Südtirol, Kontrollen

Diskutiere Südtirol, Kontrollen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, ich habe HEUTE ein Schreiben aus Südtirol bekommen. Ich soll 26 Km/h zu schnell gewesen sein :eekek:. Kostet 190 € - wenn ich innerhalb 5...
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Moin,

ich habe HEUTE ein Schreiben aus Südtirol bekommen. Ich soll 26 Km/h zu schnell gewesen sein :eekek:.

Kostet 190 € - wenn ich innerhalb 5 Tagen bezahle abzgl. 30 %. Sind immer noch rund 140 Euronen.
Das ganze war wohl am 03.10.18!
Kann aber schon sein :confused:
 
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Hast du denn am 3.10.18 dort am Kabel gezogen? Falls ja, stehe zu deinen Missetaten.

Gruß - Pendeline
War außerorts mit Beschränkung 50 km/h.
Zahl ich natürlich sofort - die 30 % lasse ich mir nicht entgehen :cool:

Ausserdem wollen die ´ne Kopie von meinem Führerschein um mir 3 Punkte abzuziehen - dabei habe ich gar keine :(
 
gs.08.15

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Kann gut gehen.
Muss es aber nicht

130€/Nase....haben gut Kasse gemacht:mad:
Wenn ich das richtig sehe war das am Mendelpass.
Denke das ist ein Unfallschwerpunkt, im Film sieht man auch eine entsprechende Markierung auf der Strasse.
Ich fahre den aus genau dem Grund, viel Verkehr von Auto und Motorrad mit teils interessanten
Überholvorgängen, nur noch wenn es nicht anders geht.

Deswegen ist es verständlich dass dort kontrolliert wird.
Ansonsten kenne ich Italia als easy going.
 
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mikels

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Moin,

ich habe HEUTE ein Schreiben aus Südtirol bekommen. Ich soll 26 Km/h zu schnell gewesen sein :eekek:.

Kostet 190 € - wenn ich innerhalb 5 Tagen bezahle abzgl. 30 %. Sind immer noch rund 140 Euronen.
Das ganze war wohl am 03.10.18!
Kann aber schon sein :confused:
Habe ich noch nie gezahlt, vorsichtshalber das nächste mal mit nem anderen Mopped gefahren und gut ist.
Nicht steinigen, aber jeder ist in dieser Beziehung, sich selbst der Nächste.
 
Gatower

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Moin,

ich habe HEUTE ein Schreiben aus Südtirol bekommen. Ich soll 26 Km/h zu schnell gewesen sein :eekek:.

Kostet 190 € - wenn ich innerhalb 5 Tagen bezahle abzgl. 30 %. Sind immer noch rund 140 Euronen.
Das ganze war wohl am 03.10.18!
Kann aber schon sein :confused:
Das ist ja interessant :confused:
Wir waren im September 18 in/um Sellaronda usw unterwegs und zwei Kumpels haben genau diese Post auch erhalten.
09.09.18 am Passo Giau.
192 € abzüglich 30 %

P.S. Ich war der Tourguide von 6 Moppis und zwei hinten hat es erwischt :(
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Das kannst Du jetzt bezahlen und dann ist Ruhe oder Du kannst prüfen ob es verjährt ist oder auch widersprechen und einen Beweis fordern.
Sollte (meiner Meinung ist das so) das Ganze bereits verjährt sein (bei uns -meine ich- nach 3 Monaten, in IT nach 365 Tagen), dann brauchst Du keinen Beweis sondern weist auf die Verjährung hin (aber nix zugeben; "ja, war ich, ist aber verjährt" lässt es wieder aufleben).
https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien-verjaehrung/

Wer fordert den eigentlich Kohle? Der Staat oder irgendeine private italienische Inkasso GMBH (o.Ä.)? In zweiterem Fall kann man das evtl. auch vergessen weil -wieder meines Wissens- nur eine amtliche Stelle "bedient" werden muss.
Gibt es einen Beweis der auch bei uns anerkannt wird, so wird eine Behörde aus IT einen Antrag stellen damit DE die Kohle eintreibt (DE darf sie dann behalten(!) weil es ja nicht Einnahmequelle sein soll). Private Inkassos können diesen Antrag nicht stellen und machen das auch nicht weil sie nichts davon haben.

In jedem Fall solltest Du Dich in der nächsten Zeit in IT nicht überprüfen lassen müssen weil die dann zurecht sagen "da ist noch eine Rechnung offen".
Ein Gespräch mit einem Fachanwalt kostet zwar u.U. auch ein bisschen Kohle, klärt das Ganze aber auch für künftige Fälle.
Das "Schnellüberweisen" verhindert anwaltliche Gespräche . . . . und bei Strafen die der Staat nicht eintreiben kann (Beweismangel) kann "man" es ja mal probieren. Kostet ja nur Porto.
gerd
 
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Michael1

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Nicht bezahlen ist mit Sicherheit nicht die Beste Lösung.
Die EU-Länder haben alle ein Rechtshilfe-Vertrag untereinander geschlossen.(Gilt übrigens auch für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied).

Bezahlt man nicht hat man ganz schnell den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Das da der eine oder andere mal durch das Raster rutscht mag ja sein aber in der Mehrzahl der Fälle kommt man garantiert nicht davon.
 
gerd_

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Nicht bezahlen ist mit Sicherheit nicht die Beste Lösung.
Die EU-Länder haben alle ein Rechtshilfe-Vertrag untereinander geschlossen.(Gilt übrigens auch für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied).

Bezahlt man nicht hat man ganz schnell den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

Das da der eine oder andere mal durch das Raster rutscht mag ja sein aber in der Mehrzahl der Fälle kommt man garantiert nicht davon.
Das stimmt so nicht ganz. Bei Inanspruchnahme des Rechtshilfeabkommens bekommt man Post aus Straubing (kenne ich) und nicht aus Italien.
gerd
 
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Moin,

Schreiben kam von der ital. Verwaltung über RP Freiburg. Also alles hochoffiziell.
Wird wohl stimmen und wird somit bezahlt - ist mir lieber als zukünftig bei jedem Carabinieri erhöhten Puls zu bekommen :)
 
Werner-R80

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Ich bin da auch immer fürs bezahlen ........ auch wenns schwer fällt. Aber schließlich hat man selbst am Griff gedreht.
Nicht zahlen ist auf alle Fälle das Verkehrteste was man machen kann. Die haben nicht nur das Kennzeichen sondern auch noch den Halter. Falls man dann mit einem anderen Fahrzeug in eine Kontrolle kommt, kann es dazu kommen das man dann eine höhere Strafe bekommt. Zum Beispiel beschlagnahmung vom Fahrzeug bis gesiebte Luft und Kohle natürlich.
 
FlyingSalamander

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"Hände am Lenker" ist aus den Anti-Mafia-Gesetzen doch habe ich noch nie erlebt, dass es Ärger gegeben hätte weil jemand unterwegs über das Visier wischte oder es aufgemacht hat (obwohl das möglich wäre!)
Das ist ein alter Hut und schon lange abgeschafft!

Da ging es um die Jungs, die im Vorbeifahren Handtaschen wegreissen. Das sollte damit verhindert werden.

Aber irgendwie ist es wohl zu Bewusstsein gekommen, daß jemand der sich vom Verbot Handtaschen zu klauen davon nicht abhalten lässt, sich wohl auch nicht an die "Hände an den Lenker"-Regel halten wird.

Das Gesetz wurde dann wieder abgeschafft, "geistert" aber immer immer wieder durch die Motorradforen.
 
FlyingSalamander

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Wir waren im September 18 in/um Sellaronda usw unterwegs und zwei Kumpels haben genau diese Post auch erhalten.09.09.18 am Passo Giau. 192 € abzüglich 30 %P.S. Ich war der Tourguide von 6 Moppis und zwei hinten hat es erwischt :(
Am Passo Giau stehen mehrere fest installierte Blitzer auf der Südrampe.

Fürs nächste Guiding merken:rolleyes:
 
lederkombi

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Kann gut gehen.
Muss es aber nicht

130€/Nase....haben gut Kasse gemacht:mad:
Sorry, aber die können echt nicht fahren!

Fahren können heisst nicht den Rossi auf der Strasse zu spielen, sondern auf der EIGENEN Spur zu bleiben und Kurven auch als Kurven zu fahren und nicht einfach jede Kurve quasi durch eine Gerade zu ersetzen!
 
FlyingSalamander

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Genau:

Abstände nach vorne und zur Seite, versetztes Fahren wo möglich, feste Gruppenreihenfolge, Kurven hinterschneiden, Sicherheitslinie- alles Fehlanzeige:frown:

Dafür immer schön den Kopf in die Gegenspur halten, oder gleich die Räder auf oder über der Mittellinie und unsaubere Kurvenradien.

Ich hoffe nur, daß mir DIESE Truppe niemals im Gebirge entgegen kommt:bibbern:
 
Klausmong

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Hi
Das kannst Du jetzt bezahlen und dann ist Ruhe oder Du kannst prüfen ob es verjährt ist oder auch widersprechen und einen Beweis fordern.
Sollte (meiner Meinung ist das so) das Ganze bereits verjährt sein (bei uns -meine ich- nach 3 Monaten, in IT nach 365 Tagen), dann brauchst Du keinen Beweis sondern weist auf die Verjährung hin (aber nix zugeben; "ja, war ich, ist aber verjährt" lässt es wieder aufleben).
https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien-verjaehrung/

Wer fordert den eigentlich Kohle? Der Staat oder irgendeine private italienische Inkasso GMBH (o.Ä.)? In zweiterem Fall kann man das evtl. auch vergessen weil -wieder meines Wissens- nur eine amtliche Stelle "bedient" werden muss.
Gibt es einen Beweis der auch bei uns anerkannt wird, so wird eine Behörde aus IT einen Antrag stellen damit DE die Kohle eintreibt (DE darf sie dann behalten(!) weil es ja nicht Einnahmequelle sein soll). Private Inkassos können diesen Antrag nicht stellen und machen das auch nicht weil sie nichts davon haben.

In jedem Fall solltest Du Dich in der nächsten Zeit in IT nicht überprüfen lassen müssen weil die dann zurecht sagen "da ist noch eine Rechnung offen".
Ein Gespräch mit einem Fachanwalt kostet zwar u.U. auch ein bisschen Kohle, klärt das Ganze aber auch für künftige Fälle.
Das "Schnellüberweisen" verhindert anwaltliche Gespräche . . . . und bei Strafen die der Staat nicht eintreiben kann (Beweismangel) kann "man" es ja mal probieren. Kostet ja nur Porto.
gerd

Die zitierte Verjährung gilt meines Wissen nach nur für die Ausstellung des Strafbescheides.
Eben für den Zeitraum wo die Behörde aktiv werden muß.

Da gilt oft auch schon ein Schreiben an die Behörde des Landes wegen Kennzeichen und das bekommt man nicht zwingend mit.

Die Verjährung wenn der Strafbescheid mal draussen ist war in Italien immer länger als in Österreich, vermute das dies heute noch gleich ist.
Österreich 3 Jahre, Italien 5 Jahre.

So lange darf man sich dann nicht mehr erwischen lassen.
Sonst kommen noch mal Gebühren dazu für Mahnungen, nichtzahlen usw. Kann auch schon mal das 10fache ausmachen.

Auch wenn es eine Privatfirma war die geld einfordert, das kann man ignorieren, die Strafe selbst bleibt aber stehen.

Und ich habe schon erlebt wo die Carabineri Motorräder aufhielten und am Laptop nachsahen ob was offen ist.
In so einem Fall ist man dann in der Rue de la Gagg.

Muss jeder für sich entscheiden ob man sich das antut.
Wenn man bei nichtzahlen mal angehalten wird, dann ist der Urlaub vorerst mal vermutlich zu Ende......
 
Luggi2

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Habe ich noch nie gezahlt, vorsichtshalber das nächste mal mit nem anderen Mopped gefahren und gut ist.
Nicht steinigen, aber jeder ist in dieser Beziehung, sich selbst der Nächste.

Es steht halt nicht jeder zu dem was er tut. Passt in die Welt.:krank:
 
gerd_

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Hi
Die zitierte Verjährung gilt meines Wissen nach nur für die Ausstellung des Strafbescheides.
Eben für den Zeitraum wo die Behörde aktiv werden muß.

Da gilt oft auch schon ein Schreiben an die Behörde des Landes wegen Kennzeichen und das bekommt man nicht zwingend mit.

Die Verjährung wenn der Strafbescheid mal draussen ist war in Italien immer länger als in Österreich, vermute das dies heute noch gleich ist.
Österreich 3 Jahre, Italien 5 Jahre.

So lange darf man sich dann nicht mehr erwischen lassen.
Sonst kommen noch mal Gebühren dazu für Mahnungen, nichtzahlen usw. Kann auch schon mal das 10fache ausmachen.

Auch wenn es eine Privatfirma war die geld einfordert, das kann man ignorieren, die Strafe selbst bleibt aber stehen.

Und ich habe schon erlebt wo die Carabineri Motorräder aufhielten und am Laptop nachsahen ob was offen ist.
In so einem Fall ist man dann in der Rue de la Gagg.

Muss jeder für sich entscheiden ob man sich das antut.
Wenn man bei nichtzahlen mal angehalten wird, dann ist der Urlaub vorerst mal vermutlich zu Ende......
Wo ist da der Unterschied zu dem verlinkten Artikel?
Wann irgendwelche Anfragen an irgendwen gingen ist vollkommen egal. Interessant ist nur der Zeitpunkt zu dem der "Schuldige" Kenntnis bekam. Das muss innerhalb des ersten Verjährungszeitraums (IT: bei Ausländern 365 Tage; DE: 3 Monate) geschehen.
Wenn anschliessend die Kohle nicht beigetrieben werden kann (weil es z.B. weniger als 70EUR sind und dann die Amtshilfe nicht greift) beginnt ab der Zustellung der zweite Verjährungszeitraum (IT: 5 Jahre).
Bevor man nicht "Kenntnis" hat kann man nicht reagieren und somit läuft auch keine Zeit wenn vorab Adressen ermittelt werden.
Braucht's auch gar nicht wenn die Forderer ein Bild schicken und sagen "diese Fahrzeugnummer schuldet uns Geld". Die Amthilfe ermittelt dann innerhalb von Minuten mit Abfrage beim KBA.

Interessant ist nur ob dann für uns deutsches oder italienisches Recht gilt. Nach deutschem Recht haftet der Fahrer, folglich braucht man ein Bild von diesem auf dem er zu erkennen ist UND ein Bild vom Kennzeichen (die Ösis haben deshalb auf der Inntalautobahn Frontblitzer aus deutscher Produktion installiert! Für "daheim" taugt allein das Kennzeichen weil in AT die Halterhaftung besteht).
Kann ich bei einem in DE via Amtshilfe zugestellten (ausreichend teuerem) italienischen Ticket sagen "war ich nicht, ist nicht beweisfähig" und die Amtshelfer stellen die Sache (in DE) ein oder sagen die "wehren musst Du Dich in IT, wir setzen nur um. Egal ob rechtens oder nicht".
Bei den via irgendeiner Behörde zugestellten Schreiben muss man auch unterscheiden ob die nur Amtshilfe zur Zustellung leisten oder das Geld "im Auftrag" wollen.
In Bayern auf zwei Arten leicht zu unterscheiden. Wenn sie nur zustellen soll man die Kohle in's Ausland überweisen. Im andern Fall gibt es eine deutsche Kontonummer.
Bei mir stand in dem Schreiben aus Straubing (Postzustellungsurkunde) gleich: "Bitte fragen Sie nix, WIR wollen nix von Ihnen, WIR tun Ihnen nix sondern sorgen nur dafür dass Sie Kenntnis haben". Inzwischen ist das (in AT) locker verjährt.
In der Zwischenzeit bleibt natürlich das Risiko im "Erwartungsland".
Grund ist, wie bereits erwähnt eine Kleinigkeit: Überweist man nicht in's Ausland, treibt DE die Schuld ein (wenn es mehr als 70 EUR sind). Allerdings überweisen die es dann nicht in's Ausland sondern behalten es. DU bist ja bestraft!
Daher frag(t)e ich mich: Ich bekomme Post aus AT die ich ignoriere. Ich bekomme ein Einschreiben aus AT das ich nicht annehme. Ich bekomme eine Postzustellungsurkunde (siehe oben).
Ich rufe bei der "Bussgeldstelle" in AT an und sage "ja, es ist mein Auto. Aber da sitzen 3 Mann drin und wir wissen nicht wer gefahren ist". Die Dame erzählt etwas von Halterhaftung und Heckfoto. Heckfotos darf man in DE bei "zu schnell" wegschmeissen.
Das war's! Es ging um 35 EUR.

Angenommen die Ösis würden jetzt abwarten bis Zinsen und Gebühren die Summe hochgetrieben hätten wäre das auch egal. Es zählt die urspünglich geforderte Schuld.

Und da könnte jetzt ein guter Anwalt sicherere Auskunft geben.
Wenn IT -mit "Zustellhilfe"- schreibt: Überweise bitte 100 EUR nach IT, dann wäre Amthilfe ja möglich, aber sie hätten nix davon ausser dass ich bestraft werde, also versuchen sie es erst mal selber. Man ignoriert oder vergisst das. Weil die Italiener dann sauer sind und meinen OK, "dann eben über Amtshilfe", dürfte DE eigentlich nur 100 EUR eintreiben und nicht weitere "Verzugsgebühren" weil diese ja nicht angefallen wären wenn sie gleich um "Amtshilfe" ersucht hätten?
Ab Zustellung der deutschen(!) Forderung müsste dann die Verjährung nach deutschem Recht beginnen? Ab wann aber gilt "Kenntnis" erhalten? Ab dem Zeitpunkt an dem die Italiener erstmals um "Zustellung" baten oder ab dem Zeitpunkt nachdem DE "mir" Kenntnis gab, dass sie die Sache als "Amtshilfe" übernehmen? Wenn es zu lange dauern sollte bis sich die Italiener zur "Amtshilfe" entscheiden (sprich mehr als 1 Jahr vergangen ist), ist das dann (bei uns!!) verjährt?
Die Anwälte nennen das garantiert anders aber ich versuche zu unterscheiden zwischen "Zustellhilfe" und "Amtshilfe".
Aussen vor ist wie die Italiener reagieren wenn sie mich mal wieder treffen.
gerd
 
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Lefran

Lefran

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Wir waren letzte Woche im Passeiertal und hatten das Hotel genau am Einstieg zum Jaufenpass und Timmelsjoch, da haben sich jeden Tag einige Motorräder gesammelt und sind die Pässe hoch geballert.

Was ich beobachten konnte, an der gegenüber liegenden Tankstelle standen alle zwei Tage die Carabinerie mit Laser und haben die Mopeds gelasert, etliche rausgezogen. Am Jaufenpass standen sie bei Kehre 8 mit einem Richtmikrophon und haben die Bikes bei Kehre 9 rausgezogen um eine Lautstärkenmessung durchzuführen, dabei wurden auch die Motorräder auf Zustand ob alles Regelkonform ist kontrolliert. Die haben mittlerweile auch eine eigene Kontrollgruppe die sich auf Motorräder spezialisiert hat eingerichtet.

Also die sind da schon emsig unterwegs was Kontrollen betrifft.
 
Thema:

Südtirol, Kontrollen

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