Sind an einer Q keine 2 Nebelscheinwerfer erlaubt???

Diskutiere Sind an einer Q keine 2 Nebelscheinwerfer erlaubt??? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Gemeinde, habe heute eine unschöne Nachricht von meinem Kumpel bekommen. :mad: Mein Kumpel fährt eine K 1200 ... von BMW. Da er die...
h-michael ( R 1150 GS )

h-michael ( R 1150 GS )

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Hallo Gemeinde,

habe heute eine unschöne Nachricht von meinem Kumpel bekommen. :mad:

Mein Kumpel fährt eine K 1200 ... von BMW. Da er die Nebelscheinwerfer an
meiner Q so toll fand, hat er sich kurzer Hand auch welche besorgt. Um die ganze Arbeit mit dem Tank nicht zu haben, wollte ( oder besser gesagt will er ) die Dinger mit einem Autoswitch zusammen, von seinem :) montieren lassen. Da er eh eine Inspektion fällig hat. ( Is ja eigentlich recht auch praktisch. )

So weit, so gut. Heute ist der :) Monteur auf die tolle Idee gekommen, das zwei Nebelscheinwerfer ja gar nicht zulässig am Motorrad sind:confused:. Mein Kumpel konnte & wollte es nicht so recht glauben ( ich irgendwie auch nicht ).

Mein Kumpel hat den Monteur dann einfach Monteur sein lassen und hat sich zu einem TÜV Prüfer seines Vertrauens begeben. Der Prüfer ( übrigens wohl ein "alter Hase" in Sachen TÜV ) musste der Geschichte allerdings zustimmen.:eek: Er würde keinem Bike eine Plakette verpassen, wenn das Mopped zwei Nebelscheinwerfer hätte. Das einzige was er gerade noch verkraften könnte, das währen zwei Scheinwerfer ganz dicht zusammen. So das man ( bzw. der TÜV-Prüfer ) den Eindruck hätte, das es sich dabei um einen Nebelscheinwerfer handeln würde.


:confused::confused::confused: :mad::mad: :confused::confused::confused:

Ja, spinn ich denn. Oder was geht hier für ein Film ab.

Hat einer von euch Gleichgesinnten Nebelscheinwerfer Q-Treibern, schon mal Probleme mit seinen Nebelsch. beim TÜV oder bei einer Polizei-Kontrolle gehabt???

Wie sieht dann eine Q mit nur einem Nebelsch. aus:eek:.

???
 
S

Schnack

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Hallo H-Michael,

zwecks deiner Frage, ich fahre eine 1150 GS ADV. Bj 04, habe mir + meiner Q im Aug 05 die Nebelscheinwerfer vom Wunderlich besorgt, die werden auf dem Sturzbügel vom Wunderlich montiert ( Hella FF 50 . Im Sept. bin ich damit zum TÜV, wie es sich gehört in der BRD, Zusatzscheinwerfer abgedeckt.:)
TÜV hat angefangen wie man das halt kennt, irgendwann hat er auch meine Zusatzscheinwerfer in Augenschein genommen. Kappen runtergenommen und geschaut ob sie fuktionieren + leuchten (denn was angebaut ist muß auch fuktionieren, darf aber nicht verwendet werden). Aber jetzt kommts, es gibt eine neu EU Regelung (Aug 06 / Sept.07die sich diesem Thema widmet. Es ist richtig daß das Bike als einsburiges Fahrzeug erkennbar bleibt ( auslegungs Sache ). Aber die Abstände sind jetzt viel homogener. Der TÜV -ler hat es mir vorgelesen ( kleines Heftchen, war noch verpackt), weil er es selber nicht genau wußte. Der beste Satz im Schluß dieses Heftchens

" Diese Regelung gilt in der ganzen EU, nicht aber für Deutschland " hä ?

ich nachgefragt bei einem Rechtsberater. Antw. so ein Käse, Deutschland ist EU also ist Eu Recht auch anzuwenden ohne wenn und aber.

Fazit: Scheinwerfer brennen wunderbar Tag + Nacht, und keiner hat bis jetzt gemotzt.

Gruß Schnack
 
horst-dino

horst-dino

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Leider

EG-Recht contra Länderspezifisch ist leider in vielen Dingen sehr gegensätzlich. Auf der anderen Seite verständlich in diesem Fall, es soll halt der Charakter des Zweirades nicht verfälscht werden.
:o
 
Wolfgang

Wolfgang

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R 1150 GS Adventure
Die Frage nach dem Sinn ...

Meine Gedanken:

Ich habe dieses Thema immer wieder interessiert verfolgt, wenn es hier im Forum hochgekommen ist. Ich bin für mich zu folgendem Ergebnis gekommen:

  1. Die Funktionalität (als Nebelscheinwerfer) ist doch recht fraglich, weil die Anbauhöhe für eine sinnvolle Ausleuchtung der Straße in jeder mir bekannten Anbauvariante eigentlich zu hoch ist. Somit bleibt als "Nutzen" nur der optische Aspekt.
  2. Wie oft würde ich diese Zusatzlampen brauchen? Sicherlich gibt es Witterungsbedingungen, bei denen ich diese Dinger gerne einschalten würde, um ganz einfach besser gesehen zu werden. Aber darf ich sie dann auch einschalten?
  3. Die Rechtssicherheit. Es ist eigentlich schon so schwer genug, sich als europäischer Motorradfahrer über alle Nationalen Bestimmungen zu informieren, um nicht bereits in einem unserer Nachbarländer für banale Ordnungswidrigkeiten enteignet oder gar verhaftet zu werden. :mad: Da will ich nicht auch noch zwei bis drei mal zum TÜV vorfahren müssen und Unsummen von Gebühren abdrücken, bis der freundliche Herr vom TÜV sich in Sachen EU-Recht fit gemacht hat. Der ist ganz nebenbei vielleicht schon mit der fälligen AU überfordert.
  4. Der Preis. Der ist stattlich! Auch wenn es hier oder da eine "günstige" Alternative gibt - einfach zu viel, um sich dafür einen derart großen Haufen Ärger einzukaufen. Es gibt sinnvolleres Zubehör.
...aber wie gesagt, sind nur meine Gedanken.
 
C

Chefe

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Sinnvoll...

sind die Dinger nur, wenn sie auch richtig genutzt werden können - da hat der Wolfgang bezüglich der Einbauhöhe Recht.
Abgesehen davon hab ich da mal 'ne Frage - ohne jemandem zu nahe treten zu wollen:
Scheinbar geht's mehr um die Optik der Karre. Da denk ich mir mal so ganz wertfrei, warum jammern alle über den Preis des Mopeds, schrauben aber mehr oder weniger sinnvolles, dafür sackteures Zeugs dran, das sie auf ihren Sonntagsausflügen eh nie im Sinne des Verwendungszweckes einsetzen werden? Erinnert mich an Kompass im Einkaufsauto oder Tuareg in Frankfurt City für die Gattin - hauptsache wichtig :eek:

So, nur dass Ihr's gleich wisst...
 
pascal

pascal

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1150 GSA
So ein Schmarrn, natürlich sind die Nebelscheinwerfer erlaubt. Sonst würde BMW die Dinger ja nicht als Sonderausstattung für die GSA Modelle anbieten und zudem hätten die Fahrer dieser Maschinen jedes Mal ein Problem beim TÜV.
Beim "Eigenbau" muss man lediglich darauf achten, dass eine Kontrollleuchte vorhanden ist.

Seit dem ich die NSW dran habe (sind immer an) haben die "Uhps, hab ich doch glatt den Mopedfahrer übersehen - Situationen" merklich abgenommen. Bis jetzt bin ich nach über 20Tkm noch nie angehalten, oder sonstwie von der Polizei auf meine Scheinwerfer aufmerksam gemacht worden. Aber ehrlich gesagt, im schlimmsten Fall bekommt man eine Ermahnung und macht die Dinger dann für die nächsten Kilometer aus.

Also ich finde, ein erheblicher Sicherheitsgewinn und bei Nacht unschlagbar.

Viele Grüße, Pascal
 
prielo

prielo

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Die Lösung ist hier viel einfacher, als manche denken:

Der Monteur hat Recht! Es darf gemäß §52 STVZO an Motorrädern nur ein Nebelscheinwerfer angebracht werden:

§52 (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. ...
Allerdings gilt das nur für Fahrzeuge, die nach STVZO zugelassen sind. Mein Tiger 900, Baujahr 1995 ist beispielsweise so ein Fahrzeug. Eigentlich müsste er daher auch einen Spritzschutz haben. Eigentlich...

Für Fahrzeuge, die nach EU-Recht zugelassen wurden, gilt hingegen EU-Recht. Und hier regelt die EG-Richtlinie 93/92/EWG, dass an Krafträdern auch zwei Nebelscheinwerfer zulässig sind. Bei paarweiser Anbringung muss diese dann übrigens symmentrisch (zur Fahrzeuglängsachse) erfolgen. EU-Recht kennt übrigens auch keinen Spritzsschutz...

Woran erkenne ich nun, nach welchem recht mein Fahrzeug zugelassen ist? Ganz einfach: Steht im Fahrzeugbrief. (Beim alten Brief auf der schmalen Umklappseite. Den neuen Brief habe ich jetzt vom Layout her nicht im Kopf.) Mein Tiger 955i BJ 2003 ist so ein Fall. Ich denke, dass die 1150er Qe und alle Folgemodelle nach EU-Recht, die 1100er und Vorgänger nach STVZO zugelassen sein sollten. Ich kann mich aber auch irren...


Gruß

Patrick
 
h-michael ( R 1150 GS )

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pascal schrieb:
.... Beim "Eigenbau" muss man lediglich darauf achten, dass eine Kontrollleuchte vorhanden ist.

Seit dem ich die NSW dran habe (sind immer an) haben die "Uhps, hab ich doch glatt den Mopedfahrer übersehen - Situationen" merklich abgenommen.
....
Also ich finde, ein erheblicher Sicherheitsgewinn und bei Nacht unschlagbar.

...
Da kann ich mich Pascal nur anschließen.

Da ich einen Autoswitch verbaut habe, bin ich fein dran was die Kontrolleuchte angeht.

Außerdem finde ich, das die NS sehr wohl einen Sinn haben. Erstens wird man wesentlich besser gesehen ( Tag & Nacht ) und zweitens ist es im Bereich vor meiner Q und an den Fahrbahnrändern bedeutend besser Beleuchtet.

@ all die wegen der Anbauhöhe der NS Bedenken haben. Ich fahre z.B. Berufsmäßig u.a. einen 313 Sprinter, der hat ebenfalls NS. Was glaubt ihr denn in welcher Höhe die Dinger montiert sind??? Ja klar werden jetzt einige von euch sagen, aber den Sinn als NEBELSCHEINWERFER verfehlen die NS beim Sprinter genauso. RICHTIG! Jedoch dürfen NS ja schließlich auch bei starker Sichtbehinderung durch z.B. Regen oder Schnee eingesetzt werden.

Und jetzt noch zu den Kosten: Meine NS haben nicht mehr wie ca. 100Euronen gekostet. Inkl. allem drum und dran. Außerdem kann das ja schließlich jeder halten wie er will.

Meiner Meinung nach: Ich würde NS jedem empfehlen der Tagsüber gesehen werden will und Nachts viel Licht vor seiner Q möchte.

Und ich bin echt HEILFROH das man zwei NS an seine Q bauen darf.

Gruß @ all.
 
Germed

Germed

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Also ich war gestern beim TÜV, neu Plakette holen.

An meiner Q sind ebenfalls die Hella FF 50 montiert, so wie sie Wunderlich vertreibt. Montiert sind sie ebenfalls an dem Sturzbügel von Wunderlich.

Auf den NSW sind die mitgelieferten Schutzgitter. Wunderlich hatte auch die Koplettabdeckungen mitgeliefert die ich aber noch nie drauf hatte.

Was habe ich von Zusatzleuchten bei denen ich, im Falle des Falles, erst anhalten und eine Abdeckung abnehmen muß ???

Nun denn,

gestern beim TÜV hat der Prüfer die NSW fast übersehen. Dann hat der schließlich doch gefragt ob die "Dinger" den gehen.

AutoSwitch an, Lampen an, Plakette drauf. (Kontrollleuchte hat keinen interessiert)

Gar kein Problem.

Was den Nutzen angeht, da läßt sich sicher streiten. Ich gestehe, dass ich anfangs auch nur auf den optischen Reiz aus war. Inzwischen sehe ich das etwas anders. Bei der ganzen Diskussion über "Pflicht von Autos zum Fahren mit Abblendlicht bei Tage" finde ich, dass man sich als Kradfahrer irgendwie aus der Menge rausheben muß und das möglichst evektiv. Und da finde ich, sind NSW das Mittel meiner Wahl. Wenn das Wetter entsprechend ist, habe ich meine Lampen an. Sollten sich Mitarbeiter der Polizeibehörden genötigt fühlen mich deswegen anzuhalten, dann werden wir weiter sehen. Im Bußgeldkatalog ist das mit 15€ belegt.

Nachdem ich letztes Jahr mit der Q in Skandinavien war, wo alle mehrspurigen KfZ immer mit Licht fahren, war ich froh die NSW dran zu haben. Und ich habe sie fleißig genutzt.

Gruß

Uli
 
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Wolfgang

Wolfgang

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Eine ordnungsgemäße Nutzung

habe ich bei meinen Überlegungen zu Grunde gelegt!

§17 Abs. 3 der STVO:
... Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
So wie ich das sehe, wollen die meisten von Euch die Dinger bloß dran haben, weil es geil aussieht. Wenn die Dinger dann dran sind, müssen Sie auch an sein, weil es dann noch geiler aussieht. Weil man Sie aber eigentlich nur bei Wetter einschalten darf, bei dem man ja gar nicht (oder nur selten) mit dem Mopped unterwegs ist, bemüht man das Bild des "schwachen" Verkehrsteilnehmers (schmale Silhouette, kein Blech, bla. bla), um diese kleine Ordnungswidrigkeit zu entschuldigen und vor allem die Anschaffung vor sich selbst zu rechtfertigen. :cool:

Ginge es nur um das "Bessergesehenwerden", würde es ja auch ausreichen, dauernd mit Fernlicht durch die Gegend zu fahren. Was übrigens bei den meisten NSW-Einstellungen auf das gleiche rauskommen dürfte. Aber das sieht natürlich in höchstem Maße unfähig und uncool aus. :p
 
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Germed

Germed

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Wolfgang schrieb:
habe ich bei meinen Überlegungen zu Grunde gelegt!

Weil man Sie aber eigentlich nur bei Wetter einschalten darf, bei dem man ja gar nicht (oder nur selten) mit dem Mopped unterwegs ist, bemüht man das Bild des "schwachen" Verkehrsteilnehmers (schmale Silhouette, kein Blech, bla. bla), um diese kleine Ordnungswidrigkeit zu entschuldigen und vor allem die Anschaffung vor sich selbst zu rechtfertigen. :cool:
:p
Also das sehe ich als Ganzjahresfahrer und "NichtAutoBesitzer" etwas anders.
Das fahren mit Fernlicht halte ich für nicht wirklich für eine Alternative.

1. blende ich damit bekannter Weise

und

2. Nehme ich mir damit meine letzte Option auf mich aufmerksam zu machen (bringt vermutlich nicht viel aber immerhin etwas)

Gruß

Uli
 
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VoS

VoS

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Hallo,

zu der Diskussion möchte ich doch nun auch mal etwas beitragen.

Wolfgang schrieb:
habe ich bei meinen Überlegungen zu Grunde gelegt!

§17 Abs. 3 der STVO:

.


So wie ich das sehe, wollen die meisten von Euch die Dinger bloß dran haben, weil es geil aussieht. Wenn die Dinger dann dran sind, müssen Sie auch an sein, weil es dann noch geiler aussieht. Weil man Sie aber eigentlich nur bei Wetter einschalten darf, bei dem man ja gar nicht (oder nur selten) mit dem Mopped unterwegs ist, bemüht man das Bild des "schwachen" Verkehrsteilnehmers (schmale Silhouette, kein Blech, bla. bla), um diese kleine Ordnungswidrigkeit zu entschuldigen und vor allem die Anschaffung vor sich selbst zu rechtfertigen. :cool:



Ginge es nur um das "Bessergesehenwerden", würde es ja auch ausreichen, dauernd mit Fernlicht durch die Gegend zu fahren. Was übrigens bei den meisten NSW-Einstellungen auf das gleiche rauskommen dürfte. Aber das sieht natürlich in höchstem Maße unfähig und uncool aus. :p
So wie ich das sehe, fährt Wolfgang innerorts ab Ortsschild nur 50 und hält sich auch sonst an die StVO beim Treiben der Q. ;) :D Wenn wir immer nur so fahren würden, wie es die StVO vorsieht, hätten wir einmal nur die Hälfte Spaß und zumindest aus meiner 2-Raderfahreung auch deutlich mehr Unfälle.

Zum Einen finde ich das Licht der Q Nachts nicht besonders erhellend. Dies gilt insbesondere für kleine kurvige Bergsträßchen. Hier wäre ich schon dankbar, wenn insbesondere der Fahrbahnrand bei Gegenverkehr besser ausgeleuchtet wäre.

Der Idee mit dem Fernlicht fehlt offensichtlich ein Smiley. Auch bei Tag blendet das ziemlich übel. Ich denke auch, daß aus Sicherheitsgründen die Montage und Benutzung von Nebelscheinwerfern sinnvoll ist.

Ich finde übrigens nicht, daß sie besonders dolle aussehen, eher im Gegenteil, überlege aber aus den o.g. Gründen, mir welche anzuschaffen.

Grüße

Volker

P.S.: Bei den kollosalen Körperveränderungen von Wolfgang hat er das Problem ja nicht mehr. Dann blendet das Ablendlicht ja schon, wenn die Q beim Aussitzen nicht mehr einsackt.:D :D
 
S

Schnack

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Hallo zusammen,
ich habe meine "NSW" teile ebenfalls immer an. Statt Gurt anlegen beim Auto, heißt es bei der Q, Zündung an + " NSW" an, hat sich schon voll automatisiert. Nachdem ich vor 4 Jahren brutal frontal (entgegenkommend links abgebogen - leider übersehen) einen schweren Unfall hatte ist mir viel Licht sehr wichtig geworden. Und es beruhigt nicht nur, es ist mit dem fast oder schnell rausziehen von anderen Verkhrsteilnehmer stark gesunken, zumindest mein Eindruck. Die Polizei hat sich bis jetzt noch nie daran gestört.

Gruß Schnack
 
Germed

Germed

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VoS schrieb:
Hallo,

zu der Diskussion möchte ich doch nun auch mal etwas beitragen.
Dikussion :confused: , ich finde das ist keine Dikussion. Eher eine angeregte Unterhaltung :D :D :D


Noch was zum Thema "Optik". Meine NSW sitzen knapp über den Zylindern.
Neulich sagten ein befreundeter Autofahrer "...... habe dich schon lange im Rückspiegel gesehen, ichdachte da kommt die S-Bahn.":D :D :D

Ich habe das mal als Kompliment genommen :p . (Bild in der Galerie)

Gruß

Uli
 
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pascal

pascal

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Wolfgang schrieb:
habe ich bei meinen Überlegungen zu Grunde gelegt!

§17 Abs. 3 der STVO:......
Servus Wolfgang,

na das ist ja sehr bezeichnend, dass Du anscheinend nur in Paragrafen denkst. :p Hoffentlich fängst Du nicht auch noch vor einem Ausweichmanöver an nachzudenken ob Du nicht eventuell einen durchgezogene Linie überquerst, was nach §xx der StVO mit einem Ordnungsgeld bis zu xx€ belegt werden kann.

Aber davon mal ganz abgesehen. Bei korrekter Einstellung blendet da überhaupt nichts.

Pascal
 
der_Jake

der_Jake

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So wie ich das sehe, wollen die meisten von Euch die Dinger bloß dran haben, weil es geil aussieht.
Rrischtisch...!

Wenn die Dinger dann dran sind, müssen Sie auch an sein, weil es dann noch geiler aussieht.
Korrekt...!

....und vor allem die Anschaffung vor sich selbst zu rechtfertigen.
...nee, das konnte ich mir auch so leisten - sogar die guten von Touratech!


Obwohl ich neben dem ganzen "geilenausgesehe" durchaus das Gesehenwerden als Argument einbringen möchte.
 
advi

advi

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Ich hatte an der 1150 GSA 2 Nebelscheinwerfer von TT dran und bin damit durch den Tüv gekommen. Allerdings hatte ich den bei BMW machen lassen.

Und die 2 Nebels sind super klasse gewesen, bin fast immer damit gefahren - im dunkeln.

So weit ich weiss, darf man mit Ihnen fahren, sofern der Abstand zum Scheinwerfer nicht unterschreitet
 
C

Chefe

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He Wolfgang, die Leute sind nur zu faul, zurückzublättern, sonst hätte ich die Haue gekriegt - hab das gleiche schon eine Seite vorher gesagt...:p
 
Wolfgang

Wolfgang

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pascal schrieb:
...na das ist ja sehr bezeichnend, dass Du anscheinend nur in Paragrafen denkst. :p
Regeln und Paragraphen bestimmen in unserem Kulturkreis (leider ausschließlich) nun einmal das Miteinander. Sie sind in vielen Bereichen, besonders im Straßenverkehr, zu messbaren Größen geworden. Das erfahren wir als Verkehrsteilnehmer, gleich welcher Gattung, tagtäglich.

Ich habe mir vorgenommen, der Exekutive in den vermeidbaren Fällen keine Angriffsfläche zu bieten. Ich erwarte nicht, daß mir das alle gleich tun. Schon gar nicht will ich als der mit dem Zeigefinger verstanden werden.

In unserem Rechtsraum (Europa) gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Darum ist es meiner Meinung nach nicht verkehrt, sich auch mit Paragraphen auseinander zu setzen.

Solange Sanktionen / Strafen bei Nichteinhalten kalkulierbar bleiben - auch das ist übrigens eine Eigenheit unseres Rechtssystems - wir wissen, was auf uns zu kommt, ist alles im grünen Bereich.

Spannend wird die Sache ja erst, wenn durch den Ermessungsspielraum eine Verfehlung zu empfindlichen, weil nicht kalkulierten Strafen führt. Als Beispiel nenne ich hier mal die Helmpflicht in Italien. Hier in Deutschland finde ich die Diskussion um die Promillegrenze recht lustig. Da gibt es eigentlich nur eine Regel: Wenn ich fahre, trink ich nichts! Wenn ich trinke, fahre ich nicht.

P.S. Unterhaltung gefällt mir! Diskussion hat schon irgendwie was negatives. :)
 
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