Strafe für nicht regelkonformen Endtopf

Diskutiere Strafe für nicht regelkonformen Endtopf im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Mahlzeit - mal sehen ob dieses Thema hier hin paßt :D : Hab heute n Bericht gesehen, wonach man seit einigen Jahren für einen "modifizierten"...
Bench

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Mahlzeit - mal sehen ob dieses Thema hier hin paßt :D :
Hab heute n Bericht gesehen, wonach man seit einigen Jahren für einen "modifizierten" Auspuff nur noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zahlen muß. Weitere Konsequenzen nicht möglich????
----------
Hintergrund: Habe einen soundoptimierten Endtopf für meine GS erstanden und an der GS getestet. Ich find den Sound o.k. Nur die Ungewissheit wegen der Rennleitung läßt mir keine Ruhe. Da war dieser Bericht heute fast wie Balsam für die Seele.

Kennt sich jemand aus, was mit dem Thema fahren ohne Versicherungsschutz? Es handelt sich dabei um einen originalen GS Endtopf, der wohl irgendwie verändert wurde und lauter ist als der Serientopf ;)
 
Batzen

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Servus,

mal ´ne erste Antwort, es kommen sicher noch aussagekräftigere.

Aber nur wegen dem Endtop erlischt noch lange nicht dein Versicherungsschutz, so leicht ist es nicht für die Versicherungen.
Es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, das jedes nicht regelkonforme Bauteil automatisch die Versicherung aushebelt.;)
 
Eifelzug

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Mahlzeit - mal sehen ob dieses Thema hier hin paßt :D :
Hab heute n Bericht gesehen, wonach man seit einigen Jahren für einen "modifizierten" Auspuff nur noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zahlen muß. Weitere Konsequenzen nicht möglich????
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Hintergrund: Habe einen soundoptimierten Endtopf für meine GS erstanden und an der GS getestet. Ich find den Sound o.k. Nur die Ungewissheit wegen der Rennleitung läßt mir keine Ruhe. Da war dieser Bericht heute fast wie Balsam für die Seele.

Kennt sich jemand aus, was mit dem Thema fahren ohne Versicherungsschutz? Es handelt sich dabei um einen originalen GS Endtopf, der wohl irgendwie verändert wurde und lauter ist als der Serientopf ;)
Manipulierte originale Auspuffanlage bedeutet definitiv, dass die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug erloschen ist.

Grüße
Paul:)
 
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TomTom-Biker

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Mahlzeit - mal sehen ob dieses Thema hier hin paßt :D :
Hab heute n Bericht gesehen, wonach man seit einigen Jahren für einen "modifizierten" Auspuff nur noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zahlen muß. Weitere Konsequenzen nicht möglich????
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Hintergrund: Habe einen soundoptimierten Endtopf für meine GS erstanden und an der GS getestet. Ich find den Sound o.k. Nur die Ungewissheit wegen der Rennleitung läßt mir keine Ruhe. Da war dieser Bericht heute fast wie Balsam für die Seele.
Ist wohl mehr dem Bereich Märchen und Sagen zuzuordnen. Obwohl, letztere haben ja immer einen wahren Kern. Aber im konkreten Fall genauso unwahrscheinlich wie die Senkung der MwSt.

Tip: Quelle für Bericht zum Selbernachlesen.

Kennt sich jemand aus, was mit dem Thema fahren ohne Versicherungsschutz? Es handelt sich dabei um einen originalen GS Endtopf, der wohl irgendwie verändert wurde und lauter ist als der Serientopf ;)
Bei mir hat das mal ein paar gemeinnützige Stunden und jede Menge Ärger zuhause gekostet. Das war aber vor mehr als 35 Jahren und in einem Alter in dem man sowas ggf. auch noch macht.
Heute kostet auf jeden Fall mehr als 25 Euro und wird evtl. nach Tagessätzen bewertet, da nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Und im Versicherungsfall kostet das wenn's blöd läuft sowieso noch mehr.

Mach ihn dran und Dir keinen Kopf. Oder laß es.

Gruß
Thomas
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn es ein Auspuff mit EU-Erlaubnis ist kostet es 25 EUR wenn das Ding dennoch zu laut ist UND glaubhaft gemacht werden kann, dass man a) nix an dem Ding gemacht hat UND b) keinen Verdacht hegte, dass das Teil zu laut sei.

50 EUR plus 3 Pünktchen kostet es wenn an einem Originalteil manipuliert wurde. Und zwar selbst dann, wenn das Ding NICHT lauter ist als in den Papieren vermerkt. Da unterstellt man Vorsatz. Ob der Fahrer davon wusste spielt keine Rolle! (aber: weshalb sollte man auffallen wenn das Ding nicht laut ist?)
Das umgebaute teil hat eben keine BE!

Fahren ohne BE wird es wenn für das Teil keine BE vorliegt. Sollte eine Manipulation nachgewiesen werden, ist die BE erloschen (siehe § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO). In diesem Fall zahlst Du auch die Kosten für das Gutachten.
Bußgeld: 50 € plus 3 Punkte wegen Zulassungsverstoß nach § 18 StVZO.
Unterschieden wird nur ob es zulassungsfähig wäre (Gutachten) oder eben "freestyle" ist.

Dann ist da noch die Möglichkeit ganz ohne Topf zu fahren (ist abgeflogen und ein LKW drübergerollt...; bin nur noch auf dem Heimweg).
Das ist ein Fall für eine Mängelanzeige und Vorführung im korrekten Zustand innerhalb 7 Tage bei, wenn's dumm geht 20 EUR.

In vielen Fällen der Praxis sind die Damen und Herren in grün, schwarz oder blau grosszügiger.

Die Versicherung geht das alles nix an weil es nicht unfallrelevant ist. Ob sie es nicht versucht, bessere Anwälte und den längren Atem hat ist ebenfalls ein anderes Problem
gerd
 
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Eifelzug

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Servus,

mal ´ne erste Antwort, es kommen sicher noch aussagekräftigere.

Aber nur wegen dem Endtop erlischt noch lange nicht dein Versicherungsschutz, so leicht ist es nicht für die Versicherungen.
Es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, das jedes nicht regelkonforme Bauteil automatisch die Versicherung aushebelt.;)
Da muss ich dir leider widersprechen!

Keine Betriebserlaubnis bedeutet erst einmal im Grundsatz keinen Versicherungsschutz!

Das regelt nicht nur der Gesetzgeber alleine, sondern der Versicherungsvertrag, den jeder unterschrieben hat. Das steht alles im Kleingedruckten.

Bei einem Haftpflichtschaden wird man in Regress genommen.
Bei einem Kaskoschaden wird gar nicht bezahlt.

Was unterm Strich von Gerichten entschieden wird betrifft den Einzellfall.
Es ist ein Irrglaube, dass ein Richter sich an Entscheidungen eines anderen Richter halten muss. Wer möchte sich Jahrelang vor Gerichten mit der Versicherung streiten? Genau das möchten aber die Versicherungen, die Auszahlungen verzögern bzw. verschleppen.
 
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Baumbart

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vor allen Dingen lässt Du das Ding sofort stehen wenn Dich die Rennleitung rauswinkt. Son Taxi kann ganz schön teuer werden.
 
peter-k

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Da hast Du wohl eher herausgehört was Du hören wolltest. In dem Bericht wird grundsätzliches zum Thema gesagt, es wird z.B. nicht zwischen Zubehör und Originalauspuff unterschieden. Wenn man heute derart ins Detail gehen wuerde dann schalten die meisten sofort um.

Theoretisch ist es vorstellbar, dass ein solches Eltern Dich verklagt, weil Du den Hörsturz bei seinem schwerhörigen Bengel verursacht hast.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Immer die gleiche Leier hier mit der uralten Behauptung von Versicherung und Erlöschen der BE, das Thema kommt wirklich mit schöner Regelmäßigkeit hoch.
Wird ebenso oft wie falsch behauptet.
Gerd hat es auf den Punkt gebracht. Grundsätzlich mal ist das der Versicherung scheißegal, sie erfährt es nicht mal. Selbst in einem Fall eines Unfalles ist mit sicherheit ein Auspuff nicht ursächlich und somit nicht relevant.
Was die verschiedenen Stufen kosten, hat Gerd auch geschrieben, dem ist eigentl. nix hinzuzufügen, außer dass das Bundesverkehrsministerium sich in diesem Fall von der EU-Vorschrift lösen möchte und wieder generell härtere Bestrafung ins Auge fasst, entgegen allg. EU-Rechtsauffassung.

Bench, wenn du einen manipulierten Auspuff hast und dich nicht traust, dann lass es und verkauf ihn wieder.:D;)
Tiger
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Von den Preisen mal abgesehen: Was bringt das? Schneller werden die Moppeds durch diese Krawalltüten in den seltensten Fällen. Und wenn, dann bringts auf der gezeigten Strecke nix!

Ich bin keine 200 m von dieser Strecke in Altenberg aufgewachsen und kann die Anwohner echt verstehen. Was da abgeht ist nicht mehr normal.

Ich finde daß der Bericht an dem eigentlichen Problem vorbei geht!
Diese Volldeppen und Gehirnamputierten, die sich in Altenberg treffen um dann den ganzen Tag diese 6 Kurven rauf und wieder runter zu fahren, die sollte man nicht wegen der Krawalltüten drankriegen, sondern wegen aller anderen Vergehen, die da wären:
Überholen trotz DOPPELT durchgezogener Linie
Geschwindigkeitsübertretung
Belästigung der Anwohner durch dieses ständige fahren.

Wenn die Idioten in Altenberg links abbiegen brauchen sie ein Navi um sich zurecht zu finden, aber die 2 km nach Blecher, da kennen sie jeden Kiesel mit vornamen....

:mad::mad:
 
AmperTiger

AmperTiger

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Markus, da magst du sicher Recht haben, geht aber an der eigentlichen Frage vorbei.
Wenn in Altenberg bekannt ist, dass ständig auf und ab gefahren wird, hilft ein einseitiges Fahrverbot, andere Verkehrsverstöße sind selbstverst. zu ahnden. Wenn sich das rumspricht, wirds deutlich ruhiger. Hier ist der einzelne gefordert sich an seinen Landrat oder seine Polizei zu wenden.
Tiger
 
AlpenoStrand

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Wobei der Vorteil der Q ist, dass man so gut wie nie rausgewunken wird (außer man ist wirklich viiiiel zu schnell). BMW Fahrer sind ja alle soooo brav (oder alt??). :rolleyes:

Da gibt's bei den Gebückten ganz andere Kandidaten zum einzahlen. :D

Habe auch meiner Q einen Zach mit Sport-DB Killer drinnen spendiert, ist immer noch richtig leise gegen den serienmässigen Klang der Aprillia Dorsoduro oder KTM Duke. :eek:

Gruß,
Martin
 
gerd_

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Hi
Bei uns wird gemessen und dann gewunken. Welches Mopped ist den hiesigen Sheriffs egal. Die 11x0 BMW haben eben den Vorteil, dass der Tacho gnadenlos vorgeht und somit eine "Temporeserve" besteht:D.
Und die Sheriffs winken zuweilen erst bei 95 wenn 70 "angesagt" ist. Alles zwischendrin wird bei uns oft als "OK, so streng isses nicht gemeint" aufgefasst. Die über 95 rechtfertigen sich dann allerdings doch für alles über 70 ;)
gerd
 
Eifelzug

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Immer die gleiche Leier hier mit der uralten Behauptung von Versicherung und Erlöschen der BE, das Thema kommt wirklich mit schöner Regelmäßigkeit hoch.
Wird ebenso oft wie falsch behauptet.
Gerd hat es auf den Punkt gebracht. Grundsätzlich mal ist das der Versicherung scheißegal, sie erfährt es nicht mal. Selbst in einem Fall eines Unfalles ist mit sicherheit ein Auspuff nicht ursächlich und somit nicht relevant.
Was die verschiedenen Stufen kosten, hat Gerd auch geschrieben, dem ist eigentl. nix hinzuzufügen, außer dass das Bundesverkehrsministerium sich in diesem Fall von der EU-Vorschrift lösen möchte und wieder generell härtere Bestrafung ins Auge fasst, entgegen allg. EU-Rechtsauffassung.

Bench, wenn du einen manipulierten Auspuff hast und dich nicht traust, dann lass es und verkauf ihn wieder.:D;)
Tiger
Ich persönlich finde es einfach nicht in Ordnung, wenn man offensichtliches illegales Verhalten beschwichtigt.

Die Gesetzte sind eindeutig, nur weil z.B. „Alle“ am STOP Schild nicht anhalten und dabei nicht erwischt werden, kann das Verhalten nicht als richtig bewertet werden.
Das Unrecht andere kann nicht zu meinem persönlichen Recht werden, nur weil es alle machen.


Im Rahmen der AUK sind eindeutig die Geräuschimmissionen geregelt, Schluss aus.


Es stellt eindeutig einen erheblichen Mangel dar, wenn die Auspuffanlage lauter ist als angeben im Fahrzeugschein, egal ob es die original Auspuffanlage ist oder eine Zubehöranlage.


Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, kann einem sehr wohl das Zepter aus der Hand genommen werden, wenn dann der AAS beauftragt wird durch die Staatanwaltschaft zum Begutachtung des Motorrades und des Unfallhergangs. Zum Beispiel weil jemand einen Unfall gebaut hat, weil er sich erschrocken hat durch den lauten Auspuff und in Folge dessen einen Unfall gebaut hat. Oder der Motorradfahrer wird banal angezeigt bei der Polizei, zum Beispiel durch die Nachbarschaft, die sich gestört fühlt.


Warum soll den die Versicherung nichts davon erfahren? Kommt nach einem Unfall zum feststellen der Schadenssumme kein Gutachter zu eurem Motorrad? Bekommt die Versicherung etwa keinen Unfallbericht von der Polizei?


Auf der Auspuffanlage sind Nummern und Zeichen versehen, die bescheinigen amtlich, das der Auspuff homologiert ist gemäß Forderung der Gesetzte. Wer jetzt seinen bezeichneten Auspuff manipuliert verstößt gegen eine ganze Reihe von Gesetzten, so einfach ist das.


Jeder der das bis jetzt anders erlebt hat, hatte einfach nur Glück gehabt. Es gibt andere Motorradfahrer, die hatten nicht so viel Glück und werden gesetztes konform aufgemischt und bekommen die volle Wucht des Gesetztes verpasst. Faule Polizisten und Prüfingenieure gibt es überall, dass bedeutet aber nicht das es durch eine erfolgreiche HU und AUK oder eine flapsige Polizeikontrolle das manipulierte Motorrad von illegal zu legal mutiert.


Die einzige Änderung ist seit langem, dass das Mitführen der BE für den Zubehörauspuff nicht mehr nötig ist,
da dieser ja über die Nummern und Zeichen auf dem Gehäuse seine Legalität bescheinigt. Bei der HU ist es nötig, damit der Verwendungsbereich sichergestellt werden kann durch den Prüfer.


Jeder muss das für sich selbst entscheiden und vertreten können.

Nur muss das an die große Glocke gehangen werden?
Ich selbst liebe ebenfalls einen bulligen Sound der mit Krawall zum Angriff röhrt.
Nur wenn ich erwischt werde, dann kann ich mich schwer auf das Forum und euren Ausführungen berufen.
Dann kann ich nur hoffen, dass der Polizist sein Handwerk nicht versteht. Aber wenn ich mit einem blauen Auge und einer geringen OWI davongekommen bin, werde ich das bestimmt nicht als Standartverhalten der Polizei und Änderung der Auslegung von Gesetzten hier posten.

Das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema.

Grüße
Paul:)
 
AmperTiger

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Hi Paul.
dann sind wir ja gleicher Meinung. Jeder muß wissen was er tut und mit den Folgen leben.
Ich habe hier keineswegs solches Verhalten gut geheißen oder beschwichtigt. Es ist nur schlicht nicht richtig, dass ein zu lauter Auspuff automatisch zum Erlöschen der BE führt und Fahrzeuge beschlagnahmt und begutachtet werden. Der Beitrag von Gerd erklärt genau die Gesetzeslage.

Selbst im Falle eines Unfalles ist der Versicherungsschutz nicht weg, das ist ein seit Jahren hartnäckig gehaltenes Gerücht und stammt aus einer Zeit von vor 20 jahren als dem tatsächlich noch so war.
Und wieso sollte eine Versicherung die Zahlung verweigern, weil ich einen Auspuff habe, der eine Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit 25 Euro abgegolten ist?
Und ich kenne auch keinen einzigen Fall, wo ein zu lauter Auspuff unfallursächlich gewesen wäre.
Nur in einem absolut geringen Bruchteil von Unfällen werden überhaupt Gutachter beauftragt und wenn dann beschäftigen die sich mit Reifen, Bremsen und dergl.

Selbst eine Stillegung des Fzg oder Beschlagnahme durch die Polizei halte ich für rechtlich äußerst wacklig, da von dem FzG ja keine unmittelbare Gefahr ausgeht und der Mangel durch Anbau der leisen Auspuffanlage heilbar ist. Es gibt zusätzlich eine Mängelanzeige und das FzG ist, dann regelkonform, einer Polizeidienststelle vorzuführen. Bezahlen der Owi fertig.
Tiger
 
Eifelzug

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[FONT=&quot]Ich verstehe die Rechtsauffassung und Auslegung nicht von euch. [/FONT]:confused:
[FONT=&quot]Vielleicht habe ich ja auch ein Verständnisproblem.[/FONT]:confused:
[FONT=&quot]Meiner Meinung nach werden Äpfel mit Birnen verglichen.[/FONT]

[FONT=&quot]Es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit.[/FONT]
[FONT=&quot]VOWI siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsordnungswidrigkeit[/FONT]
[FONT=&quot]Straftat siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat[/FONT]

[FONT=&quot]Wenn eine homologierte Auspuffanlage, die durch ihre amtlichen Kennzeichnung klar als solche zu erkennen ist manipuliert wird, ist das schlichtweg keine OWI mit 25 Euro sondern eine Straftat gemäß §267 StGB Verfälschen einer Urkunde. [/FONT]
[FONT=&quot]Auszug aus dem Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenfälschung[/FONT]
[FONT=&quot]„Beim Verfälschen verändert der Täter unbefugt den gedanklichen Inhalt einer schon existierenden echten Urkunde. Der Täter muss einerseits den Anschein erwecken, der geänderte Inhalt stamme vom Aussteller, andererseits muss er einen anderen durch die inhaltliche Änderung täuschen wollen.“[/FONT]

[FONT=&quot]Also warum soll das mit einer VOWI enden und nicht mit einer Strafanzeige?[/FONT]:confused:
[FONT=&quot]Warum darf der Polizist nicht die Beweise sichern durch die Sicherstellung?[/FONT]:confused:
[FONT=&quot]Warum soll keine Strafanzeige geschrieben werden und der Staatsanwalt sich nicht mit einer eindeutigen Straftat auseinandersetzten wohlen?[/FONT]:confused:

[FONT=&quot]Selbstverständlich werden bei einer Begutachtung durch einen Sachverständigen der Zustand und Anbauten sowie Umbauten am Motorrad im Gutachten festgehalten. Allein schon wegen der Ermittlung des Wertes vom Motorrad und der entstandenen Schadensumme. Auch hier gibt es faule Gutachter, vor Gericht platzen solche Gutachten wie eine faule Tomate. Das Gutachten bietet in einem Verfahren die größte Angriffsfläche für die gegnerische Seite. Allein, wenn auf den Fotos Dinge zu erkennen sind, die im Gutachten nicht erwähnt werden. [/FONT]

[FONT=&quot]Obliegenheitsverletzungen und Versicherungsregress in der Kfz-Haftpflichtversicherung:[/FONT]
[FONT=&quot]http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html[/FONT]

[FONT=&quot]Auszug:[/FONT]
[FONT=&quot]„die gesonderte Anzeige, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen den VN eingeleitet oder gegen ihn ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid erlassen wurde“[/FONT]

[FONT=&quot]In einem Gerichtsverfahren in Deutschland, muss der Richter nicht dem Urteil eines anderen Richters folgen. Die ganzen Gerichtentscheidungen sind Entscheidungen in Einzelfällen. Der Richter ist einzig und alleine an das geltende Recht gebunden und mehr nicht. So genannte Grundsatzurteile machen nur Sinn, wenn diese dann eine Gesetzesänderung nach sich ziehen, was dann auch in der Regel geschieht. Allerdings wird in der Presse und Verbänden aus einem einfachen Gerichtsurteil ein Grundsatzurteil, da dieses in die Lobbyarbeit passt. [/FONT]
[FONT=&quot]Daher kann man den Richter auf ein Urteil hinweisen aber nicht auf eine gleichwertige Entscheidung bestehen, dass gibt es nur in amerikanischen Filmen. [/FONT];)

[FONT=&quot]Grüße[/FONT]
[FONT=&quot]Paul:)[/FONT]
 
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AmperTiger

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Hallo Paul
bleib doch bitte bei der voreingestellten Schriftgröße (große Schrift wird im Internet allgemein als schreien gedeutet)

Deine Argumentationskette ist schlicht falsch. Weder stellt das manipulieren eines Auspuffs eine Straftat dar (schon garnicht eine Urkundenfälschung, dazu fehlen wichitge Merkmale einer Urkunde) noch wird es als Straftat verfolgt.
Sei bitte so gut und lies den Gesetzestext den Gerd geschrieben hat.
Es ist ein Owi die 25 euro kostet, wenn der Puff zu laut ist und es kosten 50 euro und 3 Punkte wenn nachweislich manipuliert wurde.
Ob du das gut und schön findest ist unerheblich, es ist und bleibt eine Owi und definitiv KEINE Straftat.

Und ein Polizist ist in aller erster Linie in seinem Handeln an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Und (da mögen die Meinungen auseinander gehen, aber das ist gelebtes Recht) die rechtfertigt keine Sicherstellung oder Stillegung des Fahrzeugs bei einer 25 Euro Owi

Es geht hier auch nicht um faule Polizisten, faule Gutachter, es ist und bleibt eine Owi,da kannst du dagegen lamentieren wie du möchtest.

Ebensowenig ging es hier um richterliche Grundsatzentscheidungen. Es ging hier ursprünglich um eine manipulierte Auspuffanlage und da ist der gute Bench wohl bei 50 euro inkl. 3 Punkte in der Verkehrssünderkarteil.
Das steht so im Bußgeldkatalog drin und daran sind Polizisten gebunden.

Tiger
 
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