Rücktritt vom Kaufvertrag

Diskutiere Rücktritt vom Kaufvertrag im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Alles relativ Christian, siehe mein Post ( #5 in diesem Fred);)
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Alles relativ

Christian, siehe mein Post ( #5 in diesem Fred);)
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Christian, siehe mein Post ( #5 in diesem Fred);)
Hallo Dirk,

erst habe ich deinen kurzen Beitrag nicht verstanden, dann aber schon, als ich auch einen Blick auf die Überschrift getätigt habe... Obelix einem Lkw gleichzusetzen... oder so ähnlich tststs... :p
 
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Gast 7673

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hmmmm

Hallo Dirk,

erst habe ich deinen kurzen Beitrag nicht verstanden, dann aber schon, als ich auch einen Blick auf die Überschrift getätigt habe... Obelix einem Lkw gleichzusetzen... oder so ähnlich tststs... :p
bei dem einen oder anderen mit Topase usw usw...:p:cool::D:D
 
GS Bär

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Hallo,

richtig so, absolut unverantwortlich ....:p

Nun zur Sache.
Ein Käufer muss sich die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen. Das bedeutet, dass die mutmaßliche Restlaufzeit des Fahrzeuges in Relation zum Kaufpreis und den gefahrenen km gesetzt wird. Bei hochwertigen Autos setze ich bis zu 300.000 km Laufleistung an, man braucht ja nur bei mobile schauen, wie viel km die Autos so drauf haben.

Berechnungsbeispiel für dich, je nach Alter des Fahrzeuges:

Zu erwarten: Insgesamt 200.000 km, also noch 92.000 km
Dein zu berücksichtigender Gesamtaufwand sagen wir mal 6500.- €
Gefahren bist du 7.000 km, also 7,61 % von 92.000 km
=> du mußt die 7,62 % von 6.500 km anrechnen lassen = 494, 57 €

Hallo Christian,

deine Berechnungsmethode der Gebrauchsvorteile ist zwar anerkannt, allerdings gibt es bei dieser Methode immer massiven Streit darüber, welche maximale Gesamtlaufleistung in Ansatz zu bringen ist. Ich hoffe mal für den Threatstarter, dass er mit dem :), der wohl mittlerweile eher ein :mad: zu sein scheint, noch eine vernünftige Lösung ohne jahrelangen Rechtsstreit finden kann.
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
@palmstrollo: Es ist wohl nicht der gleiche Händler bei uns hier um die Ecke, der mich so Erfolgreich zur Konkurrenz getrieben hat?

Sein Umgang mit Kunden lässt mich immer wieder staunen warum der so groß ist....
:confused::confused:

Gruß
Mac
 
palmstrollo

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... Ich hoffe mal für den Threatstarter, dass er mit dem :), der wohl mittlerweile eher ein :mad: zu sein scheint, noch eine vernünftige Lösung ohne jahrelangen Rechtsstreit finden kann.
mach mich nicht schwach! Auf jahrelangen Streit habe ich absolut keine Lust.
Alternativ würde ich die Karre mit der aktuellen Restgarantie von 9 Monaten verkaufen und nur noch den Differenzbetrag einklagen.
@palmstrollo: Es ist wohl nicht der gleiche Händler bei uns hier um die Ecke, der mich so Erfolgreich zur Konkurrenz getrieben hat?

Sein Umgang mit Kunden lässt mich immer wieder staunen warum der so groß ist....
:confused::confused:

Gruß
Mac
Welcher ist denn dein Händler gewesen?
 
MacDubh

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mach mich nicht schwach! Auf jahrelangen Streit habe ich absolut keine Lust.
Alternativ würde ich die Karre mit der aktuellen Restgarantie von 9 Monaten verkaufen und nur noch den Differenzbetrag einklagen.

Welcher ist denn dein Händler gewesen?
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RunNRG

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Die lieben Preimummarken-Anbieter. :D

Hast Du denn jetzt wenigstens eine guten Kürbis-Höker? :)

Ich könnte da den Michel Weber (Weber-Racing) aus Marienheide empfehlen (den kenn ich noch aus ganz alten Tagen.)
 
MacDubh

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Die lieben Preimummarken-Anbieter. :D

Hast Du denn jetzt wenigstens eine guten Kürbis-Höker? :)

Ich könnte da den Michel Weber (Weber-Racing) aus Marienheide empfehlen (den kenn ich noch aus ganz alten Tagen.)
Ich habe seit 2011 eine SMT. Ziemlich zuverlässig und fährt sich genial. 26tkm seither ohne die geringsten Probleme.... :D
 
palmstrollo

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Klar. Sein Entgelt steht praktisch fest.
Wie lange kann sich denn so ein Streit hinziehen?
Die Forderung ist mit Fristsetzung mitgeteilt.
Nach erfolglosem Fristablauf wird dann wohl recht schnell die Klage bei Gericht eingereicht.
Wie lange dauert es aber dann noch, bis es zu einer Verhandlung kommt?
Evtl. muss ja auch noch ein Sachverständiger auf das Moped schauen.
 
börndy

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Wie lange dauert es aber dann noch, bis es zu einer Verhandlung kommt?
Nach dem Unfall meiner Frau im letzten September wurde dann Ende Februar Klage eingereicht. Termin habe ich jetzt für Ende Oktober. Da hat es also gute 8 Monate gedauert. ( Gericht Hannover - woanders geht es vielleicht schneller).
 
GS Bär

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Klar. Sein Entgelt steht praktisch fest.
Wie lange kann sich denn so ein Streit hinziehen?
Die Forderung ist mit Fristsetzung mitgeteilt.
Nach erfolglosem Fristablauf wird dann wohl recht schnell die Klage bei Gericht eingereicht.
Wie lange dauert es aber dann noch, bis es zu einer Verhandlung kommt?
Evtl. muss ja auch noch ein Sachverständiger auf das Moped schauen.
Aufgrund des massiven Stellenabbaus in der deutschen Justiz musst du nach meiner Erfahrung für das Verfahren in der 1. Instanz so rund 1 Jahr kalkulieren, je nachdem wie das Verfahren läuft. Mit viel Glück kann es auch 2 - 3 Monate schneller gehen. Für die 2. Instanz (Berufung) musst du dann, je nachdem ob beim Landgericht oder Oberlandesgericht, nochmal so 1 bis 2 Jahre rechnen :o:o:(:( Mein bisher längstes Verfahren durch zwei Instanzen (Landgericht und Oberlandesgericht) hat sage und schreibe 10 Jahre gedauert. :o:eek:
 
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Servus, Palmstrollo,

das mit der Wandlung könnte tatsächlich zum Problem werden. Der :) weiß das und reagiert deswegen cool. Ein Simmering ist zunächst mal im Sinne der Rechtsprechung ein Verschleißteil. Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Der Händler hat zwar 2 Jahre (kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduziert werden) Gewährleistung zu übernehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war. Später eintretende Mängel interessieren nicht!

Du könntest mit der Sache aber trotzdem durchkommen, wenn Du behauptest, dass nicht der Simmerring die Ursache der Ölundichtigkeit ist. Vielmehr ist der Simmerring nur deswegen undicht geworden, weil der Sitz verzogen ist oder die Dichtfläche ungleichmäßig oder sonst etwas. Das ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, weil der neue Simmerring wieder undicht wurde. Der Verkäufer hätte dann innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Verkauf zu beweisen, dass das nicht so ist mit allen Risiken.

Bei einem Rechtsstreit beauftragt der Richter einen Sachverständigen, weil er technische Details nicht selbst prüfen kann. Und der versteht hoffentlich wirklich etwas von seinem Fach und tut nicht nur so.

Meines Erachtens solltest Du mit Hilfe dEines Anwalts versuchen, einen irgendwie tragbaren Vergleich mit dem Händler zu finden.

Halt uns auf dem Laufenden
 
bernyman

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.. ich kann nur sagen, auf solche Kunden könnte ich als :) gut verzichten!! Das ist doch Betrug, was ihr hier da vorschlagt!!
 
AMGaida

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in der deutschen Justiz musst du nach meiner Erfahrung für das Verfahren in der 1. Instanz so rund 1 Jahr kalkulieren, je nachdem wie das Verfahren läuft. Mit viel Glück kann es auch 2 - 3 Monate schneller gehen. Für die 2. Instanz (Berufung) musst du dann, je nachdem ob beim Landgericht oder Oberlandesgericht, nochmal so 1 bis 2 Jahre rechnen :o:o:(:(
Ich zitiere mich mal selbst...

da geht sehr viel Zeit für drauf, Zeit in der ich mit dem Mopped einfach fahren und das Leben genießen könnte. Da gehen viele Nerven bei drauf...und letztlich ist es - ohne das technisch 100%ig beurteilen zu können - doch ein nicht so kritischer Mangel an einem schon recht alten Motorrad. Ob es den ganzen Aufwand mit Hänger hin und her, zum Anwalt, mit Gutachten etc. alles lohnt?
Der Aufwand (zeitlich/nervlich) steht für mich nicht ansatzweise im Verhältnis zur Ursache. Das bisher letzte und auch einzige Mal, dass ich gewandelt habe, war ein ständig defektes Smartphone (nokia). Und das war (häufiges Zurücksetzen und neu installieren) schon extrem nervend und hat mich viele Stunden Telefonat und Zeitverschwendung an dem Gerät gekostet. Eine Einigung mit dem Händler scheint mir in jedem Fall der bessere Weg zu sein, als mit dem Kopf durch die Wand auf sein Recht zu beharren.
 
palmstrollo

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das mit der Wandlung könnte tatsächlich zum Problem werden. Der :) weiß das und reagiert deswegen cool. Ein Simmering ist zunächst mal im Sinne der Rechtsprechung ein Verschleißteil. ... Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war. Später eintretende Mängel interessieren nicht!

Du könntest mit der Sache aber trotzdem durchkommen, wenn Du behauptest, dass nicht der Simmerring die Ursache der Ölundichtigkeit ist. Vielmehr ist der Simmerring nur deswegen undicht geworden, weil der Sitz verzogen ist oder die Dichtfläche ungleichmäßig oder sonst etwas. Das ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, weil der neue Simmerring wieder undicht wurde. ...
Ein Simmering ist kein "übliches" Verschleißteil. Er wird ja auch nicht im Rahmen einer Inspektion überprüft. Dann wären ja auch Kolben, Kurbelwelle, Nockenwelle etc. Verschleißteile.
Wenn der :) für den Schaden nicht geradestehen müsste, hätte er auch sicher nicht bereits 2mal den Simmering erneuert.
Irgendetwas zu behaupten, was ich nicht beweisen kann, ist ja wohl absoluter nonsens.
Dann könnte ich auch bernyman's Aussage verstehen.

.. ich kann nur sagen, auf solche Kunden könnte ich als :) gut verzichten!! Das ist doch Betrug, was ihr hier da vorschlagt!!
wobei ich davon ausgehe, dass Bernyman nicht mich meint! Wen meinst du denn mit "ihr"?

... Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war. Später eintretende Mängel interessieren nicht!
...
Falsch!
Nochmal: der Motor zeigte Ölaustrittsspuren bereits kurz nach Kauf. Hier geht die Rechtssprechung davon aus, dass Mängel, die in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten, bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen.
Da es sich hierbei um einen "erheblichen" Mangel handelt (Reparaturkosten deutlich über 5% des Kaufpreises), habe ich nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen des Verkäufers das Recht auf Wandlung.
Da brauche ich nicht irgendwelche fadenscheinige Argumente vorzubringen, die ich überdies nicht einmal beweisen kann.
 
palmstrollo

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Ich zitiere mich mal selbst...
...
da geht sehr viel Zeit für drauf, Zeit in der ich mit dem Mopped einfach fahren und das Leben genießen könnte. Da gehen viele Nerven bei drauf...und letztlich ist es - ohne das technisch 100%ig beurteilen zu können - doch ein nicht so kritischer Mangel an einem schon recht alten Motorrad. Ob es den ganzen Aufwand mit Hänger hin und her, zum Anwalt, mit Gutachten etc. alles lohnt?
...
Hi Andreas.
Wenn es ein anderer, unwesentlicher Defekt wäre, hättest du Recht.
Da ein Simmering, wenn er einmal undicht ist, sich aber nicht von alleine heilt und wieder dicht wird, wird der Ölaustritt eher größer. So war es bislang bei den ersten beiden Reparaturversuchen. Dass austretendes Öl, wenn es auf's Hinterrad gerät, sich nicht mit (dein O-Ton) "Leben genießen" vereinbaren lässt, dürfte auch klar sein.
Ein wenig Schwitzen am Motor ist ok; aber Laufspuren von ausgetretenem Öl definitiv nicht.

BTW: möchte jemand eine 12er GS mit Garantie bis 05/13 kaufen? :D
 
Salem

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HGi :-)
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...Ein Simmering ist zunächst mal im Sinne der Rechtsprechung ein Verschleißteil. Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen. Der Händler hat zwar 2 Jahre (kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduziert werden) Gewährleistung zu übernehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich aber nur darauf, dass Deine 1200er zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei war...

Du könntest mit der Sache aber trotzdem durchkommen, wenn Du
Das ist nicht richtig, was Du sschreibst. Das Fahrzeug hat am Tag der Übergabe Mängelfrei zu sein. DAS bezieht sich in diesem Augenblick der Übergabe auch auf Verschleißteile. Ein Simmering ist genaus so ein Verschleißteil wir ein Zylinder oder ne Kurbelwelle, nämlich keines im Sinne dieser Gewährleistung.

Jedes Gericht in Deutschland geht in den ersten sechs Monaten nach Fahrzeugübergabe davon aus (das ist die geltende Rechtssprechung), dass der Mangel am Tag der Übergabe bereits vorhanden war.

Nach sechs Monaten geht das Gericht nicht mehr davon aus. D.h. Du musste nachweisen, dass der Mangel bereits am Tag der Übergabe vorhanden war. Das kriegst DU aber nicht hin. Also vergiss den ganzen Gewährleistungs- und Garanitequatsch und irgendwas von einem, zwei oder hundet Jahren Gewährleistung. Das ist alles tüddellei. Entscheidend sind die ersten sechs Monate nach Übergabe.

Fazit: Passiert etwas in den ersten sechs Monaten nach Übergabe, muss der Händler blechen. Ob da noch ne Garantie oder sonstwas mit geliefert wurde ist sch...egal. Nach den sechs Monaten gibt es nüscht mehr.
 
Thema:

Rücktritt vom Kaufvertrag

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