freiwillig auf seine Rechte, die einem der Rechtsstaat einräumt, zu verzichten und den Staat bzw. seine Bediensteten einfach mal machen zu lassen? Ich nenne soetwas dumm.

Grüße
Steffen
Hab ich irgendwen dazu ermuntert, auf seine Rechte zu verzichten? Lies nochmal.
 
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