Schadensregulierung nach unverschuldeten Motorradunfall

Diskutiere Schadensregulierung nach unverschuldeten Motorradunfall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, habe Ende März einen unverschuldeten Unfall ( ist unbestritten ) gehabt und die Regulierung geht sehr mau vonstatten. Meine zwei Jahre alte...
boxerdriver

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Moin,
habe Ende März einen unverschuldeten Unfall ( ist unbestritten ) gehabt und die Regulierung geht sehr mau vonstatten.
Meine zwei Jahre alte Triple Black trug einen Schaden nach Gutachter von über 7000 € davon ( MwSt. schon abgezogen )
Motorrad schon am sogenannten Sondermarkt verkauft. Scheinbar einen schlechten Rechtsanwalt erwischt.
Gibt es im Internet eine Seite, wo Grundsatzurteile aufgeführt sind, aus der z.B. hervorgeht, daß man keinen Abzug bei Der Schutzbekleidung hinnehmen muß oder Nutzungsausfall,Haushaltführungskosten ( alleinstehend und konnte zeitweise wegen Schulterblattriss nur mit Hilfe meiner Familie den Haushalt/Gärten führen - Aufwandsentschädigung ). Schmerzensgeldurteile Pauschalen etc.
Die LVM, upps, hat bisher - nach Aufforderung - lediglich einen Abschlag gezahlt.

MfG

Boxerdriver
 
Zörnie

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Grundsatzurteile bezüglich Schadensersatz an der Bekleidung gibt es meines Wissens nach keine, nur Richter, die mal und mal so entschieden haben :(

Woran machst du fest, dass du einen schlechten RA erwischt hast?

Grüße
Steffen
 
boxerdriver

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Grundsatzurteile bezüglich Schadensersatz an der Bekleidung gibt es meines Wissens nach keine, nur Richter, die mal und mal so entschieden haben :(

Woran machst du fest, dass du einen schlechten RA erwischt hast?

Grüße
Steffen
Nach 11Wochen noch kein verhandelbaren Regulierungsvorschlag, bei eindeutigere und unbestrittener Rechtslage.
Nach 6 Wochen werden erst die Ermittlungsakten der Polizei eingefordert,eine Woche später möchte man meine Helmgröße wissen ??? Und noch mehr so Verzögerungsdöhnkes. Bei Klamotten ist definitiv kein Abzug möglich, da Schutzbekleidung und kein Modeartikel.
Allgemein scheint der Rechtsanwalt nicht besonders engagiert zu sein oder informiert . Daher meine Bitte nach Urteilen mit Aktenzeichen, da ich zeitlich stark eingespannt bin und aufgrund dieser Tatsache keine Motivation habe, den Anwalt zu wechseln.
Aber mit solchen schon ausgesprochenen Urteilen hoffe ich ihm, dem Ra, ein wenig zu -sagen wir, zu mal motivieren.
Deshalb möchte ich auch keine Diskussion entfachen, sondern lediglich einige handfeste nachrecherchierbare Fakten erfahren.

Boxerdriver
 
monochrom

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...ich hatte auch mal einen 'motivierten' Anwalt, hat mich 3 Jahre Nerven gekostet, jetzt habe ich seit 1 Jahr einen richtigen Anwalt und siehe da, ich habe nach 4 Jahren Rechtsstreit endlich im Juli die entscheidende Gerichtsverhandlung...

Problem war, dass der Wechsel ohne monetärem Mehraufwand nicht ging, wg der Rechtsschutz...

Mein Rat: Wenns geht: ​Wechsel den Anwalt!
 
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Zörnie

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Bei Klamotten ist definitiv kein Abzug möglich, da Schutzbekleidung und kein Modeartikel.
Und genau hierüber gibt es meiner Ansicht nach keine einheitliche Rechtsprechung, aber mein regulierter Schadensfall ist auch schon 5 Jahre her. Mein Helm wurde damals im Wert nur teilweise ersetzt, weil er schon ein Jahr alt war, mein Rallye 2 aber im Neuwert, weil auch erst zwei Monate alt.
Letztlich schaut man zum Schluss, wie und in welcher Höhe die Versicherung alle Schäden reguliert hat und muss dann entscheiden, ob man es auf eine Klage ankommen lässt.

Grüße
Steffen
 
Zörnie

Zörnie

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gator

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Hallo Boxerdriver,

ich hatte bei meinem Unfall bzgl der Schutzkleidung auf folgende Urteile erfolgreich verwiesen: Landgericht Oldenburg (AZ:2 0 514/00; AG Bad Schwartau (AZ 3 C 321/99), AG Lahnstein (AZ 2C 44/98) und OLG Hamm (AZ: 9 U 218/95).
Ursprünglich wollte die gegenerische Vesicherung auch nur einen Abschlag zahlen, doch nachdem mein Anwalt die obigen Entscheidungen zitiert hatte, bekam ich meine Jacke zum Neupreis ersetzt.

Gruß
gator
 
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maggelman

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@ Boxerdriver

wenn Dein Anwalt nicht "ordentlich" arbeitet,
wende Dich mit einer Beschwerde an die Anwaltskammer!!

In der Regel kommt dann "Leben" in die Sache!!
 
judex

judex

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Boxerdriver,

es steht Dir immer frei, den Sachbearbeiter bei der Versicherung selbst anzurufen und
zu fragen, was denn nun Sache ist, woran es für welche Schadensposition hapert.
Du solltest bei dem Anruf aber deutlich machen, dass Du Dich weiterhin von Deinem Anwalt
vertreten lässt und dass Entscheidungen immer erst nach Rücksprache mit diesem getroffen
werden.
 
C

curs

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Hi,

ich hatte, mit meiner Tochter, letzten Oktober einen unverschuldeten Unfall.
Die Versicherung wollte zu Anfang auch den Helm und die Schutzkleidung nur Anteilsmäßig erstatten.
Mein Anwalt machte der Versicherung klar, es ist Schutzkleidung, welche ihren zweck erfüllt hat und jetzt ersetzt werden muss.

Gruß

Ralph
 
Christian-GS

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Hi,


bin in ähnlicher Situation wie du. Hatte am 02.05. einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen, es gibt Zeugen. Eigentlich ist die Sache klar. Trotzdem spielt die R+V (Ups!) hier massiv auf Zeit. Um das Schmerzensgeld geht es noch gar nicht. Das hat mein Anwalt noch nicht beziffert, weil die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.


Aber alleine beim Sachschaden schon (alles mit Gutachten und einem Berg von Louis & Co. Quittungen belegt) macht die Versicherung Zicken. Fordert alle 14 Tage mal einen Beleg oder Krankmeldung an, wartet noch auf den Arztbrief aus dem Krankenhaus usw. Wofür brauchen die bitte ein Röntgenbild von meinen Rippen, um den Schaden an meinem Motorrad zu ersetzen?


Dann kam noch der Versuch, ich hätte das Motorrad zu günstig verkauft. In dem KFZ-Gutachen waren drei Angebote von Schrottverwertern. Das höchste lag bei 1.500 €. Nach dem die Versicherung nicht innerhalb von geforderten 10 Tagen einem Verkauf widersprochen hat, habe ich verkauft. 2 Tage später kam ein Schreiben, ich hätte unter Wert verkauft, man hätte ein um 900.- höheres Angebot in einer Onlinebörse erzielt.


Ob du den Anwalt wechseln solltest, kann ich dir nicht sagen. Die Mühlen mahlen halt auf beiden Seiten langsam. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass alles glatt geht.


Viele Grüße


Christian


P.S. Deine Frage zu Neu-/Restwert kann ich nicht beantworten. So weit bin ich noch nicht.
 
boxerdriver

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Ich denke mal, bei einem unverschuldeten Unfall hat man letztendlich die Möglichkeit vor Gericht zu gehen. Auch bin ich zusätzlich durch eine eigene Verkehrsrechtschutz versichert.
Ich lasse mich ungern veraschen und letztendlich werden die Kosten für die zu zahlender Versicherung auch erheblich höher.
Ich habe Zeit und diese Versicherung ,LVM ups, hat mich mittlerweile soweit, daß ich denen gerne zeigen würde, wo der Frosch die Locken hat.
Aber erst wird noch mal abgewartet.

Boxerdriver
 
Zörnie

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Vor Gericht gehen kannst du immer. Nur solltest du dir darüber im Klaren sein, dass das a) kein Mittel ist, schnell an sein Geld zu kommen und b) man Prozesse auch verlieren kann. Auch beim Schmerzensgeld ist die Spanne sehr weit und erinnert eher an einen orientalischen Basar als an mitteleuropäische Gepflogenheiten.

Grüße
Steffen
 
maxquer

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Übrigens den Tipp mit der Anwaltskammer kannst Du Dir sparen. Eigene Erfahrung! Hier hackt wirklich eine Krähe der anderen kein Auge aus. Zusätzlich mahlen dort die Mühlen noch langsamer als vor Gericht.
Ich würde mit dem Anwalt zusammen eine letztmalige Frist zur Zahlung des unstrittigen Betrages setzen und danach die Klage einreichen. Da dadurch zusätzliche Kosten (Gericht, Anwalt etc.) anfallen, sind die Versicherungen dann doch kurzfristig bereit zu zahlen.

Gruß,
maxquer
 
Zörnie

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Da dadurch zusätzliche Kosten (Gericht, Anwalt etc.) anfallen, sind die Versicherungen dann doch kurzfristig bereit zu zahlen.
Das halte ich erstmal für Wunschdenken. Oder beruht diese Aussage auf positiven Erfahrungen, die zu verallgemeinern sind?
 
maxquer

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Die Versicherungen sind über ihre Vorstände zur Kostenminimierung verpflichtet. Jeder Sachbearbeiter, der es ohne Zwang auf einen im Vorfeld schon verlorenen Prozeß ankommen lässt, kriegt einen auf den Sa.ck! Definitly!

Gruß,
maxquer
 
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Schadensregulierung nach unverschuldeten Motorradunfall

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