Rücktritt vom Kaufvertrag

Diskutiere Rücktritt vom Kaufvertrag im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Also ich wäre dabei. Termin ?
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vierventilboxer

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Sollen wir die Party sprengen? :timebomb:

Nee, das machen wir anders: Wir laufen mit min. 5 Leuten ein, machen schwer auf solvente Kaufinteressenten, leihen uns 5 Vorfürmaschinen und raspeln die Reifen blank. Danach geben wir sie wieder ab und behaupten dass die Performance bei Honda besser sei.
Wenn er fragt warum an den Pellen die Karkasse durchschimmert sagen wir dass sie sich erst einlaufen müssen bis das volle Profil zum Vorschein kommt.
 
lemmi+Q

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Also, wenn ich der Argumentation des Anwalts folge, der Defekt ist bei dem Modell häufiger, dann ist es also "normal" das das Modell die HU "normalerweise" nicht besteht!
Der ist nicht nur doof, der ist ........
 
Storm

Storm

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Nee, das machen wir anders: Wir laufen mit min. 5 Leuten ein, machen schwer auf solvente Kaufinteressenten, leihen uns 5 Vorfürmaschinen und raspeln die Reifen blank. Danach geben wir sie wieder ab und behaupten dass die Performance bei Honda besser sei.
Wenn er fragt warum an den Pellen die Karkasse durchschimmert sagen wir dass sie sich erst einlaufen müssen bis das volle Profil zum Vorschein kommt.
:smiley-laughing: :daumen-hoch:
 
palmstrollo

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So, Abschlussbericht.
Ich habe Post von meinem Anwalt bekommen. Die Gegenseite akzeptiert den Vergleich.
Wenn ich überlege, dass wir außergerichtlich 800 € als Vergleich vorgeschlagen haben (auf das Angebot sind sie nicht eingegangen) und die Gegenseite mir nunmehr 650 € plus Anwaltskosten, hälftige Gerichtskosten und Ordnungsgeld wg. unentschuldigtem Nichterscheinen (Doofmann) zahlen muss, dann scheint dieser Geschäftsführer (Herr Kautz) wohl gefehlt zu haben, als in der Berufsschule kaufmännisches Rechnen gelehrt wurde.
Jedenfalls kann und werde ich die Fa. Muschik und Kautz in Arnsberg nicht empfehlen. Mehrere stümperhafte Reparaturen und danach behaupten "der Ölaustritt ist normal" zeigt einfach, dass dieser Laden zu meiden ist.
Dennoch: wenn da mal ein Sommerfest stattfindet, müsste man mal eine Schneise in deren Biervorrat saufen :D
 
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Schlonz

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Super, das freut mich jetzt wirklich. Für Dich allgemein, für die vereinigte Kundschaft im Speziellen. Es ist wirklich leider viel zu oft so, dass man Dinge in Kauf nimmt, weil man Kosten und Mühen scheut und auch die Dauer des ganzen nicht haben möchte, weil man es lieber vergessen will. Und genau auf so ein gutmütiges Schaf Verhalten hat er gesetzt und sich voll ins eigene Portemonaie geschnitten.

Logo, wegen jedem Mist zu mahnen und zu klagen ist Unfug, aber die Sache hat eine Entscheidung gebraucht
 
frank69

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Jepp, Hermann, alles richtig gemacht. Jetzt kannst Du deinem Enkel einen Extraschnulli kaufen und dich freuen, nicht gekniffen zu haben.
Glückwunsch.
 
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Christian S

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Hallo,

das Ordnungsgeld wurde zu Unrecht verhängt, weil das Verfahren nicht verzögert wurde.
Ansonsten schon eine merkwürdige Geschichte. Trotzdem finde ich es nicht gut, wenn der Händler namentlich so durch die Foren getrieben wird. Das würdest du auch nicht wollen, wenn du an einem Streit beteiligt bist, über den dein Gegner in "seinem Forum" berichtet.
ich weiß, ich habe hier ca. 50 gegen mich, ich schreibe es trotzdem.
Mich würde mal der Wortlaut der beiden Schreiben interessieren, mit denen du den Rücktritt angekündigt und den dann erklärt hast.

Ach ja ich bin kein BMW-Händler und auch mit mit keinem verwandt.

Trotzdem allzeit gute Fahrt.
 
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vierventilboxer

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Ach Christian, sei doch nicht so kleinlich. Der Socken ist schon längst gestopft.
Bei dem Händler wird noch nicht einmal eine defekte Kupplungsbetätigung bemerkt und das Problem entsprechend beseitigt - was soll man da als Kunde viel erwarten können?
Er hat schon zurecht eins auf´n Deckel bekommen, der Rest sind Nichtigkeiten!
 
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Christian S

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Ach Christian, sei doch nicht so kleinlich. Der Socken ist schon längst gestopft.
Bei dem Händler wird noch nicht einmal eine defekte Kupplungsbetätigung bemerkt und das Problem entsprechend beseitigt - was soll man da als Kunde viel erwarten können?
Er hat schon zurecht eins auf´n Deckel bekommen, der Rest sind Nichtigkeiten!
Hi,

für die einen ist es kleinlich, für die anderen einfach nicht in Ordnung, dass Personen, die nicht im öffentlichen Rampenlicht stehe, öffentlich in so einem Zusammenhang mit vollem Namen und Ort genannt werden.

Wenn alle meine Mandanten jeden Fall, wo sie sich mit Versicherern, Polizisten, Richtern, Gutachtern, Anwälten der Gegner usw. (ODER DEM EIGENEN ANWALT) rumärgern müssen (oder meinen, dass sie das tun müssen, man erlebt zuweilen ziemlich schräge Dinge) das dann in Foren breitlatschen, hätten wir Zustände, die jedenfalls ich nicht haben will.

Der Angeprangerte kann nichts dagegen tun. Selbst wenn es es merkt, kann es sich zwar im Forum anmelden und dann schreiben. Er hat aber ein Auswärtsspiel, alle sind für das bekannt Forenmitglied, und überhaupt wäre es auch schlechter Stil, öffentlich zurück"zuhetzen".
Als Anwalt dürfte ich mich z.B. hier gar nicht konkret zu einem Fall äußern, bei dem ein Mandant sich über mich beschwert, egal was für einen Unsinn er schreibt... man hat ja (zu Recht) die Schweigepflicht.

Nur mal so ein paar Gedanken zu dem Thema aus anderer Sicht
 
palmstrollo

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...
Mich würde mal der Wortlaut der beiden Schreiben interessieren, mit denen du den Rücktritt angekündigt und den dann erklärt hast.
...
Sehr geehrter Herr Kautz,

hiermit erkläre ich meinen Rücktritt vom Kaufvertrag über die BMW R 1200 GS, FGSt-Nr.: WB10307B95ZN35861, vom 10.05.2012 gemäß §440 S2 BGB.
Bereits Anfang Juni wurde das Motorrad aufgrund eines defekten Simmerings bei Ihnen repariert.
Bereits kurze Zeit später war der erneuerte Simmering wieder undicht.
Das Motorrad wurde daraufhin erneut in Ihre Werkstatt gebracht und der undichte Simmering ersetzt (23./ 24.7.12).
Der Simmering hielt nunmehr etwa 1500 km dicht; seit gestern ist wieder eine mehr als deutliche Ölspur zu erkennen. Ein Foto finden Sie im Anhang.
Ich werde Ihnen das Motorrad bis spätestens Freitag, 17.08.2012 vorbei bringen.
Bitte kurze Info, welcher Tag Ihnen am liebsten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Und auszugsweise das Schreiben meines Anwalts, nachdem M&K das Motorrad am 15.08. nicht annehmen wollte:
...
Wir haben Sie gemäß §§ 434,437, 440, 323 BGB aufzufordern, Zug um Zug gegen Rückübereignung des Motorrads unserem Mandanten den Kaufpreis in Höhe von 6000 € zu erstatten.
Das Motorrad ist mangelhaft. Die von Ihnen zweimal versuchte Nachbesserung ist beide Male fehlgeschlagen.
...
Rein vorsorglich erklären wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten hiermit nochmals unter Bezugnahme auf die beigefügte Vollmacht den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Neben dem Rücktritt beanspruchen wir Schadensersatz (§§ 437 Nr.3, 280, 281 BGB) und Erstattung der Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung (§439 Abs. 2 BGB).
...
dann folgt noch die Begründung sowie Auflistung der Aufwendungen.


Wieso eigentlich Foren? Ich habe ausschließlich hier geschrieben.
Eine defekte Kupplungsbetätigung war übrigens nicht bei mir.
Wenn ein Händler sich mit Händen und Füßen gegen eine berechtigte Forderung wehrt, anstatt einen Fehler oder einen Defekt zuzugeben und gemeinsam mit dem Kunden nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen, dann werde ich das nicht für mich behalten.
Den Namen des Händlers habe ich auch erst nach der Verhandlung genannt (wenn ich mich recht erinnere).
 
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@ Christian:
Tja, dann wäre ich an dessen Stelle öfter mal ein wenig vorsichtig gewesen mit Lügen und unfachmännischer Arbeit - es kann nämlich immer mal passieren dass so etwas an die Öffentlichkeit gelangt. Und das nicht zu unrecht wie ich finde! Der Angeprangerte hatte nämlich die Möglichkeit etwas dagegen zu tun, und das sogar mehrfach.
Der Geschädigte war in dem Fall Hermann, nicht der arme Händler. Und dass nicht nur hier geschludert wurde sondern auch an anderer Stelle (Kupplungsbetätigung) weiß ich aus 1. Hand, hierbei handelt es sich um meine Maschine, die ebenfalls in diesem Hause "gewartet" wurde. Soll also mal niemand behaupten ich wüsste nicht wovon ich hier rede.
 
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Christian S

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Hallo Hermann,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dein Rücktrittsschreiben ist inhaltlich sachlich, da gibt es nichts zu kritisieren.

Das Anprangern in Foren war allgemein gemeint, der BMW-verärgerte hier, der Passat-verärgerte dort usw.

"Den Namen des Händlers habe ich auch erst nach der Verhandlung genannt (wenn ich mich recht erinnere)."

Eben, das ist für mich Nachtreten, sorry, ich sage das einfach so deutlich, da kann sich der Händler noch so deppert verhalten habe und du 5 Mal im Recht sein, was auch immer das ist.
 
palmstrollo

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...

"Den Namen des Händlers habe ich auch erst nach der Verhandlung genannt (wenn ich mich recht erinnere)."

Eben, das ist für mich Nachtreten, sorry, ...
Das war nicht als Nachtreten gedacht. Als rechtlicher Laie war ich mir nicht sicher, ob das während eines laufenden Verfahrens erlaubt ist. Vermutlich sehe ich aber nur zu viele billige Krimis :D
Allerdings wollte ich den interessierten potentiellen Kunden vor dieser Werkstatt warnen. Bei einem Fehler hätte ich das sicher nicht getan; aber da der gleiche Fehler immer und immer wieder dort gemacht wurde (besagter WeDi wurde nach Auskunft des Erstbesitzers bereits kurz vor dem Verkauf an mich erneuert!), schon. Und wenn dann dem Kunden nach der 2. fehlgeschlagenen Reparatur schriftlich gegeben wird, dass der Ölaustritt erstens normal sei, ich zweitens nicht genug gefahren wäre und drittens sich der Dichtring erst einschrumpfen muss, zeigt das von deutlicher Inkompetenz der Werkstatt. Diese Aussagen kamen beim Versuch der Rückgabe nämlich auch vom Werkstattmeister!! Sorry, aber da hört's auf.
Wie gesagt: bei einer kundenorientierten Lösung bzw. wenigstens einem solchen Versuch, hätte ich durchaus positiv geschrieben.
 
HaJü

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.....Trotzdem finde ich es nicht gut, wenn der Händler namentlich so durch die Foren getrieben wird......
Och, so manchem schwarzen Schaf tut es ganz gut, erst mal son bißchen an den Pranger und dann geteert und gefedert aus dem Dorf gejagt.

Es gibt etliche Fälle, da ist es echt schade, daß der Brauch abgeschafft wurde, da würde sich doch so manch Einer überlegen, ob er den Anderen übern Tisch zieht !!!

Und gejagt wurde der Händler doch wirklich nicht.


@ Hermann
Schön, daß es für Dich so gut ausging.
 
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Christian S

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Hallo Hermann,

vorab, ich bin nicht die Moralinstanz des Forums. Gerne glaube ich dir auch, dass du es für erforderlich hieltest, zu warnen.
Ich habe nicht alles hier Wort für Wort gelesen, aber die Sache so in etwa von Anfang an mitbekommen. Der Händler scheint sich sowohl technisch als auch kaufmännisch nicht unbedingt professionell verhalten zu haben.

Aber wer bewertet das in jedem einzelnen Fall eines unzufriedenen Kunden? Es gibt bekanntlich immer 2 Sichtweisen der Dinge - wenigstens!

Wann "darf" man öffentlich mit Namen und Stadt eine (kleine, bei Apple oder Telekom ist das m.E. etwas anderes)) Firma, einen Menschen bei "Unfähigkeit" nennen. Wenn man sich ganz sicher ist, dass man Recht hat? Oder ziemlich ganz sicher? Oder fast ganz sicher bei einem großen Problem. Jeder von uns dachte schon mal (oder 50-ig Mal), dass er im Recht ist und hat später erkennen müssen, dass die andere Sicht der Dinge so ganz falsch auch nicht war. Man weiß es NIE ganz sicher. Wie geschildert fehlt meist dem anderen "die Verteidigungsmöglichkeit".

Beispiel:
Nehmen wir mal den (in deinem Fall unwahrscheinlichen Fall) an, dass der Richter dir kaum Erfolgsaussichten eingeräumt hätte und vorgeschlagen hätte, dass der Händler einen symbolischen Betrag in Höhe von 100.- € zahlt. Zähneknirschend akzeptierst du das.
Dann gibt es 4 Möglichkeiten, wie es weiter geht.
1.) Du schreibst hier nichts mehr davon
2.) Du nennst den Namen des Händlers und die Stadt, aus der er stammt, bezeichnest ihn als nicht kundenfreundlich, aber rechtliche Sachkunde mußt du ihm zugestehen in Verbindung damit, dass du falsch lagst.
3.) Du nennst hier den Richter namentlich sowie das Gericht, an dem er tätig ist, weil du dich ja nach wie vor im Recht siehst und nur er schlechte Arbeit geleistet hat.
4.) Oder es lag an deinem Anwalt... auch vor diesem gehört dann gewarnt. Usw. usw.

Damit möchte ich es beenden in dieser Runde hier. Ich habe schon mitbekommen, dass du nicht hetzerisch geschrieben hast sonst stets darum bemüht warst, sachlich alles zu schildern. Klar, dass die Forumisti auf deiner Seite sind. Das war auch interessant. Nur den Namen des Händlers hätte es nicht gebraucht - meine ganz persönliche Meinung, offensichtlich nicht mehrheitsgeeignet :o.

Gute Fahrt allzeit!


Das war nicht als Nachtreten gedacht. Als rechtlicher Laie war ich mir nicht sicher, ob das während eines laufenden Verfahrens erlaubt ist. Vermutlich sehe ich aber nur zu viele billige Krimis :D
Allerdings wollte ich den interessierten potentiellen Kunden vor dieser Werkstatt warnen. Bei einem Fehler hätte ich das sicher nicht getan; aber da der gleiche Fehler immer und immer wieder dort gemacht wurde (besagter WeDi wurde nach Auskunft des Erstbesitzers bereits kurz vor dem Verkauf an mich erneuert!), schon. Und wenn dann dem Kunden nach der 2. fehlgeschlagenen Reparatur schriftlich gegeben wird, dass der Ölaustritt erstens normal sei, ich zweitens nicht genug gefahren wäre und drittens sich der Dichtring erst einschrumpfen muss, zeigt das von deutlicher Inkompetenz der Werkstatt. Diese Aussagen kamen beim Versuch der Rückgabe nämlich auch vom Werkstattmeister!! Sorry, aber da hört's auf.
Wie gesagt: bei einer kundenorientierten Lösung bzw. wenigstens einem solchen Versuch, hätte ich durchaus positiv geschrieben.
 
B

Baumbart

Gast
Hier hat ja wohl ein Gericht festgestellt dass der Dealer gemurxt hat. Und da hat der zunächst geprellte Kunde fast die Pflicht andere zu warnen. Ist ja ein Forumszweck, der ErFahrungsaustausch.
Wie wärs denn andernfalls? Ein weiteres Forenmitglied fällt auf den Laden rein, klagt hier sein Leid und dann kommt einer um die Ecke und sagt "Den kenn ich, gegen den hab ich schon mal einen Prozess gewonnen." Da hätt ich aber n Hals dass ich ins offene Messer gelaufen bin.
 
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