In der Regel wird ein Auftrag für neues asphaltieren anhand eines Leistungsverzeichnisses - kurz LV - erteilt. Dies ist Grundlage des Bauvertrags.
Splitt-sähen hat den Hintergrund dass der Splitt durch einwalzen in die noch heiße und dadurch verformbare Deckschicht die Oberfläche aufraut und dadurch für bessere (Nass)Haftung sorgt. Das nennt sich Abstumpfen.
Der zurückbleibende Splitt muss - so kenne ich es aus ordentlichen und vernünftigen Ausschreibungen und den LVs - abgekehrt werden. Maschinell.
Wird das Gewerk aber trotzdem in der förmlichen Abnahme nach VOB vom Auftraggeber übernommen, übernimmt er auch den Splitt.
Der Straßenbaulastträger haftet also für diese Splitt, der hier nicht hingehört. Würde ein Unfall passieren, geht die Verhandlung hier recht schnell und unerfreulich für die Gemeinde aus.
Eine schriftliche Anmeldung dieses Sachverhalts mit Hinweis auf das nicht erfolgte Abkehren-/saugens des Splitts nach dem Abstumpfen der ADS sollte eigentlich genügen. Wenn man ein größeres Fass aufmachen möchte kann man den ja im Abzug mit kurzen Hinweis auf mehrfach mündlich angebrachte Bedenken auch an das nächst höhere Organ weiterleiten. Wie das in nicht-Bayern funktioniert und wer das ist, weiß ich nicht.
Das hier ist keine Lapalie, sondern ein grober Fehler.
Entweder wars nicht ausgeschrieben -> Ing.Büro sind Pfeiffen.
Es war gar nicht ausgeschrieben, sondern durch freihändige Vergabe eine Baufirma beauftragt -> Baufirma hat etwas, was nach den anerkannten Regeln der Technik notwendig ist, unterlassen.
Es war ausgeschrieben, wurde nicht durchgeführt, Abnahme aber ohne Mängel erteilt -> Gemeinde hat unfähige Mitarbeiter, Firma ist auch nicht ganz unschuldig.
Auf jedene Fall: Pfeiffen am Werk.