Rettungsgasse in Österreich !!!

Diskutiere Rettungsgasse in Österreich !!! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; @All seit 1. Jänner 2012 gilt nun auch in Österreich die Rettungsgasse. guckst Du hier"]guckst Du hier (Quelle:rettungsgasse.com)
AlpenoStrand

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Ich frag mich ja wann der erste Mopedfahrer vor Gericht ziehen wird:

Einerseits ist seit ein paar Jahren das vorbeifahren an im Stau stehenden Fahrzeugen mit dem einspurigen KFZ gestattet -
anderseits soll das nun bei der Rettungsgasse nicht mehr gelten, ja sogar bestraft werden wenn ich mit dem Moped die Rettungsgasse benutze ohne ein Einsatzfahrzeug zu behindern.....

Das wird noch spannend. :confused:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Bei uns in DE gilt das bereits seit Jahren. Wobei ich die Österreicher irgendwie bewundere. Bei den Vorschriften wie und wo die Gasse zu bilden ist, haben sie nichts Neues kreiert. Das gäb's bei uns nicht. Wenn ganz Europa diese zwischen der linkesten und der rechts daneben verlaufenden Fahrspur bildet, so hätten wir sicherlich von rechts angefangen :D.
Da grüble ich jetzt ob die Ösis zu faul sind sich Eigenes auszudenken :D oder ob deren Politiker unseren überlegen sind :o.

Dafür klappt diese Gassenbildung in der Praxis bei uns auch ab und an. Es ist ja nicht ganz einfach an einen Stau zu denken wenn man erst 20 Minuten Stop&Go fährt. Und dann will da plötzlich ein Fahrzeug mit Lärm und Kasperlicht vorbei. Erstens soll sich der gefälligst genauso anstellen wie wir und zweitens kann ich gar nicht zur Seite fahren weil ich ja bereits an der Stossstange des Vordermannes klebe. Nachweislich ist es nicht meine Schuld, schliesslich fährt derjenige vor mir nicht weiter! Und das jeden Tag um die selbe Uhrzeit und am selben Strassenabschnitt!
Was bedeutet doch noch mal blaues Blinklicht?

OK. Ironie beiseite. Der Versuch bei Stau eine Gasse freizuhalten wurde mir in der Ingolstädter Str (München) schon mal damit quittiert, dass jemand (mit Kennz. M-Stadt) dachte ich würde ihn vorbeilassen :cool: und eine vierte Spur eröffnete.

Weshalb Moppedler die Gasse nicht benutzen sollen erscheint mir klar. Machen das mehrere, dann entsteht am Ende der Gasse ein Pfropfen aus lauter "bin-ja-nur-ich"-Moppeds und der Sinn der Gasse ist "nicht mehr ganz" gegeben.
gerd
 
AlpenoStrand

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Weshalb Moppedler die Gasse nicht benutzen sollen erscheint mir klar. Machen das mehrere, dann entsteht am Ende der Gasse ein Pfropfen aus lauter "bin-ja-nur-ich"-Moppeds und der Sinn der Gasse ist "nicht mehr ganz" gegeben.
gerd
Das Problem liegt ja darin dass im Moment zwei Bestimmungen gleichzeitig gelten:
A) ich darf vorbeifahren weil einspurig
B) ich darf nicht vorbeifahren weil Rettungsgasse

Würde in der Bestimmung zu B stehen das nun A nicht mehr gilt - Ende der Diskussion. So ist es aber nicht, es gelten nun A und B !! :eek:

Einzige Einschränkung: A gilt überall (es muss nur genügend Abstand / Platz sein, also auch in der Stadt vor Ampeln), B gilt nur auf vignettenpflichtigen Straßen (Autobahn + Schnellstraße).
 
A

ArmerIrrer

Gast
Dafür klappt diese Gassenbildung in der Praxis bei uns auch ab und an. Es ist ja nicht ganz einfach an einen Stau zu denken wenn man erst 20 Minuten Stop&Go fährt. Und dann will da plötzlich ein Fahrzeug mit Lärm und Kasperlicht vorbei. Erstens soll sich der gefälligst genauso anstellen wie wir und zweitens kann ich gar nicht zur Seite fahren weil ich ja bereits an der Stossstange des Vordermannes klebe. Nachweislich ist es nicht meine Schuld, schliesslich fährt derjenige vor mir nicht weiter! Und das jeden Tag um die selbe Uhrzeit und am selben Strassenabschnitt!
Was bedeutet doch noch mal blaues Blinklicht?
tja, da ist nicht mal so wenig Ironie enthalten, weil leider wahr...
Das mit dem ausweichen zur Seite zur Seite und so geht eben nicht weil man eh schon Stoßstange an Stoßstange "parkt". Und dass dann die vierte (oder dritte oder gar fümpfte) Spur aufgemacht wird ist leider auch nur zu normal. Genauso wie es leider normal ist, dass manche Helden auf die Idee kommen die Spur zu wechseln um zu überholen, weil "ICH" pass da schon noch zwischenrein, auch wenn der von hinten schon nicht genügend Abstand einhält... Aber das sind andere Themen...

Rettungsgasse schön und gut, die Frage ist halt ob es Sinn macht an Strassenabschnitten wo bekanntermaßen zu bestimmten Uhrzeiten IMMER Stau ist, und zwar verkehrsbedingt. Das ist das wo die Vorarlberger im Moment ganz laut schreien, weil sie nicht wissen wie sie sich vor dem Pfändertunnel verhalten sollen. Denn wie Martin so schön schreibt, vorbeifahren ist soweit erlaubt (zum verlassen der Bahn vor dem Tunnel) und vorbeifahren ist verboten. Ich werde es nächstens mal wieder mit vorbeifahren versuchen... :p:D
 
Zebulon

Zebulon

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Man müsste nicht alles reglementieren, wenn manche den Kopf nicht nur dazu hätten, dass es nicht in den Hals regnet.
Wenn hinten einer mit Martinshorn auftaucht, trauen sich manche nicht über die rote Ampel ... und es gibt jede Menge anderer Beispiele.
Noch nicht mal der mittlerweile reglementierte Reissverschluss funktioniert. Irgend ein Arsch auf der rechten Seite macht immer noch die Spur 500 m vor der Einfädelstelle zu, gerne auch mal ein LKW, in dem ein BERUFSKraftfahrer hockt.
Also , immer schön weiter neue Regeln erfinden, dann hat die Exekutive wenigstens ein Argument, um Kohle zu fordern.
 
A

ArmerIrrer

Gast
Man müsste nicht alles reglementieren, wenn manche den Kopf nicht nur dazu hätten, dass es nicht in den Hals regnet.
Wenn hinten einer mit Martinshorn auftaucht, trauen sich manche nicht über die rote Ampel ... und es gibt jede Menge anderer Beispiele.
Noch nicht mal der mittlerweile reglementierte Reissverschluss funktioniert. Irgend ein Arsch auf der rechten Seite macht immer noch die Spur 500 m vor der Einfädelstelle zu, gerne auch mal ein LKW, in dem ein BERUFSKraftfahrer hockt.
Also , immer schön weiter neue Regeln erfinden, dann hat die Exekutive wenigstens ein Argument, um Kohle zu fordern.
sind wir jetzt gleich wieder bei den zu geringen Strafmaßen??
Naja, aber hast schon Recht, wenn die Leute den Kopf auch tatsächlich dafür nutzen würden wofür er gedacht ist dann würde einiges einfacher und entspannter laufen...
 
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dave2006

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Was bedeutet doch noch mal blaues Blinklicht?
gerd
Trockenbeerenauscheidermodus an, blaues Blinklicht an sich warnt nur vor einer Gefahrenstelle.

Das ist ja der Fehler den viele Junge Kollegen machen.....
Nur die volle Randale sichert die Sonderechte

Trockenbeerenauscheidermodus aus....
Es ist erschreckend wie viele Kraftfahrer nicht reagieren, unangemessen reagieren oder sonstwie Schwierigkeiten haben;)

Ich glaub gestern wars auf der A7 in Schleswig Holstein, da gab eine Fahrerin an, die Warnleuchten eines Abschleppers hätten sie so erschreckt das sie unbedingt in die Leitplanke fahren musste.
Die Rennleitung stellte dann 0,9 Promille fest.

Gruss Dave
 
Zebulon

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sind wir jetzt gleich wieder bei den zu geringen Strafmaßen??
Nein!!
Aber was nicht reglementiert ist ( und somit mit Strafe belegt ist, da man mit Schildern alleine nicht weiter kommt ) kann nicht durchgesetzt werden.
 
Tom123

Tom123

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schön das es die Rettungsgasse gibt

Hy,

nun meld ich mich mal als deutscher Feuerwehrmann....sorry

Es ist seltsam das in Österreich, eigentlich mitten in Europa eine Regel in Kraft tritt die das logischte der Welt auf Autobahnen darstellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse

Man nehme an Du ja genau Du hast einen Verkehrsunfall, und es ist durch blockierende Fahrzeuge und Teile ein vorbeikommen an der Unfallstelle unmöglich.
Was tut der normale Autofahrer er parkt und sogar steigt aus....sehr oft gesehen.

Nun kommt mit einer Hilfeleistungsfrist die Blaulichtfraktion, Rettungsdienst, Feuerwehr und auch Autobahnpolizei, das kann Minuten daueren....
jedes einzelne Fahrzeug muß sich teilweise in Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse erarbeiten.

Das kann es doch nicht sein, weil Du ja genau Du doch die hilfe benötigst....

In a perfect World, alle Autofahrer sehen ein das nix mehr weitergeht und bilden eine Rettungsgasse, bei 3-spurigen Autobahnen übrigends zw. linker und mittlerer Spur. (das klappt nochweniger aber man sollte es wissen)

warum auch nicht, es geht ja sowieso nix weiter.....

Der Motorradfahrer, wird natürlich diese Lücke nutzen, das liegt im Bereich der Wahrscheinlichkeit.
Man sollte allerdings den Spiegel im Auge haben, und gleichzeitig die vorne kommende Gefahrenstelle, und sich schnell in eine Lücke verziehen wenn nötig.

Die Tunnels in Ösiland haben Ampeln die auf rot schalten können, nur dann wenn alle kappieren das jetzt eine Gasse nötig ist wird das zum Erfolg führen.



LG
Tom
 
IamI

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Ser's,

ungefähres Zitat:
Die auf der rechten Spur fahren so weit nach rechts wie möglich und verwenden dabei auch den Pannenstreifen
ungefähres Zitat Ende

Toll, Pannenstreifen! Das Befahren desselben ist in A verboten - in der "Vurschrift" steht nix davon drin, dass das bei Stau/Rettungsgassenbildung anders ist.
Gut nachgedacht liebe Gesetzesmacher.

Grundstäätzlich ist die Idee gut, wenn alle mitdenken, wäre so eine Verordnung gar nicht nötig.

BTW, ein Autobahnfahrstreifen hat 3,5 m Breite, also sind bei einer 2-spurigen AB ohne Pannenstreifen 7 m Platz.
Zwei Autos machen etwa 4 m, also geht sich eine Rettungsgasse ohne Pannenstreifen aus, LKW könnten einfach versetzt fahren, alles wäre gut.

Aber weil immer alle erster sein wollen, funktioniert das Miteinander nicht mehr so richtig.

liebe Grüße

Wolfgang
 
ackibu

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Nur die volle Randale sichert die Sonderechte
Tschuldigung, wenn ich einen auf Klugscheißer mache:
Die volle Randale sichert Wegerechte. Sonderrechte darf die Feuerwehr auch ohne geblinke und getute in Anspruch nehmen, auch im Privat-PKW. Aber dann gilt ganz besonders die Regel:
So fahren, wie die Igel sich vermehren --- gaaaanz vorsichtig! Und nur wenn es anders nicht geht.
 
D

dave2006

Gast
Genau aus dem Grunde habe ich die Bezeichnung Wegerechte weggelassen. Ist immer sehr schwierig für die Männer der FF im Privatwagen das Gerätehaus zu erreichen.

Ich weiß Fahrzeuge müssen nicht kenntlich sein und auch keine Sondersignalanlage eingebaut haben...... aber das ganze wird dann doch zu theoretisch für den Thread Rettungsgasse.

Aber nach dem Text des Gestzes hast Du natürlich recht.

Gruß Dave
 
gerd_

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Ser's,

ungefähres Zitat:
Die auf der rechten Spur fahren so weit nach rechts wie möglich und verwenden dabei auch den Pannenstreifen
ungefähres Zitat Ende

Toll, Pannenstreifen! Das Befahren desselben ist in A verboten - in der "Vurschrift" steht nix davon drin, dass das bei Stau/Rettungsgassenbildung anders ist.
Gut nachgedacht liebe Gesetzesmacher.

Grundstäätzlich ist die Idee gut, wenn alle mitdenken, wäre so eine Verordnung gar nicht nötig.

BTW, ein Autobahnfahrstreifen hat 3,5 m Breite, also sind bei einer 2-spurigen AB ohne Pannenstreifen 7 m Platz.
Zwei Autos machen etwa 4 m, also geht sich eine Rettungsgasse ohne Pannenstreifen aus, LKW könnten einfach versetzt fahren, alles wäre gut.
Das Befahren der Pannenstreifen/Standspur ist auch in DE verboten. Bei und ist es auch verboten über eine rote Ampel zu fahren.

Stau ist ein Sonderfall. Den besagten Streifen zu benutzen um die Rettungsgasse freizuhalten fällt nicht unter "befahren", sondern "benutzen weil Rettungsgasse". Dürfte er überhaupt nicht befahren werden, dann würden alle die eine Panne haben bestraft werden weil niemand nachweisen könnte, dass er sein Auto auf den Pannenstreifen gehoben und nicht dorthin gefahren hat.

Überfahre ich eine rote Ampel um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen (nein, nicht vor jede rote Ampel ist ein Stau :cool:), so ist das auch nicht strafbar. Selbst wenn der Rettungswagen dann 150 m hinter mir in eine Seitengasse abbiegt und mein Rotlichtverstoss daher "sinnlos" war, gibt's keine Strafe. Ob das "Verbotsirrtum" heisst oder man einfach nicht zu warten braucht bis der Rettungswagen an der Stosstange schabt und dann erst nachdenkt um zu ergründen ob esvielleicht nicht doch sinnvoll wäre . . . ist egal.
Da setze ich voraus, dass österreichische Politiker nicht noch blöder sind als unsere und dies bei ihren Mitbürgern benauso annehmen.

Sonderrechte hat in DE auch derjenige der eine werdende Mutter die "etwas spät dran ist" in's Krankenhaus fährt und dabei ein paar rote Ampeln mit der bereits von den Feuerwehrlern erwähnten Vorsicht missachtet.
Zuerst gibt's Schimpf, doch wenn der Arzt sagt "ja, war nötig, zumindest erschien es so" dann wird das Verfahren eingestellt.

Blaulichtbesitzer sind samt ihrer Tröte nicht besser gestellt. Der ganze Krempel dient nicht dazu Recht zu haben/zu erzwingen, sondern soll letztlich die restlichen Verkehrsteilnehmer nur darauf hinweisen, dass das Einsatzfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt und dies eben kundtut. Knallt's, dann gelten erst mal die gleichen Gesetze wie sonst auch. Wer kam von rechts/hatte Vorfahrt, konnte der "zivile" Fahrer die Kundgabe der Rechte erkennen, war es ihm möglich rechtzeitig zu reagieren UND, ganz wichtig, fuhr der "Sonderrechtenutzer" mit der gebotenen Umsicht?
Kasper + Brülltüte heisst nicht "Deppen weg ich komme" sondern "darf ich mit Nachdruck darum bitten!". Es gibt zwar Ärger wenn man einem derartigen Fahrzeug die Fahrt nachhaltig behindert, doch darf dieses auch nicht nach dem Motto fahren "ich bin rot, wiege 30 Tonnen und der PKW ist ein Klacks weil ich 50 Km/h mehr drauf habe". Allerdings darf der "Rote" im äussersten Fall ein parkendes Fahrzeug zur Seite schieben. Zumindest wenn es korrekt geparkt war, bezahlt der Staat den Schaden (irgendwann :-( ). "Heizt bei dem Hausbrand mal nach und die Leben retten wir dann später, wir müssen erst auf einen Parker warten" verlangt niemand.
gerd
 
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ArmerIrrer

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Das Befahren der Pannenstreifen/Standspur ist auch in DE verboten. Bei und ist es auch verboten über eine rote Ampel zu fahren.

Stau ist ein Sonderfall. Den besagten Streifen zu benutzen um die Rettungsgasse freizuhalten fällt nicht unter "befahren", sondern "benutzen weil Rettungsgasse". Dürfte er überhaupt nicht befahren werden, dann würden alle die eine Panne haben bestraft werden weil niemand nachweisen könnte, dass er sein Auto auf den Pannenstreifen gehoben und nicht dorthin gefahren hat.
das Problem in Österreich ist aber das Verbot auf der einen Seite und das Gebot auf der anderen Seite. Da existiert beides nebeneinander, ohne den Sonderfall explizit auszuschließen...

DARAN scheiden sich die Geister...
 
ackibu

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Das Befahren der Pannenstreifen/Standspur ist auch in DE verboten. Bei und ist es auch verboten über eine rote Ampel zu fahren.

Stau ist ein Sonderfall. Den besagten Streifen zu benutzen um die Rettungsgasse freizuhalten fällt nicht unter "befahren", sondern "benutzen weil Rettungsgasse". Dürfte er überhaupt nicht befahren werden, dann würden alle die eine Panne haben bestraft werden weil niemand nachweisen könnte, dass er sein Auto auf den Pannenstreifen gehoben und nicht dorthin gefahren hat.

Überfahre ich eine rote Ampel um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen (nein, nicht vor jede rote Ampel ist ein Stau :cool:), so ist das auch nicht strafbar. Selbst wenn der Rettungswagen dann 150 m hinter mir in eine Seitengasse abbiegt und mein Rotlichtverstoss daher "sinnlos" war, gibt's keine Strafe. Ob das "Verbotsirrtum" heisst oder man einfach nicht zu warten braucht bis der Rettungswagen an der Stosstange schabt und dann erst nachdenkt um zu ergründen ob esvielleicht nicht doch sinnvoll wäre . . . ist egal.
Da setze ich voraus, dass österreichische Politiker nicht noch blöder sind als unsere und dies bei ihren Mitbürgern benauso annehmen.

Sonderrechte hat in DE auch derjenige der eine werdende Mutter die "etwas spät dran ist" in's Krankenhaus fährt und dabei ein paar rote Ampeln mit der bereits von den Feuerwehrlern erwähnten Vorsicht missachtet.
Zuerst gibt's Schimpf, doch wenn der Arzt sagt "ja, war nötig, zumindest erschien es so" dann wird das Verfahren eingestellt.

Blaulichtbesitzer sind samt ihrer Tröte nicht besser gestellt. Der ganze Krempel dient nicht dazu Recht zu haben/zu erzwingen, sondern soll letztlich die restlichen Verkehrsteilnehmer nur darauf hinweisen, dass das Einsatzfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt und dies eben kundtut. Knallt's, dann gelten erst mal die gleichen Gesetze wie sonst auch. Wer kam von rechts/hatte Vorfahrt, konnte der "zivile" Fahrer die Kundgabe der Rechte erkennen, war es ihm möglich rechtzeitig zu reagieren UND, ganz wichtig, fuhr der "Sonderrechtenutzer" mit der gebotenen Umsicht?
Kasper + Brülltüte heisst nicht "Deppen weg ich komme" sondern "darf ich mit Nachdruck darum bitten!". Es gibt zwar Ärger wenn man einem derartigen Fahrzeug die Fahrt nachhaltig behindert, doch darf dieses auch nicht nach dem Motto fahren "ich bin rot, wiege 30 Tonnen und der PKW ist ein Klacks weil ich 50 Km/h mehr drauf habe". Allerdings darf der "Rote" im äussersten Fall ein parkendes Fahrzeug zur Seite schieben. Zumindest wenn es korrekt geparkt war, bezahlt der Staat den Schaden (irgendwann :-( ). "Heizt bei dem Hausbrand mal nach und die Leben retten wir dann später, wir müssen erst auf einen Parker warten" verlangt niemand.
gerd
Ich hätte es nicht treffender beschreiben können. Du hast in allen Punkten Recht.
 
gerd_

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Hi
@ armer Irrer: Das ist in DE exakt genauso wie in AT. Da unterstelle ich, dass es in AT auch genauso gehandhabt werden wird.
Sicherlich wird es (wie auch bei uns) einen Vollpfosten geben der die Nutzung der Standspur bekrittelt.
Dass der dann aber gleichzeitig auf den einzigen senilen Richter trifft der derselben depperten Meinung ist wie er, glaube ich weniger :D
gerd
 
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