Schadensregulierung nach unverschuldeten Motorradunfall

Diskutiere Schadensregulierung nach unverschuldeten Motorradunfall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Und genau deshalb versuchen sie im Vorfeld, Kosten zu drücken
apfelrudi

apfelrudi

Dabei seit
09.01.2010
Beiträge
25.218
Ort
mal hier, mal dort
Die Versicherungen sind über ihre Vorstände zur Kostenminimierung verpflichtet. Jeder Sachbearbeiter, der es ohne Zwang auf einen im Vorfeld schon verlorenen Prozeß ankommen lässt, kriegt einen auf den Sa.ck! Definitly!

Gruß,
maxquer
Und genau deshalb versuchen sie im Vorfeld, Kosten zu drücken
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Die Versicherungen sind über ihre Vorstände zur Kostenminimierung verpflichtet. Jeder Sachbearbeiter, der es ohne Zwang auf einen im Vorfeld schon verlorenen Prozeß ankommen lässt, kriegt einen auf den Sa.ck! Definitly!

Gruß,
maxquer
Mag ja sein, aber deshalb dreht die Versicherung bei einer Klageandrohung oder eingereichter Klage nicht automatisch bei. Die schätzen ihre Kosten und Risiken im Prozess auch ab. Und ob ein Prozess verloren ist, entscheidet sich oft erst hinterm Richtertisch.
 
maxquer

maxquer

Dabei seit
14.09.2011
Beiträge
8.780
Ort
31303 Burgdorf
Modell
r1200gs TÜ
Deshalb schrieb ich auch "unstrittiger Betrag"! Schmerzensgeld etc. natürlich außen vor. Mir schien aus den bisherigen Beiträgen des TO, dass es soetwas gibt.

Gruß,
maxquer
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo,

2,5 Monate sind ungewöhnlich lange, damit bei klarer Haftung die eindeutig zu beziffernden Ansprüche reguliert sind. Einige andere Schadenspositionen gehen in der Anfangsphase nur per Abschlag, da du ja kaum schon wieder ganz gesund sein dürftest.

Am Anwalt kann es natürlich auch liegen, aber manchmal kann man machen was man will, und trotzdem geht bei der Versicherung nichts weiter. Könnte ja auch daran liegen, dass du keinen schlechten Anwalt erwischt hast sondern ein schlechter Sachbearbeiter bei der Versicherung.

Ich kann übrigens nicht bestätigen, dass bestimmte Versicherer grds. schlecht regulieren. Es ist immer der einzelne Sachbearbeiter dort.

Trotzdem viel Erfolg, kannst ja mal bei Rechtsanwalt & Fachanwalt suchen und finden - Rechtsberatung auf anwalt.de in deiner Region nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Die Allianz war damals die Versicherung meines Unfallgegners und die war zwar letztlich, über alle Posten gerechnet, nicht kleinlich, aber gedauert hat es auch. Die beschäftigen eben nicht mehr Personal als unbedingt nötig. Mit einer Klage hat mein RA damals auch gedroht, aber das gehört einfach dazu, quasi als Folklore.

Grüße
Steffen
 
Christian-GS

Christian-GS

Dabei seit
08.07.2013
Beiträge
518
Ort
Mönchengladbach
Modell
F750GS
Ich würde mit dem Anwalt zusammen eine letztmalige Frist zur Zahlung des unstrittigen Betrages setzen und danach die Klage einreichen. Da dadurch zusätzliche Kosten (Gericht, Anwalt etc.) anfallen, sind die Versicherungen dann doch kurzfristig bereit zu zahlen.

Gruß,
maxquer
Wir haben der Versicherung eine Frist bis zum 31.05. gesetzt, den Schaden laut KFZ-Gutachten und die zerstörte Kleidung (alles mit Quittungen belegt) zu zahlen. Was ist bis heute passiert? Nichts! Die haben die Frist einfach verstreichen lassen. Statt dessen fehlt hier ein Arztbericht (um Schmerzensgeld geht es in unserer Forderung noch gar nicht) oder eine Akteneinsicht bei der Polizei (obwohl man mit Google Streetview schon sehen kann, dass ich Vorfahrt hatte). Stell dir das mit den Versicherungen nicht so einfach vor. Sobald es um ein bisschen mehr Geld geht, spielen die auf Zeit.

Gruß

Christian
 
G

Gast 7673

Gast
UND DENK DRAN.... Der sogenannte Haushaltsführungsschaden ist in Deinem Fall auch zu zahlen !!! Falls Dein Anwalt das nicht kennt, verweise ihn auf die Literatur Schulz-Borck / Pardey "Der Haushaltsführungsschaden" dort ist erstens das ganze nett erläutert und zweitens nachvollziehbar die Berechnung dargelegt.

Manche Regulierung 'zieht sich' ein wenig und ich habe den Eindruck (mein ganz subjektiver Eindruck) dass das immer schlimmer wird in der letzten Zeit...

Schutzkleidung muss ihre Funktion haben und wenn das nicht mehr gegeben ist, dann ist m.E. auch Neupreis zu regulieren. Die Rechtssprechung macht allerdings - nachvollziehbar - Abzüge wenn die Klamotten alt sind ( also älter als 1 Jahr z.B.)
 
S

saeger

Dabei seit
28.01.2008
Beiträge
1.006
Ort
Hausham - Bayern
Modell
R 1200 GS
Servus,

vor ca 3 Jahren hatte ich auch einen Unfall bei dem man mir die Vorfahrt genommen hat. Ich hatte gleich von Anfang an einen Anwalt. Habe einen renommierten Anwalt in München genommen. Das war sehr nützlich. Auch mir wollte man keine neue Kleidung/Helm bezahlen. Mein Anwalt ist dagegen vorgegangen war aber nicht so zuversichtlich wie ich. Hier im Forum habe ich dann eine Sammlung von Urteilen bekommen, die da positiv entschieden wurden. Der Tipp könnte vom Dirk gewesen sein, aber das weis ich nicht mehr genau. Jedenfalls habe ich das noch meinem Anwalt geschickt und habe dann komplett Neu für alte bekommen. Schuhe, Anzug, Helm und Handschuhe, sogar die Motorradunterbekleidung wurde bezahlt. Die waren deutlich älter als 1 Jahr.

Zeit darf da allerdings wirklich keine Rolle spielen.

Gruß
Karl
 
G

gator

Dabei seit
14.06.2006
Beiträge
134
Ort
Bad Kreuznach
Modell
R100GSPD, R1100R, R1200GS, R1200GS LC
Also, meine Jacke war mindestens 5 Jahre alt. Ich hatte nicht mal die Rechnung sondern lediglich die Preisschildchen über meinen Anwalt eingereicht. Wie bereits erwähnt, wurde die Jacke zum Neupreis erstattet.
Soweit ich informiert bin, verhält sich die Erstattung der Schutzkleidung wie der Einbau eines neuen Sicherheitsgurtes bzw. eines Airbags beim Auto. Da bekommt man ja auch keinen Airbag "anteilsmäßig" eingebaut.

Gruß
gator
 
Christian-GS

Christian-GS

Dabei seit
08.07.2013
Beiträge
518
Ort
Mönchengladbach
Modell
F750GS
Wie ist das denn, wenn es den Artikel nicht mehr gibt? Konkret: Mir ist ein Nolan N104 Helm bei dem Unfall zerstört worden. Dafür habe ich 319,- bezahlt. Als günstigsten Helm in meiner Größe gibt es jetzt nur den Schubert C3 für 399,-, weil der Nolan ausgelaufen ist.

Viele Grüße

Christian
 
boxerdriver

boxerdriver

Themenstarter
Dabei seit
15.07.2011
Beiträge
1.538
Ort
Münsterland
Modell
R 1250 GS Triple Black , R Nine T, R 18
Lt. LVM bekommt man nur den gezahlten Preis erstattet. Sollte es den aktuellen Helm nicht mehr geben, so die LVM, muß man die Mehrkosten selber tragen. Bei mir wars der Schubert S1 den ich durch den aktuellen S2 ersetzt hätte( Aufpreis ca. 30€ ) - hab mir dann den BMW Evo 6 geholt. Damit kann ich mich arrangieren.

Boxerdriver
 
Christian-GS

Christian-GS

Dabei seit
08.07.2013
Beiträge
518
Ort
Mönchengladbach
Modell
F750GS
Lt. LVM bekommt man nur den gezahlten Preis erstattet.

Boxerdriver
Dann hast du mit der LVM aber noch Glück. Heute kam bei meinem Anwalt Post von der R+V an. Die wollen für Kleidung und Helm (NP 1.500,- zwischen 10/13 und 4/14 gekauft) einen Zeitwert von 500,- zahlen. Frechheit! Der Anwalt kümmert sich drum.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Dann hast du mit der LVM aber noch Glück. Heute kam bei meinem Anwalt Post von der R+V an. Die wollen für Kleidung und Helm (NP 1.500,- zwischen 10/13 und 4/14 gekauft) einen Zeitwert von 500,- zahlen. Frechheit! Der Anwalt kümmert sich drum.
Das ist aber wirklich sehr sehr frech. Jetzt weiß ich auch, warum meine Beiträge dort früher so niedrig waren :cool:
 
boxerdriver

boxerdriver

Themenstarter
Dabei seit
15.07.2011
Beiträge
1.538
Ort
Münsterland
Modell
R 1250 GS Triple Black , R Nine T, R 18
Dann hast du mit der LVM aber noch Glück. Heute kam bei meinem Anwalt Post von der R+V an. Die wollen für Kleidung und Helm (NP 1.500,- zwischen 10/13 und 4/14 gekauft) einen Zeitwert von 500,- zahlen. Frechheit! Der Anwalt kümmert sich drum.
Versuchen kann die R+V ja versuchen, aber vor Gericht werden dies mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht durchkriegen, es gibt genügend schon ausgesprochene Urteile. Diese besagen ganz klar,daß es sich hierbei um eine Schutzbekleidung handelt und der Neuwert zu ersetzen ist . Im Gegensatz zu einer z.B. Jeans. Dies ist ein ja Modeartikel, hier ist mit Zeitwert zu ersetzen.
Die Versicherung spielt auf Zeit und sicherlich lassen sich auch viele Geschädigte auf so etwas ein..
Mir persönlich ist es scheißegal, ich werde ggfs. Vor Gericht gehen und sehen was geschieht. Diese Mehrkosten muß in meinem Fall auch die LVM tragen.
Ich hab Zeit.

Boxerdriver
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Licht ins Dunkel..

Hallo Allerseits,

ich versuch es mal mit einer allgemeinen Erklärung:

Es geht beim Schadensersatz immer um § 249 BGB:

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
1.) Niemand käme auf die Idee, den Neupreis für ein 3 Jahre altes Auto zu verlangen, nur weil man keine Lust hat, sich in eine Auto zu setzen, auf dessen Fahrersitz schon 1000 Stunden lang jemand anderer gesessen ist, der genau so oft in den Sessel gefurzt hat. Da sollte man schon mal nachdenken, wenn man pauschal den Neupreis fordert, oder?

2.) Bei Motorradkleidung geht es um Helm, Handschuhe, Stiefel und den Motorradanzug.
Hier findet sich eine gute Übersicht:
Motorradbekleidung: Ersatz nach Zeitwert oder Neuwert?

3.) Juristisch kann man an 2 Stellen ansetzen:
a.) Ist es zumutbar, etwas gebraucht "wiederzubeschaffen"? Grds. ganz klar: Ja, siehe Auto
Gibt es einen Markt für gebrauchte Motorradkleidung? Ganz klar ja:
Bei gebrauchter Motorradbekleidung finden sich gut 12.000 Einträge:
Motorradkleidung | eBay
Muss man nun einen gebrauchten Helm aufziehen, gebrauchte Motorradstiefel weiter nutzen? Wohl nicht, aber ein gebrauchter Motorradanzug oder gebrauchte Handschuhe sind vielleicht doch nicht so schlimm. Es haben sicher schon einige nach vollem Schadensersatz was günstiges gebrauchtes gekauft.
Aber hier ist ein weiter Spielraum für Ermessen des Gerichts.
In einem der Urteile unter dem oberen Link stand:
Dem Verletzten muss die Neuanschaffung von Motorradbekleidung ermöglicht werden, damit jegliches Sicherheitsrisiko für ihn ausgeschlossen ist.
Dieses Argument halte ich für Käse. Man muss ja auch sehen, dass in den selteneren Fällen der Motorradanzug so beschädigt ist, dass er unbrauchbar ist. Mit ein paar Schrammspuren schützt der immer noch, Protektoren kann man zur Not tauschen. Oder wer von euch hat seinen angeschrammten Kombi nach einem Sturz weggeschmissen. Ne, das behauptet jetzt keiner ernsthaft.

Also, Zwischenergebnis gebraucht kaufen muss man eher nicht, aber ausgeschlossen ist das nicht.

b.) Abzug Neu für Alt:
Worum geht es da... na, um den Abzug Neu für Alt halt. Nix hält ewig. Jedes Teil hat eine gewisse Nutzungsdauer, welche bei Motorradkleidung natürlich von der Anzahl der gefahrenen Kilometer abhängt. Aber wenn z.B. nun mein Stadleranzug, den ich 2002 für knapp 1000.- € gekauft habe, irreparabel beschädigt werden würde, nachdem man 4 mal Reißverschlüsse ersetzt hat, 2 Mal die Hose weiter nähen mußte :o, Schrammspuren eines Sturzes zu sehen sind, die Membranen nicht mehr dicht sind, der ca. 330.000 km hinter sich hat, ja also ehrlich, dafür heute nicht nur 1000.- € sondern am besten den Preis des Nachfolgemodells, wäre das gerecht? Lest § 249 Abs. 1 BGB, das sollte die Frage beantworten.

Vielleicht hilft eine Sichtweise. Letztlich arbeiten Versicherer mit eurem Geld. Verursachst du einen Schaden, wird mit deinem Geld (Versicherungsprämie) der Schaden bezahlt, nur halt gemixt, weil du nur einmal in deinem Leben etwas verursachst usw. ABER, betrachtet man das mal so, als ob man alles selbst zahlen müßte, ja dann möchte ich die lautesten "Neupreisschreier" hören, wenn sie für eine abgewetzt Kombi wie die meine 1400.- € auf den Tisch legen müßten.

Aber gut, jedem seine Meinung.
 
Christian-GS

Christian-GS

Dabei seit
08.07.2013
Beiträge
518
Ort
Mönchengladbach
Modell
F750GS
ABER, betrachtet man das mal so, als ob man alles selbst zahlen müßte, ja dann möchte ich die lautesten "Neupreisschreier" hören, wenn sie für eine abgewetzt Kombi wie die meine 1400.- € auf den Tisch legen müßten.
Warum denn nicht? Warum soll ich mir mit dem Unfallverursacher den Schaden teilen? Ich soll einen Wertverlust von 1.000,- € (66%) innerhalb von 6 Monaten bis einer Woche hinnehmen? Alleine das BT-Headset hat 260,- € gekostet und war am Unfalltag 3 (!) Tage alt.

Abgesehen von dem ganzen Theater, was ich hier mit meiner Frau habe, ob ich weiter Motorrad fahren darf. Abgesehen davon, dass mir mindestens 4-6 Wochen dieser Saison auf dem Motorrad fehlen. Abgesehen davon, dass ich beim ermittelten Restwert des Gutachters mit dem Motorrad 500,- € Minus gemacht habe. Ich war mit meiner Kleidung und dem Helm sehr zufrieden und werde mir alles genau so wieder kaufen. Und dafür soll ich 1.000,- € auf den Tisch legen. Dafür, dass ich dann die selbe Ausrüstung habe, wie vor dem Unfall? Zusammengefasst: Für eine Menge Ärger und eine Eigenbeteiligung von 1.500,- € ist mein Status wie vor 8 Wochen kurz bevor der Unfall passierte?. Dafür soll ich Verständnis haben? Nee, sorry. Das habe ich nicht.

Stell dir doch mal vor, dir schießt jemand mit einem Fußball die 8qm große Fensterscheibe vom Wohnzimmer ein. Die Versicherung zahlt dir einen Zeitwert, weil die Scheibe ja schon 5 Jahre alt ist. Und für eine Eigenbeteiligung von 1.000 € hast du wieder eine Fensterscheibe im Wohnzimmer. Genau so, wie es auch vorher war. Das wäre für dich OK?
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Warum denn nicht? Warum soll ich mir mit dem Unfallverursacher den Schaden teilen? Ich soll einen Wertverlust von 1.000,- € (66%) innerhalb von 6 Monaten bis einer Woche hinnehmen? Alleine das BT-Headset hat 260,- € gekostet und war am Unfalltag 3 (!) Tage alt.
Das wäre für dich OK?
Hallo Namensvetter,

da kam bei dir etwas falsch an. Ich habe nur ganz allgemein was zu dem Thema geschrieben, nichts konkretes zu deinem Fall.
Ein Unfall ist (zumindest fast) nie ein Geschäft, vom Ärger an anderen Stellen (daheim) mal ganz zu schweigen.

Für deine Schadensregulierung wünsche ich viel Glück.
 
SLK

SLK

Dabei seit
03.02.2014
Beiträge
3.234
Ort
Verden
Modell
R 1200 GS LC Adv 2018
Moin, Christian-GS,

zum Restwert: Die Rechtsprechung sagt, dass der örtliche Markt maßgeblich ist und nicht irgendwelche Onlinebörsen. Der Abzug neu für alt für Helm und Bekleidung ist in Deinem Falle (unabhängig von der Schutzbekleidungsargumentation) gar nicht akzeptabel, da diese Teile ja fast neu waren. Hier muss Dein Anwalt dringend tätig werden.

Dein Beispiel mit der Wohnzimmerscheibe passt gar nicht. Eine Scheibe hat keine Abnutzung, daher kommt ein Abzug "nfa" nicht in Frage, es wird immer die Reparatur zu 100 % gezahlt.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
@ Boxerdriver

wenn Dein Anwalt nicht "ordentlich" arbeitet,
wende Dich mit einer Beschwerde an die Anwaltskammer!!

In der Regel kommt dann "Leben" in die Sache!!
Hallo,

worüber will er sich den beschweren? Die Anwaltskammer ist doch nicht unsere Überprüfungsinstanz ob wir gut arbeiten, die schaut höchstens drauf, dass wir uns nicht standeswidrig verhalten.

Sorry, ein vollkommen unsinniger Ratschlag.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Thema:

Schadensregulierung nach unverschuldeten Motorradunfall

Oben