Schildbürger?

Diskutiere Schildbürger? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; In dem Fall ist der Split eine Bereicherung im Sinne der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Straßenhaftung...und nicht umgekehrt..wenn Schnne...
Spark

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Wenn der Straßendienst jetzt dann bald Splitt streut um den eis- oder schneeglatten Straßenbelag griffiger zu machen, stellen die dann eigentlich vor jeder Kurve ein Warnschild auf? ;)
In dem Fall ist der Split eine Bereicherung im Sinne der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Straßenhaftung...und nicht umgekehrt..wenn Schnne und Eis weg sind sieht das wieder anders aus...

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Den Vorgang hätte ich dann aber mal meinem RA zur Prüfung vorgelegt - und den Bauern bei den Beamten angezeigt :mad:

Grüße
Steffen
so isses :I_agree:
 
Zuletzt bearbeitet:
Kardinal

Kardinal

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Haftungsfragen

In dem Fall ist der Split eine Bereicherung im Sinne der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Straßenhaftung...und nicht umgekehrt..wenn Schnne und Eis weg sind sieht das wieder anders aus...

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so isses :I_agree:

möcht mal wissen warum die sogenannten Fachleute dauernd von Reifenhaftung reden wos doch juristisch korrekt Straßenhaftung genannt werden will.

Grüße
 
gütsch

gütsch

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Also den Bauern den darfste ruhig Verklagen da bekommst bestimmt Recht weil er die Straße ja Verdreckt hat und wohl nicht selber Sauber gemacht hat.
Ausnahme, er hat ein Warnschild ein Warndreieck oder so aufgestellt weil er noch dabei war die Straße zu säubern........
Die 120 € die würde ich mit meinem RA ausfechten. Korrekt ist zwar das du innerhalb deiner Sichtweite oder innerhalb der Reichweite deines Abblendlichtes...ja ja gilt nur Nachts lach....
dein Fahrzeug zum stehen bringen mußt. Konntest du den den Dreck sehen ? war vorher ne Gerade ???? Das sind alles Faktoren die da zählen.


Als Hinweis : Die Straßenmeister können und müßen Hinweisschilder aufstellen. Diese müßen sich immer an dem für die Strecke zugelassenen " Schwächsten oder Gefährdetsten Fahrzeug richten.
Wenn nun da Splitt liegt ( ja.... und kein Winter ist ) die Herren ein Schild aufstellen " Rutschgefahr " und Tempo 30 dann ist das Ok und die sind fein raus. Noch sichere Wird es wenn die auf Grund der Fahrbahn Tempo 10 oder Schrittgeschwindigkeit anordnen. Hab ich auch schon gesehen...
Sollte man einen Unfall haben so muß man Beweisen das evtl. kein Schild da war, oder das die Schilder nicht ausreichend waren oder den falschen Abstand zur Gefahrenstelle hatten.
Hast du schon 2 Kurven auf dem Splitt geschafft und legst dich in der 3 auf den Schnabel, so ist das dein Problem und ja man bekommt sogar noch ein Bußgeld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Aber das müssen die Beamten dann auch beweisen und darlegen Pauschal " du warst zu schnell " , ist nicht ausreichend.
z.B. du fährst mit Tempo 30 über Rollsplitt, in einer Kurve liegt aber der Splitt 10 cm hoch...du legst dich hin.... Schadensersatz nein weil du hättest darauf Reagieren können und die Gefahr mußte bewusst sein. Bußgeld nein weil du ja nicht zu schnell warst und gemäß Treu und Glauben dich an die Vorgaben gehalten hast. ( so ist ein Fall bei uns in der Ecke auch vorm OLG ausgegangen. ) Die Pauschale Annahme man fällt nur weil man zu schnell war ist Unzulässig. !!
Anders sieht es aus wenn der Kollege auf dem Bauerndreck ausgerutscht ist und noch 20 Saltos gemacht hat... nach 150 meter erst zum liegen gekommen ist... dann haben auch die Beamten wieder Recht..

Also alles Fall und Umständen Abhängig.

Am besten Augen auf und Sitzen bleiben...
 
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