STVO---Feldwege---

Diskutiere STVO---Feldwege--- im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Fand ich ganz interessant: Der Feld- und Waldweg im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO definiert sich nicht nach seinem äußeren...
Manthi

Manthi

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Fand ich ganz interessant:
Der Feld- und Waldweg im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO definiert sich nicht nach seinem äußeren Erscheinungsbild, sondern nach der Verkehrsbedeutung. Unter Feld- und Waldwegen sind nur solche Straßen zu verstehen, die zumindest überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1975, Az.: VI ZR 172/74, NJW 1976, 1317 - 1319).Der Vorfahrtsberechtigte, der aus einem dem Anschein nach unbedeutenden Nebenweg kommt, der zudem von einem von links kommenden Benutzer der Durchgangsstraße nicht eingesehen werden kann, hat sich in die Durchgangsstraße so vorsichtig hineinzutasten, wie sonst ein Wartepflichtiger (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.1987, Az.: 2 Ss 117/87 - 76/87 II, VRS 73, 299).Fährt ein vorfahrtsberechtigter Motorradfahrer aus einem unbedeutenden Nebenweg auf eine Durchgangsstraße und kollidiert mit einem von links kommenden PKW, so haftet er mit 40 % der entstandenen Schäden.


Ich dachte immer:
Das Befahren solcher Wald- und Feldwege ist auch ohne Verbotsschild verboten.
 
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@ Manthi
[FONT=&quot]Ich dachte immer: [/FONT]Das Befahren solcher Wald- und Feldwege ist auch ohne Verbotsschild verboten.
Denken reicht in Deutschland nicht aus - man muss es wissen, oder einen guten Anwalt haben :cool:.

Aber in solchen Fällen warte ich lieber ........ so seitlich abgemäht werden ist nicht wirklich empfehlenswert, auch bei 0% Haftung :wink:.

Auch die Definition:
Unter Feld- und Waldwegen sind nur solche Straßen zu verstehen, die zumindest überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben
.............. lässt Spielraum für viele Gutachterberichte und Aktenseiten.

Es nützt Dir auch wenig, wenn auf dem Grabstein steht: ............. er hatte Vorfahrt, nur es wusste niemand!

Und von so einem Waldmenschen angezeigt zu werden, um das dann vor Gericht auszudiskutieren, ob der Weg nun überörtliche Bedeutung hatte, ist bestimmt keine schöne Erfahrung, und billig auch nicht.

Aber "no risk, no fun".
 
Mügge

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Nicht überall,wir in Bayern dürfen dort fahren:o
 
Eckart

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Das Befahren solcher Wald- und Feldwege ist auch ohne Verbotsschild verboten.
Die Wege gäbe es nicht, wenn es niemanden gäbe, der darauf fahren dürfte. Allgemeine Verbote sind bundeslandabhängig unterschiedlich geregelt, aber unabhängig davon gilt, dass die Frage der Vorfahrt nichts damit zu tun hat. Es soll auch vorkommen, dass Bauern mit ihrem Motorrad nach den Kühen sehen - es muss nicht immer Traktor sein.

Eckart
 
cowy

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Das erklär ich immer wieder dem jeweils zuständigen Förster :cool:
 
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der niederrheiner

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Auf die Idee einfach vom Feldweg auf die Straßen zu brettern, bin ich noch nie gekommen. Gut, bei uns sind das eigentlich ja keine Feldwege. Da ist ja kein Feld mehr, nur noch Abbaugebiet. . .
 
Winduro

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Fand ich ganz interessant:
Der Feld- und Waldweg im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO............
Es geht in dem Urteil nur um Feld- und Waldwege im Rahmen der Vorfahrtsregelung (im Sinne des §8 der StVO). Es geht nicht um Feld- und Waldwege im Allgemeinen und wann deren Befahrbarkeit legal ist. Das ist zumindest bei Waldwegen in den jeweiligen Landeswaldgesetzen geregelt und in den allermeisten Bundesländern für Normalbürger verboten.
Die Wälder müssen glücklicherweise nicht mit Verbotsschildern zugepflastert werden.
 
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der niederrheiner

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Genau. Und selbst wenn da eine Schranke ist und diese steht hoch/offen, ist das Befahren des Waldwegs verboten (NRW). . .
 
gerd_

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Hi
Die Bundesländer in denen das Befahren verboten ist machen dies mit Schildern kenntlich. Als Kraftfahrer muss ich die StVO kennen und mich nach den aufgestellten Schildern richten. Irgendwelche spezifische Landesgesetze brauche ich nicht zu kennen
Eine Anfrage an das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) ergibt folgende Antwort:

...
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Feld- und Waldwege sind solche Straßen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.
Befahrbar sind alle dem öffentlichen Straßenverkehr dienende Flächen, somit auch Feld- und Waldwege, wenn sie der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeinbrauch mit Zustimmung des Berechtigten auch ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.
Durch Anordnung des Verkehrszeichens 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) kann das Befahren öffentlicher Feld- und Waldwege jedoch verboten werden. Ist an der Zufahrt das Verkehrszeichen 250 nicht ordnungsgemäß angebracht und ist Ihnen eine entsprechende Anordnung aufgrund fehlender Ortskenntnis nicht bekannt, dürfen Sie öffentliche Feld- und Waldwege befahren.
Wenn es sich jedoch um Wege handelt, die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, dürfen Sie diese nur befahren, falls Sie eine Erlaubnis der Forstverwaltung oder des Eigentümers besitzen. Das Befahren von Waldwegen kann zudem nach landesrechtlichen Vorschriften verboten sein.
Der Straßenzustand (Asphaltierung/Schotter) ist jedoch kein geeignetes Kriterium, um die Befahrbarkeit festzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
...

Mein Wissensstand nach Befragung etlicher Polizisten und auch der bayerischen Regierung:
Es darf alles befahren werden was ein Weg ist und nicht durch ein offizielles Schild gesperrt oder anderweitig ausgewiesen ist (Rad/Fussweg etc.).
"Weg" ist, was eindeutig durch 2-spurige Kraftfahrzeuge befahren werden kann (Faustregel: Ein Auto, Traktor... sollte durchpassen, ein Quad genügt nicht) und auch befahren wird (also nicht die total zugewachsene, vor 1000 Jahren letztmalig befahrene „Römerstrasse").
Ist es ein Privatweg, so ist der eindeutig zu sperren (Schranke; ist ganz sicher so, bin selber betroffen).
Handgeschriebene Zettel, Fantasietafeln etc. sind Schall und Rauch. Demoliert man einen nicht gesperrten Privatweg (weil man seinen Panzer, oder die Stollen der Q mal "richtig" testen wollte), haftet man für den Schaden. Meines Wissens kann man den Privatweg der Öffentlichkeit widmen (Notar + Stadt bzw. Landkreis), die Sperrung verlangen, sich selbst aber ein Fahrrecht ausbedingen.
Das Fahren im Wald ist verboten (auch mit dem Mountainbike!)! "Völlig korrekt Herr Jäger, aber ich bin nicht im Wald, sondern auf einem Waldweg. Andernfalls dürfte ich auch nicht auf einer Autobahn durch einen Wald fahren! Ausserdem Herr Jäger, haben Sie hier (vielleicht) das Jagdrecht aber ansonsten überhaupt nichts zu melden". Förster haben sehr viel zu melden, kennen aber die aufgestellten Schilder sehr genau.
Und zum Schluss:
Man kann mit offenen Tüten dreckschleudernd durch den Wald(weg) crossen, oder einfach durchfahren. Mich hat schon mal ein Förster aus einem Dreckloch geschoben :)
Gerd
 
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Koegi

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Hi
Man kann mit offenen Tüten dreckschleudernd durch den Wald(weg) crossen, oder einfach durchfahren. Mich hat schon mal ein Förster aus einem Dreckloch geschoben :)
Gerd
Genau das ist es!
Wer sich ordentlich verhält, hat i.d.R. auch keine Probleme wenn er einen Feld/Waldweg befährt.
Lässt man die Sau raus braucht man sich auch nicht über das Echo wundern.
Und immer im Hinterkopf behalten das es fremdes Eigentum ist was man da gerade unter die Räder nimmt und ob man das eigene Verhalten gutheißen würde wenn man selber Grundstückseigentümer wäre und ein Fremder das Grundstück/Weg befahren würde.
 
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Quallentier

Quallentier

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Sehe ich genau so und meine Erfahrungen bestätigen das: Solange man sich vernünftig verhält gibt es i.d.R. keine Probleme.
Bis auf eine Ausnahme hatte ich bisher weder mit Passanten / Wanderern noch mit der Polizei Schwierigkeiten. Ein paar nette Worte, Unschuldsmiene und im Notfall schlechtes Gewissen offenbaren und gut ist.

Lediglich als ich vor 3 Jahren den Tremalzo hoch fuhr bin ich von einem Wandererpaar ziemlich heftig angegangen und übelst beschimpft worden, obwohl ich ihnen im Schritttempo entgegenkam. Dabei hatte ich die virtuelle Genehmigung unseres Hotelier dabei, mit dem ich das vorher abgeklärt hatte.

Es handelte sich übrigens um ein deutsches Paar, daß offensichtich auch im Ausland und im Urlaub nicht aus seiner deutschen Haut konnte...
Die Italiener grüßten alle freundlich und zogen ihres Weges wie ich auch.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Tremalzo und virtuelle genehmigung eines Hoteliers?
Hat sich da etwas geändert? Früher musste man dazu mit seinem Mopped bei der Örtlichen Verwaltung vortanzen und bekam das dann, bei passendem Eindruck und Mopped, schriftlich.
gerd
 
Quallentier

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Hai Gert,

ich hatte den Hotelier auf diese Genehmigung angesprochen und er erklärte uns, falls wir von der Polizei angehalten würden sollten wir sagen in welchem Hotel wir wohnen dann wäre das kein Problem.
Da mir Bürokratie und der damit i.d.R. verbundene Zeitaufwand zuwider ist habe ich auf seine Aussage vertraut.

Ob es im Ernstfall so geklappt hätte ... wer weiß. :)
Aber wie in einem anderen Beitrag bereits erwähnt: No risk - no fun. :biggrin:

Gesendet vom Tastaturlosen
 
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der niederrheiner

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Genau das ist es!
Wer sich ordentlich verhält, hat i.d.R. auch keine Probleme wenn er einen Feld/Waldweg befährt.
Lässt man die Sau raus braucht man sich auch nicht über das Echo wundern.
. . .
So isset. Hier fahre ich immer wieder mal entweder mit der ADV+ oder der R75GS über das zukünftige Abbaugebiet der RheinBraun. Altes (leises) Moped, alter Mann, altmodisch angezogen.

Bisher wurde ich nur einmal freundlich gebeten das Gelände zu verlassen. Und letztes Jahr standen da soviele in blauer Montur (balue Streifenhörnchen) rum, da hab ich dann gar nicht erst versucht, dort auf's Gelände zu fahren.

Die Einzigen wo sich schon mal wundern, sind so bunt angezogenen Auf hohem schmalen Endurogerät. Vor allem wenn ich aus der selben Richtung komme, wo sie gerade hergescheucht sind. Die Jungs haben aber auch schon mal öfters Ärger. . .
 
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der_brauni

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Hi
Tremalzo und virtuelle genehmigung eines Hoteliers?
Hat sich da etwas geändert? Früher musste man dazu mit seinem Mopped bei der Örtlichen Verwaltung vortanzen und bekam das dann, bei passendem Eindruck und Mopped, schriftlich.
gerd
... scheinbar geht diese Procedere nicht mehr, wenn man einem der letzteren Kommentare glauben darf:
Passo di Tremalzo - Alpen-Motorrad-Guide

Gruß Thomas
 
Stefan_HY

Stefan_HY

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"Völlig korrekt Herr Jäger, aber ich bin nicht im Wald, sondern auf einem Waldweg. Andernfalls dürfte ich auch nicht auf einer Autobahn durch einen Wald fahren!
Gerd
In den meisten deutschen Waldgesetzen zählen Waldwege zum Wald.
Auch in Bayern sind bei Anwendung des Waldgesetzes Waldwege dem Wald rechtlich gleichgestellt.
BayWaldG: Art. 2 Wald - Bürgerservice
 
bdr529

bdr529

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Welcher Vollbürokrat denkt sich solche Formulierungen aus?
Wald (Forst) im Sinn dieses Gesetzes ist jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche.
Jetzt ist es mir gleich klarer....
 
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Intermezzo

Intermezzo

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2 km bis zur Hausstrecke
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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
So früh im Jahr hatten wir das Thema hier noch nie, soweit ich mich erinnern kann.

Ich habe es aufzugeben zu fragen und zu lesen was erlaubt ist und was nicht und ob die Oberpostdirektion auf eine Frage hin geantwortet hat oder nicht. Das macht die jedes Jahr wenn diese Frage aufkommt, egal wer die Antwort von wem auch immer postet, oder was auch immer zitiert wird, Ich glaub ich war auch schon mal unter den Postern dabei.

Ich handhabe es heute so ohne groß nachzufragen:
1 In den Wald fahr ich nicht. Da gehör ich mit meinem Knatterteil nicht hin.
2 Häufig besuchte Feldwege vermeide ich sonntags und an Feiertagen, das führt zwangsläufig zu Verdruß mit zahlreichen Wanderern und Sonntagsausflügler (insbesondere die mit Kinderwagen und umher rennenden Kindern).
3 Bei mir in der Nähe (RM-Gebiet) meide ich Naturschutzgebiete (Steigerung Punkt 1 und 2)

Ansonsten fahre ich auch Feldwege, vorzugsweise Samstag morgens bei schlechtem Wetter. Oder auch bei schönem Wetter im Allgäu oder in der Oberpfalz. Die Leut dort sind irgendwie entspannter dort. Außerdem sind zahlreiche der Wege dort, auch die nicht geschotterten, offizielle Ortsverbindungen. Manchmal mach ich es auch bei uns, wenn's mir scheißegal ist und ich es nicht ständig mache.

Und sollte tatsächlich mal der Dorfsherriff meckern, die fahren hier manchmal rum, hat mich aber noch nie gesehen, dann zahl ich ggf. auch die paar Euro.

Bis jetzt hat es ganz gut geklappt. Vor Jahren hab ich mir auch noch einen Kopf drum gemacht was alles erlaubt ist und was nicht und wie man das eine oder andere zu interpretieren hat. Und jeder weiß was dazu, aber keiner richtig. Ich auch nicht.

Nur übertreiben sollte man es nicht. Öfter mal die Strecke wechseln. Denn, wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Gruß Tom
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Danke, kannte ich noch nicht.
In den meisten deutschen Waldgesetzen zählen Waldwege zum Wald.
Auch in Bayern sind bei Anwendung des Waldgesetzes Waldwege dem Wald rechtlich gleichgestellt.
Bisher hat allerdings immer die Logik "zweispurig, kein Schild, ohnehin befahren" geklappt. Inklusive Förstern und Polizisten. In Bayern und überall sonst. Jäger können mich erst mal wobei sie natürlich auf Schilder drängen können. Vielleicht gibt es auch 2 Arten von Waldwegen? Einspurige (entfallen für mich ohnehin) z.B..
Massgeblich ist nach meiner Auffassung (die u.U. keinen Richter interessiert) dennoch die StVO. Andernfalls würde man in der Fahrschule zumindest mal darauf hingewiesen.
Vielleicht ist diese Festlegung zu einem ganz anderen Zweck wie z.B. der Flächen- oder Nutzungsermittlung oder dass man auch auf einem Waldweg kein Feuerchen machen darf (gehörte der Weg nicht zum Wald wäre das bedeutend einfacher).
Wie wird der Begriff "Waldweg" von anderen Verkehrsflächen abgegrenzt? Was unterscheidet eine BAB von einem Fussweg wenn beide durch einen Wald führen? Erst mal klingt die Frage saudumm, ist klar, doch ein unbefestigter Ortsverbindungsweg quer durch den Wald mit Schild 0262 (bis 7,5 to) ist ja legal befahrbar auch wenn ein 7.5 to Kofferaufbau gar nicht durchpasst und sich der normaler Agrarwirt einen Sch... um die Tonnage schert. Gibt's haufenweise im Lks Roth.
Somit haben wir, vielleicht nur ich einen falschen Umgang mit dem Begriff Waldweg, wir wenden ihn kurzerhand auf Alles an was durch den Wald führt? Die befestigte Oberfläche scheint kein Kriterium zu sein. Es gibt ja auch asphaltierte Fusswege durch den Wald.

Nachdem wir Waldbesitzer (eher ein Wäldchen :-) ) sind weiss ich, dass ich Wege definitiv sperren muss wenn ich die Nutzung verhindern möchte. Will man sie nicht der Öffentlichkeit widmen, dann durch die Behörde ein Fahrverbot durch ein Schild kennzeichnen lassen, und sich selbst ein Fahrtrecht ausbedingen, so muss man eben eine Schranke, Barriere o.Ä. bauen. Der Wille muss sichtbar sein. Wenn dann ein Endurist befindet er müsse durch den Graben um die Schranke herum, hat er den sichtbaren Willen missachtet (Amtssprech :-) ). Gegen Fussgänger hilft nur ein Zaun und ein solcher ist nur bedingt zugelassen (Pflanzfäche o.Ä.; gleichzeitig gegen Wildverbiss) weil der Wald offen für die Bevölkerung zu sein hat. Dieses "offen" wird eigentlich erst mal nicht begrenzt und so könnte jeder mit seiner Planierraupe mit "Räumschild oben" durcheiern. Wären da nicht Schild oder Schranke.

Zu bezweifeln ist auch ob tatsächlich "Jede mit Waldbäumen bestockte Fläche" als Wald zählt. Dann müssten auch die Innenflächen einiger Autobahnkreuze als Wald zählen und es gäbe Theater wenn da was dran gemacht würde. Nachdem solche "bewaldete" Flächen mit Fichten, Buchen etc. gerade am BAB#ER gerodet wurden (da wird gebaut) hätte es dort mächtigen Ärger gegeben. Zufällig kenne ich denjenigen der Regierung der naturschutzrechtlich dafür zuständig ist (fährt Mopped :-) ), wir haben uns unterhalten, und er sagt "uninteressant, das ist Autobahnbegleitgrün, eine Art geplantes Unkraut".
gerd
 
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STVO---Feldwege---

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